EORI-Nummer: So beantragen Sie die EORI erfolgreich
Was ist die EORI-Nummer?
Die EORI-Kennnummer besteht aus der national zugewiesenen Zollnummer, die in Deutschland aus dem Kürzel DE und 15 Ziffern besteht. Grundlage dieser EORI und der Kennnummer ist die EU-Verordnung (EG) 312/2009 vom 16.4.2009 zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Zollkodex (ZKDVO). Seit Mai 2016 wird sie durch Artikel 9 Verordnung (EU) Nr. 952/2013 in Verbindung mit Artikel 1 Nummer 18 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 bestimmt.
Wo können Sie eine EORI-Nummer beantragen?
Wenn Sie als Wirtschaftsbeteiligter eine EORI-Nummer für Ihr Unternehmen beantragen wollen, dann können Sie dies entweder über das Zoll-Portal machen oder mittels eines Formulars. Sie benötigen keinen kostenpflichtigen Drittanbieter, sondern können sich das EORI-Formular 0870a auch online herunter. Sie können anschließend eine Online-Ausfüllhilfe nutzen und können das EORI-Formular online auszufüllen und auszudrucken. Oder Sie lassen sich das EORI-Formular in PDF-Form ausgeben
Wie wird das EORI-Formular korrekt ausgefüllt?
Mit folgenden 9 Schritten können Sie das EORI-Formular korrekt ausfüllen:
- Tragen Sie Ihre Firmenbezeichnung korrekt ein, nur so ist eine Identifizierung möglich. Achten Sie darauf, dass die Eintragung identisch mit der Ihres Unternehmens im Handelsregister oder beim Finanzamt ist. In Feld 9 geben Sie die Registerart an. Diese unterscheiden sich in folgenden Punkten: HRA, HRB, VR, PR, GR. Nach Firmengründung erhalten Sie eine Handelsregisternummer, das Kürzel entnehmen Sie dem Auszug.
- Geben Sie die Kontaktdaten für die Zollbehörden ein.
- Auf der zweiten Seite ergänzen Sie die Daten. Wenn Sie keine Postfachadresse haben, dann lassen Sie dieses Feld einfach leer. Dann geht das Zollamt davon aus, dass die Post and die Firmenanschrift gesendet wird.
- Sind der Ort der Buchführung und der Ort, für den die EORI-Nummer beantragt wird, identisch, dann lassen Sie die Felder leer. Wenn Sie einen anderen Ort der Buchführung haben, dann geben Sie dies hier unbedingt mit an. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn Sie eine Niederlassungsnummer beantragen, der Hauptsitz der Gesellschaft jedoch woanders liegt. Oder Sie haben einen Steuerberater, der die Buchführung für Sie übernimmt, dann tragen Sie hier seine Adresse ein. Beachten Sie, dass Sie genaue Zustellanweisungen geben. Diese können Sie im Adresszusatz eintragen, z. B. im Hinterhaus 13.
- Dann folgen die Steuerdaten. Es kann natürlich sein, dass Sie parallel zum Antrag der Steuerdaten auch die EORI-Nummer beantragen. Dann liegen Ihnen diese nicht vor. Lassen Sie die Felder leer und reichen Sie die Steuerdaten nach, sobald Sie sie vom Finanzamt haben. Im Beispiel sehen Sie den Aufbau der jeweiligen Nummern.
- In Feld Nummer 37 kreuzen Sie an, ob Sie damit einverstanden sind, dass Ihre Daten im Internet veröffentlicht werden. Das bedeutet, dass Dritte Ihren Firmennamen und die Anschrift sehen können. Wenn Sie dies nicht wünschen, dann kreuzen Sie „Nein“ an. Die Antwort hat keine zollrechtlichen Auswirkungen für Sie.
- Im Feld Ansprechpartner tragen Sie die verantwortliche Person ein. Diese sollte Kenntnisse besitzen, um fachliche Fragen beantworten zu können. Hier kann auch der Zollbeauftragte eingetragen werden. Jedenfalls wendet sich die Zollbehörde bei Fragen an diese Person. Es kann auch sein, dass sich der Sitz der Person für Zollfragen mit dem Firmensitz unterscheidet – wie in unserem Beispiel. Dann tragen Sie einfach die richtige Adresse ein.
- Wenn Ihr Firmensitz in einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union ist, dann tragen Sie dies hier ein. Sie haben dann in dem Drittland, in dem Sie ansässig sind, eine Zollnummer erhalten. Diese müssen Sie hier reinschreiben.
- Am Ende des Antrages unterschreibt eine verantwortliche Person rechtsverbindlich. Wenn Sie noch keinen Firmenstempel haben, dann lassen Sie diesen weg. Geben Sie für Fragen entweder die gleiche Telefonnummer von oben ein oder eine andere. Es können bis zu 9 Ansprechpersonen registriert werden. Hier unten müssen Sie sich dann entscheiden. Beachten Sie, dass Sie immer einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung für die EORI-Registrierung mitsenden müssen, sonst wird Ihr Antrag nicht bearbeitet und Sie verlieren wertvolle Zeit.
Fazit
Nehmen Sie Ihre Zollanmeldungen selbst in die Hand und beantragen Sie eine EORI-Nummer. Sie haben im Artikel gerade gesehenen, dass der Antragsweg kein Hexenwerk ist. Sie brauchen eine EORI-Nummer um mit Ihrem Unternehmen in der EU und im Ausland als Wirtschaftsbeteiligter identifiziert zu werden. Auch für den Antrag auf eine Zollanmeldung benötigen Sie eine EORI-Nummer. Ohne EORI-Nummer kann es bei der Einfuhr neben Verzögerungen auch zur Zurücksendung Ihrer Ware führen.