Hubwagen sicher bedienen

Hubwagen sicher bedienen und Unfälle vermeiden

Auf den ersten Blick sind die Hubwagen – auch Ameise oder Gabelhubwagen genannt – von jedermann einfach zu bedienen. Leider zeigen die Unfallstatistiken, dass die Realität anders aussieht. Immer wieder kommt es bei der Verwendung der Ameise zu schweren Unfällen im Betrieb. Am häufigsten betroffen ist der Fuß. Daher müssen die Mitarbeiter bei solchen Arbeiten Sicherheitsschuhe tragen. Aber auch schwere Verletzungen mit Knochenbrüchen und Schädeltraumata sind bekannt.
Inhaltsverzeichnis

Grundlagen für den Betrieb von Hubwagen

Im Rechtsdeutsch sprechen wir übrigens nicht von Hubwagen, Ameisen o. Ä., sondern von Mitgänger-Flurförderzeugen. Grundlegende Regelungen dafür finden Sie in der DGUV-Vorschrift 68 (vormals BGV D 27) „Flurförderzeuge“. Diese Vorschrift steht Ihnen im DGUV-Portal zum kostenlosen Download zur Verfügung.

In § 7 der Vorschrift heißt es, dass Mitgänger-Flurförderzeuge nur von Personen angewendet werden dürfen, die in der Handhabung unterwiesen und für deren Verwendung geeignet sind. Für Ihren Alltag bedeutet dies, dass Sie:

  • Eignung der Mitarbeiter feststellen und dokumentieren,
  • Mitarbeiter unterweisen,
  • elektrisch betriebene Flurförderzeuge vor der Benutzung durch Unbefugte sichern müssen.

Tipp: Machen Sie wirklich mehrmals deutlich, dass nur unterwiesene Mitarbeiter den Hubwagen auch benutzen dürfen.

Pflicht zur täglichen Kontrolle der Hubwagen

Um die einwandfreie Funktionalität und Sicherheit bei der Verwendung von Handhubwaren zu gewährleisten, erfordert die Unfallprävention eine Inaugenscheinnahme vor Aufnahme der Arbeit. Regeln Sie das in einer Betriebsanweisung und ordnen Sie dort tägliche Kontrollen an. Beziehen Sie diese Betriebsanweisung in Ihre Unterweisung mit ein. Denn nicht funktionsfähige Sicherheitseinrichtungen können zu schweren Unfällen führen.

Die tägliche Kontrolle soll alle für die Funktionalität und Sicherheit des Flurförderzeuges betreffenden Teile umfassen. Das bedeutet für die Praxis, dass eine Funktionsprüfung der Betriebsbremse, der Steuereinrichtungen, der Hebevorrichtungen sowie der Elektrik erfolgen muss. Welche Einrichtungen das genau sind, müssen Sie bezogen für Ihre Geräte im Rahmen der Unterweisung erklären.

Sicherheitseinrichtungen einer Ameise

Besonders wichtig für einen sicheren Betrieb Ihrer „Elektro-Ameisen“ sind natürlich die Sicherheitseinrichtungen selbst. Dazu zählt ggf. der Durchgreifschutz, der verhindern soll, dass der Mitarbeiter in die Hebevorrichtung greifen kann.

Auch eine eventuell vorhandene akustische Warneinrichtung, mit der andere Mitarbeiter in gefährlichen Situationen gewarnt werden, kann vorhanden sein und muss geprüft werden. Hinzu kommt der Auffahrschutz, der durch eine rechtzeitige Bremsung und eine Bewegung in die entgegengesetzte Fahrtrichtung verhindern soll, dass der Mitarbeiter zwischen einem Objekt und dem Flurförderzeug eingeklemmt wird.

Damit der Auffahrschutz richtig funktionieren kann, muss sich der Mitarbeiter beim Bedienen des Flurförderzeugs an der richtigen Stelle befinden. Der Benutzer muss immer am Kopf der Deichsel stehen und darf sich auf keinen Fall zwischen Deichselkopf und Antriebsrad aufhalten. Denn nur so kann der Auffahrschutz in einem Gefahrenfall wirksam werden.

Wie Unfälle mit Hubwagen vermeiden?

Grundsätzlich muss vermieden werden, dass ein Mitarbeiter zwischen Ladegut und Fahrgerät eingequetscht werden kann. Dies wird einerseits durch langsames, vorsichtiges und umsichtiges Fahren erreicht.

Andererseits ist die Benutzung ausreichend breiter Bereiche und Fahrwege sinnvoll. Denn ist das nicht gegeben, kann es nicht nur zu Personenschäden kommen.

Durch das Anfahren einer Stütze oder eines Regals entsteht unter Umständen zudem erheblicher Sachschaden. Auf all diese potenziellen Gefahrenquellen beim Einsatz von Hubwagen, sollten Sie Ihre Mitarbeiter vor der ersten Nutzung unterweisen.