Erste Hilfe bei Arbeitsunfall: Schritte und Sofortmaßnahmen
- Was bedeutet Erste Hilfe im Betrieb?
- Wer ist für die Erste Hilfe im Betrieb zuständig?
- Sofort-Maßnahmen: Wie leiste ich erste Hilfe bei einem Arbeitsunfall?
- Wie setze ich einen Notruf ab?
- Wie wendet man die Herzdruckmassage an?
- Ist ein Erste-Hilfe-Raum im Betrieb Pflicht?
- Ist ein Verbandskasten im Betrieb Pflicht?
- Ist jeder Mensch verpflichtet Erste Hilfe zu leisten?
Was bedeutet Erste Hilfe im Betrieb?
Erste Hilfe im Betrieb ist ein essenzieller Bestandteil der Arbeitssicherheit und dient dazu, bei Unfällen oder akuten gesundheitlichen Notfällen schnell und effektiv zu handeln. In jedem Unternehmen sollten ausreichend geschulte Ersthelfer vorhanden sein, die in der Lage sind, im Ernstfall kompetent Hilfe zu leisten. Dazu gehört nicht nur die Behandlung von Verletzungen wie Schnittwunden, Verbrennungen oder Brüchen, sondern auch die Stabilisierung von Betroffenen bei schwereren Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen, wie Herzinfarkten oder Schlaganfällen.
Neben der Verfügbarkeit von Ersthelfern ist es ebenso wichtig, dass entsprechende Erste-Hilfe-Ausrüstung, wie Verbandkästen und Notfallkoffer, an leicht zugänglichen Stellen im Betrieb vorhanden und regelmäßig gewartet wird.
Wer ist für die Erste Hilfe im Betrieb zuständig?
Im Betrieb müssen in erster Linie die ausgebildeten Ersthelfer Erste Hilfe leisten. Diese Mitarbeiter wurden speziell geschult, um im Notfall schnell und kompetent zu handeln. Jeder Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern zu benennen und regelmäßig fortzubilden, abhängig von der Betriebsgröße und den spezifischen Risiken.
Wenn jedoch kein Ersthelfer verfügbar ist, sind grundsätzlich alle Mitarbeiter verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten. Dies kann beispielsweise das Absetzen eines Notrufs oder das Einleiten einfacher Maßnahmen wie die Stabilisierung einer verletzten Person bis zum Eintreffen professioneller Hilfe umfassen. Jeder Mitarbeiter trägt somit eine Mitverantwortung für die Sicherheit im Betrieb und sollte zumindest grundlegende Erste-Hilfe-Kenntnisse besitzen.
Sofort-Maßnahmen: Wie leiste ich erste Hilfe bei einem Arbeitsunfall?
In Ihrem Betrieb findet ein Arbeitsunfall statt und Sie müssen erste Hilfe leisten? Mit der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitungen führen wir Sie durch die erforderlichen Sofortmaßnahmen bei einem Unfall am Arbeitsplatz.
Schritt 1: Unfallstelle überblicken
Bevor Sie als helfende Hand herbeieilen, sollten Sie an Ihre eigene Sicherheit denken. Schauen Sie bitte nach, ob sich nicht noch weitere Gefahren wie zum Beispiel explosive Brandherde oder gefährliche Stromquellen in unmittelbarer Nähe befinden. Möglicherweise muss auch die Feuerwehr umgehend hinzugezogen werden. Sind tatsächlich weitere Bedrohungen zu beklagen, sollten Sie den Verletzten und sich selbst schnellstmöglich in Sicherheit bringen.
Das bedeutet: Unfallstelle markieren und absichern, raus aus der Gefahrenzone!
Achtung: Bei einem zu großen Gefahrenherd sollten Sie als Erstes professionelle Hilfe (Rettung, Feuerwehr und Polizei) mobilisieren. Gehen Sie bitte kein Risiko ein, denn damit wäre wirklich niemandem geholfen.
Schritt 2: Rettungsdienst alarmieren
Kontaktieren Sie den Rettungsdienst. Beantworten Sie die Fragen nach dem W-Fragen-Prinzip. Diese Informationen sind für das Absetzen des Notrufs von enormer Bedeutung. Schließlich muss das Rettungsteam bzw. der zuständige Arzt so genau wie nur möglich über die Situation vor Ort Bescheid wissen. Nur so ist schnelle und gute Hilfe erst möglich.
- Wo ist das Ereignis? Geben Sie den Ort des Geschehens so genau wie möglich an. Hilfreich sind der Name der Stadt, der Stadtteil oder der Straßenname. Weitere hilfreiche Informationen sind Hausnummer, Stockwerk, Straßentyp, Fahrtrichtung, Kilometerangaben an Straßen oder Bahn- und Buslinien.
