Angebliche Mängel: Ihr Kunde verzögert die Zahlung – zu Recht?

Das kennen nicht nur Bauhandwerker: Wenn es ans Bezahlen geht, entdeckt der Kunde plötzlich einen Mangel und will die Rechnung kürzen oder verzögert die Zahlung der ganzen Rechnung. Hat der Kunde Recht mit seiner Behauptung? So finden Sie es heraus.

Das kennen nicht nur Bauhandwerker: Wenn es ans Bezahlen geht, entdeckt der Kunde plötzlich einen Mangel und will die Rechnung kürzen oder verzögert die Zahlung der ganzen Rechnung. Hat der Kunde Recht mit seiner Behauptung? So finden Sie es heraus.

7 Schritte: So gehen Sie vor, wenn Ihr Kunde die Zahlung verzögert

Schritt 1: Prüfen Sie, ob die Reklamation berechtigt ist. War Ihre Leistung tatsächlich mangelhaft, haben Sie zuerst das Recht, die Arbeit nachzubessern. Gelingt Ihnen das nicht, kann der Kunde eine Kaufpreis-Minderung verlangen.

Nur – oft ist es gar nicht so einfach, festzustellen, was eigentlich eine mangelhafte Leistung ist. Rechtlich betrachtet ist ein Mangel eine „Abweichung der tatsächlichen Beschaffenheit von der vereinbarten“.

Beispiel: Wenn Sie an einem Auto die Bremsen reparieren sollten, sie aber nach wie vor nicht funktionieren, ist klar: Sie haben nicht geleistet wie vereinbart.

Bei Geschmacksfragen ist es schwieriger: Bemängelt Ihr Kunde den Fassadenanstrich, weil er sich die Farbe anders vorgestellt hat, ist das kein Mangel. Es sei denn, Sie hätten erkennen und ihn darüber aufklären müssen, dass die Farbe an der Wand ganz anders wirkt als auf dem Muster, das Sie ihm vorher gezeigt haben.

Schritt 2: Verlangen Sie die Abnahme Ihres Werks, wenn objektiv kein Mangel vorliegt oder Sie einen Mangel beseitigt haben.

Schritt 3: Wenn Ihr Kunde die Abnahme verweigert und weiterhin behauptet, Ihre Leistung wäre mangelhaft, setzen Sie ihm eine angemessene Frist (7 bis 12 Tage). Schicken Sie ihm dazu am besten ein Übergabe-Einschreiben, damit Sie den Zugang beweisen können.

Schritt 4: Zahlt der Kunde während dieser Frist nicht, schreiben Sie eine Mahnung (ebenfalls per Übergabe-Einschreiben). Setzen Sie ihm darin eine weitere Zahlungsfrist, 7 Tage genügen. Mit der Mahnung setzen Sie Ihren Kunden „in Verzug“, wie die Juristen sagen. Das bedeutet, dass er zusätzlich zur ausstehenden Forderung noch dafür bezahlen muss, dass er die Zahlung verzögert hat. Außerdem muss er Porto- und Bearbeitungskosten übernehmen.

Schritt 5: Erfahrungsgemäß bringen weitere Mahnungen wenig. Bleibt Ihr Kunde hartnäckig, können Sie noch einmal telefonisch nachhaken und versuchen, zu einer Einigung zu kommen. Das sollten Sie besonders dann tun, wenn Sie den Eindruck haben, dass der Kunde nicht mutwillig die Zahlung verzögert sondern nur aus einem Grund nicht zahlt: Weil er nämlich immer noch von Ihrer mangelhaften Leistung überzeugt ist.

Schritt 6: Können Sie sich nicht einigen, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Ein anwaltliches Schreiben wirkt oft Wunder. Die Kosten dafür gehören übrigens auch zum Verzugsschaden, den Ihr Kunde bezahlen muss.

Schritt 7: Wenn alles nichts hilft, bleibt Ihnen noch ein gerichtliches Mahnverfahren, eine Klage, oder der Verzicht auf Ihre Forderung. Bei einem insolventen Kunden ist Letzteres der billigere Weg.

Praxis-Tipp: Das Prinzip ist einfach: Ihr Kunde muss den Mangel beweisen. Sie müssen beweisen, dass Sie das Werk vereinbarungsgemäß erbracht haben. Nur ist das mit dem Beweisen in der Praxis oft gar nicht einfach, weil dann Ihre Behauptung („Das haben wir so vereinbart …“) gegen die Behauptung des Kunden („Haben wir nicht!“) steht. Diese Auseinandersetzungen umgehen Sie mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung, die Sie von Ihrem Kunden unterschreiben lassen.