Dies ist eine Infografik mit der Aufschrift: "Carnet ATA richtig ausfüllen - Vorteile, Voraussetzungen & Anleitung".

Carnet ATA ausfüllen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Durch die Globalisierung ist das Ausland als Absatzmarkt nicht mehr wegzudenken. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass nicht nur vereinzelte Kunden mit den jeweiligen Baustellen im Ausland liegen, sondern dass Sie auch Werbung im Ausland machen müssen, z. B. auf Messen. Müssen Sie jedoch mit Ihren Waren die EU-Grenze überschreiten, kommen Sie um eine zollrechtliche Abfertigung nicht herum, auch wenn Sie die Waren danach wieder genauso zurückbringen. Für diese Fälle gibt es jedoch eine Vereinfachung, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen nutzen können: das Carnet ATA.
Inhaltsverzeichnis

Wann kommt ein Carnet ATA zur Anwendung?

Sie können sich ein Carnet ATA ausstellen lassen, wenn Sie Ihre Waren nur vorübergehend ausführen wollen und diese in gleichem Zustand zurückkommen. Dies trifft hauptsächlich folgende Bereiche:

  • Messe- und Ausstellungsgüter
  • Berufsausrüstungsgegenstände
  • Warenmuster
  • Waren zu wissenschaftlichen und

    kulturellen Zwecken

Vorteile: Warum das Carnet ATA nutzen?

Das Carnet ATA bringt Ihnen einige Vorteile, die Sie aus der unten aufgeführten Tabelle entnehmen können.

Ihr Vorteil Das ersparen Sie sich mit dem Carnet ATA
Zügige Grenzabfertigung der Länder durch vereinfachte Abwicklung Die Zollabwicklung an den Grenzen der Länder wird durch das Carnet ATA extrem vereinfacht. Anstatt einzelne Zollanmeldungen abgeben zu müssen, legen Sie einfach Ihr Carnet ATA vor. Dies gilt sowohl für die Transitländer, die Sie durchqueren müssen bis zu Ihrem Zielland, als auch für das Zielland selbst. Sie sparen sich dadurch viel Zeit, Aufwand und sicher auch Nerven. Zudem minimieren Sie das Risiko, dass bei der Beförderung Ihrer Waren eine Abfertigung vergessen wird
Keine Erhebung von Einfuhrabgaben/Sicherheiten Spätestens im Zielland müssen Sie bei normaler Abfertigung für Ihre die Einfuhr ihrer Waren Abgaben entrichten oder mindestens eine Sicherheit hinterlegen. Dies ist wiederum mit Aufwand verbunden, und Sie müssen die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Mit dem Carnet ATA müssen Sie weder Sicherheit hinterlegen noch Abgaben für die Einfuhr entrichten.
Ausfuhrformalitäten in der EU entfallen Führen Sie Ihre Ware ohne Carnet ATA aus, müssen Sie einige Ausfuhrformalitäten erledigen. Dies entfällt bei der Verwendung eines Carnet ATA.
Mehrfache Verwendung möglich Haben Sie beispielsweise mehrere Messen, auf die Sie immer die gleichen Waren verwenden, dann können Sie das Carnet ATA mehrmals verwenden. Damit ersparen Sie sich viel Zeit

Achtung: Sie können das Carnet ATA nur innerhalb der Gültigkeitsfrist bis zu einem Jahr mehrmals verwenden.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für das Carnet ATA erfüllen?

Es sind drei Voraussetzungen zu erfüllen, um ein Carnet ATA zu erhalten:

Kriterium 1: Nämlichkeitssicherung der Ware

Um ein Carnet ATA zu erhalten, ist es erforderlich, die Nämlichkeit der transportierten Waren zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass Sie im Carnet ATA genau festhalten müssen, welche Waren transportiert werden.

Falls Ihre Waren Seriennummern aufweisen, ist dies die beste und eindeutigste Methode zur Nämlichkeitssicherung. In anderen Fällen sollten Sie darüber nachdenken, wie die Nämlichkeit am effektivsten sichergestellt werden kann.

Hierzu können Sie beispielsweise Fotos oder präzise Beschreibungen Ihrer Waren nutzen. Falls keine eindeutige Nämlichkeitssicherung möglich ist, besteht die Option, die Waren durch Zollplomben oder Klebesiegel über Ihr Zollamt zu sichern.

Tipp: Bei Unsicherheiten darüber, wie die Nämlichkeitssicherung am besten für Ihre Waren erfolgen kann, ist es ratsam, im Vorfeld mit Ihrem zuständigen Zollamt zu sprechen. Dies verhindert Verzögerungen bei der Ausstellung des Carnet ATA.

Kriterium 2: Einbeziehung aller betreffenden Länder

Um das Carnet ATA vollständig nutzen zu können, müssen nicht nur das Endbestimmungsland im Carnet ATA-Verbund enthalten sein, sondern im optimalen Fall auch alle Transitländer. Die jeweiligen Vertragsparteien des ATA-Übereinkommens gibt der Zoll.de preis.

