Innerbetrieblicher Transport als Unfallgefahr

Innerbetrieblicher Transport: Unfallursachen & TOP-Schutzmaßnahmen

Auf Verkehrswegen in Betrieben ereignen sich immer wieder Unfälle. Mal stürzt jemand über ein achtlos liegen gelassenes Kabel, mal wird jemand von einem Gabelstapler angefahren. Innerbetrieblicher Transport hat leider viele Unfallquellen, doch wenn sich Mitarbeiter sicherheitsbewusst bewegen, können Sie Unfallursachen entschärfen.
Inhaltsverzeichnis

Verkehrswege im Betrieb dienen sowohl dem Zugang zu Arbeitsplätzen als auch dem Transport von Gütern und Arbeitsmitteln. Innerbetrieblicher Transport beinhaltet nicht nur Straßen für Fahrzeuge im Freien oder in Gebäuden, auch Treppen, Laderampen, Rettungswege und Fußwege zählt dazu.

Innerbetrieblicher Transport – eine unterschätzte Unfallgefahr

Im Vergleich zu Gesundheitsrisiken durch Maschinen oder Gefahrstoffe wird innerbetrieblicher Transport als potenzielle Gefahrenquelle oft unterschätzt – vor allem, wenn keine Fahrzeuge im Spiel sind. Das ist jedoch falsch. Denn allein in der gewerblichen Wirtschaft ereignen sich mehr Unfälle auf innerbetrieblichen Wegen als bei allen anderen Tätigkeiten. Jeder 4. Arbeitsunfall geht hier auf Mängel in Fluren und Gängen, auf Treppen und Verkehrsflächen in Lagern und auf Höfen zurück.

Was sind die häufigsten Unfallursachen beim innerbetrieblichen Verkehr?

Eine Untersuchung der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel von 400 meldepflichtigen Unfällen auf innerbetrieblichen Verkehrswegen zeigte auf, dass bestimmte Unfallursachen besonders häufig vorkommen.

Zu diesen Unfallursachen gehören:

  • bauliche Mängel
  • Hindernisse in Verkehrswegen, etwa abgestellte Gegenstände
  • verschmutzte oder rutschige Verkehrswege
  • Unfallursachen durch falsches Verhalten (z. B. verbotswidriges Begehen von Verkehrswegen für Fahrzeuge)
Innerbetrieblicher Transport: die häufigsten Unfallursachen
Infografik – innerbetrieblicher Transport: die häufigsten Unfallursachen

Schutzmaßnahmen beim innerbetrieblichen Transport – nach TOP

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Sie im Rahmen der Unfallprävention, wie bei allen Arbeitsschutzmaßnahmen, auch bei der innerbetrieblichen Verkehrssicherung das „TOP-Prinzip“ einhalten.

Darunter versteht man folgendes:

  1. T – Technisch: An erster Stelle stehen dabei technische Maßnahmen, bei Verkehrswegen insbesondere bauliche Schutzmaßnahmen, wie etwa rutschsichere Bodenbeläge,
  2. O – Organisatorisch: Dann folgen organisatorische Maßnahmen, also z. B. eine Verkehrsregelung für den Fußgänger- und Gabelstaplerverkehr in Ihrem Lager, und schließlich
  3. P – Personenbezogen: personenbezogene Maßnahmen wie z. B. Sicherheitsunterweisungen.

Maßnahmen im letzteren Bereich („Achten Sie auf Lkw auf dem Betriebshof“) dürfen also Maßnahmen der vorgeordneten Stufen (z. B. Trennung der Fahrbahnen für Fußgänger- und Fahrzeugverkehr)

niemals ersetzen.

Wie müssen Verkehrswege gekennzeichnet werden?

Damit niemand versehentlich in Gefahr gerät, müssen Verkehrswege als solche gekennzeichnet werden. Verzichten können Sie darauf nur, wenn sie ohne Weiteres als solche zu erkennen sind (wie etwa eine Treppe). Für die Kennzeichnung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, z. B. Farbe, Bodenbeläge, Bodennägel, Markierungsleuchten, Leitplanken u. a. m.

Nach der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sollen die Fahrwegsbegrenzungen auf dem Boden farbig, deutlich erkennbar und durchgehend ausgeführt sein. Dazu eignen sich z. B. durchgezogene gelbe Linien von mindestens 5 cm Breite.

Je nach Untergrund haben sich dabei diese 3 Varianten bewährt:

  1. Farbanstrich: Je besser Sie den Untergrund vorher von Staub, Öl und anderen Verschmutzungen befreien, desto länger haftet die Farbe.
  2. Selbstklebende Markierungsstreifen: Besonders in Innenbereichen eine gute Alternative zum Farbauftrag. Bei starker Beanspruchung, z. B. durch Darüberschieben von schweren Gegenständen, müssen sie allerdings häufiger erneuert werden.
  3. Wenn der Untergrund weder einen Farbanstrich noch Klebestreifen zulässt (beispielsweise Sand oder Schotter), verwenden Sie Markierungsnägel. Achtung: Sie dürfen sich nicht zu sehr von der Bodenfläche abheben – Stolpergefahr!

Wie sorgen Sie für sichere Befahrbarkeit?

Innerbetrieblicher Transport muss so gestaltet sein, dass die Verkehrswege je nach Bestimmungszweck leicht und sicher begangen bzw. befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.

Werden sie von Flurförderzeugen oder Rollcontainern benutzt, können Unebenheiten im Weg unkontrollierte Lenkbewegungen der Fahrzeugführer zur Folge haben – mit dem Ergebnis, dass Fahrer oder Umstehende durch das Gefährt selbst oder durch verrutschende oder herabfallende Ladung verletzt werden.

Überprüfen Sie daher Ihre Wege auf Löcher, Rillen und Unebenenheiten, denn auch für Fußgänger werden diese schnell zu Stolperfallen. Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als 4 mm.

Wie rutschfest muss der Bodenbelag sein?

Besonders wichtig sind außerdem rutschsichere Bodenbeläge.

Beachten Sie bei den Anforderungen an die Rutschsicherheit Faktoren wie

  • die Häufigkeit, mit der gleitfördernde Stoffe auf den Boden gelangen, z. B. regelmäßig anfallende Lebensmittelreste, abgelagerte Nebel von Kühlschmierstoffe, die den Boden schlüpfrig machen,
  • das Ausmaß der Verunreinigung des Fußbodens durch diese Stoffe (mäßig oder stark),
  • bauliche Verhältnisse, z. B. abschüssige Flure.

Achten Sie bei der Auswahl der Bodenbeläge immer auf den angemessenen R-Wert für den Grad der Rutschhemmung. Er ist in der DIN 51130 „Prüfung von Bodenbelägen – Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft“ festgelegt. Dabei gibt es 5 Bewertungsgruppen, von R 9 mit der geringsten (z. B. für Eingangsbereiche und Innentreppen) bis R 13 mit der höchsten Rutschhemmung.

Beispiel: R-Werte für außenliegende Verkehrswege

R-Werte für Verkehrswege in Außenbereichen
GehwegeR 11 oder R 10
Laderampen, überdachtR 11 oder R 10
Laderampen, nicht überdachtR 12
Schrägrampen (z. B. für Rollstühle, Ladebrücken)R 12

Wichtig: Diese Werte sind nur Richtwerte! Je nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung können sich im Einzelfall auch höhere Anforderungen ergeben, z. B. wenn jemand beim Ausrutschen mit bewegten Maschinenteilen in Berührung kommen kann.