Arbeitszeugnis bei Minijob: Haben Minijobber Anspruch? + Muster-Zeugnisse
Haben Minijobber einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Minijobber, die als Mitarbeiter in einer geringfügigen Beschäftigung definiert werden, genießen dieselben Grundrechte wie Vollzeitbeschäftigte und Auszubildende, wenn es um das Arbeitszeugnis geht. Unabhängig von der Stundenzahl oder dem Umfang der Beschäftigung hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland das Recht auf ein Zeugnis. Dies schließt ausdrücklich Minijobber oder Midijobber ein, die in einer Gleitzone bis zur Vollbeschäftigung arbeiten.
Der § 109 der Gewerbeordnung erklärt eindeutig:
„Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“
Das Arbeitsrecht macht zusammenfassend keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Beschäftigungsarten, wenn es zum Ende einer Beschäftigung um den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis geht.
Ein Arbeitszeugnis kann sowohl während des Arbeitsverhältnisses, beispielsweise bei einem Vorgesetztenwechsel und ebenso bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber eingefordert werden. Wird ein Zeugnis während einer laufenden Beschäftigung ausgestellt, spricht man fachlich von einem Zwischenzeugnis. In den meisten Fällen wird ein Arbeitszeugnis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt.
Wann haben Minijobber Anspruch auf Arbeitszeugnis?
Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages, der bei einem Minijob in der Regel schriftlich oder mündlich abgeschlossen wird, erwirbt der Arbeitnehmer das Recht, nach Ende der Beschäftigung ein qualifiziertes Zeugnis zu erhalten. Dies gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis tatsächlich bestand. Es liegt im Ermessen des Arbeitnehmers zu entscheiden, ob er für eine besonders kurze Beschäftigungszeit ein Arbeitszeugnis anfordern möchte.
Ein einfaches Arbeitszeugnis kann unbegrenzt nach Ende der Beschäftigung angefordert werden. Für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gilt auf Grundlage von § 195 BGB eine Frist von drei Jahren.
In einem wegweisenden Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (4 Sa 1485/00) vom 30.03.2001 wurde darauf hingewiesen, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis schon nach kurzer Beschäftigungszeit ausgestellt werden kann. Im Urteil wurde erklärt, dass bereits nach einer Dauer der Beschäftigung von 6 Wochen eine Beurteilung möglich ist.
Wie formuliert man ein Zeugnis für einen Minijobber?
Bei einem Arbeitszeugnis für Minijobber muss differenziert werden, ob ein Einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden soll. Während auf das einfache Arbeitszeugnis ein Rechtsanspruch besteht, muss das qualifizierte Arbeitszeugnis beim Arbeitgeber eingefordert werden.
Muss der “Minijob” im Arbeitszeugnis als solcher definiert werden?
Die Wahrheits- und Wohlwollens-Pflicht, der Arbeitgeber unterliegen, erfordert eine ausgewogene Darstellung der Beschäftigungsverhältnisse. Die Angabe, ob ein Mitarbeiter in Voll- oder Teilzeit gearbeitet hat, ist für eine realistische Beurteilung unerlässlich. Sozialversicherungsrechtliche Termini wie “Minijob” oder “geringfügige Beschäftigung” sollten gleichzeitig im Arbeitszeugnis vermieden werden sollten. Es ist aus diesem Grund ratsam, bei der Beschreibung der Beschäftigungsart den Begriff “Teilzeit” zu verwenden.