So funktioniert die Anrede bei Adligen
Welche Regeln gilt es bei der Anrede eines Adligen zu beachten?
Eine Grundregel lautet: Die Anrede „Königliche Hoheit“ ist für deutsche Adlige unpassend. Denn: Es gibt keine regierenden Häuser mehr in Deutschland (mit Ausnahme von Ernst August von Hannover, der in der Liste der Thronfolger des britischen Königshauses steht). Also: Nur Mitglieder eines regierenden Hauses müssten Sie mit „Königliche Hoheit“ ansprechen. Das gilt auch für Mitglieder ausländischer Königshäuser, und auch den Scheich eines regierenden Hauses würden Sie so anreden.
Und widerstehen Sie der Versuchung, zu gestelzten Grußformeln zu greifen. Solche wie „Mit vorzüglicher Hochachtung“ oder „Ergebenste Grüße“ sind deplatziert. Bleiben Sie beispielsweise bei „Mit freundlichen Grüßen“ oder „Mit freundlichem Gruß aus Hamburg“ – damit liegen Sie auf jeden Fall richtig.
Wie funktioniert die Anrede und die Anschrift bei Adligen?
Bei der Korrespondenz mit einer adligen Person unterscheidet sich die Anrede häufig von der Anschrift. Zudem variieren die Angaben wie „Herr“ oder „Frau“ je nach Adelsform.
Beispiel: Schreiben Sie also an einen Prinzen, etwa aus dem Hause Baden, der einen Doktortitel hat und Geschäftsführer eines Unternehmens ist, lautet die korrekte Anrede im Brief: „Sehr geehrter Dr. Prinz von Baden, …“ Und die Anschrift sähe so aus:
Herrn Dr. Alexander Prinz von Baden
Dementsprechend lassen Sie das „Herr“ bei der Anrede weg, wohingegen es bei der Anschrift vorkommt. Ähnlich sieht es für den Fall aus, dass Sie einen Baron und/oder eine Baronin anschreiben müssen:
„Sehr geehrte Baronin von Hinterfeld, sehr geehrter Baron von Hinterfeld, …“
Herrn Dr. Adalbert Baron von Hinterfeld
Frau Dr. Sieglinde Baronin von Hinterfeld
Wichtig: Wenn Sie einem Grafen, einem Fürsten oder einem Herzog schreiben, gelten die selben Regeln, wie bei den Beispielen für Prinzen und Baronen. Einzige Ausnahme stellen Freiherren und Freifrauen dar. Während die Anschrift nach dem selben Muster aufgebaut ist, entfallen bei der Anrede die Titel „Freiherr“ und „Freifrau“. So sähe es dann in einem Brief aus:
„Sehr geehrte Frau von Vorderwalt, sehr geehrter Herr von Vorderwalt, …“
(Frei-)Herrn von Vorderwalt
(Frei)Frau von Vorderwalt