AEO-Status: Vorteile, Beantragung und Voraussetzungen
Was ist ein AEO?
Ein AEO stellt eine Zertifizierung dar, die von Zollbehörden vergeben wird und Unternehmen im internationalen Handel einen privilegierten Status gewährt. AEO ist dabei die Abkürzung für die Bezeichnung „Authorised Economic Operator“.
Das AEO-Gütesiegel wird an Organisationen vergeben, die hohe Standards in den Bereichen Zoll- und Sicherheitspraktiken erfüllen.
AEO-zertifizierte Unternehmen profitieren von vereinfachten Zollverfahren, geringeren physischen Kontrollen und einem verbesserten Zugang zu bestimmten Zollprivilegien.
Durch den AEO-Status wird die Verlässlichkeit und Integrität der Warenlieferkette gestärkt, was zu einer effizienteren und sichereren Abwicklung von internationalen Geschäften führt.
Was sind die Vorteile vom AEO-Status?
Der AEO-Status birgt für Unternehmen, die im Exportgeschäft tätig sind, einige wichtige Vorteile. Diese Vorteile möchten wir Ihnen gern nachfolgend näher erklären:
Schnellere Bewilligung anderer zollrechtlicher Vereinfachungen
Da die Voraussetzungen für verschiedene Bewilligungen im Zollrecht an die Anforderungen des AEO angepasst wurden, können die meisten Bewilligungen durch den Status AEO ohne großen Aufwand erfolgen.
Einige Bewilligungen setzen sogar eine AEOC-Bewilligung voraus. Dies bedeutet auch, dass die Voraussetzungen vom Zoll nicht mehr erneut geprüft werden müssen und somit die neuen Bewilligungen schneller erteilt werden können.
Weniger Angaben in der Zollanmeldung erforderlich
Geben Sie als Inhaber einer AEOS-Bewilligung eine Vorabanmeldung in Form einer Zollanmeldung oder einer Wiederausfuhranmeldung ab, brauchen Sie keine weiteren Angaben als die in diesen Anmeldungen verlangten zu machen.
Weniger Kontrollen
Als Inhaber einer AEO-Bewilligung müssen Sie seltener mit einer Prüfung von Waren oder Unterlagen rechnen. Sofern nach der Risikoanalyse dennoch eine weitergehende Prüfung erforderlich ist, wird diese vorrangig durchgeführt. Als Bewilligungsinhaber werden Sie i. A. davon vorab informiert. Als AEO können Sie auch beantragen, dass diese Kontrollen an einem anderen Ort als dem der Gestellung der Waren vorgenommen werden.
Ermöglichung einer besseren Organisation im Unternehmen
Prozessoptimierung und interne Kontrollmechanismen führen auch zu indirekten Vorteilen wie weniger Diebstähle, weniger ungeklärte Verluste von Waren, weniger Verspätungen im Versand, weniger Sicherheitszwischenfälle und verbesserte Zusammenarbeit mit den Geschäftspartnern.
Wettbewerbsvorteile durch das Gütesiegel AEO
Sie sind im Vorteil gegenüber Konkurrenten, die nicht über eine AEO-Bewilligung verfügen. Viele Unternehmen achten bei Beauftragung darauf, dass ihre Geschäftspartner ebenso über eine AEO-Bewilligung verfügen.
Sie reduzieren die Sicherheitsleistung
Müssen Sie für ein Zollverfahren (z. B. Zolllager, aktive Veredelung) oder Ihr Verwahrlager Sicherheiten beim Zoll hinterlegen, bekommen Sie als AEO eine Reduzierung des Betrages genehmigt.
Zentrale Zollabwicklung, Eigenkontrolle
Dies sind Vorteile, die durch den UZK geschaffen wurden. Sie können durch den AEO z.B. Exporte aus anderen EU-Ländern starten. Mittelfristig dürfen Sie auch die Zollabgaben selbst berechnen.
Wer kann den AEO-Status beantragen?
Beantragen können den AEO grundsätzlich alle Wirtschaftsbeteiligten, die im Zollgebiet der Union ansässig sind, zum Beispiel:
- Hersteller,
- Lagerinhaber,
- Zollagenten,
- Ausführer,
- Speditionen,
- Beförderer bzw. Frachtführer und
- Einführer.
