Dies ist eine Infografik mit folgender Aufschrift: "Anrede an Ehepaare - So funktioniert die Anschrift und Anrede bei Paaren".

Paare anschreiben: Die richtige Anrede in Einladungen

In jeder Situation die richtige Briefanrede zu finden, ist nicht immer einfach. Besonders heikel ist die Briefanrede in Einladungen an Geschäftspartner, wenn der Partner oder die Partnerin mit eingeladen ist. Schließlich sind Sie über den Familienstand Ihrer Geschäftspartner meist nur oberflächlich informiert. Wir bringen Ordnung in den Anredendschungel.
Inhaltsverzeichnis

Wie gestalten Sie die Anschrift und Anrede an ein Ehepaar?

Anschrift:

Frau Elke Bandau

Herrn Holger Bandau

oder

Frau und Herrn

Elke und Holger Bandau

Anrede:

Sehr geehrte Frau Bandau, sehr geehrter Herr Bandau,

Tipp: Nennen Sie die Frau sowohl in der Anrede als auch der Anschrift immer zuerst – unabhängig davon, ob Sie die Haupteingeladene oder die Begleitung ist.

Wenn Sie den Vornamen der Ehefrau oder des Ehemanns nicht kennen, versuchen Sie, ihn herauszufinden. Die Variante „Frau Elke Bandau, Herrn Bandau“ stellt dabei eine Notfalllösung dar, sollten Sie es nicht schaffen. Vermeiden Sie aber unbedingt folgende Anschrift:„Herrn Anton Müller und Frau“, da dies der Dame gegenüber sehr despektierlich ist.

Wie funktioniert die Anrede bei unverheirateten Paaren und Paaren mit Doppelnamen?

Die Anschrift und Anrede an unverheiratete Paare und Paare, wo einer der beiden Personen einen Doppelnamen trägt, erfolgt nach dem selben Schema wie bei Ehepaaren. Dementsprechend wird auch hier die Frau immer zuerst genannt und selbsterklärend mit ihrem eigenen Nachnamen angesprochen.

Bei der Anschrift entfällt die zweite Variante, bei der Sie von „Frau und Herrn sprechen“, da die Personen nicht den selben Nachnamen tragen. Also müssen unverheiratete Paare oder Paare mit Doppelnamen in der Anschrift getrennt aufgeführt werden.

Wie schreiben Sie eine Einladung an einen Geschäftspartner und den Lebensgefährten?

Wenn Sie wissen, dass der Geschäftspartner mit seiner Partnerin zusammenlebt, wird sie, wie die Ehefrau, sowohl in der Anschrift als auch in der Anrede, zuerst genannt. Machen Sie sich hier die Mühe, den Namen der Partnerin herauszufinden. Wenn Ihnen das nicht gelingt, wählen Sie folgende Lösung:

Schreiben Sie den Brief oder die E-Mail nur an den Geschäftspartner und erwähnen Sie die Partnerin auf folgende Weisen im Text: „Bitte bringen Sie Ihre Partnerin mit.“ – „Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Partnerin mitbringen.“ – „Ihre Partnerin ist selbstverständlich auch eingeladen.“ – „Zu … laden wir Sie und Ihre Partnerin herzlich ein.“

Wie formulieren Sie eine Einladung, wenn Sie nicht wissen, ob der Eingeladene einen Partner hat?

Wissen Sie nichts über den Familienstand des einzuladenden Herrn oder der Dame, dann adressieren Sie den Brief/E-Mail wieder zunächst nur an ihn oder sie. Erst im darauffolgenden Text bringen Sie zum Ausdruck, dass er oder sie noch seine Begleitung mitbringen kann. Da Sie nicht wissen, ob er eine Partnerin oder sie einen Partner hat, formulieren Sie so: „… sind Sie und Ihre Begleitung herzlich eingeladen“.

Beachten Sie: Wenn Sie die „Begleitung“ eingeladen haben, heißt das für den Eingeladenen, dass er auch jemand anders mitbringen kann, zum Beispiel seine Schwester oder seinen Vater.