Arbeitsschutz in der Schreinerei: Gefahren und Schutzmaßnahmen
- Wie schützen Sie sich vor Lärm in der Schreinerei?
- Wie mindern Sie Gefahren durch Holzstaub in der Schreinerei?
- Wie gehen Sie als Schreiner sicher mit Maschinen um?
- Wie erfolgt eine sichere Lagerung in der Schreinerei?
- Gase, Dämpfe, Schwebstoffe: Gefahrstoffe in der Schreinerei
- Wie gewährleisten Sie Brandschutz in der Schreinerei?
- Arbeitssicherheit auf Baustellen als Schreiner
Wie schützen Sie sich vor Lärm in der Schreinerei?
Krankmachender Lärm sind Geräusche, die über dem Auslösewert von 80 Dezibel liegen. Liegen die Werte darüber, muss der Arbeitgeber einen Lärmschutz zur Verfügung stellen. Lärm beeinträchtigt außerdem die Konzentration, das Reaktionsvermögen und die Leistungsfähigkeit. Wer auch nur 15 Minuten an einer Maschine mit über 100 Dezibel arbeitet, kann bereits einen Hörschaden davontragen.
Gerade Handmaschinen sind häufig eine größere Gefahr für die Gesundheit, weil hier seltener ein Gehörschutz getragen wird als im Umgang mit großen Maschinen. Gehörschutz in der Schreinerei sollte deshalb ernst genommen und Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung sein.
Wie mindern Sie Gefahren durch Holzstaub in der Schreinerei?
Wer regelmäßig Holzstaub ausgesetzt ist, lebt gefährlich. Holzstaub wird teilweise als eindeutig krebserzeugend und sonst als krebsverdächtig eingestuft. Außerdem kann Holzstaub Atemwegserkrankungen, Allergien und Hauterkrankungen hervorrufen. Darüber hinaus sind Holzstäube in der Schreinerei brennbar und können gemeinsam mit Sauerstoff sogenannte explosionsfähige Atmosphären bilden.
Deshalb müssen an allen Bearbeitungsmaschinen, an denen Holzstaub entsteht, Absaugvorrichtungen installiert sein. Wenn jedoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine Unterschreitung des Grenzwertes festgestellt wird, kann man auch davon absehen. Das gilt beispielsweise für Arbeiten, die man im Freien durchführt oder in Hallen mit Luftdurchzug – oder auch für geringe Maschinenlaufzeiten.
Grundsätzlich empfiehlt sich bei Arbeiten, die zu Holzstäuben führen, der Einsatz einer Atemschutzmaske.
Wie gehen Sie als Schreiner sicher mit Maschinen um?
Schreiner arbeiten regelmäßig mit Maschinen. Auch hier gibt es jede Menge Gefährdungen. Wichtig dabei ist: Maschinen darf man nur dazu benutzen, wofür sie auch hergestellt worden sind. Großen Gefahren setzen sich die Beschäftigten aus, wenn sie installierte Schutzvorrichtungen außer Funktion setzen. Hier kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen.
Bei der Nutzung elektrischer Werkzeuge und Maschinen sollte man außerdem darauf achten, mit welcher maximalen Drehzahl oder welchem Handvorschub sie betrieben werden dürfen. Weiterhin sollte sich der Arbeitgeber davon überzeugen, welche Schutzvorrichtungen für die verschiedenen Tätigkeiten vorhanden sind (Schutzhauben, Spaltkeile etc.) Stets ist in diesem Zusammenhang auch an die Schutzausrüstung zu denken wie etwa Augenschutz, Lärmschutz, Atemschutz.
Wie erfolgt eine sichere Lagerung in der Schreinerei?
In Schreinereien sind Verkehrs- und Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten und nach den gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Hier darf man nichts lagern. Außerdem müssen die Mitarbeiter auf die Lagerverbote an anderen Stellen im Betrieb achten, etwa nahe elektrischen Verteilern und Feuerlöschgeräten.
Ganz wichtig auch: Die Beachtung der Tragkraft von Regalen – schwere Gegenstände sollte man möglichst in Bodennähe ablegen. Gleichzeitig ist auch der Zustand von Paletten regelmäßig zu überprüfen, damit eine mögliche mangelnde Stabilität nicht zu Unfällen führt. Alle senkrecht gelagerten Werkstoffe sind außerdem gegen Umstürzen zu sichern.
Die häufigsten Verletzungen, zu denen es im Lager kommt, sind Quetschungen der Zehen, weil Arbeiter keine Arbeitsschuhe verwenden oder nicht die Richtigen – dies ist an den Kennzeichnungen an den Sicherheitsschuhen zu erkennen.
Am Arbeitsplatz selbst darf man lediglich die notwendige Menge Material lagern. Gefährliches Material muss man sofort nach Anlieferung in die Lagerräume transportieren. Außerdem ist darauf zu achten, dass alle Behälter klar gekennzeichnet sind, sodass man Gefahren sofort erkennt. Verboten ist, Flüssigkeiten, die zur Bearbeitung von Holz benutzt werden, in Getränkeflaschen zu lagern.
Bei ätzenden Flüssigkeiten müssen die Mitarbeiter darauf achten, diese nicht über Augenhöhe zu lagern (1,5 Meter). Bei der Sicherung von Ladegut muss immer ein geeignetes Fahrzeug verwendet werden. Kippsicherheit muss auf jeden Fall gewährleistet sein.
