Führerscheinkontrolle Arbeitgeber: Wann, wie und wie oft? | Pflichten
- Ist die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber Pflicht?
- Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Führerscheinkontrolle?
- Welche Führerscheine welcher Mitarbeiter müssen kontrolliert werden?
- Wer kann die Führerscheinkontrolle übernehmen?
- Häufigkeit: Wie oft muss der Arbeitgeber die Führerscheine kontrollieren?
- Was umfasst die „Führerscheinkontrolle“ durch den Arbeitgeber?
- In welcher Form kann die Führerscheinkontrolle erfolgen?
- Darf der Arbeitnehmer die Kontrolle verweigern?
- Welche Folgen drohen Arbeitgeber bei abgelaufenem Führerschein?
Ist die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber Pflicht?
Eine regelmäßige Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber ist Pflicht und gleichzeitig Selbstzweck zur eigenen Absicherung.
Sollte der Arbeitgeber dieser Pflicht zur regelmäßigen Führerscheinkontrolle nicht nachkommen, macht er sich haftbar und gegebenenfalls sogar strafbar.
Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Führerscheinkontrolle?
Würde ein Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers ohne gültige Fahrerlaubnis fahren, hätte dies ernsthafte behördliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Der § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) stellt klar, dass der Halter (Arbeitgeber) eines Fahrzeugs mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs verboten ist.
Etwas geringere Strafen drohen nach StVG, wenn der Führerschein des Mitarbeiters in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn aufgrund häufiger Vergehen ein zeitweiliges Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten ausgestellt wurde.
Essenziell ist gleichzeitig der § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Arbeitgeber, die keine regelmäßige Führerscheinkontrolle durchführen, verletzen ihre vertragliche Obliegenheit gegenüber dem Versicherer. Dieser hat die Möglichkeit, den Vertrag mit dem Unternehmen innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Im Schadenfall könnte der Versicherungsschutz ebenfalls ungültig sein oder infrage gestellt werden.
Welche Führerscheine welcher Mitarbeiter müssen kontrolliert werden?
Grundsätzlich muss die Fahrerlaubnis aller Mitarbeiter die im beruflichen Kontext mit einem Firmenfahrzeug tätig sind, kontrolliert werden.
Vor allem bei Berufskraftfahrern, Mitarbeitern, die mit der Personenbeförderung im Linienverkehr betraut sind oder Angestellten, die Gefahrgut transportieren, ist es wichtig, die Kontrolle des Führerscheins regelmäßig und engmaschig vorzunehmen.
Doch auch bei Angestellten, die einen Firmenwagen zum Beispiel für Geschäftsreisen nutzen dürfen, muss der Führerschein kontrolliert werden.
Wer kann die Führerscheinkontrolle übernehmen?
Es obliegt dem Arbeitgeber, die Führerscheinkontrolle zu organisieren. Die eigentliche Kontrolle des Führerscheins kann delegiert werden. Erster Ansprechpartner für Führerscheinkontrollen sind der Fuhrparkleiter oder ein verantwortlicher Mitarbeiter in der Abteilung Fuhrpark.
In Firmen, in denen es keinen Fuhrpark oder Fuhrparkleiter gibt, übernimmt die Personalabteilung oder der direkte betriebliche Vorgesetzte häufig die Führerscheinkontrolle.
Entscheidend ist, dass die Person, die die Kontrolle übernimmt, über die notwendige Sorgfaltspflicht informiert ist und die Führerscheinkontrolle als Arbeitgeber ernstnimmt.
Häufigkeit: Wie oft muss der Arbeitgeber die Führerscheine kontrollieren?
Die Kontrolle der Führerscheine sollte regelmäßig und mehrfach im Jahr und nicht nur einmalig erfolgen. In vielen Branchen oder für Außendienstmitarbeiter hat es sich bewährt, die Führerscheinkontrolle zweimal im Jahr durchzuführen. Unangekündigte Stichproben sind zielführend, wenn Arbeitgeber oder Vorgesetzte einen Verdacht hegen und auf „Nummer sicher“ gehen möchten.
Die regelmäßigen Intervalle können branchen- und unternehmensspezifisch variieren. Sie sollten in keinem Fall länger als ein Jahr sein. Gerade bei neuen Mitarbeitern oder in risikobehafteten Branchen kann eine engmaschigere Kontrolle angebracht sein.
Was umfasst die „Führerscheinkontrolle“ durch den Arbeitgeber?
Die Führerscheinkontrolle des Arbeitgebers umfasst die Prüfung der Gültigkeit des Führerscheins anhand des Originaldokuments. Darüber hinaus wird der Fuhrparkleiter, ein Mitarbeiter der Abteilung Fuhrpark oder der direkte Vorgesetzte prüfen, ob die Fahrerlaubnis für die einzelnen Führerscheinklassen zur beruflichen Tätigkeit passt.
Wurde ein temporäres Fahrverbot verhängt oder ist die Probezeit noch nicht abgeschlossen, so muss dies für den Arbeitgeber erkennbar sein.
In welcher Form kann die Führerscheinkontrolle erfolgen?
Es gibt zwei wesentliche Möglichkeiten die Führerscheinkontrolle durch den arbeitgeberseitig durchzuführen:
- die manuelle Dokumentation oder
- automatisierte Lösungen.
Die klassische Methode per manueller Dokumentation wird vor allem von kleineren Unternehmen bevorzugt. Hier legt der Mitarbeiter dem Arbeitgeber seine gültige Fahrerlaubnis zur Prüfung vor. Es erfolgt anschließend eine manuelle Dokumentation. In manchen Fällen wird der Führerschein kopiert und der Arbeitnehmer bestätigt, dass kein Fahrverbot vorliegt.
Automatisierte Lösungen werden von Unternehmen bevorzugt, die einen größeren Fuhrpark verwalten müssen. Derartige Systeme können z. B.:
- automatisch an das Ablaufdatum des Führerscheins oder
- an den Termin zur Durchführung der Führerscheinkontrolle erinnern sowie
- die Führerscheinkontrolle selbstständig durchführen.
Eine digitale Fristenverwaltung hilft dem Fuhrparkleiter oder Mitarbeitern im Fuhrpark, die Führerschein aller Mitarbeiter regelmäßig zu überprüfen und den Überblick zu bewahren. Digitale Softwareapplikationen haben zudem den Vorteil, dass die Kontrolle nicht nur signifikant beschleunigt wird, sondern auch regelmäßig und jedes Mal im gleichen Umfang erfolgt.
Darf der Arbeitnehmer die Kontrolle verweigern?
Da der Gesetzgeber im § 21 StVG eine Überprüfung der Führerscheine durch den Arbeitgeber indirekt vorschreibt, kann der Arbeitnehmer die Kontrolle in der Regel nicht verweigern. Führerscheinkontrollen gehören zur Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers.
Welche Folgen drohen Arbeitgeber bei abgelaufenem Führerschein?
Arbeitgeber haften nicht unmittelbar für die Verstöße ihrer Mitarbeiter gegen das Straßenverkehrsrecht, vor allem wenn regelmäßige Kontrollen der Fahrerlaubnis nachgewiesen werden können.
Gleichzeitig sind Arbeitgeber jedoch dazu verpflichtet, bei Kenntnis von Unregelmäßigkeiten oder Fahrverboten umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten.