Kunde hat zu viel überwiesen: Was tun?

Frage: Ein Kunde hat mir versehentlich zu viel Geld überwiesen, nämlich 330 statt 230 Euro. Jetzt stimmen ja meine Ausgangsrechnung und mein Kontoauszug nicht überein. Wie gehe ich damit um? Was mache ich mit der Umsatzsteuer?
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Zurückerstatten, was der Kunde zu viel überwiesen hat

Antwort: Zunächst einmal gilt: Zeigen Sie sich als ehrlicher und kundenorientierter Unternehmer, indem Sie den Kunden auf sein Versehen aufmerksam machen. Schreiben Sie ihm eine Karte oder einen kurzen Brief nach dem Motto „Von uns bekommen Sie Ihr Geld zurück!“ Gleichzeitig erstatten Sie ihm die zu viel erhaltenen 100 Euro von Ihrem Geschäftskonto.

Diese Tatsache ist aus dem Kontoauszug ersichtlich, sodass sich Ihre Ausgangsrechnung und die Einnahme wieder decken. Sollten Sie das Geld dem Kunden hingegen bar erstatten, lassen Sie sich unbedingt eine Quittung hierüber unterschreiben, die Sie in Ihrer Belegsammlung abheften.

Auch der zu viel erhaltene Betrag gehört zu den steuerpflichtigen Umsätzen

Wenn die Rückerstattung, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich oder erwünscht ist, müssen Sie den gesamten erhaltenen Betrag – abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer (BFH, 19.7.2007, Az. V R 11/05) – als Betriebseinnahme buchen. Sind Sie in Sachen Umsatzsteuer ein

  • Ist-Versteuerer, rechnen Sie in Ihrer nächsten Voranmeldung die 330 Euro zu Ihren steuerpflichtigen Umsätzen (und nicht nur die in Rechnung gestellten 230 Euro),
  • Soll-Versteuer und haben Sie die 230 Euro deshalb schon in der letzten Voranmeldung zu Ihren Umsätzen gezählt, korrigieren Sie das in der folgenden Voranmeldung: Rechnen Sie auch die zu viel erhaltenen 100 Euro noch zu den steuerpflichtigen Umsätzen.

Gilt auch, wenn der Kunde zu wenig überwiesen hat

Beachten Sie: Das Gesagte gilt natürlich auch andersherum. Hat ein Kunde weniger überwiesen, als er laut Rechnung muss, fällt Umsatzsteuer nur auf den tatsächlich eingenommenen Betrag an. Im Fall von Skonto gilt das, wenn aus Ihrer Rechnung hervorgeht, dass Sie dem Kunden Skonto gewähren.

Ansonsten vermerken Sie auf der Kopie Ihrer Ausgangsrechnung, warum ein Kunde weniger als gefordert überwiesen hat (z. B. wegen einer Beanstandung, die Sie akzeptieren mussten – eine neue Rechnung brauchen Sie ihm deshalb dann nicht auszustellen).