Grundsätzlich kann also jeder, der mit der Zollabwicklung in Berührung kommt, den AEO-Status versuchen zu beantragen.
Wie erfolgt die Beantragung vom AEO-Status?
Den Antrag für den Erhalt einer AEO-Bewilligung sollten Sie möglichst elektronisch per Interneteingabe beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Wenn Sie den Antrag elektronisch abgeben, können Sie mit einer schnelleren Bearbeitung rechnen. Sie können den Antrag natürlich weiterhin auch in Papierform mit dem Formular 0390 abgeben.
In beiden Fällen müssen Sie den unterschriebenen Antrag anschließend zusammen mit dem ausgefüllten Fragenkatalog zur Selbstbewertung bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt einreichen.
Welche Arten von AEO-Status gibt es?
Je nachdem, welches Ziel Sie mit dem AEO-Status verfolgen, können Sie entweder
- die AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEOC) oder
- die AEO-Bewilligung „Sicherheit“ (AEOS)
beantragen – oder auch direkt beide zusammen. Dann verfügen Sie über die sogenannte Kombinierte Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit“ (AEOC und AEOS), den sogenannten AEOF-Status (Authorised Economic Operator Full). Damit profitieren Sie von den Vorteilen beider Kategorien.
Was sind die Voraussetzungen für die AEO-Bewilligung?
Unter den folgenden 5 Voraussetzungen erteilt Ihnen das Hauptzollamt die AEO-Bewilligung:
- Sie haben bisher die zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften eingehalten.
- Ihr Buchführungssystem wird als zufriedenstellend bewertet.
- Sie können Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.
- Ihr Unternehmen verfügt über angemessene Sicherheitsstandards (nur beim AEO-S).
- Ihre Zollabteilung bringt die praktische oder berufliche Befähigung (nur beim AEO-C) mit.
Voraussetzung 1: Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
Sie erfüllen die Vorschriften, wenn Ihr Unternehmen, Ihr Geschäftsführer und die für Zollangelegenheiten verantwortlichen Personen in den letzten 3 Jahren keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen zoll- und steuerrechtliche Vorschriften und keine schweren Straftaten im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit begangen haben.
Dabei werden vom Zoll insbesondere folgende Personen zur Überprüfung herangezogen:
- Ihr Unternehmen,
- die Person, die für das antragstellende Unternehmen verantwortlich ist oder die Kontrolle über seine Leitung ausübt (die allgemeinen gesetzlichen Vertreter wie Geschäftsführer oder Vorstand),
- die Beschäftigten Ihres Unternehmens, die für Ihre Zollangelegenheiten zuständig sind (z. B. Leiter der Zollabteilung).
Voraussetzung 2: Zufriedenstellendes Buchführungssystem
Ihre Buchführung muss eine wirksame Überwachung und insbesondere die nachträgliche Prüfung gestatten. Die Daten müssen Sie so archivieren, dass ein Prüfpfad entsteht, z. B. durch interne Bezugsnummern.
Die Aufzeichnungen, die Sie für Zollzwecke führen, müssen in Ihrem Buchführungssystem integriert sein oder den Abgleich der Informationen mit den Angaben im Buchführungssystem ermöglichen.
Ihr logistisches System muss zwischen Unionswaren und Nicht-Unionswaren unterscheiden und auch deren Lokalisierung ermöglichen.
Bei der Beurteilung des Buchführungssystems und der Beförderungsunterlagen bewertet der Zoll Ihre vorgelegten Unterlagen und Erklärungen, Informationen aus den Prüfungsberichten sowie sonstige Erkenntnisse (z. B. von Ihren Zollstellen).
Voraussetzung 3: Nachweisliche Zahlungsfähigkeit
Zahlungsfähig ist Ihr Unternehmen nach diesem Kriterium, wenn
- sich Ihr Unternehmen in keinem Insolvenzverfahren befindet. Damit ist nicht das rechtliche Insolvenzverfahren gemeint, sondern eher eine faktische Unfähigkeit, entstandene und entstehende Schulden zu bezahlen.
- Ihr Unternehmen in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung seinen finanziellen Verpflichtungen bezüglich der Zahlung von Zöllen, Steuern und anderen Abgaben nachgekommen ist.
