Zollrecht – einfach erklärt | Definition, Vorschriften & Beispiele

Wer glaubt, dass das Zollrecht - heute der Zollkodex - seinen Ursprung im 19. Jahrhundert hat, der irrt. Denn: Schon in der Antike wurde mit Zöllen gearbeitet. Was sich von damals bis heute unter Zollrecht versteht und was zum Zollrecht (Zollkodex) gehört, dass erfahren Sie im folgenden Artikel!
Inhaltsverzeichnis

Was ist das Zollrecht?

Wie Eingangs kurz erwähnt, stammt das Zoll (-recht) aus dem 3. Jahrtausend vor Christie ab. Der Begriff „Zoll“ entspringt dem griechischen telos, was soviel wie Ziel oder Zahlung bedeutet. Seit dieser Zeit hatte der Ursprungsbegriff „Zoll“ verschiedene Wortkonstellationen.

Das damit innerhalb der deutschen Staaten verursachte Durcheinander – Einfuhrzölle, Ausfuhrzölle und Durchfuhrzölle – wurde mit dem Vereinszollgesetz (1869) unter den Augen des deutschen Zollvereins und der regionalen Zollunion abgeschafft und im Jahr 1871 in das Reichsrecht verwandelt. Ziel war ein gemeinsamer Außenzoll!

Durch rasch wachsender Industrie und neuester Technologie, welche sich international ausbreitete, wurde das Vereinszollgesetz im Jahr 1939 durch das Zollgesetz ersetzt. Eine weitere Änderung des Zollrechts wurde 1961 bearbeitet und hat bis 31.12.1993 bestanden. Ab dem 01.01.1994 trat der jetzt allen bekannte Zollkodex in Kraft.

Aktuell halten sich Händler (national und international), Staaten und Co. an den bereits im Jahr 2013 bestehenden Unionszollkodex (UZK). Allerdings wurde dieser erst ab dem 01.05.2016 rechtlich und gesetzlich durchgesetzt.

Was sind die allgemeinen Rechtsgrundlagen des europäischen Zollrechts?

In Deutschland sind die rechtlichen Grundlagen im Zollverwaltungsgesetz verankert. Die gemeinschaftlichen Rechtsgrundlagen der EU befinden sich im Zollkodex der Union.

Was umfasst der Zollkodex?

In der EU ist der Zollkodex der Union geltend. Dazu gehören unter anderem

  • Zollkodex und die Durchführungsvorschriften
  • einheitlicher Zolltarif
  • Rechtsvorschriften der Zollbefreiung
  • internationale Übereinkünfte

Achtung: Nicht zum Zollrecht, aber in der Zollverwaltung verankert, sind unter anderem das Sozialgesetzbuch, Strafgesetzbuch sowie die Zivilprozessordnung.

Weiterhin sind dies Rechtsgrundlagen der EU auf verschiedenen Stufen aufgebaut. Zwei Bereiche sind überaus wichtig – das internationale Völkerrecht und das EU Gemeinschaftsrecht.

Völkerrecht: Bedeutung und Bestandteile

Das Völkerrecht wird durch das EU Zollrecht beeinflusst. Eine große Bedeutung diesbezüglich sind die völkerrechtlichen Verträge, dessen Grundlagen internationalen Abkommens und Übereinkommens sind. Sie wurden unter den Augen der internationalen Organisation ausgehandelt und abgeschlossen. Wesentliche Bestandteile sind zum einen die WTO und zum anderen die WCO.

  • WTO (World Trade Organisation) – Die Welthandelsorganisation hat enormen Einfluss auf das Zollrecht. Gegründet wurde sie in der Schweiz – Genf – am 01. Januar 1995. Mittlerweile haben sich 161 Mitgliedsländer und einige Beobachtungsländer angeschlossen. Eine Aufgabe der WTO ist die Zuständigkeit des HS (Harmonisierte System). Dieses dient der Beschreibung und Codierung von Waren.
  • WCO (World Customs Organisation) – Die Weltzollorganisation wurde im Jahr 1952 in Brüssel gegründet. Aufgabe der WCO ist die internationalen Verbindungen aufrecht zu erhalten und sich mit bestehenden Problemen auseinanderzusetzen. Derzeit sind es ca. 154 Länder, die die Inhalte der WCO umsetzen.

Europäische Gemeinschaftsrecht: Bedeutung und Mitglieder

Das europäische Gemeinschaftsrecht spielt neben dem Völkerrecht eine wichtige Rolle. Auf dieser Stufe des EU Zollrechts ist der „Vertrag zur Gründung der EU Wirtschaftsgemeinschaft“ enorm bedeutend. Der EWG wurde rechtskräftig im Jahr 1957 in Rom geschlossen. Unterzeichnet haben ihn die Mitglieder aus

  • Montanunion (Frankreich)
  • Italien
  • BRD
  • Belgien
  • Niederlande
  • Luxemburg.

Was sind Zölle?

