Dies ist eine Infografik mit der Aufschrift: "Embargoprüfung durchführen - Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Durchführung".

Embargoprüfung – eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Genauso schnell, wie sich unsere Welt ändert, können sich auch exportkontrollrechtliche Vorschriften ändern. Deshalb ist es für Sie wichtig, in Ihrem Unternehmen immer up to date mit Sanktionslisten und Embargos zu sein. Denn Verordnungen, die sich schnell ändern, bedeuten auch eine dynamisch agierende Exportkontrolle. Doch welche Mittel und Wege sind die richtigen und auf welche Quellen dürfen Sie sich verlassen, um eine Außenwirtschaftsprüfung problemlos zu meistern?
Inhaltsverzeichnis

Was ist die Embargoprüfung?

Die Embargoprüfung ist ein wesentlicher Schritt im internationalen Handel, bei dem sorgfältig überprüft wird, ob Waren und Güter in ein bestimmtes Land exportiert werden dürfen. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass keine Handelssanktionen oder Embargos gegen das Zielland verstoßen werden.

Damit ist die Embargoprüfung eine von vier Bereichen der Exportkontrollprüfung. Die anderen 3 Prüfschritte sind genauso wichtig und müssen natürlich auch immer von Ihnen vorgenommen werden. Das sind konkret:

  1. Sanktionslisten-Screening
  2. Güter- oder Dienstleistungskontrolle
  3. Prüfung des Endverwendungszwecks

Wichtig: Bei der Endverwendung ist mit der neuen Dual-Use-VO auch ein neuer Prüfungspunkt hinzugekommen. Artikel 5 zielt auf Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Fragen ab.

Was ist ein Embargo überhaupt?

Ein Embargo stellt eine Sanktion eines Landes dar. Einzelne Staaten, Staatengruppen oder internationale Organisationen, z. B. die UN oder die EU, verbieten den Handel mit bestimmten Ländern oder das Bereitstellen von wirtschaftlichen Ressourcen an bestimmte Personen.

Dabei sollten Sie zwischen einem Total-, Teil- und einem Waffenembargo unterscheiden. Wichtig zudem: Es gibt

länderabhängige und länderunabhängige Embargos.

Länderunabhängig bedeutet, dass einzelne Personen, Gruppen oder Organisationen sanktioniert sind – und zwar weltweit, das heißt auch im Inland. Es ist es also nicht entscheidend, in welchem Land diese sich gerade aufhalten. Diesen Personen, Gruppen oder Organisationen dürfen Sie weltweit keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.

Wie kann die Embargoprüfung durchgeführt werden?

Um die Embargoprüfung durchzuführen, stehen Ihnen verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Empfehlenswert sind unter anderem die folgenden Prüfungsmethoden:

  1. BAFA
  2. Zoll.de
  3. Amtsblatt der EU

Embargoprüfung mit BAFA durchführen

Grundsätzlich können Sie Ihre Embargoprüfung mit den Informationen auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchführen. Diese Seite ist relativ aktuell.

Bedenken Sie jedoch: Diese Seite muss manuell von Mitarbeitern des BAFA überarbeitet werden. Das bedeutet, dass es bei neuen Sanktionen und Bereitstellungsverboten zu Verzögerungen kommen kann.

Embargoprüfung mit Zoll.de durchführen

Die Seite des Zolls bietet ebenfalls eine gute Übersicht mit einer aktuellen konsolidierten Fassung der Russland-Embargo-VO. Als jüngstes Beispiel zeigt der Russland-Ukraine-Konflikt, dass sich Verordnungen sehr schnell ändern können. Denn was heute zählt, ist morgen schon veraltet oder unvollständig. Haben Sie Geschäftsfelder oder -kontakte in diesen Regionen, müssen Sie mit Ihrem Unternehmen immer auf dem neuesten Stand sein, um hier rechtssicher zu agieren.

