Lenk- und Ruhezeiten: Dauer, Häufigkeit und Verkürzung

Für LKW-Fahrer und weitere Berufskraftfahrer gibt es in Deutschland ausführliche Regelungen und Verordnungen. Diese sollen den Arbeitnehmer schützen und die Sicherheit auf Bundesstraßen und Autobahnen gewährleisten. Die Lenk- und Ruhezeiten wurden definiert, um LKW-Fahrer und andere Berufskraftfahrer vor einer Übermüdung zu bewahren. Auf diese Weise können Unfälle vermieden und der Arbeitsschutz sichergestellt werden. Die Lenk- und Ruhezeiten sind von dem jeweiligen Fahrer als auch von Ihnen als Arbeitgeber zu beachten und einzuhalten.
Inhaltsverzeichnis

Definitionen: Was sind Lenk- und Ruhezeiten?

Lenk- und Ruhezeiten bezeichnen gesetzliche Vorschriften, die die maximal zulässigen Arbeits- und Pausenzeiten für Berufskraftfahrer regeln. Diese Vorschriften sind darauf ausgelegt, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Gesundheit der Fahrer zu schützen.

Bevor ich Ihnen die einzelnen Lenkzeiten und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern vorstelle, möchte ich Ihnen gern erst einmal die einzelnen Begriffe erklären:

Was sind Lenkzeiten?

Unter einer Lenkzeit wird die exakte Dauer der Lenktätigkeit einer Person bezeichnet. Diese Dauer der Lenktätigkeit wird von einem Kontrollgerät aufgezeichnet. Gemessen werden die Zeiten, die tatsächlich mit Fahrtätigkeit zugebracht werden.

Diesen reinen Fahrtätigkeiten werden zudem Standzeiten zugeordnet, welche ganz allgemein zum Fahren zählen. Hierunter fällt das Stehen:

  • an einer Ampel,
  • in einem längeren Stau,
  • an Grenzübergängen oder
  • an Bahnschranken.

Zeiten, in denen der Fahrer den Fahrersitz für mindestens 15 Minuten verlässt, zählen nicht zur Standzeit dazu.

Wichtig: Der tägliche Weg eines Fahrers vom Wohnsitz zum Ort des Unternehmens ist nicht in der Lenkzeit inbegriffen, sondern zählt zur Ruhezeit.

Was sind Lenkzeitunterbrechungen?

Unter einer Lenkzeitunterbrechung oder Fahrtunterbrechung versteht sich der Zeitraum, in welchem sich ein Fahrer erholen kann. Er darf dabei keiner Fahrertätigkeit oder anderen beruflichen Verpflichtung nachgehen. Zu diesen Tätigkeiten gehört neben dem eigentlichen Fahren beispielsweise auch das Be- und Entladen, Wartung oder Instandsetzen.

Demnach können Lenkzeitunterbrechungen mit Pausen während klassischer Arbeitszeit gleichgesetzt werden.

Was sind Ruhezeiten bei Berufskraftfahrern?

Ruhezeiten dienen der Erholung des Fahrers und sollen ihn vor Übermüdung schützen. Daher darf der jeweilige Fahrer auch frei darüber bestimmen, wie er diese Zeit verbringen möchte. Ein LKW-Fahrer kann seine Ruhezeit daher wahlweise im Fahrzeug verbringen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug mit einer Schlafkabine ausgestattet ist.

Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass während der Ruhezeit keine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden darf.

Wichtig: Bereitschafts- sowie Kabinenzeiten als Beifahrer im fahrenden Fahrzeug gelten nicht als Ruhezeit.

Gesetzlich Lenkzeitdauer: Wie lang dürfen Lenkzeiten sein?

Die per Gesetz maximal zugelassene Tageslenkzeit beträgt neun Stunden. Zweimal in einer Woche kann diese Tageslenkzeit auf bis zu zehn Stunden erhöht werden. Die wöchentliche Lenkzeit ist auf 56 Stunden begrenzt und darf bei zwei aufeinanderfolgenden Wochen insgesamt maximal 90 Stunden betragen.

LenkzeitenDauer
Tageslenkzeit9 Stunden maximal
Verlängerte Tageslenkzeit10 Stunden, maximal zweimal pro Woche
Wöchentliche Lenkzeit56 Stunden
Zweiwöchentliche Lenkzeit bei aufeinanderfolgenden Wochen90 Stunden

Wichtig: Die Tageslenkzeit berücksichtigt alle Tätigkeiten, die mit der Arbeit eines Berufskraftfahrers zu tun haben. Mitgerechnet wird auch die Zeit, in der das Fahrzeug vorübergehend halten muss. Die Tageslenkzeit beschreibt daher die Zeit zwischen den Ruhepausen.