Zölle sind Steuern, die im Sinne der Abgabenverordnung eingezogen werden. Auch wenn Zölle zu unserer „Gesellschaft“ gehören, so werden Sie hart kritisiert. Augenscheinlich verhindern sie den internationalen Warenhandel. Allerdings sind Zölle eine der ältesten Abgaben, die erhoben werden, seit die Aufteilung von Staaten vorgenommen wurde. Da es aber keine genaue Begriffserklärung für „Zölle“ gibt, sind somit alle Abgaben gemeint, die man für die Einfuhr und Ausfuhr von Produkten beziehungsweise Waren erhebt.

Achtung: Zölle im Sinne der Abgabenverordnung sind nicht gleichzustellen mit der Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer).

Wann ist das Zollrecht relevant?

Zölle sind immer dann relevant, wenn Waren über eine Zollgrenze transportiert werden. Nichtsdestotrotz sehen viele Zölle kritisch an. Grund: Es wird vermutet, dass der internationale Warenhandel dadurch behindert wird. Zudem steht in der Vermutung, dass die erhöhten Kostenvorteile zum Wohlfahrtsverlust führen. Bei der Wohlfahrtswirkung wird dennoch in zwei Bereiche unterschieden – kleines Land oder großes Land. Bei einem großen Land hat der Zoll enorme Auswirkungen auf den Weltmarktpreis. Hingegen ändert sich bei einem kleinen Land nichts, dass es bei kleinen Ländern kaum Veränderungen des Preises von Waren kommt.

Das Zollrecht kommt immer dann zum Tragen, wenn es sich um die Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr von Waren handelt, die eine Abgabe erfordern.

Welche Zollarten gibt es?

Das Zollrecht kommt vor allem bei drei Zollarten zum Tragen: dem Einfuhrzoll, dem Durchfuhrzoll und dem Ausfuhrzoll.

Einfuhrzölle finden große Bedeutung im Zollrecht. Schließlich gewinnt der Staat durch Einfuhrzölle an Devisen (Verlinkung) und kann zudem die eigenen wirtschaftlichen Unternehmen vor der Auslandskonkurrenz schützen. Devisen finden im Finanzzoll und Konkurrenzschutz im Schutzzoll seine Richtlinien.

Unzulässig sind Durchfuhrzölle nach Artikel V: 3 GATT, deshalb wurden LKWs, die nur durch verschiedene Ländern durchfahren, ohne innerhalb dieser Länder Waren auszuliefern, mit einer Kennzeichnung versehen und gleichzeitig verplombt. Zu erkennen sind die Fahrzeuge an einem zusätzlichen Kennzeichen „TIR“.

Ausfuhrzölle erhebt man nur selten – schließlich liegt es im eigenen Interesse, Waren ins Ausland zu verkaufen und somit Profit zu erzielen. Demgegenüber stehen allerdings die Exportsubventionen – hier handelt es sich um staatliche Leistungen für den Export von Waren. Das Besondere an diesen Produkten – sie sind keine Konkurrenzwaren, sollen aber wettbewerbsfähig gemacht werden. Stellt man Exportsubventionen mit der EU auf eine Stufe, so spricht man immer von Exporterstattung und -beihilfe.

Das Zollrecht befasst sich aber nicht nur mit der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren.

Weitere Zollarten im Überblick

Das Zollrecht ist auch relevant, wenn es sich um

  • Gewichtszoll,
  • Wertzoll,
  • Fiskalzoll und Finanzzoll,
  • Schutzzoll,
  • Antidumpingzoll,
  • Vergeltungszoll,
  • Erziehungszoll
  • und den Optimalzoll handelt.
Zollartbefasst sich mit ..
Gewichtszollder Anzahl, Menge und/oder Beschaffenheit der Ware.
Wertzolldem Zollwert von Waren. Dieser errechnet sich anhand des Zollsatzes.
Fiskalzoll / FinanzzollZöllen, die zur Generation von Staatseinnahmen erhoben werden.
Schutzzolldem Schutz vor Konkurrenz aus dem Ausland.
Antidumpingzollmit Schutzmaßnahmen, die kurzfristig zur Abwehr des Ungleichgewichts des Markts dienen. Insbesondere bei Import von Waren aus Drittländern.
VergeltungszollAusgleich für Einfuhrbeschränkungen.
Erziehungszollmit einer besonderen Form des Schutzzolls.
Optimalzollder Verbesserung des Terms-of-Trade.

Hinweis: Innerhalb der EU werden keine Zölle erhoben, da alle Staaten eine Zollunion bilden.

Was sind die Durchführungsrechtsakte vom Zollkodex?

In der EU gilt der Zollkodex der Union und deren Durchführungsrechtsakte. Staaten bestimmen mithilfe des Zollrechts für welche Produkte oder Waren welche Zölle für welche Länder gelten. Weiterhin wird die Umsetzung des Zollrechts durch die Verwaltung definiert. Der Zollkodex trat im Jahr 2013 (Oktober) in Kraft. Einige Tage später – auch im Oktober – wurde die Festlegung des Zollkodex der Union (UZK) verabschiedet und mit dem neuen Basisrechtsakt dargestellt. Angewandt wird der Zollkodex seit dem Juni 2016. Nach Inkrafttreten der UZK arbeiten alle Mitgliedsstaaten mit der EU-Kommission zusammen und achten die Durchführungsvorschriften.

