Paare anschreiben: Die richtige Anrede in Einladungen
Wie gestalten Sie die Anschrift und Anrede an ein Ehepaar?
Anschrift:
Frau Elke Bandau
Herrn Holger Bandau
oder
Frau und Herrn
Elke und Holger Bandau
Sehr geehrte Frau Bandau, sehr geehrter Herr Bandau,
Tipp: Nennen Sie die Frau sowohl in der Anrede als auch der Anschrift immer zuerst – unabhängig davon, ob Sie die Haupteingeladene oder die Begleitung ist.
Wenn Sie den Vornamen der Ehefrau oder des Ehemanns nicht kennen, versuchen Sie, ihn herauszufinden. Die Variante „Frau Elke Bandau, Herrn Bandau“ stellt dabei eine Notfalllösung dar, sollten Sie es nicht schaffen. Vermeiden Sie aber unbedingt folgende Anschrift:„Herrn Anton Müller und Frau“, da dies der Dame gegenüber sehr despektierlich ist.
Wie schreiben Sie eine Einladung an einen Geschäftspartner und den Lebensgefährten?
Wenn Sie wissen, dass der Geschäftspartner mit seiner Partnerin zusammenlebt, wird sie, wie die Ehefrau, sowohl in der Anschrift als auch in der Anrede, zuerst genannt. Machen Sie sich hier die Mühe, den Namen der Partnerin herauszufinden. Wenn Ihnen das nicht gelingt, wählen Sie folgende Lösung:
Schreiben Sie den Brief oder die E-Mail nur an den Geschäftspartner und erwähnen Sie die Partnerin auf folgende Weisen im Text: „Bitte bringen Sie Ihre Partnerin mit.“ – „Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Partnerin mitbringen.“ – „Ihre Partnerin ist selbstverständlich auch eingeladen.“ – „Zu … laden wir Sie und Ihre Partnerin herzlich ein.“
Wie formulieren Sie eine Einladung, wenn Sie nicht wissen, ob der Eingeladene einen Partner hat?
Wissen Sie nichts über den Familienstand des einzuladenden Herrn oder der Dame, dann adressieren Sie den Brief/E-Mail wieder zunächst nur an ihn oder sie. Erst im darauffolgenden Text bringen Sie zum Ausdruck, dass er oder sie noch seine Begleitung mitbringen kann. Da Sie nicht wissen, ob er eine Partnerin oder sie einen Partner hat, formulieren Sie so: „… sind Sie und Ihre Begleitung herzlich eingeladen“.
Beachten Sie: Wenn Sie die „Begleitung“ eingeladen haben, heißt das für den Eingeladenen, dass er auch jemand anders mitbringen kann, zum Beispiel seine Schwester oder seinen Vater.