Embargoverstöße: Welche Strafe fällt an?
Welche Freiheitsstrafen drohen bei Embargoverstößen?
Seit der Novellierung des Außenwirtschaftsrechts im Jahr 2013 sind Verstöße gegen Embargoverordnungen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr belegt. Sie zählen damit seither zu den Verbrechenstatbeständen. Die maximale Freiheitsstrafe für Verstöße gegen das Waffenembargo wurde sogar von 5 auf 10 Jahre erhöht. Das regelt § 18 Außenwirtschaftsgesetz. Zusätzlich zu den Freiheitsstrafen werden in der Regel Sanktionen in Form von Geldstrafen verhängt.
Beachten Sie: Durch eine weitere Neuerung der EU infolge der Novellierung hat sich Ihr Risiko dazu noch zusätzlich verschärft. Waren Verstöße bis dahin erst dann strafbar, wenn die entsprechenden Vorschriften im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, so beginnt die Strafbarkeit nun automatisch bereits 2 Tage nach Veröffentlichung der entsprechenden EU-Verordnung.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen US-Embargos?
Auch die USA haben ihrerseits eigene Embargos verhängt. Auch diese sollten Sie unbedingt beachten. Ebenfalls nach US-Recht stehen bei Verstößen Sanktionen in Form von Geld- und Freiheitsstrafen (bis zu 30 Jahre Haft) sowohl für Ihr Unternehmen als auch für die Mitarbeiter des Unternehmens im Raum. Außerdem besteht in diesem Fall die Gefahr, dass Ihr Unternehmen in einer sogenannten schwarzen Liste aufgeführt wird. Das wäre der Super-GAU für Ihr US-Geschäft. Die Praxis zeigt: Gelistete ausländische Unternehmen werden faktisch weitestgehend vom US-Markt ausgeschlossen.
Behalten Sie die politischen Entwicklungen genau im Auge. Verfolgen Sie jede Veröffentlichung von entsprechenden EU-Verordnungen und reagieren Sie bei Neuerungen sofort. Setzen Sie das Thema „Embargo“ ganz oben auf Ihre Prioritätenliste. Schwachstellen können hier existenzbedrohend sein – im Worst Case auch für Sie persönlich. Nutzen Sie also die derzeitige Popularität des Themas und setzen Sie z. B. für einen „Health-Check“ zusätzliche Kapazitäten und/oder Mittel frei.
Welche Konsequenzen folgen Embargoverstößen?
Insgesamt ist derzeit zu beobachten, dass die individuellen Strafen beständig dem wachsenden Stellenwert der Exportkontrolle angepasst werden, also sozusagen mit den immer höheren globalen Anforderungen mitwachsen. Neben den eingangs erwähnten Freiheits- und Geldstrafen müssen Sie bei Zuwiderhandlungen mit Folgendem rechnen:
STRAFEN BEI EMBARGOVERSTÖSSE | |
Brutto- statt Gewinnabschöpfung | Um zu verhindern, dass sich finanziell motivierte Straftaten als wirtschaftlich risikolos darstellen (etwa weil nur der daraus erzielte Gewinn abgeschöpft wird), findet bei bestimmten Verstößen das sogenannte Bruttoprinzip Anwendung. Es wird in diesem Zusammenhang also nicht lediglich der Gewinn aus dem entsprechenden Geschäft abgeschöpft (Gewinnabschöpfung); vielmehr wird unter anderem zu Präventionszwecken der gesamte Umsatz des jeweiligen Geschäfts eingezogen. |
Aussetzung von Genehmigungen, Entzug von Privilegien | „Reibungslose“ Exportgeschäfte setzen gewisse Vereinfachungen zoll- und außenwirtschaftsrechtlicher Natur voraus. Werden exportkontrollrechtliche Verstöße festgestellt, können dem jeweiligen Unternehmen entsprechende Privilegien und Gütesiegel entzogen werden. In der Praxis bedeutet dies dann unter anderem: finanzielle Nachteile Mehraufwand Imageschaden verschlechterte Marktposition |
Reputationsverlust | Verstöße im Bereich des Außenwirtschaftsrechts haben in der öffentlichen Wahrnehmung eine besondere Qualität. Maßgebliche Ursache dafür ist die derzeitige globale sicherheitspolitische Lage, auch im Zusammenhang mit sogenannten Schurkenstaaten und deren undurchsichtiger Rolle im Kontext des internationalen Terrorismus. Im Raum stehende Außenwirtschaftsverstöße befinden sich damit mehr denn je im medialen Fokus. Potenziell ungenehmigte bzw. verbotene Exportgeschäfte werden aus diesem Grund dezidiert von der Presse recherchiert und publikumswirksam aufbereitet. Für betroffene Unternehmen kann das, unabhängig von straf- oder bußgeldrechtlichen Konsequenzen, einen erheblichen Reputationsverlust zur Folge haben. |