Der Lissabon-Vertrag beinhaltet die Regelungen und das Durchführungsrecht, wobei 2 Rechtsakte besonders wichtig sind und hervorstechen: DA und IA. Einen weiteren kurzen Einblick erhalten Sie diesbezüglich unter Durchführungsrecht.

Durchführungsrecht – DA und IA

Einer der wichtigsten hintergründlichen Forderung im Durchführungsrecht, ist der Informationsaustausch zwischen Beteiligten und Zollverwaltung, der ausschließlich elektronisch stattfinden soll. Allerdings hat man dass IT-Verfahren ATLAS zu diesem Zeitpunkt noch nicht angepasst, da das Zeitfenster zwischen Veröffentlichung und noch ausstehenden technischen Spezifikationen viel zu gering war. Jetzt – im Jahr 2018 – hat sich die Lage beruhigt und die Technik ist für jeden Wirtschaftsbeteiligten zu nutzen.

Das Durchführungsrecht ist in zwei wesentliche Bereiche unterteilt – delegierte Rechtsakte (Delegated Act – DA) und Durchführungsrechtsakte (Implementing Act – IA). Beide Rechtsakten sind für das Recht von Anwendern und Unternehmern von großer Wichtigkeit.

Was sind die wesentlichen Veränderung im Unionszollkodex und Durchführungsrecht?

Die ausschlaggebenden Rechtsänderungen sind unter anderem in den Bereichen

  • Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
  • Zollschuld
  • Zollverfahren
  • Interner und externer Versand
  • Sicherheitsleistungen in der vorübergehenden Verwahrung von Waren
  • Gesamtsicherheit – Reduktion der Sicherheit
  • Vereinfachung des Verfahrens bei der Ausfuhr von Waren
  • Verbindliche Auskünfte des Zolls
  • Zollwert
  • elektronischer Datenaustausch

Folgend schneiden wir jeden wesentlichen Bereich kurz an, damit Sie wissen um was es sich im Überblick handelt:

Wer sind zugelassene Wirtschaftsbeteiligte?

Die AEO (zugelassene Wirtschaftsbeteiligte) haben seit der Neuerung weitere Vorteile im Durchführungsrecht. Sie sind von der Gestellungspflicht befreit, ein Zahlungsaufschub wird, bewillig (bestimmte Voraussetzungen), ab 2020 erfolgt eine zentrale Zollabwicklung für die meisten Mitgliedstaaten und die Eigenkontrolle steht im Mittelpunkt.

Eine Vereinfachung zum Erlangen des AEO-Status gibt es ebenfalls. So wird allen AEOs eine steuerliche Zuverlässigkeit zugesagt. Weiterhin sollen praktische und berufliche Befähigungen, welche im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen zum Erlangen des Status unterstützt werden.

Was ist unter Zollschuld zu verstehen?

Zollschuldner ist nicht mehr nur eine Person, sondern auch diejenige Person, die falsche Angaben bei der Zollanmeldung macht – vorausgesetzt, die falschen Angaben führen dazu, dass Zollgebühren ganz oder in Bruchteilen entfallen.

Trotz dessen ist es nun einfacher, ein Erlöschen der Zollschuld wirtschaftlicher zu revidieren. Allerdings muss nachgewiesen sein, dass die falschen Angaben nicht mutwillig gemacht wurden.

Zollverfahren: Was ist dort verankert?

Im Zollverfahren ergeben sich Neuerungen bezüglich der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Weiterhin sind besondere Verfahren im Fokus, die sich auf den Versand, Lagerung, Veredlung und der Verwendung beziehen. Auch bei der Ausfuhr von Waren/Produkten hat man Änderungen im Zollverfahren des Durchführungsrechts vorgenommen.

Interner und externer Versand von Waren

Kaum von Änderungen im Zollrecht betroffen sind der interne und externe Versand. Grund: Das bestehende Versand-System hat sich bis dato als gut bewährt und das auf nationaler und internationaler Stufe. Aber: Der Versand von Waren über den Eisenbahnverkehr musste mit Neuerungen an die aktuelle Situation des elektronischen Versandverfahrens angepasst werden.

Aus dem besagten Grund ist es für das Jahr 2019 vorgesehen, CIM-Frachtbriefe, Container-Frachtbriefe und Transportscheine an das IT-System – ATLAS-Versand – anzupassen. Dies gilt für alle 28 Mitgliedsstaaten. Ein weiterer Vorteil: Ab Einsatz der Neuerungen im Zollrecht sind auch keine Sicherheitsleistungen mehr vorgesehen – das bezieht sich aber erstmals nur für den Versand mit dem Eisenbahnverkehr.

Sicherheitsleistungen in der vorübergehenden Verwahrung von Waren

Im Art. 148 UZK ist festgehalten, das Waren vorübergehend in Verwahrung genommen werden dürfen. Zusätzlich ist eine Bewilligung und eine Sicherheit von Nöten. Jedenfalls ist dies noch solange der Fall, solange die IT-Systeme nicht vollständig an die UZK angepasst sind. Deshalb gelten solange die Übergangsvorschriften. Im Bereich der besonderen Verfahren, zum Beispiel Waren aus einer Zollschuld gelten ebenfalls Besonderheiten und zudem muss eine Sicherheitsleistung abgeführt werden. Genauere Details stehen noch aus.