- Sie nachweisen können, dass Ihr Unternehmen über eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, um seinen Verpflichtungen in Bezug auf Art und Umfang seiner Geschäftstätigkeit nachzukommen. Das Nettovermögen darf nicht negativ sein (Ausnahme: Der Negativsaldo kann ausgeglichen werden). Den Nachweis müssen Sie anhand von Aufzeichnungen der letzten 3 Jahre vor Antragstellung erbringen.
Voraussetzung 4: Angemessene Sicherheitsstandards (nur beim AEO-S)
Das zuständige Hauptzollamt prüft die angemessenen Sicherheitsstandards. Dies geschieht auf der Grundlage des Fragenkataloges, der gegebenenfalls vorgelegten Sachverständigengutachten, der Sicherheitszertifikate sowie einer Begehung der Liegenschaften Ihres Unternehmens.
Wenn Sie den AEO-S beantragen wollen, müssen Sie darlegen, wie Sie die Sicherheit Ihrer Lieferkette garantieren. Das bedeutet, dass Ihre Geschäftspartner ebenso die gleichen Standards einhalten. Das können Sie z. B. durch die Verwendung von Sicherheitserklärungen erreichen.
Die EU-Kommission hat ein Muster einer Sicherheitserklärung zur Verfügung gestellt, Sie können es auf www.zoll.de herunterladen. Die Zollbehörde verlangt des Weiteren, dass Sie eine für Sicherheitsfragen zuständige Kontaktperson benennen.
Voraussetzung 5: Praktische oder berufliche Befähigung (nur beim AEO-C)
Alle AEO-C müssen das Kriterium der praktischen oder beruflichen Befähigung der Zollabteilung nachweisen können. Den
Nachweis können Sie auf folgenden 4 Wegen erbringen:
- mindestens 3-jährige praktische Erfahrung im Zollbereich oder
- Einhaltung einer von einer europäischen Normungsorganisation verabschiedeten Qualitätsnorm für den Zollbereich
oder - erfolgreicher Abschluss einer zollrechtlichen Ausbildung, die dem Umfang der jeweiligen zollrelevanten Tätigkeiten entspricht (z. B. eine Ausbildung in der Zollverwaltung) oder
- Beauftragung eines AEOC für Zollangelegenheiten.
Empfehlung: Die Voraussetzungen, um eine Bewilligung als AEO zu erhalten, sind sicher nicht wenige und bedeuten zunächst zusätzlich Arbeit und Kosten. Aber die Vorteile sind es auf jeden Fall wert, sich einmal die Arbeit zu machen.
Wann lohnt sich die Beantragung vom AEO-Status?
Der AEO-Status lohnt sich besonders für Unternehmen, die regelmäßig internationale Handelsgeschäfte durchführen und eine reibungslose Warenlogistik sicherstellen müssen. Hierzu zählen insbesondere:
- Exporteure und Importeure: Unternehmen, die in großem Umfang Waren exportieren oder importieren, profitieren von den erleichterten Zollverfahren und der beschleunigten Abfertigung, was zu Zeit- und Kosteneinsparungen führt.
- Logistik- und Speditionsunternehmen: Für Unternehmen, die sich auf den Transport und die Logistik spezialisiert haben, ist der AEO-Status von besonderem Vorteil. Die Reduzierung von Kontrollen und die beschleunigten Zollverfahren tragen zur Effizienzsteigerung bei.
- Hersteller mit globalen Lieferketten: Unternehmen, die komplexe globale Lieferketten managen, können durch den AEO-Status sicherstellen, dass ihre Waren zügig und sicher durch die verschiedenen Zollregelungen befördert werden.
- Unternehmen mit hoher Sicherheitsrelevanz: Unternehmen, deren Produkte oder Geschäftsaktivitäten besonders sicherheitsrelevant sind, profitieren von den erhöhten Sicherheitsstandards, die mit dem AEO-Status einhergehen. Dies schafft Vertrauen bei Geschäftspartnern und Kunden.
- Unternehmen mit hohem Wettbewerbsdruck: In Branchen mit intensivem Wettbewerb kann der AEO-Status als differenzierendes Merkmal dienen und dazu beitragen, Geschäftspartner zu gewinnen, die die Sicherheit und Effizienz der Warenlieferkette schätzen.