Angeblich mangelhafte Leistung: Was Sie tun können, wenn Ihr Kunde nicht zahlt

Es ist gerade im Bauhandwerk ein beliebtes Spielchen: Wenn es ans Bezahlen geht, entdeckt der Kunde plötzlich einen Mangel und will die Rechnung kürzen oder das Zahlen der ganzen Rechnung verzögern.
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Es ist gerade im Bauhandwerk ein beliebtes Spielchen: Wenn es ans Bezahlen geht, entdeckt der Kunde plötzlich einen Mangel und will die Rechnung kürzen oder das Zahlen der ganzen Rechnung verzögern.

Gehen Sie in 7 Schritten vor, wenn Ihnen eine mangelhafte Leistung vorgeworfen wird

Schritt 1: Prüfen Sie, ob die Reklamation berechtigt ist. Haben Sie tatsächlich eine mangelhafte Leistung abgeliefert, haben Sie zuerst das Recht, die Arbeit nachzubessern. Erst wenn Ihnen das nicht gelingt, kann der Kunde eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

Allerdings ist es oft gar nicht so einfach, festzustellen,was eigentlich eine mangelhafte Leistung ist. Rechtlich betrachtet versteht man unter einem Mangel eine „Abweichung der tatsächlichen Beschaffenheit von der vereinbarten“.

Beispiel: Wenn Sie die Bremsen an einem Auto reparieren sollten, sie aber nach wie vor nicht funktionieren, ist das eine klare Sache: Sie haben nicht wie vereinbart geleistet.



Schwieriger wird es bei Geschmacksfragen: Wenn Ihr Kunde mit dem Hausanstrich unzufrieden ist, weil er sich die Farbe anders vorgestellt hat, ist das keine mangelhafte Leistung. Es sei denn, Sie hätten sehen und ihn darüber aufklären müssen, dass aufgrund der Beschaffenheit des Putzes die Farbe ganz anders herauskommt als auf dem Muster, das Sie ihm vorab gezeigt haben.

Schritt 2: Liegt objektiv kein Mangel vor bzw. haben Sie diesen beseitigt, verlangen Sie die Abnahme Ihres Werks.

Schritt 3: Verweigert Ihr Kunde die Abnahme und behauptet weiterhin, Sie hätten eine mangelhafte Leistung abgeliefert, setzen Sie ihm eine angemessene Frist. Dazu schicken Sie am besten ein Übergabe-Einschreiben (damit Sie den Zugang beweisen können). „Angemessen“ ist eine Frist von 7 bis 12 Tagen.

Schritt 4: Verstreicht diese Frist, ohne dass der Kunde zahlt, schreiben Sie eine Mahnung (ebenfalls per Übergabe-Einschreiben), in der Sie ihm eine weitere Zahlungsfrist setzen. 7 Tage genügen. Mit der Mahnung setzen Sie Ihren Kunden „in Verzug“, wie die Juristen sagen. Das heißt, er muss zusätzlich zur ausstehenden Forderung noch dafür bezahlen, dass er zu spät zahlt und Porto- und Bearbeitungskosten übernehmen.

Schritt 5: Weitere Mahnungen bringen erfahrungsgemäß wenig. Bleibt Ihr Kunde hartnäckig, können Sie noch einmal telefonisch nachhaken und versuchen, zu einer Einigung zu kommen. Das sollten Sie besonders dann tun, wenn Sie den Eindruck haben, dass der Kunde nur aus einem Grund nicht zahlt: Weil er nämlich immer noch überzeugt ist, Sie hätten eine mangelhafte Leistung erbracht.

Schritt 6: Gelingt keine Einigung, sollten Sie die Sache einem Rechtsanwalt übergeben. Ein anwaltliches Schreiben wirkt oft Wunder. Die Kosten dafür gehören übrigens auch zum Verzugsschaden, den Ihr Kunde bezahlen muss.

Schritt 7:Wenn das alles nichts geholfen hat, bleibt Ihnen nur noch ein gerichtliches Mahnverfahren, eine Klage – oder der Verzicht auf Ihre Forderung. Letzteres ist der billigere Weg, falls Ihr Kunde insolvent ist.

Tipp: Das Prinzip ist einfach: Ihr Kunde muss beweisen, dass eine mangelhafte Leistung vorliegt. Sie müssen beweisen, dass Sie das Werk wie vereinbart erbracht haben. Das mit dem Beweisen ist in der Praxis dagegen oft gar nicht einfach, weil dann Ihre Behauptung („Wir haben das so vereinbart …“) gegen die Behauptung des Kunden („Haben wir nicht!“) steht. Deshalb sollten Sie möglichst immer eine schriftliche Auftragsbestätigung erstellen und von Ihrem Kunden unterschreiben lassen.