Gesamtsicherheit – Reduktion der Sicherheit

Dies bedeutet, dass eine Gesamtsicherheit für Waren auf den Einfuhrabgabenbetrags oder Ausfuhrabgabenbetrags, sowie der Zollschuld für mehrere Vorgänge, der Zollanmeldung und dem Zollverfahren abgegeben werden kann. Allerdings ist eine Bewilligung nur dann möglich, wenn:

  • die Ansässigkeit im Zollgebiet der EU,
  • keine Verstöße (ob neu oder wiederholend) gegen zollrechtliche oder steuerrechtliche Vorschriften vorliegt.

Eine Abgabe der Sicherheit kann als Barsicherheit oder einer Verpflichtungserklärung erfolgen. Aber: Dies ist wiederum nur möglich, kann der Wirtschaftsbeteiligte zufriedenstellende Beweise aufführen, die für das System relevant sind. Dies können unter anderem sein: Führung von Geschäftsbüchern und Beförderungsunterlagen.

Vereinfachung des Verfahrens bei der Ausfuhr von Waren

Hier liegen Vereinfachungen im Bereich des Anmeldeverfahrens nach Art. 166 ff. UZK und die Anschreibung in der Buchführung im Sinn des Art. 182 ff. UZK im Fokus.

Achtung: Verwechseln Sie bitte nicht die „Anschreibung in der Buchführung“ mit dem geltenden „Anschreibeverfahren“ nach ZK. Lediglich eine Vereinfachung wird vorgenommen, indem man auf den elektronischen Datenaustausch zwischen allen Beteiligten zum Zeitpunkt der Warenbewegung, verzichtet.

Verbindliche Auskünfte des Zolls

Die vZTA (verbindliche Zolltarifauskunft) hat seinen Zeitraum von 6 Jahren auf 3 Jahre verkürzt. Zudem ist eine Entscheidung der verbindlichen Zolltarifauskunft nicht mehr nur für die Zöllbehörde sondern auch für den Inhaber der vZTA rechtlich bindend.

Achtung: Bei der Zollanmeldung MÜSSEN Sie einen eindeutigen Bezug auf die verbindliche Zolltarifauskunft nehmen.

Zollwert – Was ist neu?

Es sind wesentliche Veränderungen im Sinne des Zollwerts wichtig.

  • Es ist nicht mehr möglich, Preise als First-Sale im Bereich der Vorerwerbergeschäfte anzumelden.
  • Seit dem 01.01.2018 ist es möglich, den Transaktionswert auf der Basis eines zuvor stattgefundenen Verkaufs des Produkts zu bestimmen. Das kann aber nur erfolgen, ist die Person durch einen geschlossenen Vertrag gebunden, der vor dem 18.01.2016 geschlossen wurde.
  • Ein ausgeweitetes Hinzurechnen von Lizenzgebühren

Elektronischer Datenaustausch im IT-System ATLAS

Seit dem Stichtag findet sämtlicher Austausch von Daten nur noch elektronisch statt. Die bezieht sich auf Anträge, Entscheidungen und Anmeldungen. Der elektronische Datenaustausch wird über das IT-System ATLAS vollzogen. Wichtig ist noch zu wissen, dass beispielsweise für die Speicherung sowie Abwicklung des Statusnachweises der Gemeinschaftswaren das „Proof of Unions Status“ (PoUS) genutzt.

Was ist das Zollwertrecht?

Das Zollwertrecht ist eine Dienstvorschrift. Es wird als ein positives System eingestuft. Eine genaue Einhaltung des Zollwertrechts bestimmt die Zollwertermittlung. Das Zollwertrecht wurde mit der Zustimmung des BMF von der GZD (Generaldirektion) geändert. Die Neuerungen nach dem Zollwertrecht sind gültig ab dem 10.11.2017. Die Generaldirektion hat auf besondere Änderungen im Zollwertrecht hingewiesen. Betroffen sind:

  • Kaufgeschäfte zwischen ansässigen Partner und der Union, wobei hier auf die Ausfuhr laut Artikel 128 UZK-IA hingewiesen wird.
  • Laut Zollwertrecht entspricht die Fassung des Merkblatts der Anlage 8 Abs. 60 der E-VSF-Nachrichten
  • Das Zollwertrecht gibt an, dass Zuständigkeiten und Aufgaben der Bundesstelle Zollwert geändert wurden. So werden durch die Bundesstelle keine Fragen mehr von Wirtschaftsbeteiligten in Einzelfällen beantwortet. Betroffen sind der Absatz 7 3 DV, Absatz 8, Absatz 60, 65 und Absatz 77 Satz zwei.

Was ist der Unionszollkodex (UZK)?

Wie bereits mehrfach erwähnt, trat im Jahr 2016 die Grundverordnung des EU Parlaments des Unionszollkodex in Kraft (UZK). Die sehr umfangreiche Umsetzung setzte weitere Präzisierungen und Anwendung der Grundverordnung voraus. Doch dazu wurden weitere notwendige Unterlagen benötigt, die wurden allerdings erst im Dezember 2015 beziehungsweise März 2016 öffentlich.