Gase, Dämpfe, Schwebstoffe: Gefahrstoffe in der Schreinerei
Lacke haben es in sich: Bei fast allen Oberflächenbehandlungen drohen Gefahren, egal, ob beim Streichen, Spritzen oder Beizen. Gesundheitsgefahren beziehen sich auf die Schädigung der Atmungsorgane, der Haut und der Augen. Wer mit Beschichtungsstoffen arbeitet, darf dies nur an Ständen, Wänden, Kabinen oder ähnlichen Plätzen im Betrieb tun.
Absauganlagen und Lüftungseinrichtungen sind dabei ein Muss. Auf die persönliche Schutzausrüstung sollte hier ebenfalls nicht verzichtet werden. Bei der Arbeit selbst können sich die Beschäftigten zusätzlich schützen, indem sie die Werkstücke möglichst nah an die Absaugvorrichtung legen und den Spritzstrahl möglichst nah an der Fläche führen. Gespritzt werden sollte immer in Richtung der Absaugung.
Wie gewährleisten Sie Brandschutz in der Schreinerei?
Brandschutz spielt in jedem Betrieb eine große Rolle und ist auch in der Schreinerei naturgemäß mit vielen Auflagen verbunden. Der Umstand, dass hier mit Holz und brennbaren Hilfsstoffen gearbeitet wird, führt zu verschärften Vorschriften. Die Brandausbreitung ist in Schreinereien verschärft, die Brandbekämpfung erschwert. Neben den zu verarbeitenden Materialien sind auch Holzstäube brennbar.
Gefährliche Staubablagerungen sind trotz Absaugvorrichtungen nicht immer zu vermeiden. Hier drohen explosionsfähige Luft-Staub-Gemische, die besonders brennbar sind. Auch bei der Lagerung von Beschichtungsstoffen, Klebern und brennbaren Flüssigkeiten ist Vorsicht geboten.
Kabinen, Stände und Wände, in und an denen Oberflächenbehandlungen durchgeführt werden, bilden Brandschwerpunkte. Besonders gefährlich ist es auch, wenn entzündbare Stoffe in der Nähe zu elektrischen Betriebsmitteln gelagert werden oder mechanische Beschädigungen entstehen.
Deshalb müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel an diesen Orten explosionsgeschützt installiert werden. Um ein Feuer eingrenzen zu können, kann der Firmenbetreiber durch bauliche Maßnahmen bestimmte Räume im Unternehmen feuerfest gestalten. Sinnvoll ist grundsätzlich eine Trennung der Betriebsbereiche.
Folgende Bereiche sollten räumlich oder baulich voneinander getrennt werden:
- Lackstraßen
- Späne- und Staubsammlung
- Rohwarenlager
- Holzbe- und -verarbeitung
- Montage
- Energieversorgung
- Verwaltung
- Fertigwarenlager
Um der Gefahr von Bränden außerdem vorzubeugen, sind neben baulichen und anlagetechnischen Schutzmaßnahmen weitere betriebliche Maßnahmen erforderlich. Das sind zum Beispiel einzuhaltende Sicherheitsabstände zwischen Heizungen und brennbaren Materialien oder die regelmäßige Entfernung von Staubansammlungen.
Arbeitssicherheit auf Baustellen als Schreiner
Schreiner sind oft auf Baustellen unterwegs – sollten sich demnach auch mit dem Arbeitsschutz auf Baustellen auskennen – hier fallen gemeinhin viele Montagearbeiten an. Das gilt für Altbauten ebenso wie für Rohbauten. Dachfenster, Treppenarbeiten, Sanierungen von Wintergärten – all das fällt in den Zuständigkeitsbereich von mobilen Tischlern.
Dabei kommt es häufig zu Gefährdungen. Beispielsweise bei der Montage von Rollladenkästen sollte der Absturzgefahr durch entsprechende Sicherungen vorgebeugt werden. Das gleiche gilt natürlich bei allen höher gelegenen Arbeiten, wie etwa beim Austausch von Dachfenstern.
Häufige Verletzungsursachen sind zum Beispiel
- Stürze auf Verkehrswegen
- Unsachgemäßer Umgang mit elektrischem Werkzeug
- Unvorsichtigkeiten beim Umgang mit Strom
- Ungesicherte Treppenöffnungen (Abstürze)
- Unfälle durch unsachgemäß aufgestellte Gerüste
- Gesundheitsgefährdungen durch langfristiges Heben, Tragen und kniende Tätigkeiten (Parkett, Laminat)
- Glasflächen dürfen nicht betreten werden (Wintergärten)
Bei Montagearbeiten sind bis auf wenige Ausnahmen schriftliche Anweisungen erforderlich, in denen sich sicherheitstechnische Hinweise befinden müssen. Diese Hinweise sind beispielsweise notwendig, wenn der Schreiner es mit komplexen Aufgaben zu tun hat, wie etwa der Errichtung von Glaskonstruktionen (Wintergärten) oder Treppen.
Transportable Maschinen, die für das Schreinerhandwerk notwendig sind, müssen laut Bedienungsanleitung betrieben werden (bei der Tischkreissäge zum Beispiel die ergonomische Arbeitshöhe, Werkstückauflagen, Werkzeugverdeckung verwenden). Bei der vielfach verwendeten Gehrungskappkreissäge ist zum Beispiel ebenso auf die anleitungsgerechte Bedienung zu achten (Schwingschutz verwenden).
Auf Baustellen kommen Schreiner häufig auch mit folgenden Materialien in Kontakt:
- Montageschaum
- Lacke und Lösungsmittel
- Holzstaub
- Dämmstoffe
- Bleihaltige Anstriche
- Asbest
- Holzschutzmittel
An diese Gefahren sollte der Bauherr bei der Gefährdungsbeurteilung für den beauftragten Tischler denken. Wichtig ist auch der sichere Transport, um Unfällen durch herunterfallende Lasten vorzubeugen.