Humor erregt Aufmerksamkeit: Manchmal hilft eine witzige Zahlungserinnerung

Wie wäre es mit ein wenig Kreativität? Eine witzige Zahlungserinnerung kommt garantiert besser im Kopf Ihres Schuldners an, weil Sie sich damit positiv von den standardisierten Schreiben vieler anderer Unternehmen abheben.

Sie haben einen Schuldner, der Ihre Rechnung völlig grundlos nicht bezahlt? Dann sollten Sie sich ganz besonders um diesen Fall kümmern. Schieben Sie das nicht hinaus, und lassen Sie die Sache nicht auf sich beruhen – auch nicht bei kleinen Beträgen.

Was das bedeutet, kennen Sie: „Zahlungserinnerung – Mahnungen – Rechtsanwaltsbrief – Mahnbescheid – Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher“.

Diese Vorgehensweise ist gut und erprobt. Aber Sie haben weitere Möglichkeiten, um vielleicht schneller und mit weniger Aufwand an Ihr Geld zu kommen.

Sorgt für Aufmerksamkeit: Die witzige Zahlungserinnerung

Gehen Sie doch einmal ganz anders an die Sache heran: Übliche Zahlungserinnerungen sind höflich formuliert und „bitten“ den Kunden, er möge jetzt doch zahlen. Erfolgreich sind Sie damit nicht unbedingt.

Wie wäre es mit ein wenig Kreativität? Eine witzige Zahlungserinnerung kommt garantiert besser im Kopf Ihres Schuldners an, weil Sie sich damit positiv von den standardisierten Schreiben vieler anderer Unternehmen abheben.

Bauen Sie Ihrem Kunden eine „goldene“ Brücke, um die Geschäftsbeziehung zu retten, indem er jetzt sofort zahlt:

Nochmals vielen Dank für Ihren Auftrag!

Sehr geehrte/r …,

ich habe gern für Sie gearbeitet. Würden Sie nun etwas für mich tun?

Bitte nehmen Sie einen Stift zur Hand und machen Sie auf dem unten anhängenden Coupon ein Kreuz in dem für Sie infrage kommenden Kreis. Trennen Sie den Coupon dann ab und schicken ihn mir in einem Umschlag zurück.

Was noch einfacher ist: Nehmen Sie statt des Coupons einfach das beigefügte Überweisungsformular zur Hand und überweisen mir den noch offenen Betrag von … Euro gleich. Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Walter Brand

Landschaftsarchitekt

Coupon (bitte Zutreffendes ankreuzen)

  • Schluss mit der Angelegenheit! Der Betrag wird noch heute überwiesen.
  • Sie hätten sich Ihren Brief sparen können. Der Betrag ging gestern raus.
  • Na, so angespannt sind wir finanziell nun auch wieder nicht. Noch heute zahlen wir den Betrag von … Euro!
  • Wir zahlen erst, wenn Sie uns verklagen.

Trotz des humorigen Tons ist Ihre witzige Zahlungserinnerung durchaus ernst gemeint – und doch verärgert sie den Kunden nicht. Sie unterstellt ihm auch nicht, er hätte „die offene Rechnung sicherlich übersehen“, verzichtet auf den „erhobenen Zeigefinger“ und packt stattdessen ein eher unangenehmes Problem selbstbewusst an.

Vorsicht: Verwenden Sie diese witzige Zahlungserinnerung nur ein einziges Mal pro Kunde, und notieren Sie sich das! Erhält er sie ein 2. Mal, wirkt dasselbe Schreiben wie eine Masche und kommt daher schlecht an.