Delegierten Verordnung (beinhaltet die Übergangsregelungen)

Die wesentlichen Änderungen, die das Zollrecht bestimmen, sind in den Übergangsregelungen getroffen worden. Weiterhin beinhaltet die delegierten Verordnung auch Regelungen, die keiner Anpassung an das IT-System bedarf. Betroffene Bereiche sind unter anderem der Warenursprung, die Warenpräferenz, Zollwert, Zollschuld und die Verwahrung (vorübergehend).

Ist die Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren ATLAS Pflicht?

Jeder ist verpflichtet zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (ATLAS-Ausfuhr). Dies betrifft alle Anmeldungen, unabhängig ob der Beförderungsweg per Straße, Luft, Post oder Bahn erfolgt. Jedoch gibt es zulässige Ausnahmen, welche dann in Kraft treten, wenn:

  • Voraussetzungen der mündlichen oder konkludente Anmeldung zur Ausfuhr vorliegt,
  • die Ausfuhr von Waren im Rahmen eines Carnet ATA (vertraglich anerkanntes Zolldokument) vorliegt
  • oder die Anwendung des Sicherheits- und Ausfallkonzepts stattfindet.

Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung

Jeder der am ATLAS-Verfahren teilnimmt, muss auch über eine geeignete und zertifizierte ATLAS-Software verfügen. Wirtschaftsbeteiligte, die über eine solche Software verfügen, erledigen über diesem Wege alle Zollförmlichkeiten. Allerdings muss man sich für eine Teilnahme für den elektronischen Datenaustausch bei der Zollverwaltung im IT-Verfahren ATLAS anmelden.

Was beinhaltet die Zollbefreiungsverordnung?

In der Zollberfreiungsverordnung sind Sendungen mit geringem Wert ein Hauptbestandteil. Definiert sind Waren – unabhängig vom Versender oder Empfänger – die den gesamten Wert von 22 Euro nicht übersteigen. Gesamtwert bedeutet: Warenwert inklusive Versandwert.

Beispiel:

KostenBetrag
Warenwert15 Euro
Versandkosten 5 Euro
Gesamtwert20 Euro

Folge: Hier gilt die Zollbefreiungsverordnung in vollem Umfang. Heißt: die Befreiung gilt für Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer.

Auch in der Zollberfreiungsverordnung verankert sind Waren mit einem geringen Wert, aber mit einer Ausnahme, in der die Ware zwar zollfrei, aber nicht einfuhrumsatzsteuerbefreit ist. Hierbei handelt es sich um Produkte, die einen Gesamtwert von 22 Euro bis 150 Euro aufweisen.

Beispiel:

KostenBetrag
Warenwert19 Euro
Versandkosten5 Euro
Gesamtwert24 Euro

Folge: Die Sendung wird mit einer Einfuhrumsatzsteuer belegt.

Man muss feststellen, ob die Wertgrenzen eingehalten werden, denn der Gesamtwert ist ausschlaggebend. Zudem ist für den Zoll entscheidend, welcher Betrag vom Kunden gezahlt wurde (tatsächlicher Betrag). Das beinhaltet auch die Versandkosten. Denn: diese werde bei der Berechnung nicht herausgefiltert.

Betroffen sind alle Auslieferer (Kurierunternehmen und Co.) und nicht nur – wie man vermutet – die Deutsche Post. Auch die Sendungsart ob Brief, Paket, Päckchen usw. sind dabei völlig außer acht zu lassen.

Wichtig zu wissen: Bei Kaffee aller Art (Röstkaffee, Filterkaffee oder Ähnlichem) wird bis zu einem Warenwert von 22 Euro zwar auf Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer verzichtet, ABER die Verbrauchsteuer wird erhoben. Nachzulesen ist dies in § 1 Abs. 1 Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung. Nennen kann man diese Steuer auch „Kaffeesteuer“.

Was ist die Verbrauchsteuer?

Eine Verbrauchsteuer ist jene Steuern, die bestimmten Waren auferlegt werden, die verbraucht oder gebraucht werden. Diese Steuerform zahlt der Käufer dieser Warenart. Darunter fallen Steuern für Alkohol, Strom, Tabak oder Mineralöl. Eine weitere typische Verbrauchsteuer ist die Umsatzsteuer. Eine Verbrauchsteuer dieser Art unterliegt den indirekten Steuern für Deutschland und alle anderen Ländern, in denen eine Verbrauchsteuer für bestimmte Waren anfällt. Jedes Land ist befugt, eigenständig eine Verbrauchsteuer zu erheben. Allerdings darf der Wettbewerb unter den Ländern nicht gestört werden.

Die Verbrauchsteuer wird in derselben Höhe erhoben,

  • im Inland
  • beim gewerblichen Einfuhr aus allen EU-Mitgliedstaaten
  • Einfuhr aus Drittländern

Hinweis: Die Verbrauchsteuer unterstützt mit dieser Steuerform den Staatshaushalt.

