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Friseurbesuch: Haftung bei Schäden & Verlust

Ein Friseurbesuch soll in der Regel für Entspannung und ein gepflegtes Erscheinungsbild sorgen. Doch was passiert, wenn die Frisur misslingt, Schäden an Haar oder Kopfhaut entstehen oder sogar persönliche Gegenstände beschädigt werden? Wer trägt in solchen Fällen die Verantwortung, und welche rechtlichen Ansprüche haben Kunden? Die Haftungsfrage beim Friseur ist ein häufig unterschätztes Thema, das sowohl für Kunden als auch für Friseure von großer Bedeutung ist. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um die Haftung im Friseursalon, gibt Einblicke in Reklamationsmöglichkeiten und zeigt, unter welchen Umständen Kunden ihr Geld zurückverlangen können.
Inhaltsverzeichnis

Wer haftet beim Friseur?

Beim Friseur haftet grundsätzlich diejenige Partei, die den Schaden verursacht hat. Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Wenn beispielsweise der Friseur eine fehlerhafte Behandlung durchführt, die zu Schäden wie Haarbruch, Hautirritationen oder gar Verletzungen führt, haftet in der Regel der Friseursalon. Voraussetzung ist, dass der Friseur seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, etwa durch unsachgemäße Anwendung von Produkten oder mangelnde Aufklärung über mögliche Risiken.

Ein Kunde kann jedoch auch selbst haftbar gemacht werden, wenn er durch eigenes Fehlverhalten Schäden verursacht. Dies könnte der Fall sein, wenn der Kunde falsche Angaben zu Allergien oder vorherigen Behandlungen macht und dadurch Probleme entstehen.

Für was muss ein Friseur Haftung übernehmen?

Ein Friseur muss für Schäden haften, die durch fehlerhafte oder unsachgemäße Ausführung seiner Dienstleistungen entstehen. Dazu zählen unter anderem:

  1. Haar- und Kopfhautschäden: Wenn durch den Einsatz ungeeigneter Produkte, falscher Anwendung von Chemikalien (z. B. bei Färbungen oder Dauerwellen) oder unsachgemäßes Styling Schäden wie Haarbruch, Verätzungen oder allergische Reaktionen entstehen.
  2. Körperverletzungen: Sollte der Kunde während der Behandlung verletzt werden, etwa durch einen unvorsichtigen Umgang mit Scheren, Klingen oder anderen Werkzeugen, trägt der Friseur die Verantwortung.
  3. Sachschäden: Falls Eigentum des Kunden, wie Kleidung, durch Farbe oder andere Materialien verschmutzt oder beschädigt wird, muss der Friseur ebenfalls dafür aufkommen.
  4. Unzureichende Beratung: Ein Friseur haftet, wenn er den Kunden nicht ausreichend über die Risiken einer Behandlung aufklärt und daraus ein Schaden resultiert. Dazu gehört auch die Pflicht, Kunden über mögliche Unverträglichkeiten oder Folgen bestimmter Behandlungen zu informieren.

Durch das Abschließen eines Dienstvertrags nach § 611 BGB mit dem Kunden, besteht die  Hauptpflicht des Friseurs, dem Kunden die Haare wie gewünscht zu schneiden zu färben, eine Dauerwelle zu machen etc.

Gemäß § 242 BGB  hat der Friseur jedoch auch Nebenpflichten. Bei der Durchführung des Vertrags müssen Sie sich so verhalten, dass weder Ihr Kunde in seiner Person noch sein Eigentum beschädigt. Wird diese Pflicht schuldhaft verletzt, dann haftet der Friseur für den Schaden nach § 280 Abs. 1 BGB.

Kann ein Haarschnitt reklamiert werden?

Ein Haarschnitt kann grundsätzlich reklamiert werden, wenn er nicht den vereinbarten Erwartungen entspricht oder handwerkliche Fehler aufweist.

Eine Reklamation ist beispielsweise gerechtfertigt, wenn der Haarschnitt deutlich von dem abweicht, was zuvor mit dem Kunden besprochen wurde, etwa bei Länge, Form oder Stil. Auch wenn der Haarschnitt handwerkliche Mängel aufgrund von mangelnder Sorgfalt aufweist, kann eine Reklamation gerechtfertigt sein. Zusätzlich können auch körperliche Schäden durch chemische Behandlungen grundsätzlich reklamiert werden.

