Wie schnell sollte man E-Mails beantworten?

Wie schnell sollte man E-Mails beantworten?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber fragen sich oft, wie schnell E-Mails eigentlich beantwortet werden müssen. In diesem Beitrag finden Sie die Antwort auf diese Frage und erfahren ebenfalls, ob eine E-Mail stets unmittelbar beantwortet werden muss, ob Arbeitgeber eine Bearbeitungszeit vorschreiben dürfen und wann ein Zwischenbescheid verschickt werden sollte.
Inhaltsverzeichnis

Müssen E-Mails immer sofort beantwortet werden?

Nein, im Arbeitsalltag ist es fast unmöglich, einkommende E-Mails sofort zu sichten und eine Antwort zu formulieren – sei es, aufgrund von Meetings, Pausenzeiten oder weil Sie die erforderliche Information für die Beantwortung der E-Mail noch nicht vorliegen haben. Arbeitgeber sollten daher nicht erwarten, dass ihre Mitarbeiter stets innerhalb zwei Minuten auf E-Mails antworten können.

Wie schnell sollten E-Mails beantwortet werden?

Die angemessene Antwortzeit auf E-Mails kann je nach Kontext, beruflicher Etikette und individuellen Vereinbarungen variieren. Im Allgemeinen strebt man jedoch an, E-Mails zeitnah zu beantworten, um eine effiziente Kommunikation zu gewährleisten und geschäftliche Prozesse nicht zu verzögern. Eine übliche Richtlinie ist es, E-Mails innerhalb von 24 bis 48 Stunden zu beantworten, insbesondere bei geschäftlichen Angelegenheiten.

Wer also Montag eine E-Mail erhält, sollte spätestens am Mittwoch eine Antwort senden. Wer jedoch Freitag eine Mail bekommt, muss diese nicht zwingend am Wochenende beantworten. In diesem Fall kann die Antwort auch Montag erfolgen.

Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass die Dringlichkeit der E-Mail und die individuellen Erwartungen der Kommunikationspartner eine Rolle spielen können. Bei dringenden Angelegenheiten oder in Arbeitsumgebungen, in denen schnelle Reaktionen erforderlich sind, könnte eine sofortige Antwort erforderlich sein.

Wann sollten Sie einen Zwischenbescheid bei einer unbeantworteten E-Mail schicken?

Wenn absehbar ist, dass die Antwort auf die ursprüngliche E-Mail erst nach 48 Stunden erfolgen kann, ist es ratsam, bereits vor Ablauf dieser Frist einen höflichen Zwischenbescheid zu senden. Die Absicht dahinter ist, dem Absender zu signalisieren, dass die Anfrage erhalten wurde und ernst genommen wird, gleichzeitig jedoch klipp und klar zu kommunizieren, dass die umfassende Antwort etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

In einem solchen Fall könnte der Zwischenbescheid kurz darauf hinweisen, dass die E-Mail erhalten wurde und dass eine eingehende und sorgfältige Antwort erforderlich ist. Man könnte auch den geplanten Zeitpunkt für die ausführliche Rückmeldung nennen, beispielsweise indem man erklärt, dass eine umfassende Antwort innerhalb der nächsten 48 Stunden erfolgen wird.

Bei der Formulierung des Zwischenbescheids ist Transparenz und Klarheit entscheidend. Folgende Muster-Formulierungen könnte Ihnen helfen:

Sehr geehrte/r Frau/Herr,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe ihr Anliegen und habe die entsprechenden Schritte in die Wege geleitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Ich möchte Ihnen jedoch versichern, dass ich mich bemühe, Ihnen spätestens innerhalb der nächsten 48 Stunden eine ausführliche Antwort zukommen zu lassen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

[Name, Position und Signatur]

Kann der Arbeitgeber eine Beantwortungszeit vorschreiben?

Ja, der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, die Beantwortungszeit von E-Mails vorzuschreiben. Dies ist in seinem Weisungsrecht verankert. Allerdings muss es sich um eine angemessene Beantwortungszeit handeln. Der Arbeitnehmer muss diese Bearbeitungszeit also einhalten können und der Arbeitgebervorschrift im Rahmen der im Vertrag fixierten Arbeitszeit nachkommen können.

In der Regel sind Arbeitgeber jedoch nicht daran interessiert, solche engen Vorgaben zu machen. Schließlich setzt eine festgesetzte Bearbeitungszeit die Angestellten unter Druck und kann zugleich dazu führen, dass E-Mails, die eine längere Bearbeitungsdauer benötigen, vorschnell beantwortet werden.