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Telefonkorrespondenz: Wann dürfen Sie Ihre Kunden anrufen?

Die Frage, wann der beste Zeitpunkt für Kundenanrufe ist, betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Neben gesetzlichen Regelungen spielen auch branchenübliche Gepflogenheiten und individuelle Kundenpräferenzen eine entscheidende Rolle. Während geschäftliche Anrufe häufig bereits am frühen Morgen als angemessen gelten, sollten Privatkunden mit Rücksicht auf ihre Tagesabläufe erst später kontaktiert werden. Zudem gibt es gesetzliche Einschränkungen, insbesondere im Bereich der Telefonwerbung. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Zeiten sich für Kundenanrufe eignen, wann Anrufe als höflich gelten und welche rechtlichen Vorgaben es zu beachten gibt.
Inhaltsverzeichnis

Wie früh können Sie Kunden anrufen?

Allgemein gelten für Kundenanrufe, dass geschäftliche Anrufe werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr als angemessen betrachtet werden. Privatkunden sollte man jedoch frühestens ab 9:00 Uhr kontaktieren, um Rücksicht auf deren morgendliche Routinen zu nehmen. In manchen Branchen, insbesondere im B2B-Bereich, kann es jedoch sinnvoll sein, bereits ab 7:30 oder 8:00 Uhr anzurufen, wenn die regulären Arbeitszeiten früher beginnen.

Zusätzlich sollten die gesetzlichen Vorgaben zum telefonischen Kundenkontakt beachtet werden, beispielsweise die Vorschriften zum unaufgeforderten Werbeanruf, sowie individuelle Kundenpräferenzen zu berücksichtigen. Ein kurzer Blick auf die üblichen Geschäftszeiten des Unternehmens oder ein vorheriges Einverständnis des Kunden kann helfen, den richtigen Zeitpunkt für einen Anruf zu wählen.

Gibt es Ruhezeiten beim telefonischen Kundenkontakt?

Auch beim telefonischen Kundenkontakt gelten die gesetzlichen und gesellschaftliche anerkannte Ruhezeiten. Neben der Nachtruhe ab 22:00 – 6:00 Uhr sowie der Sonn- und Feiertagsruhe wird auch eine Mittagsruhe zwischen 12:00 und 15:00 Uhr in vielen Regionen als angemessen betrachtet.

In Bezug auf die telefonische Erreichbarkeit gilt, dass Privatpersonen nicht vor 9:00 Uhr und nicht nach 20:00 Uhr angerufen werden sollten. Geschäftsanrufe sind üblicherweise zwischen 8:00 und 18:00 Uhr angemessen.

Bis wann ist es höflich anzurufen?

Je nach persönlichem oder geschäftlichem Verhältnis zu den Kunden, der Zielgruppe oder den gesetzlichen Bestimmungen kann der Zeitpunkt eines Anrufs als unterschiedlich höflich gelten.

Grundsätzlich wird es als angemessen betrachtet, Kunden werktags bis spätestens 18:00 oder 19:00 Uhr anzurufen. Im geschäftlichen Umfeld (B2B) sind Anrufe oft bis zum Ende der regulären Bürozeiten, also etwa 17:00 oder 18:00 Uhr, üblich. Privatkunden hingegen sollte man nach 20:00 Uhr nicht mehr kontaktieren, da viele den Abend als persönliche Ruhezeit betrachten.

Anrufe in den späten Abendstunden können als störend empfunden werden, insbesondere wenn sie unangekündigt erfolgen. Eine gute Praxis ist es daher, sich nach den üblichen Geschäftszeiten des Kunden zu richten oder gegebenenfalls vorab eine geeignete Uhrzeit zu vereinbaren.

Gibt es ein Anrufverbot bei telefonischem Kundenkontakt?

Ja, es gibt gesetzliche Regelungen, die den telefonischen Kundenkontakt einschränken, insbesondere im Bereich der unerlaubten Telefonwerbung. In Deutschland regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die Voraussetzungen für werbliche Anrufe.

Laut § 7 UWG ist es verboten, Privatpersonen ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Bei Geschäftskunden ist zumindest eine „mutmaßliche Einwilligung“ erforderlich, was bedeutet, dass ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Angebot und dem Unternehmen bestehen muss.

Zusätzlich schreibt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor, dass personenbezogene Daten, darunter Telefonnummern, nur mit rechtmäßiger Grundlage genutzt werden dürfen.

Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert hohe Geldstrafen. Verbraucher können zudem unerwünschte Anrufe bei der Bundesnetzagentur melden, die bei Verstößen Bußgelder verhängen kann.

Fazit

Der optimale Zeitpunkt für Kundenanrufe hängt von also von verschiedenen Faktoren ab. Während Geschäftskunden oft bereits früh am Morgen erreichbar sind, sollte man Privatkunden erst ab 9:00 Uhr kontaktieren. Zudem gelten gesellschaftlich anerkannte Ruhezeiten, insbesondere nachts und an Sonn- und Feiertagen.

Gesetzliche Regelungen, wie das UWG und die DSGVO, setzen klare Grenzen für werbliche Anrufe, um Verbraucher vor unerwünschter Kontaktaufnahme zu schützen. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und Kunden nicht zu verärgern, empfiehlt es sich, vorherige Einwilligungen einzuholen und sich an die üblichen Geschäftszeiten zu halten.