- Wer ruft an? Nennen Sie Ihren Namen, den Standort und IHRE Telefonnummer, sollten Rückfragen seitens der Einsatzfahrzeuge bestehen.
- Was ist geschehen? Beschreiben Sie bei dieser Frage den Hergang so gut es geht. Beispiele dafür: Verkehrsunfall, Absturz, Brand, Explosion, Einsturz oder ist die verletzte Person eingeklemmt.
- Wie viele Betroffene? Je genauer die Angabe der beteiligten Personen umso besser. Auch ist es wichtig für die Einsatzkräfte zu wissen, ob sich Kinder vor Ort befinden und in welchem Alter diese ungefähr sind. Die Leitstelle muss zudem wissen, um welche Verletzungen es sich Ihrem Anschein nach handelt.
Warten auf Rückfragen! Warten Sie nach der Beantwortung der Fragen nicht gleich auf. Die Leitstelle hat eventuell noch weitere Fragen. Wenn das Gespräch beendet ist, wird die Leitstelle Ihnen das mitteilen.
Schritt 3: Bewusstseinscheck durchführen
Ausschlaggebend für Rettungsmaßnahmen ist die vorherrschende Ausgangslage. Plötzlich erkrankte oder verunglückte Personen sollten zunächst auf Ihren Bewusstseinszustand und auf ihre Atmung hin untersucht werden.
Führen Sie an Ort und Stelle den Bewusstseinscheck durch. Reagiert die verunglückte Person weder auf Ansprache noch auf weitere äußere Reize, sollten Sie den Betroffenen achtsam in eine stabile Seitenlage bringen. Sinn dieses leichten Lagewechsels: der Verletzte bekommt Dank der Seitenlagerung besser Luft. Muss die verletzte Person plötzlich erbrechen, ist die Erstickungsgefahr deutlich geringer, als in jeder anderen Lage.
Schritt 4: Atmung prüfen und Atemwege freimachen
Die Atmung muss von Beginn an regelmäßig kontrolliert werden! Legen Sie eine Hand auf die Stirn des Betroffenen und heben Sie das Kinn des Verletzten leicht an. Der Kopf der verletzten Person ist dabei überstreckt. Neigen Sie Ihren Kopf in Richtung Mund des Verletzten. Während Sie den Atemgeräuschen der betroffenen Person für etwa 10 Sekunden aufmerksam lauschen, betrachten Sie bitte genau dessen Brustkorb.
- Ist eine Auf-und-Ab-Bewegung sichtbar bzw. atmet der Verunglückte regelmäßig ein und aus?
- Können Sie seinen Atem auf ihrem Gesicht spüren?
Bei fehlender Atmung und bei der gefährlichen Schnapp-Atmung (unregelmäßige, ruckartige Atemzüge) sollten Sie die verletzte Person bewachen bis der Arzt oder der Krankenwagen eintrifft. Die stabile Seitenlage kann auch hier helfen, Beklemmungszustände zu lösen und eine normale Atmung wieder zuzulassen.
Schritt 5: Wiederbelebung
Ganze drei Minuten kommt das Gehirn ohne Sauerstoff aus. Diese entscheidenden Minuten gilt es zu nutzen, um das Leben des Betroffenen zu retten. Einfach abwarten, bis der Notarzt eintrifft, ist oft die falsche Entscheidung. Tatsächlich geht es um Minuten und Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden. Demnach ist bei fehlender Atmung unmittelbar die Wiederbelebung anzugehen.
Befolgen Sie nach Anleitung bitte folgenden Wiederbelebungsrhythmus:
- 30 Mal auf den Brustkorb drücken
- 2 Mal Mund-zu-Mund-Beatmung ausüben
- 30 Mal mit beiden Händen auf den Brustkorb drücken
- 2 Mal Mund-zu-Mund-Beatmung ausüben
Wiederholen Sie den Wiederbelebungsversuch mehrmals hintereinander, im Zweifelsfall so lange, bis der Betroffene wieder allein zu atmen anfängt.
Schritt 6: Wundversorgung bei starken Blutungen
Bei sichtbaren Verletzungen wie Blutungen legen Sie einen sterilen Verband an und üben Sie bei Bedarf Druck auf die Wunde aus, um die Blutung zu stoppen. Bei starken Blutungen kann ein Druckverband notwendig sein.
Schritt 7: Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
Bleiben Sie beim Verunfallten, sprechen Sie beruhigend auf ihn ein und überwachen Sie kontinuierlich seinen Zustand, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Ist der Verunglückte ansprechbar, bewegt er sich und spricht er zu Ihnen, sollten Sie den Betroffenen an Ort und Stelle belassen, ohne ihn zu bewegen. Warum? Durch abrupte Bewegungen kann es zu inneren Blutungen kommen. Dies gilt es dringend zu vermeiden, da sich dadurch das Befinden der verletzten Person dramatisch verschlechtern kann.