Embargoprüfung mit dem Amtsblatt der EU durchführen

Rechtssicherheit erhalten Sie mit Hilfe des Amtsblatts der EU. Embargoverordnungen treten in aller Regel mit der Veröffentlichung in Kraft oder einen Tag danach. Auf der Internetseite der EU-Kommission werden die neuen Verordnungen der Europäischen Union im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Eben diese werden dann auf der Seite des BAFA zur Aktualisierung eingearbeitet. Nutzen Sie diese Seite, um aktuelle Entwicklungen direkt einzusehen und die Exportkontrolle sicher zu gestalten. Wollen Sie tagesaktuell sein, können Sie diese auch bei den zuständigen Fachverlagen gegen Gebühr abonnieren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie prüfen Sie Embargos richtig?

Damit Ihnen die Embargoprüfung gelingt, habe ich Ihnen die drei wichtigsten Schritte dargelegt.

Schritt 1 der Embargoprüfung: Landsanktionen kontrollieren

Bei der Prüfung Ihrer Waren, Software, Technologie, Dienstleistungen usw. führt kein Weg daran vorbei, das Zielland genauestens zu untersuchen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet hierzu eine äußerst informative Übersicht auf seiner Website. Zusätzlich zur BAFA-Übersicht können Sie auch die digitale Sanktionslandkarte der EU unter https://sanctionsmap.eu/ aufrufen.

Schritt 2 der Embargoprüfung: Embargoverordnung prüfen

Schritt 2 besteht darin, die Sanktionen gemäß der Embargoverordnung zu überprüfen. Für jedes Embargo finden Sie auf der der Seite unter dem entsprechenden Land die zugehörigen Verordnungen. Beachten Sie dabei, dass die konsolidierte Fassung, die eine Zusammenfassung aller Verordnungen darstellt, keine Rechtsverbindlichkeit besitzt.

Verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Verordnung, die Sie auch online auf EUR-Lex (europa.eu) unter Angabe der Verordnungsnummer finden können.

Expertentipp von Julianna Straib-Lorenz

Unter dem Reiter „Embargos“ auf der BAFA-Seite sind alle derzeit sanktionierten Länder aufgeführt. Wählen Sie das zu prüfende Land aus, um eine Zusammenfassung der Sanktionen zu erhalten.

Dies ermöglicht Ihnen einen ersten Überblick darüber, ob es sich um Sanktionen gegen das betreffende Land handelt, Bereitstellungsverbote für bestimmte Personen, Gruppen oder Organisationen vorliegen oder ein Waffenembargo besteht.

Unter dem Reiter „Embargos“ sind auch einige Länder aufgeführt, die nicht mehr sanktioniert sind. Lesen Sie hier die bereitgestellten Texte.

Schritt 3 der Embargoprüfung: Anhänge untersuchen

Überprüfen Sie im dritten Schritt die Anhänge in der Verordnung. Die Verordnungen folgen grundsätzlich einem festen Aufbau. Beginnend oben finden Sie die Verordnungsnummer und die darunterliegenden Gründe für die Verhängung der Sanktionen, die in diesem Kontext vernachlässigt werden können.

Wesentlich relevanter sind die im Folgenden aufgeführten Sanktionsmaßnahmen. Die Verordnung startet oft mit Artikel 1, in dem die Definitionen aller genannten Begriffe zu finden sind, um Missverständnissen bei der Auslegung vorzubeugen. Artikel 2 weist in der Regel explizit darauf hin, was genau verboten ist.

Falls Sie erstmals mit diesem Embargo arbeiten, ist es erforderlich, die Verordnung bis zum Anhang I vollständig zu lesen. In Artikel 2 finden Sie dann oftmals auch Ihre Prüfungsvoraussetzungen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Geschäftskontakte mit den in Anhang I aufgeführten Personen, Gruppen oder Organisationen abgleichen müssen.

Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, eine schriftliche oder telefonische Anfrage beim BAFA zu stellen, um Exporte ohne Genehmigung zu vermeiden.