Lenk- und Ruhezeiten: Dauer, Häufigkeit und Verkürzung
- Definitionen: Was sind Lenk- und Ruhezeiten?
- Gesetzlich Lenkzeitdauer: Wie lang dürfen Lenkzeiten sein?
- Lenkzeitunterbrechungen: Wie häufig und wann?
- Wie lange müssen die Ruhezeiten bei Berufskraftfahrern dauern?
- Welche Gesetze und Verordnungen sind für Lenk- und Ruhezeiten zu beachten?
- Wie erfolgt die Kontrolle der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten?
- Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten?
- Fazit – die Bedeutung der Lenk- und Ruhezeiten
Definitionen: Was sind Lenk- und Ruhezeiten?
Lenk- und Ruhezeiten bezeichnen gesetzliche Vorschriften, die die maximal zulässigen Arbeits- und Pausenzeiten für Berufskraftfahrer regeln. Diese Vorschriften sind darauf ausgelegt, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Gesundheit der Fahrer zu schützen.
Bevor ich Ihnen die einzelnen Lenkzeiten und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern vorstelle, möchte ich Ihnen gern erst einmal die einzelnen Begriffe erklären:
Gesetzlich Lenkzeitdauer: Wie lang dürfen Lenkzeiten sein?
Die per Gesetz maximal zugelassene Tageslenkzeit beträgt neun Stunden. Zweimal in einer Woche kann diese Tageslenkzeit auf bis zu zehn Stunden erhöht werden. Die wöchentliche Lenkzeit ist auf 56 Stunden begrenzt und darf bei zwei aufeinanderfolgenden Wochen insgesamt maximal 90 Stunden betragen.
Lenkzeiten | Dauer |
---|---|
Tageslenkzeit | 9 Stunden maximal |
Verlängerte Tageslenkzeit | 10 Stunden, maximal zweimal pro Woche |
Wöchentliche Lenkzeit | 56 Stunden |
Zweiwöchentliche Lenkzeit bei aufeinanderfolgenden Wochen | 90 Stunden |
Wichtig: Die Tageslenkzeit berücksichtigt alle Tätigkeiten, die mit der Arbeit eines Berufskraftfahrers zu tun haben. Mitgerechnet wird auch die Zeit, in der das Fahrzeug vorübergehend halten muss. Die Tageslenkzeit beschreibt daher die Zeit zwischen den Ruhepausen.
Lenkzeitunterbrechungen: Wie häufig und wann?
Nach spätestens 4,5 Stunden Fahrt ist eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Anschließend darf der Fahrer weitere 4,5 Stunden fahren, bevor er die maximal zugelassene tägliche Lenkzeit erreicht.
Die Fahrtunterbrechung von 45 Minuten kann der Fahrer selbst aufteilen. Die erste Pause darf dabei nicht weniger als 15 Minuten betragen und die zweite Pause muss mindestens 30 Minuten andauern.
Pausen-Aufteilung | Wann? | Wie lange? |
---|---|---|
Erste Pause | Zum Beispiel nach 2,5 Stunden | 15 Minuten mindestens |
Zweite Pause | Zum Beispiel nach weiteren 2 Stunden | 30 Minuten mindestens |
Insgesamte Pausenzeit | Nach spätestens 4,5 Stunden | 45 Minuten mindestens |
Wird die Tageslenkzeit auf 10 Stunden ausgedehnt, ist nach einer Fahrzeit von neun Stunden eine weitere Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten einzulegen. Der Fahrer kann frei entscheiden, ob er die Fahrtunterbrechung im Fahrzeug oder an einem anderen Ort verbringt.
Wie lange müssen die Ruhezeiten bei Berufskraftfahrern dauern?
Bei den täglichen Ruhezeiten dürfen LKW-Fahrer aus zwei Varianten wählen:
- 11 Stunden Ruhezeit ohne Unterbrechung
- Aufteilung der Ruhezeit in 9 Stunden und 3 Stunden Ruhezeit
In dem zweigeteilten Ruhezeit-Modell besteht für Sie als Arbeitgeber der Nachteil, dass sich die minimale Ruhezeit von elf auf zwölf Stunden erhöht.
Unabhängig von dem gewählten Modell darf die Ruhezeit innerhalb von zwei wöchentlichen Ruhezeiten bis zu dreimal auf 9 Stunden verkürzt werden. In diesem Fall ist kein Ausgleich von Nöten.
Die Wochenruhezeit muss insgesamt mindestens 45 Stunden betragen. Diese 45 Stunden müssen zusammenhängend genommen werden und gleichen beispielsweise einem typischen Wochenende. Die Zeiten müssen jedoch nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen. Nach der Definition muss die Wochenruhezeit nach einem Turnus von sechs mal 24 Stunden genommen werden.
Innerhalb von zwei Wochen darf eine der Wochenruhezeiten auf 24 Stunden verkürzt werden. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Die Folgewoche oder Vorwoche muss eine Ruhezeit von 45 Stunden haben.
- Die verkürzte Wochenruhezeit muss nachgeholt werden (Ausgleich muss spätestens vor Ablauf der dritten Woche erfolgen, also an eine Tages- oder Wochenruhezeit angehängt werden).
Welche Gesetze und Verordnungen sind für Lenk- und Ruhezeiten zu beachten?