Falls sich der Zustand verschlechtert, reagieren Sie entsprechend und leisten Sie weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Wie setze ich einen Notruf ab?
Der Unfall auf offener Straße, der Sturz in der Küche oder der Brand in der Lagerhalle: ist ein Menschenleben in Gefahr, muss direkt gehandelt werden. Neben dem Telefon benötigen Sie die richtigen Telefonnummern von Rettungsdienst (144), Polizei (133), Feuerwehr (122) und Euronotruf (112, gilt europaweit). Bereiten Sie sich vor dem Telefonat auf folgende Fragen vor und antworten Sie ruhig und konzentriert:
- Wer meldet? Nennen Sie Ihren Namen und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme!
- Was ist wo und wann passiert? Benennen Sie die genaue Position. Schildern Sie sachlich und kurz den Unfallhergang.
- Wie viele Verletzte befinden sich an der Unfallstelle?
- Sind die verletzten Personen bewusstlos oder ansprechbar?
- Gibt es weitere Gefahrenstellen?
Wie wendet man die Herzdruckmassage an?
Ist bei der verletzten Person kein Herzschlag zu spüren, sollten Sie umgehend mit einer Herzdruckmassage beginnen. Dabei wird Druck auf den Brustkorb des Erkrankten ausgeübt. Mit dieser lebensrettenden Maßnahme wird wieder mehr Blut zum Gehirn und in andere Organe gepumpt. Beugen Sie sich über den Betroffenen und setzen Sie den Ihren Handballen auf der Mitte des Brustkorbs an.
Sollte ein Defibrillator zurzeit des Notfalls vorhanden sein, verwenden Sie bitte das Gerät wie in der Gebrauchsanweisung beschrieben. Nehmen Sie die zweite Hand hinzu und legen Sie diese über die erste Hand. Beginnen Sie nun mit durchgestreckten Armen schnell und fest auf den Brustkorb des Betroffenen zu drücken. Überprüfen Sie während der Maßnahme immer wieder den Herzschlag und die Atmung der verletzten Person. Folgen Sie der Anweisung so lange bis professionelle Verstärkung eintrifft.
Ist ein Erste-Hilfe-Raum im Betrieb Pflicht?
Für Erste-Hilfe-Maßnahmen sind nicht selten geeignete Räume notwendig, um Verletzte zu versorgen. Die sogenannten Erste-Hilfe-Räume sind laut ASR ab einer Betriebsgröße von mehr als 1000 Mitarbeitern Pflicht. Aber auch in Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten, wenn besondere Gesundheits- oder Unfallgefahren bestehen, muss ein entsprechender Raum vorhanden sein.
Ist ein Verbandskasten im Betrieb Pflicht?
In Unternehmen sind Verbandskästen ein Muss. Sie gehören zur Ausstattung im Betrieb und müssen der DIN 13157 (Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C) entsprechen. Die Norm legt außerdem fest, über welchen Verbandskasten-Typ ein Unternehmen verfügen muss. Der Verbandkasten C ist ausreichend für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern in Verwaltung und Handel (auf Baustellen müssen in diesem Fall beispielsweise 2 Verbandskästen vorgehalten werden). Bei mehr Beschäftigten in diesem Bereich gilt der Verbandkasten Klasse E.
An diesen Orten muss der Verbandkasten Typ C bereitgestellt werden:
- In Betrieben
- An Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder
- Auf Baustellen
Der Verbandskasten muss laut DIN 13157 mit einem Rettungskennzeichen versehen sein (weißes Kreuz auf grünem Grund). Ist das Material nicht offen sichtbar, sondern beispielsweise in einem Schrank verstaut, muss eine Kennzeichnung am Schrank angebracht werden.
Was gehört in den Verbandskasten Typ C?
Folgende Inhalte gehören in den Verbandskasten Typ C:
Checkliste Verbandskasten C |
Inhaltsverzeichnis |
Pflasterstrips |
Augenkompressen |
Kompressen |
Einmalhandschuhe |
Fingerverbände |
Schere |
Erste Hilfe Broschüre |
Dreiecktücher |
Fixierbinden |
Wundschnellverbände |
Folienbeutel |
Heftpflaster |
Verbandpäckchen |
Fingerkuppenverbände |
Verbandtücher |
Kälte-Sofortkompresse |
Vliesstofftücher |
Rettungsdecke |
Ist jeder Mensch verpflichtet Erste Hilfe zu leisten?
Das Gesetz sagt: Es ist nicht nur richtig und wichtig, Erste Hilfe zu leisten. Es ist zudem jeder gesetzlich (Strafgesetzbuch) mit Strafe bedroht, der dies unterlässt. Wer eine Notsituation miterlebt und nicht handelt, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Das Mindeste, was man tun muss, ist Hilfskräfte (Arzt, Krankenwagen, Polizei und/oder Feuerwehr) zu mobilisieren.