Lenkzeitunterbrechungen: Wie häufig und wann?

Nach spätestens 4,5 Stunden Fahrt ist eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Anschließend darf der Fahrer weitere 4,5 Stunden fahren, bevor er die maximal zugelassene tägliche Lenkzeit erreicht.

Die Fahrtunterbrechung von 45 Minuten kann der Fahrer selbst aufteilen. Die erste Pause darf dabei nicht weniger als 15 Minuten betragen und die zweite Pause muss mindestens 30 Minuten andauern.

Pausen-AufteilungWann?Wie lange?
Erste Pause Zum Beispiel nach 2,5 Stunden15 Minuten mindestens
Zweite Pause Zum Beispiel nach weiteren 2 Stunden30 Minuten mindestens
Insgesamte PausenzeitNach spätestens 4,5 Stunden45 Minuten mindestens
Lenkzeitunterbrechungen

Wird die Tageslenkzeit auf 10 Stunden ausgedehnt, ist nach einer Fahrzeit von neun Stunden eine weitere Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten einzulegen. Der Fahrer kann frei entscheiden, ob er die Fahrtunterbrechung im Fahrzeug oder an einem anderen Ort verbringt.

Wie lange müssen die Ruhezeiten bei Berufskraftfahrern dauern?

Bei den täglichen Ruhezeiten dürfen LKW-Fahrer aus zwei Varianten wählen

  • 11 Stunden Ruhezeit ohne Unterbrechung
  • Aufteilung der Ruhezeit in 9 Stunden und 3 Stunden Ruhezeit

In dem zweigeteilten Ruhezeit-Modell besteht für Sie als Arbeitgeber der Nachteil, dass sich die minimale Ruhezeit von elf auf zwölf Stunden erhöht.

Unabhängig von dem gewählten Modell darf die Ruhezeit innerhalb von zwei wöchentlichen Ruhezeiten bis zu dreimal auf 9 Stunden verkürzt werden. In diesem Fall ist kein Ausgleich von Nöten.

Die Wochenruhezeit muss insgesamt mindestens 45 Stunden betragen. Diese 45 Stunden müssen zusammenhängend genommen werden und gleichen beispielsweise einem typischen Wochenende. Die Zeiten müssen jedoch nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen. Nach der Definition muss die Wochenruhezeit nach einem Turnus von sechs mal 24 Stunden genommen werden.

Innerhalb von zwei Wochen darf eine der Wochenruhezeiten auf 24 Stunden verkürzt werden. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Die Folgewoche oder Vorwoche muss eine Ruhezeit von 45 Stunden haben.
  • Die verkürzte Wochenruhezeit muss nachgeholt werden (Ausgleich muss spätestens vor Ablauf der dritten Woche erfolgen, also an eine Tages- oder Wochenruhezeit angehängt werden).

Welche Gesetze und Verordnungen sind für Lenk- und Ruhezeiten zu beachten?

Lenk- und Ruhezeiten sowie weitere Regelungen wurden geschaffen, um den Warenverkehr problemlos zu ermöglichen und Unfälle auf Autobahnen zu vermeiden. Aus diesem Grund gelten für Sie als Unternehmen und Ihre Fahrer verpflichtend mehrere Regelungen und Verordnungen. Auf europäischer Ebene gibt es die EU-Richtlinie 2002/15/EG sowie die EU-Verordnung 561/2006. Das europäische Recht steht über dem nationalen Recht. Es gibt zudem das Europäische Übereinkommen über die Arbeit, des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR).

Für Deutschland gilt folgendes nationales Recht:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Fahrpersonalgesetz (FpersG)
  • Fahrpersonalverordnung (FpersV)

Aus den genannten Gesetzen leiten sich die Sozialvorschriften im Straßenverkehr ab. Diese gelten nicht nur für den Güterverkehr, sondern decken auch den Bereich des Werk- oder Personenverkehrs ab. Für Selbstständige gilt weitestgehend das Arbeitszeitgesetz. Demnach dürfen Sie als selbstfahrender Unternehmer die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden bzw. maximal 60 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Wie erfolgt die Kontrolle der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten?