Lenk- und Ruhezeiten sowie weitere Regelungen wurden geschaffen, um den Warenverkehr problemlos zu ermöglichen und Unfälle auf Autobahnen zu vermeiden. Aus diesem Grund gelten für Sie als Unternehmen und Ihre Fahrer verpflichtend mehrere Regelungen und Verordnungen. Auf europäischer Ebene gibt es die EU-Richtlinie 2002/15/EG sowie die EU-Verordnung 561/2006. Das europäische Recht steht über dem nationalen Recht. Es gibt zudem das Europäische Übereinkommen über die Arbeit, des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR).
Für Deutschland gilt folgendes nationales Recht:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Fahrpersonalgesetz (FpersG)
- Fahrpersonalverordnung (FpersV)
Aus den genannten Gesetzen leiten sich die Sozialvorschriften im Straßenverkehr ab. Diese gelten nicht nur für den Güterverkehr, sondern decken auch den Bereich des Werk- oder Personenverkehrs ab. Für Selbstständige gilt weitestgehend das Arbeitszeitgesetz. Demnach dürfen Sie als selbstfahrender Unternehmer die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden bzw. maximal 60 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Wie erfolgt die Kontrolle der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten?
Bereits seit dem 1. März 2015 besteht innerhalb der Europäischen Union die Tachographenpflicht. Diese Pflicht schreibt vor, dass LKW-Fahrer sowie Fahrer von Fahrzeugen mit zulässiger Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen oder mit welchen mehr als acht Personen befördert werden, die eigenen Lenk- und Ruhezeiten in einem Fahrtenschreiber erfassen müssen. Angelehnt an die Bezeichnung der EU wird dieser Fahrtenschreiber auch Tachograph genannt. In Deutschland gelten sämtliche Regelungen zudem für Fahrer von Fahrzeugen mit Anhänger, welche zwischen 2,8 Tonnen und 3,5 Tonnen wiegen. Diese Fahrzeuge müssen jedoch für den Güterverkehr bestimmt sein. In diesem Fall muss jedoch kein Kontrollgerät im Fahrzeug eingebaut sein.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sowie die Polizei kontrollieren die Einhaltung sämtlicher Sozialvorschriften. Hierbei kommt ein digitales oder analoges Kontrollgerät zur Anwendung, welches sämtliche Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers speichert.
LKW-Fahrer haben die Pflicht, nach Aufnahme ihrer Fahrertätigkeit die Arbeitszeit und insbesondere die Fahrtzeit aufzuzeichnen. Im Falle einer Kontrolle durch die BAG oder die Polizei muss ein Fahrer die Fahrtenkarte und sämtliche Daten über den aktuellen Tag sowie die letzten 28 vergangenen Tage vorlegen können. Fahrzeuge mit einem digitalen Kontrollgerät zeichnen die Fahrten selbstständig auf. Für Kontrollen bedeutet dies eine einfache und unkomplizierte Auswertung der Daten. Das Kontrollgerät zeichnet Daten über die zurückgelegte Strecke, gefahrene Geschwindigkeit, Personalien des Fahrers, Lenkzeit sowie Unterbrechungen und Pausen auf.
Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten?
Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ist für die Sicherheit der Arbeitnehmer von hoher Wichtigkeit. Aus diesem Grund werden Verstöße geahndet und entsprechend mit Bußgeldern belegt. Wer gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten des AETR verstößt, kann mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die jeweilige Summe ist von dem Fahrer zu tragen, welcher gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen hat. Sie als Unternehmer tragen ein weitaus höheres Risiko und können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro belangt werden.
Bei geringen Verstößen können von einer polizeilichen Kontrolle zudem Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden. Zu diesen geringen Ordnungswidrigkeiten zählt beispielsweise eine Überschreitung der Tageslenkzeit um 60 Minuten. Welche Entscheidung für den individuellen Fall getroffen wird, hängt von der Schwere des Verstoßes sowie der gezeigten Reue ab.
Der aktuelle Bußgeldkatalog für Vergehen der Lenk- und Ruhezeiten sieht folgendermaßen aus.
Beschreibung | Bußgeld Fahrer | Bußgeld Unternehmer |
Unterschreitung der täglichen Ruhezeit | ||
bis zu einer Stunde | 30 Euro | |
bis zu drei Stunden je angefangene weitere Stunde | 30 Euro | 90 Euro |
mehr als 3 Stunden je angefangene weitere Stunde | 60 Euro | 180 Euro |
Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung | ||
bis zu 15 Minuten | 30 Euro | 90 Euro |
mehr als 15 Minuten je angefangene weitere Viertelstunde | 60 Euro | 180 Euro |
Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit | ||
bis zu einer Stunde | 30 Euro | |
bis zwei Stunden je angefangene weitere halbe Stunde | 30 Euro | 90 Euro |
über 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde | 60 Euro | 180 Euro |
Nichtmitführen der Fahrerkarte bzw. nicht zur Prüfung ausgehändigt | ||
Kontrolle dadurch nicht ermöglicht | 250 Euro | |
Kontrolle dadurch erschwert | 75 Euro | |
Wochenruhezeit im Lkw oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht | bis zu 500 Euro | bis zu 1.500 Euro |
Fazit – die Bedeutung der Lenk- und Ruhezeiten
Für LKW-Fahrer und andere Fahrer von Kraftfahrzeugen bedeuten die Lenk- und Ruhezeiten einen wesentlichen Sicherheitsaspekt. Sie schützen den Arbeitnehmer, den reibungslosen Güterverkehr sowie den allgemeinen Verkehr auf Bundesstraßen und Autobahnen. Neben einem Höchstmaß an Fahrzeit schreibt der Gesetzgeber eine Ruhezeit vor. Verstöße gegen diese gesetzlichen Regelungen werden mit einem Bußgeld geahndet.