In solchen Fällen hat der Kunde das Recht, Nachbesserung zu verlangen. Der Friseur kann versuchen, den Fehler kostenlos zu korrigieren. Ist dies nicht möglich oder verweigert der Friseur die Nachbesserung, kann der Kunde unter Umständen eine Preisminderung oder sogar Schadenersatz fordern.

Wie lange kann beim Friseur reklamiert werden?

Die Frist für eine Reklamation beim Friseur hängt von der Art des Mangels und den gesetzlichen Regelungen ab. Grundsätzlich gilt: Eine Reklamation sollte so schnell wie möglich erfolgen, sobald der Kunde den Mangel bemerkt. Dabei spielt die sogenannte „unverzügliche Mängelrüge“ eine Rolle, die voraussetzt, dass der Kunde den Schaden ohne unangemessene Verzögerung meldet.

In der Praxis wird eine Reklamation oft innerhalb von zwei Wochen nach der Behandlung als angemessen betrachtet. Das ist jedoch keine festgelegte Frist, sondern hängt von der Situation ab. Wenn der Mangel, beispielsweise ein unsauberer Haarschnitt, sofort erkennbar ist, sollte der Kunde direkt nach dem Friseurbesuch oder spätestens innerhalb weniger Tage reklamieren. Bei verdeckten Schäden, wie etwa einer unsachgemäßen chemischen Behandlung, die erst später zu Haarbruch oder anderen Problemen führt, beginnt die Frist ab dem Zeitpunkt, an dem der Schaden offensichtlich wird.

Der Anspruch auf Nachbesserung oder Schadenersatz richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese beträgt in der Regel zwei Jahre, allerdings ist eine so lange Frist in der Praxis selten relevant, da der Kunde möglichst zeitnah handeln sollte, um seinen Anspruch zu wahren.     

Kann das Geld zurück verlangt werden?

Es ist grundsätzlich möglich, beim Friseur Geld zurückzuverlangen, wenn die erbrachte Leistung mangelhaft ist oder nicht den vereinbarten Erwartungen entspricht.

Ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrages oder einer Teilzahlung kann bestehen, wenn die Leistung mangelhaft ist, eine Nachbesserung unmöglich oder verweigert wird oder ein erheblicher Schaden entstanden ist beispielsweise bei gesundheitlichen Schäden oder deutlich sichtbaren Fehlern.

Die Mängel sollten, wie bereits erwähnt, möglichst zeitnah reklamiert und dokumentiert werden. Eine sachliche Kommunikation mit dem Friseur sollte zunächst der erste Schritt sein, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann rechtliche Unterstützung in Betracht gezogen werden, um den Anspruch durchzusetzen.

Gibt es eine Haftung für die Garderobe beim Friseur?

Der Friseur kann unter bestimmten Umständen für die Garderobe seiner Kunden haften. Dies hängt davon ab, ob der Friseursalon eine sogenannte Obhutspflicht übernimmt. Diese tritt ein, wenn der Kunde seine Kleidung oder Wertgegenstände in die Obhut des Friseurs oder eines Mitarbeiters gibt, beispielsweise durch Übergabe an eine Garderobe oder die ausdrückliche Anweisung, diese an einem bestimmten Ort abzulegen.

Ist keine ausdrückliche Obhutspflicht vereinbart, haftet der Friseur grundsätzlich nur dann, wenn er oder seine Mitarbeiter fahrlässig handeln. Zum Beispiel, wenn ein Mantel durch eine unsichere Garderobe herunterfällt und beschädigt wird oder ein Diebstahl durch mangelnde Sicherung des Bereichs ermöglicht wird.

Liegt die Garderobe hingegen allein in der Verantwortung des Kunden, etwa weil er diese eigenständig an einer öffentlich zugänglichen Garderobe aufhängt, besteht in der Regel keine Haftung durch den Friseursalon. Grundsätzlich sollten Wertgegenstände und Taschen möglichst bei sich behalten werden, um das Risiko eines Schadens oder Verlustes zu minimieren. Falls es zu einem Schaden kommt, sollte dieser unverzüglich beim Friseur gemeldet werden, um die Haftungsfrage zu klären.