Möchte man Waren ausführen, die einer Verbrauchsteuer unterliegen, findet das zweistufige elektronische Ausfuhrverfahren und das datentechnische Versandverfahren Anwendung. Überwacht und befördert wird Verkehr vom EMCS – Excise Movement an Control System. Das EMCS ist ein EDV-System, welches die Beförderung durch Echtzeitdaten zwischen den Mitgliedstaaten (Deutschland und Co.) von Waren mit Verbrauchsteuer überwacht (ZK-DVO).

Welche Waren sind von Zoll und Steuer befreit?

Es gibt eine Bandbreite von Waren, die von der Erhebung von Zoll und Steuer befreit sind. Allerdings obligen sie der Überwachung durch den Zoll. Diese überwachende Maßnahme endet für den Wirtschaftsbeteiligten, wenn die dafür festgelegten Voraussetzung nicht mehr anwendbar sind. Zu den Waren im Wirtschaftsverkehr, für die der Befreiungstatbestand zählt, sind in den folgenden Oberbegriffen auffindbar.

  • Eingeführte Waren zur Absatzförderung
  • Werbedruck Gegenstände zur Werbung
  • Warenproben beziehungsweise Musterwaren mit geringem Wert
  • Befreiung aller Sendungen mit geringem Wert
  • Gebrauchte beziehungsweise verbrauchte Produkte, die zu Ausstellungszwecken genutzt wurden
  • und schlussendlich Waren, die sich im Gepäck (persönlich) des Reisenden befinden

Was genau damit gemeint ist? Lesen Sie folgenden Abschnitt für einen kurzen Einblick

Eingeführte Waren zur Absatzförderung

Möchten Sie diesen Bereich der Befreiungstatbestände des Wirtschaftsverkehrs in Anspruch nehmen, so ist eine vorherige Anmeldung beim Zoll zwingend notwendig. Ob dies für Sie in Betracht kommt, entscheidet dann der Zoll.

Werbedruck und Gegenstände zur Werbung

Alles was mit Werbedrucken zu tun hat – Katalog, Merkblatt oder Preisliste – fallen in diesen Bereich und sind sofern dies ersichtlich unter bestimmten Bedingungen abgabefrei. Um die Ersichtlichkeit zu gewährleisten, sollten Sie folgende Kriterien beachten:

  • Der Name des Anbieters im Drittland muss auf dem Druck-Erzeugnis sichtbar sein.
  • Die Sendung mit dem Druck-Erzeugnis darf nur als einzelnes Exemplar versendet werden. Sollten es mehrere Druck-Erzeugnisse sein, so darf von jedem Exemplar nur ein Einzelstück in der Sendung vorhanden sein.
  • Sendungen, die mehrere einzelne Druck-Erzeugnisse beinhalten, dürfen das maximale Gewicht von 1 Kilogramm nicht übersteigen.

Achtung: Gegenstände, die man einführen möchte, dürfen ausschließlich für Werbezwecke genutzt werden und dementsprechend auch keinen Handelswert haben.

Beispiel: Produkte (Tasse, Kugelschreiber, Regenschirm und CO.) dürfen keinen Werbedruck des Versenders aufweisen. Es bestände die Möglichkeit der Verwendung außerhalb von Werbezwecken.

Warenproben beziehungsweise Musterwaren mit geringem Wert

In diesem Bereich kann man Waren abgabenfrei einführen, wenn Sie der Repräsentation dienen und definitiv keinen anderen Zweck mehr erfüllen (können).

Beispiel: Möchten Sie einen Schal oder neues Schuhwerk an Unternehmen ausliefern, um den Artikel von diesem Unternehmen verkaufen zu lassen, so geht das nur abgabenfrei, wenn das Produkt als Muster zu erkennen ist. Damit der Zoll dies gut erkennen kann, müssen radikale Maßnahmen eingeleitet werden. Dem Schal zum Beispiel muss ein riesiges Loch absichtlich hineingeschnitten werden. Beim Schuhwerk ist es üblich, die Sohle so zu durchlöchern, dass sie nicht mehr tragbar sind.

Sicherlich sind diese Maßnahmen für den ein oder anderen schwer nachzuvollziehen, aber es bleibt nichts anderes übrig, wenn Sie die Zollabgaben nicht zahlen wollen. Folgen Sie diesen Maßnahmen nicht, fällt die volle Abgabenpflicht an den Zoll.

Hinweis: Handelt es sich um eine kleine Probe (Stift, Block, Nagelgel oder Ähnliches) in sehr geringem Umfang, sind diese ohne sie zu beschädigen zollabgabenfrei.

Befreiung aller Sendungen mit geringem Wert

Die Zollfreiheit kann bei Waren mit geringem Wert – bis zu einem Gesamtwert von 150 Euro – in Anspruch genommen werden. Einen kleinen Haken hat das Ganze natürlich: Die Wertgrenzen sind unterschiedlich hoch und so muss man sich genau informieren, für welche Grenze welche Zollfreiheit sowie Steuerfreiheit gelten.

