Diese Grammatikfallen rund um den Einsatz von Substantiven sollten Sie kennen

Einerseits wissen Sie, dass Rechtschreib- und der Grammatikfehler in der Korrespondenz einen schlechten Eindruck machen. Andererseits stöhnen nicht nur Ausländer, die die deutsche Sprache lernen, über die komplizierten Regeln und zahlreichen Ausnahmen. Kennen Sie sich im Dschungel der deutschen Grammatik aus? Der große Knigge erklärt Ihnen im Beitrag So durchschauen Sie das Rechtschreib-Chaos: Die häufigsten Grammatik-Fehler und wie Sie sie vermeiden die korrekten Regeln, die häufigsten Grammatikfallen und wie Sie sie vermeiden.

Wann steht der Genitiv und wann der Dativ?

Die Bedrohung des Genitivs durch den Dativ wurde in den erfolgreichen Büchern „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod“ von Bastian Sick beschrieben. Aber der Genitiv lebt! Er setzt sich – trotz der regionalen Attacken – in diesen Fällen immer noch durch:

  • angesichts der zahlreichen Anfragen
  • statt der von Ihnen bestellten Waren
  • während des Aufenthalts in Mailand

Der Genitiv ist kompromissbereit und gibt bei Sonderfällen nach:

  • einschließlich des Mobiliars (Genitiv)
  • einschließlich Mobiliar (Dativ; „Mobiliars“ ist hier auch möglich)
  • trotz dieses Anrufs
  • trotz Anruf („Anrufs“ ist auch möglich)
  • wegen des Umbaus
  • wegen Umbau („Umbaus“ ist auch möglich)

Regel: Folgt auf infolge, wegen, trotz, einschließlich ein Substantiv ohne Artikel, dann ist auch der Dativ möglich!

Hoffen wir, dass Sie trotz dieser Erläuterungen und trotz des Kommentars weiterhin durchblicken!

Heißt es entsprechend „Entsprechend Ihrem Angebot bestellen wir“ oder heißt es „Entsprechend Ihres Angebots“?

„Entsprechend Ihrem Angebot“ oder „Ihrem Angebot entsprechend“ ist die korrekte Formulierung. Es steht also der Dativ und nicht der Genitiv.

Allerdings: Die Formulierung ist stilistisch nicht sehr gelungen. Im Betreff steht in einem solchen Brief z. B.: „Ihr Angebot vom …“ Im Text könnte es dann heißen: „Ich bestelle wie angeboten.“ Das würde reichen und ist nicht unhöflich oder zu kurz angebunden. Oder, falls das Angebot nicht im Betreff steht, schreiben Sie: „Wie [am …] angeboten, bestelle ich …“ Am besten wäre diese Formulierung: „Danke für Ihr Angebot vom … Ich bestelle …“

Viele weitere Grammtikfallen und wie Sie sie „umschiffen“ können, lesen Sie jetzt im Großen Knigge. Und hier erhalten Sie Ihr 14-Tage-Gratis-Test-Exemplar und Ihr Gratis-Geschenk …