Geschäftspartner & Begleitung richtig einladen
1. Einladung an einen Geschäftspartner und seinen Ehepartner
Wenn Sie wissen, dass der Geschäftspartner in einer Ehe lebt, folgen Sie bei der Anschrift und der Anrede immer demselben Schema:
Anschrift
Frau Gabi Schröder
Herrn Helmut Schröder
Anrede
Sehr geehrte Frau Schröder,
sehr geehrter Herr Schröder,
Beachten Sie: Egal, ob der Mann Ihr Geschäftspartner ist und seine Frau mit eingeladen wird oder andersherum: In beiden Fällen sieht die Anschrift und Anrede der Gäste wie im obigen Beispiel aus. Die Frau wird stets zuerst genannt, egal, ob sie die Haupteingeladene ist oder „nur“ die Begleitung. Wenn Sie den Vornamen der Ehefrau/des Ehemanns nicht kennen, sollten Sie sich die Mühe machen, ihn herauszubekommen. Wenn dies nicht möglich ist, verzichten Sie in der Einladung auch auf den Vornamen der Person, dessen Sie kennen. Denn die folgende Anschrift sieht nicht sehr stilvoll aus: „Frau Gabi Schröder, Herrn Schröder“.
2. Einladung an einen Geschäftspartner und seinen Lebensgefährten
Hier gelten die gleichen Empfehlungen wie für den verheirateten Mann. Wenn Sie wissen, dass der Herr mit seiner Partnerin zusammenlebt, wird sie wie die Ehefrau – sowohl in der Anschrift als auch in der Anrede – zuerst genannt. Machen Sie sich hier die Mühe, den Namen der Partnerin herauszufinden. Wenn sich dies als schwierig gestaltet, entscheiden Sie sich für die folgende Lösung, mit der Sie nichts falsch machen können: „Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Partnerin mitbringen.“ – „Ihre Partnerin ist selbstverständlich auch eingeladen.“ – „Zu … laden wir Sie und Ihre Partnerin herzlich ein.“
3. Einladung an einen Geschäftspartner – Sie wissen nicht, ob er oder sie in einer Partnerschaft lebt
Diese Situation wirkt nur auf den ersten Blick etwas schwierig. Wenn Sie nichts über den Familienstand des Eingeladenen wissen und aus verständlichen Gründen nicht allzu sehr in das Privatleben Ihrer Gäste eindringen möchten, dann schreiben und reden Sie nur diese Person an. Erst im Einladungstext bringen Sie zum Ausdruck, dass er oder sie noch seine Begleitung mitbringen kann. Da Sie nicht wissen, ob er eine Partnerin oder sie einen Partner hat, gestalten Sie die Formulierung so: „… sind Sie und Ihre Begleitung herzlich eingeladen“.
Sollten Sie lieber die „Begleitung” oder den „Partner” mit einladen?
Beachten Sie: Wenn Sie sich für die „Begleitung“ entscheiden, heißt das für den Eingeladenen, dass er keinerlei Einschränkung bei der Wahl seiner Begleitung hat. Er könnte also zum Beispiel seine Schwester oder seinen Vater mitbringen. Entscheiden Sie sich hingegen für den „Partner”, beschränken Sie die Auswahl auf den Ehegatten oder den Lebensgefährten, wodurch Sie die Begleitperson mithilfe der Wortauswahl gezielt beeinflussen können.