WertgrenzeInformation
EinfuhrumsatzsteuerbefreitWarenwert von insgesamt 22 Euro (Waren inklusive Versand)
Einfuhrumsatzsteuerbelastet (mit 10 % bez. 20 %)Waren über 22 Euro bis 150 Euro

Gebrauchte beziehungsweise verbrauchte Produkte, die zu Ausstellungszwecken genutzt wurden

Möchten Sie in diesem Bereich Vergünstigungen in Anspruch nehmen, müssen nachweislich die Produkte – Muster, Proben Werbematerial – von öffentlichen Veranstaltungen sein. Das können sein:

  • Messen
  • Ausstellungen
  • Landwirtschaft
  • Leistungsschauen vom Handel, wie Industrie oder Handwerk.

Ersichtlich sein muss auch, dass die Waren gebraucht oder verbraucht sind.

Weitere nach der Zollbefreiungsverordnung relevanten Veranstaltung sind unter dem noch: Ausstellungen sowie Veranstaltungen, die dem wohltätigen Zweck dienen, internationale organisatorische Treffen von Vertretern und Ähnlichem.

Anders verhält es sich mit Waren, die der Vorführung dienen. Hier ist zu beachten, dass es sich um Verarbeitungsmuster handelt. Ist nachweisbar, dass es sich bei diesen Produkten um Verarbeitungsmuster handelt, so ist diese befreit von Zollabgaben.

Was sagt der Zolltarif aus?

„Zölle sind nur dann anzuwenden, wenn die Zollschuld besteht“. Der häufigste Grund der Zollschuld tritt bei der Überführung von Waren in einen zollrechtsfreien Verkehr auf. Welche Höhe der Einfuhrzoll beträgt, ist im GZT (gemeinschaftlichen Zolltarif) aufgeführt. Aufgrund der hohen Zollabwicklungen bei der Einfuhr hat man viele Zollstellen mit dem elektronischen Zolltarif (EZT) ausgestattet. Die zuvor verwendeten gedruckten Arbeitszolltarife sind nicht mehr erhältlich.

Was ist die Zolltarifnummer?

Die Zolltarifnummer, ist nichts anderes als eine Warennummer. Mithilfe dieser lassen sich Waren eindeutig identifizieren und einreihen. Hinter der Zolltarifnummer befindet sich eine genaue Beschreibung der Ware, die zum Beispiel

  • Zollkontingente
  • Antidumpingregelungen
  • Zollaussetzungen
  • Verbote und Beschränkungen
  • und die Verschlüsselung von Einfuhrumsatzsteuersätzen verbirgt.

Was bedeutet harmonisiertes System?

Das harmonisierte System entspringt der Nomenklatur, die zur Bezeichnung und Codierung der Waren eingeführt wurde, kurz „HS Nomenklatur“. Derzeit 155 Vertragsparteien gehören der Übereinkunft an. Aber: Mehr als 200 Verwaltungen finden diesbezüglich Verwendung. Hauptsächlich zur Erstellung der jeweiligen nationalen Zolltarife und zur Erfassung wirtschaftsbezogener statistischer Daten. In der harmonisierten System-Nomenklatur befinden sich circa 5000 Warengruppen, welche durch einen Code – 6-stellig – rechtlich und logisch strukturiert sind.

Was ist der TARIC?

TARIC steht für Tarif Intégré des Communautés Europpéennes – zu deutsch: Integrierter Zolltarif. Diese Online-Datenbank enthält Informationen – kostenlos – welche über die 8 wichtigsten Mitgliedsstaaten geltenden

  • Mehrwertsteuern
  • Einkommenssteuern
  • Körperschaftssteuern
  • Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
  • Energie und Tabaksteuern informieren.

Insgesamt allerdings enthält der TARIC allerdings Informationen aus insgesamt 600 Steuern.

Genutzt wird der TARIC als Grundlage der Einfuhren und Ausfuhren und für Handelsverhandlungen. Bei den Ausfuhr- und Einfuhrpapieren ist darauf zu achten, dass die TARIC-Codenummer angegeben ist.

Wozu dient der EZT?

Der elektronische Zolltarif, kurz EZT genannt, wird von der Bundeszollverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellt. Er umfasst die gesamte TARIC-Datenbank der EU und wird ergänzt durch die nationalen Untergliederungen und Maßnahmen. Daten diesbezüglich abfragen erfolgt über die 11-stellige Codenummer oder die 8-stellige Warennummer.

Möchten Sie den EZT für Unternehmenszwecke nutzen, so wird das Programm kostenpflichtig. Damit Sie den elektronischen Zolltarif nutzen können, ist eine Anmeldung unabdingbar.

Eine weitere Aufgabe ist dem EZT zugewiesen – es handelt sich um das automatisierte Tarif- und lokalen Zollabwicklungs-System. Alle deutschen Stellen des Zolls, sind mit dem EZT ausgestattet.

Was umfasst das nationale Zollrecht?

Beim nationalen Zollrecht handelt es sich unter anderem um spezifische Zollvorschriften. Bezogen sind diese auf die Zuständigkeiten einzelner Zollbefreiungen, das Erfassen des Warenverkehrs sowie den Befugnissen der Zollverwaltung. Weiterhin beschäftigt sich das nationale Zollrecht auf den grenznahen Raum (die Nähe der jeweiligen Zollgrenze des Landes) der EU-Außengrenze. Auch im Bereich des nationalen Zollrechts sind Beistandspflichten anderer Behörden, die Pauschalisierung sowie die Ermächtigung von

  • Verfahrensregeln,
  • Zollordnungswidrigkeiten,
  • und Zollstraftaten.

