Wie bringe ich die Erben dazu, eine fällige Rechnung zu bezahlen?
Erben müssen die fällige Rechnung pünktlich bezahlen
Antwort: Die Erben haben kein Recht, die Zahlung hinauszuzögern. Die Rechnung ist fällig und als Rechtsnachfolger des Erblassers müssen die Erben für die Begleichung geradestehen (§ 1967 BGB).
Tipp: Warten Sie bis sechs Wochen nach dem Tod des Auftraggebers ab. So lange haben die Erben laut Gesetz nämlich Zeit, das Erbe auszuschlagen – und damit auch alle Zahlungsverpflichtungen, die damit einhergehen (§ 1944 BGB). Spätestens dann sollten Sie aber darauf bestehen, dass Ihre fällige Rechnung bezahlt wird. Schließlich kann wirklich keinem Auftragnehmer zugemutet werden, bei eventuellen Erbstreitigkeiten zu warten, bis die Nachlassfrage geklärt ist.
Musterbrief: Aufforderung an die Erben, die fällige Rechnung zu bezahlen
Schicken Sie den Erben nach Ablauf der 6 Wochen einen Brief, in dem Sie bitten, nun die fällige Rechnung zu bezahlen. Nutzen Sie dazu diesen Musterbrief:
Sehr geehrter Herr Jahnke,
es hat mir leid getan, auf diese Weise vom Tod Ihres Vaters zu erfahren. Ich habe ihn sehr geschätzt.
Dennoch bitte ich Sie, meine fällige Rechnung sofort zu begleichen.
Die Frage, wie der Nachlass aufgeteilt wird, ändert nichts an der Fälligkeit meiner Forderung, denn mit dem Erbfall sind alle Zahlungsverpflichtungen auf die Erben übergegangen (§ 1967 BGB). Bitte haben Sie Verständnis, dass ich nicht warten kann, bis das Testament vollstreckt beziehungsweise der Nachlass aufgeteilt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Greipel
Heizungsbau GmbH