Bereits seit dem 1. März 2015 besteht innerhalb der Europäischen Union die Tachographenpflicht. Diese Pflicht schreibt vor, dass LKW-Fahrer sowie Fahrer von Fahrzeugen mit zulässiger Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen oder mit welchen mehr als acht Personen befördert werden, die eigenen Lenk- und Ruhezeiten in einem Fahrtenschreiber erfassen müssen. Angelehnt an die Bezeichnung der EU wird dieser Fahrtenschreiber auch Tachograph genannt. In Deutschland gelten sämtliche Regelungen zudem für Fahrer von Fahrzeugen mit Anhänger, welche zwischen 2,8 Tonnen und 3,5 Tonnen wiegen. Diese Fahrzeuge müssen jedoch für den Güterverkehr bestimmt sein. In diesem Fall muss jedoch kein Kontrollgerät im Fahrzeug eingebaut sein.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sowie die Polizei kontrollieren die Einhaltung sämtlicher Sozialvorschriften. Hierbei kommt ein digitales oder analoges Kontrollgerät zur Anwendung, welches sämtliche Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers speichert.

LKW-Fahrer haben die Pflicht, nach Aufnahme ihrer Fahrertätigkeit die Arbeitszeit und insbesondere die Fahrtzeit aufzuzeichnen. Im Falle einer Kontrolle durch die BAG oder die Polizei muss ein Fahrer die Fahrtenkarte und sämtliche Daten über den aktuellen Tag sowie die letzten 28 vergangenen Tage vorlegen können. Fahrzeuge mit einem digitalen Kontrollgerät zeichnen die Fahrten selbstständig auf. Für Kontrollen bedeutet dies eine einfache und unkomplizierte Auswertung der Daten. Das Kontrollgerät zeichnet Daten über die zurückgelegte Strecke, gefahrene Geschwindigkeit, Personalien des Fahrers, Lenkzeit sowie Unterbrechungen und Pausen auf.

Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten?

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ist für die Sicherheit der Arbeitnehmer von hoher Wichtigkeit. Aus diesem Grund werden Verstöße geahndet und entsprechend mit Bußgeldern belegt. Wer gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten des AETR verstößt, kann mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die jeweilige Summe ist von dem Fahrer zu tragen, welcher gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen hat. Sie als Unternehmer tragen ein weitaus höheres Risiko und können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro belangt werden.

Bei geringen Verstößen können von einer polizeilichen Kontrolle zudem Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden. Zu diesen geringen Ordnungswidrigkeiten zählt beispielsweise eine Überschreitung der Tageslenkzeit um 60 Minuten. Welche Entscheidung für den individuellen Fall getroffen wird, hängt von der Schwere des Verstoßes sowie der gezeigten Reue ab.

Der aktuelle Bußgeldkatalog für Vergehen der Lenk- und Ruhezeiten sieht folgendermaßen aus.

Beschreibung Bußgeld Fahrer Bußgeld Unternehmer
Unter­schrei­tung der täg­lichen Ruhe­zeit  
bis zu einer Stunde30 Euro 
bis zu drei Stunden je angefangene weitere Stunde30 Euro 90 Euro
mehr als 3 Stunden je ange­fangene weitere Stunde60 Euro180 Euro
Verkürzung der Lenkzeit­unter­brechung  
bis zu 15 Minuten30 Euro90 Euro
mehr als 15 Minuten je ange­fangene weitere Viertelstunde60 Euro180 Euro
Überschreitung der zulässigen Tages­lenkzeit  
bis zu einer Stunde30 Euro 
bis zwei Stunden je angefangene weitere halbe Stunde30 Euro90 Euro
über 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde60 Euro180 Euro
Nichtmit­führen der Fahrer­karte bzw. nicht zur Prüfung ausge­händigt  
Kontrolle da­durch nicht er­möglicht250 Euro 
Kontrolle dadurch er­schwert75 Euro 
Wochen­ruhezeit im Lkw oder an einem Ort ohne geeignete Schlaf­möglichkeit verbrachtbis zu 500 Eurobis zu 1.500 Euro

Fazit – die Bedeutung der Lenk- und Ruhezeiten

Für LKW-Fahrer und andere Fahrer von Kraftfahrzeugen bedeuten die Lenk- und Ruhezeiten einen wesentlichen Sicherheitsaspekt. Sie schützen den Arbeitnehmer, den reibungslosen Güterverkehr sowie den allgemeinen Verkehr auf Bundesstraßen und Autobahnen. Neben einem Höchstmaß an Fahrzeit schreibt der Gesetzgeber eine Ruhezeit vor. Verstöße gegen diese gesetzlichen Regelungen werden mit einem Bußgeld geahndet.