Angewandt wird das nationale Zollrecht zum Beispiel bei der Einfuhrabgabenfreiheit von Kleinsendungen und Reisegepäck. Zwar finden sich hier maßgebliche Regelungen bezüglich der Zollfreimengen, aber schlussendlich liegt die Entscheidungsgewalt bei der Zollverwaltung.

Weitere Anwendung findet das nationale Recht bei Dienstvorschriften, beim Marktordnungsrecht, in der Außenwirtschaft, den Vorschriften der Umsatzsteuer sowie bei handelspolitischen Maßnahmen. Im nationalen Recht sind weiterhin Dienstvorschriften verankert, an die sich unter anderem die Zollverwaltung zu halten hat. Allerdings befinden sich hier noch weitere Bestimmungen, die von großer Bedeutung an Personen gerichtet sind, die Pflichten des Zollrechts ausführen müssen.

Was ist das Zollstrafrecht?

Ein weiterer wichtiger Teil im Zollrecht ist das Zollstrafrecht. Aufgabe dessen ist es, bei Verstößen gegen die Gesetze des Zolls durchzugreifen. Die Schwierigkeiten liegen in der Globalisierung und somit der immer weiter ausschweifenden Handel aller Länder.

Hauptsächlich werden im Zollstrafrecht Tathandlungen geahndet, die falsch oder gar nicht deklariert sind. So werden nach dem Zollstrafrecht Waren verheimlicht oder falsche Angaben zu den versendeten Waren gemacht, um Kosten zu sparen. Solche Strafhandlungen werden nach dem Zollstrafrecht mit empfindlichen Geld- oder Haftstrafen bestraft.

Was ist das Außenwirtschaftsrecht?

Das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung bilden zusammen die Grundlage für das Außenwirtschaftsrecht. In Deutschland trat das Außenwirtschaftsrecht im Jahr 1961 in Kraft, wobei laut dem Außenwirtschaftsrecht sämtliche Auslandsgeschäfte zulässig sind. Sicherlich gibt es im Außenwirtschaftsrecht auch Ausnahmen – diese gelten aber nur dann, wenn Beschränkungen ausdrücklich angeordnet sind.

Die Hauptaufgabe des Außenwirtschaftsrechts ist Verkehrs-regelnd für Devisen, Kapital, Dienstleistungen und weitere Wirtschaftsgüter – mit dem Ausland. Bis 1949 gab es Devisengesetze, welche im Jahr 1961 durch das Außenwirtschaftsrecht abgelöst wurden.

Das Außenwirtschaftsrecht wird mittlerweile stark durch das Europarecht beeinflusst.

Zollverwaltungsgesetz: Wo Sie was finden

Im Zollverwaltungsgesetz verankert sind in 9 Teilen die Aufgaben der Verwaltung. Teil

  • I beschäftigt sich mit dem Erfassen des Warenverkehrs
  • II beschäftigt sich mit dem Erlangen zollrechtlicher Bestimmungen
  • III  ist mit den Befugnissen der Zollverwaltung beschäftigt
  • IV ist aktiv bei Vorschriften für Grundstücke und Bauten im grenznahen Raum
  • V dient der Zollverwaltung und den Beistandspflichten
  • VI Sondervorschriften für Freizonen und andere Teile des Hoheitsgebiets liegen im Fokus
  • VII beschäftigt sich mit sonstigen Vorschriften
  • VIII ist aktiv im Bereich sonstige Ermächtigungen
  • IX dient den Aufgaben von Steuerordnungswidrigkeiten, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Reiseverkehr

Was umfasst die Zollverordnung?

… das Zollgesetz und das Zollverwaltungsgesetz. Hier sind sämtliche Paragrafen zusammengefasst, die für das Zollrecht relevant sind.

Unter § 1 findet man Informationen zum Warenverkehr über den Bodensee, wobei es unter § 2 Infos zu Zollstraßen gibt. § 3, 4 und 4a beschäftigen sich mit den Zollflugplätzen, Zolllandungsplätzen, Verkehrsgebote und Verkehrsbeschränkungen sowie Zollzeichen bei Wasserfahrzeugen. Über die Beförderungspflicht informiert man in § 5 der Zollverordnung. Um sämtliche Belange bezüglich Gestellungsbefreiung geht es ab § 6 bis § 8 der Zollverordnung.

Weiterhin finden Sie in §

  • 8a – Teilnahme an der elektronischen Datenübermittlung
  • 9 – Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft
  • 10 – Unterlagen Zollwertanmeldung
  • 11 – Vorschriften zur Einfuhrabgabenfreiheit
  • 14 – Mundvorrat und Schiffsvorrat
  • 15 und 16 – Speisewagenvorräte beziehungsweise Bordvorräte Luftfahrzeuge
  • 17 – Diplomatengut und Konsulargut

Alle weiteren Paragrafen der Zollverordnung  können Sie einsehen unter Gesetze im Internet.