Merkblatt zu Unterlagencodierungen bei Verboten & Beschränkungen
Was ist das Merkblatt zur Unterlagencodierung?
Die Kommission der Europäischen Union und die deutsche Zollverwaltung haben für bestimmte Unterlagen/Erklärungen, die Verbote und Beschränkungen betreffen, Codierungen festgelegt, die Sie in Ihren Zollanmeldungen auf ATLAS angeben müssen. Diese Codierungen für VuB-rechtliche Unterlagen/Erklärungen müssen Sie zusätzlich zu den Codierungen aus anderen Rechtsbereichen (z. B. Außenwirtschaftsrecht mit Codierungen wie Y901, 3LNY, Y920 …) beachten. Das vorherige Merkblatt ist veraltet und bildet keine Hilfestellung mehr für Sie.
Die Änderungen im Merkblatt finden Sie farbig hervorgehoben. Ergänzt wurden beispielsweise Hinweise und Unterlagencodierungen zur Abfallverbringungsverordnung. Hier können Sie die aktualisierten Merkblätter für ATLAS aufrufen.
Was umfasst das Merkblatt zur Unterlagencodierung?
Im Hinweisblatt informiert die Zollverwaltung über die 4 folgenden Bereiche:
- Allgemeines zu Codierungen für Unterlagen bzw. Erklärungen im Bereich Verbote und Beschränkungen,
- Unterlagencodierungen bei VuB-rechtlichen TARIC-Maßnahmen der Union,
- Unterlagencodierungen für nationale Verbote und Beschränkungen, Nationale Hinweise und Fußnoten sowie
- einen Überblick über wichtige Codierungen für Unterlagen/Erklärungen im Bereich der VuB
Wichtig: Wie bei allen Merkblättern der Zollverwaltung übernimmt der Zoll keine Haftung für evtl. fehlende Informationen. Maßgeblich bleiben für Sie die anzuwendenden Rechtsvorschriften sowie die Codelisten I0136 (Ausfuhr) und I0200 (Einfuhr), die Sie bei Ihren Zolltarifnummern im EZT aufrufen können. Aber im Merkblatt wird Ihnen erklärt, was der Zoll bei bestimmten Rechtsgebieten an Unterlagencodierungen von Ihnen sehen möchte.
Was ist ein typisches Beispiel für eine Unterlagencodierung beim Import?
Sie möchten Güter wie Stühle mit Gestell aus Holz und Stoffbezug aus Baumwolle aus Thailand importieren. Die erforderlichen Unterlagencodierungen ermitteln Sie, indem Sie mit der Zolltarifnummer Ihrer Ware im EZT die Maßnahmen beim Import in die EU überprüfen:
Warum benötigen Sie das Merkblatt zur Unterlagencodierung?
Fehlt Ihre Unterlagencodierung, fragt der Zoll nach und Sie verlieren unnötig Zeit bei Ihrer Importverzollung. Daher sollten Sie vor Erstellung Ihrer Zollanmeldung im EZT überprüfen, zu welchen Maßnahmen der Zoll von Ihnen die Aussage zu einer Prüfung verlangt. Das aktualisierte Merkblatt erklärt Ihnen, was Sie bei den einzelnen Bereichen prüfen müssen. Nutzen Sie es als Unterstützung.