Arbeitsunfall – aktuelle Ratgeber und Experten-Tipps

© Halfpoint | stock.adobe.com
Arbeitsunfälle können gravierende Folgen für alle Beteiligten haben. Es ist daher unerlässlich, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ihre Pflichten ernst nehmen und gemeinsam daran arbeiten, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Dies schützt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern fördert auch die Effizienz und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn sich ein Unfall während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ereignet. Dies kann sowohl im Betrieb als auch auf dem Weg zur oder von der Arbeit (Wegeunfall) geschehen. Der Unfall muss in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, damit er als Arbeitsunfall anerkannt wird.

Arbeitgeberpflichten bei Arbeitsunfällen: Ein Überblick

Arbeitgeber tragen eine erhebliche Verantwortung, wenn es um den Schutz ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz geht. Im Falle eines Arbeitsunfalls sind sie verpflichtet, umgehend und umfassend zu handeln, um die Gesundheit der betroffenen Person zu sichern und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe

Nach einem Arbeitsunfall muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Verletzte unverzüglich medizinisch versorgt wird. Hierzu gehört die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Materialien und die Sicherstellung, dass genügend ausgebildete Ersthelfer im Betrieb vorhanden sind. Bei schweren Verletzungen ist sofort ein Notarzt zu verständigen.

Unfallmeldung und Dokumentation

Sobald ein Unfall passiert ist, muss der Arbeitgeber eine genaue Dokumentation vornehmen. Dazu zählt die Erstellung einer Unfallanzeige, die bei Unfällen mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen innerhalb von drei Tagen an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermittelt werden muss. Diese Dokumentation ist essenziell, um Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber der Unfallversicherung zu sichern und den Unfallhergang rechtlich zu bewerten.

Untersuchung des Unfallhergangs und der Unfallursachen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Unfallhergang zu untersuchen, um die Ursachen zu ermitteln und zukünftige Unfälle zu verhindern. Dies kann in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsrat erfolgen.

Egal, ob Gewalt am Arbeitsplatz, ein Zusammenstoß beim innerbetrieblichen Transport oder eine Havarie die Unfallursache darstellt: Das Ziel der Unfallanalyse ist es, Maßnahmen zu identifizieren, die das Risiko ähnlicher Unfälle in der Zukunft minimieren.

Umsetzung von Präventionsmaßnahmen

Basierend auf den Ergebnissen der Unfalluntersuchung muss der Arbeitgeber entsprechende Präventionsmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören möglicherweise die Anpassung von Arbeitsprozessen, die Verbesserung der Arbeitssicherheitseinrichtungen oder zusätzliche Schulungen für die Mitarbeiter.