Wenn nicht alle Länder aufgeführt sind, können Sie das Carnet ATA dennoch verwenden, benötigen jedoch in den Nicht-Vertragsstaaten zusätzliche Anmeldungen.

Kriterium 3: Ausgefüllter Carnet ATA-Vordruck

Ein ausgefüllter Carnet ATA-Vordruck ist notwendig, um die Voraussetzungen für die Nutzung des Carnet ATA vollständig zu erfüllen. Diesen erhalten Sie bei Ihrer IHK.

Kostet das Carnet Ata?

Für die Ausstellung eines Carnet ATA werden von Ihrer zuständigen IHK Gebühren erhoben. Zur Absicherung des Ausfallrisikos kann ggf. auch eine Versicherungsgebühr (die Höhe richtet sich nach dem Warenwert) anfallen.

Anleitung: Wie erhalten Sie ein Carnet ATA?

Befolgen Sie die 6 Schritte aus der Übersicht um stressfrei Ihr Carnet ATA zu erhalten.

Schritt 1: Vordrucke einholen

Besorgen Sie sich bei Ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK) die erforderlichen Unterlagen:

  • Antragsformular und Carnet ATA-Vordrucke,
  • den Vordruck zur Unterschriftsberechtigung sowie die Vollmachtserklärung.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie ausreichend viele Innenblätter haben, abhängig von der Anzahl der Transitländer und der Häufigkeit der beabsichtigten Nutzung des Carnet ATA.

Pro Reise- und Bestimmungsland benötigen Sie:

  • ein Einfuhr- und ein Wiederausfuhrblatt (weiß),
  • ein Ausfuhr- und Wiedereinfuhrblatt (gelb),
  • 4 Transitblätter pro Transitland (blau).

Schritt 2: Antragsformular ausfüllen

Vervollständigen Sie das Antragsformular und gegebenenfalls den Vordruck zur Unterschriftsberechtigung sowie die Vollmachtserklärung für die Nutzung des Carnet ATA.

Schritt 3: Carnet ATA ausfüllen

Füllen Sie das Carnet ATA gemäß den nachstehenden Anweisungen aus:

  • Feld A: Geben Sie die vollständige Anschrift Ihres Unternehmens an, die mit Ihrem Handelsregisterauszug oder Ihrer Gewerbeanmeldung übereinstimmen muss.
  • Feld B: Tragen Sie die Person ein, die mit dem Carnet ATA ins Ausland reisen wird.

Wichtig: Falls diese Person zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, notieren Sie hier „Vollmacht“ und geben Sie dem reisenden Mitarbeiter eine entsprechende Vollmacht mit.

  • Feld C: Geben Sie den Verwendungszweck an, zum Beispiel „Messegut“.
  • Feld D bis F: Diese Felder dürfen erst unmittelbar vor dem Grenzübertritt ausgefüllt werden.

Rückseite(n) – allgemeine Liste: Sie müssen die Waren, die Sie mit dem Carnet ATA transportieren, auf folgenden Seiten auflisten: auf der Rückseite des grünen Deckblattes, auf dem Antrag und auf den Einlegeblättern. Füllen Sie diese wie folgt aus:

  • Spalte 1: Nummerieren Sie jede Ware.
  • Spalte 2: Tragen Sie hier die handelsübliche Bezeichnung der Ware ein sowie Ihre Nämlichkeitssicherung (z.B. Seriennummer oder Artikelnummer).
  • Spalte 3: Geben Sie die Stückzahl der in Spalte 2 bezeichneten Waren an.
  • Spalte 4: Vermerken Sie hier das Gewicht und die Menge der Waren.
  • Spalte 5: Melden Sie hier den Handelswert der Ware an (Verkaufswert ohne Umsatzsteuer in Euro).
  • Spalte 6: Tragen Sie hier das Ursprungsland der jeweiligen Ware ein.

Am Ende der „allgemeinen Liste“ müssen Sie die Spalten 3 (Stückzahl), 4 (Gewicht/Menge) und 5 (Wert) zusammenzählen und in Ziffern und Worten aufschreiben.

Schritt 4: Antrag unterschreiben

Setzen Sie nun Ihre Unterschrift unter den Antrag. Diese dürfen Sie keinesfalls vergessen.

Schritt 5: IHK vorlegen

Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag und das Carnet ATA-Formular bei Ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK) zur inhaltlichen Überprüfung ein. Nach erfolgter Prüfung legt die IHK die Ausgabedauer, Gültigkeitsdauer sowie die Seitennummerierung fest und versieht das Dokument mit Stempel, Siegel und Unterschrift.

Schritt 6: Carnet ATA an Zollstelle eröffnen

Begleiten Sie Ihre Waren und Ihr Carnet ATA zur Zollstelle für die „Eröffnung“. Nach Überprüfung der Nämlichkeit der Waren und der im Carnet ATA gemachten Angaben trägt die Zollstelle die erforderlichen Informationen in das erste gelbe Ausfuhrblatt ein.