Unfallverhütung: So beugen Sie Arbeitsunfällen vor
Was versteht man grundsätzlich unter Unfallverhütung?
Unfallverhütung bezieht sich allgemein formuliert auf alle Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, Arbeitsunfälle zu verhindern. Im Bereich der Unfallverhütung haben sich sowohl technische wie organisatorische Maßnahmen und gezielte Schulungen zur Arbeitssicherheit als sinnvoll erwiesen.
Arbeitsunfälle können unterschiedliche Ursachen haben. Menschliches Versagen und Unachtsamkeit sind die wesentlichsten Gründe bei Arbeitsunfällen. Ebenso können technische Mängel und unzureichende Sicherheitsprotokolle an Maschinen und Geräten die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden.
Effektive Unfallverhütung erfordert aus diesem Grund eine transparente und umfassende Herangehensweise, die alle potenziellen Gefahrenquellen identifiziert und adressiert. So können auch Berufskrankheiten wirksam reduziert werden.
Ziele der Unfallverhütung
Das Ziel der Unfallverhütung am Arbeitsplatz besteht darin, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Auch wenn es objektiv nicht möglich ist, Arbeitsunfälle komplett zu minimieren, kann das Risiko von Unfällen durch Maßnahmen der Arbeitssicherheit vermindert werden.
Wer ist für die Unfallverhütung zuständig?
Die Verantwortung für die Unfallverhütung liegt primär beim Arbeitgeber.
Der § 3 des ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Zudem muss der Arbeitgeber alle Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüfen und anpassen. Dabei sollte eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten das erste Ziel sein.
Arbeitnehmer haben ebenfalls eine Verantwortung im Rahmen der Unfallverhütung. Sie müssen unter anderem die Sicherheitsanweisungen des Arbeitgebers befolgen und aktiv dazu beitragen, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Dies beinhaltet das Melden von Gefahren und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
Darüber hinaus spielen die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit eine wichtige Rolle. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und beraten den Arbeitgeber hinsichtlich geeigneter Präventionsmaßnahmen.
Unfallverhütung: Praxisbeispiele für mehr Arbeitssicherheit
Die folgenden Beispiele aus der betrieblichen Praxis zeigen, dass die Unfallverhütung in jedem Unternehmen die höchste Priorität genießen sollte.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können Arbeitgeber die Sicherheit am Arbeitsplatz erheblich verbessern und das Unfallrisiko minimieren. Ein sicheres Arbeitsumfeld schützt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern steigert auch die Effizienz und Zufriedenheit im Unternehmen.
Gefährdungsbeurteilungen durchführen
Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Unfallverhütung ist die regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Im § 5 des ArbSchG wird die Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Detail thematisiert. Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und zu bewerten, um geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
Gefährdungsbeurteilungen sollten systematisch und regelmäßig aktualisiert werden, um Veränderungen im Arbeitsumfeld oder bei den Arbeitsprozessen zu berücksichtigen.
Schutzkleidung (PSA) und Ausrüstung bereitstellen
Das Bereitstellen und Tragen von geeigneter Schutzkleidung und der persönlichen Schutzausrüstung ist ein weiterer zentraler Aspekt der Unfallverhütung. Helme, Handschuhe oder speziellen Atemschutzmasken gehören je nach Arbeitsumfeld und Gefährdungspotenzial zur persönlichen Schutzausrüstung. Die PSA hilft, Berufskrankheiten und Gefahren durch Staub, Dämpfe oder Chemikalien zu minimieren.
Entscheidend ist zudem, dass die Schutzkleidung regelmäßig gewartet und ersetzt wird, um ihre Wirksamkeit im Gefahrenfall zu gewährleisten.
Zielorientierte Schulungen und Unterweisungen
Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter zur Verhütung von Unfällen sind essenziell, um das Bewusstsein für Sicherheitsrisiken zu schärfen und korrektes Verhalten und die Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern. Dies umfasst sowohl allgemeine Sicherheitsschulungen als auch spezifische Unterweisungen für bestimmte Tätigkeiten oder Maschinen.
Sicherheitskennzeichnungen und Warnhinweise
Sicherheitskennzeichnungen und Warnhinweise sind simple und gleichzeitig effektive Mittel, um auf potenzielle Gefahren hinzuweisen und einen Unfall zu vermeiden. Diese sollten klar und deutlich sichtbar angebracht werden und regelmäßig überprüft werden.
Förderung einer innerbetrieblichen Sicherheitskultur
Eine nachhaltige Unfallverhütung im Betrieb erfordert, dass Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit als integraler Bestandteil der Unternehmenskultur im Bewusstsein jedes Mitarbeiters verankert sind. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden. Als erfolgversprechend haben sich beispielsweise Sicherheitskampagnen oder Anreizsysteme für sicheres Verhalten erwiesen.
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes hilft, gesundheitliche Beschwerden und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Dies umfasst die richtige Einstellung von Arbeitsplätzen, Werkzeugen und Maschinen, um körperliche Belastungen zu reduzieren.
Gesundheitsförderung
Präventive Gesundheitsmaßnahmen wie regelmäßige Gesundheitschecks, Impfaktionen und Programme zur Förderung von Bewegung und gesunder Ernährung tragen zur allgemeinen Gesundheit der Mitarbeiter bei und reduzieren das Unfallrisiko.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften?
Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird in Deutschland von mehreren Instanzen kontrolliert:
- Staatliche Arbeitsschutzbehörden: Je nach Bundesland sind dies die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder Bezirksregierungen. Sie haben das Recht, Betriebe zu betreten, zu besichtigen und Unterlagen einzusehen.
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben Vollzugs- und Beratungsaufgaben im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Sie überwachen die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsschutzverordnungen und der Unfallverhütungsvorschriften.
- Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger: Diese sind speziell für die Kontrolle der Unfallverhütungsvorschriften zuständig.
- Interne Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen: Sie tragen zur Überwachung der Schutzmaßnahmen im Betrieb bei.
Die Kontrolle erfolgt durch Betriebsbesichtigungen, Einsicht in Unterlagen und Überprüfung der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.
Was ist die gesetzliche Grundlage für Unfallverhütung und Arbeitssicherheit?
Die gesetzliche Grundlage für Unfallverhütung in Deutschland bildet zum einen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Als „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ beschäftigt es sich mit allen relevanten Maßnahmen der Unfallverhütung. Es thematisiert die Pflichten des Arbeitgebers, die Pflichte und Rechte der Beschäftigten und erläutert ab § 20 die gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken zu ergreifen. Zudem müssen Arbeitgeber Arbeitnehmer regelmäßig über Sicherheits- und Gesundheitsschutz informieren und schulen.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz bilden die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) die zweite Säule bei der Verhütung von Arbeitsunfällen. Da die Sicherheit am Arbeitsplatz höchste Priorität hat, erlassen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die UVV. Seit Mai 2014 sind diese als DGUV-Vorschriften und DGUV-Regeln der Unfallversicherung bekannt. Diese Vorschriften legen grundlegende Sicherheitsstandards fest und schreiben regelmäßige UVV-Prüfungen vor.