Der GmbH-Geschäftsführer – Ihre Aufgaben & Pflichten

Als GmbH-Geschäftsführer tragen Sie jeden Tag viel Verantwortung für Ihr eigenes Unternehmen oder die Ihnen anvertraute GmbH.
Inhaltsverzeichnis

Was sind die Aufgaben und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers?

Sie treffen wichtige Entscheidungen und tragen in letzter Instanz immer die Verantwortung. Doch neben der Führung Ihrer Mitarbeiter und der Entwicklung neuer Geschäftsbereiche gibt es einige Aufgaben und Pflichten, die Sie als GmbH-Geschäftsführer rechtlich erfüllen müssen. Mit der Unterzeichnung des Gesellschaftervertrags gehen Sie als GmbH-Geschäftsführer verschiedene gesetzlich festgelegte Pflichten ein.

Hier der Überblick:

1. Pflicht zur aktiven und laufenden Geschäftsführung

Zunächst haben Sie als GmbH-Geschäftsführer natürlich die Aufgabe und Pflicht, die laufenden Geschäfte voranzutreiben.

Diese teilt sich in verschiedene Teilaufgaben, die Sie als GmbH-Geschäftsführer natürlich delegieren können:

  • Erfüllung des tatsächlichen Unternehmensgegenstandes
  • Erfüllung der Verwaltungsaufgaben, wie Buchführung, Einhaltung gesetzlicher und ordnungsrechtlicher Bestimmungen, Berichts- und Informationspflichten gegenüber den Gesellschaftern, Auskunfts- und Einsichtspflichten, Vollzug rechtmäßiger Gesellschafterbeschlüsse
  • Pflicht zur sachgerechten Organisation
  • Pflicht, keine Vermögensvermischungen vorzunehmen
  • Pflicht zur kollegialen Zusammenarbeit (Beratung und Unterstützung der anderen Geschäftsführer)

2. Pflicht zur Vertretung der Gesellschaft (§ 35 Abs. 1 GmbHG)

Es zählt zu Ihrer Aufgabe, die Gesellschaft zu vertreten. Grundsätzlich führen Sie die Geschäfte der GmbH eigenverantwortlich.

Allerdings können Sie durch Weisungen oder durch die Satzung beschränkt werden. Die Vertretungsbefugnis kann damit im Innenverhältnis beschränkt werden – allerdings wirkt diese Beschränkung nicht nach außen. Wenn Sie also Beschränkungen nach außen hin überschreiten, ist Ihre Entscheidung im Namen der Gesellschaft trotzdem wirksam.

Doch natürlich ist es nicht zu empfehlen, dass Sie sich über den Willen anderer Gesellschafter hinwegsetzen. Ist das der Fall, verpflichten Sie sich als Geschäftsführer persönlich.

3. Erhaltung des Stammkapitals/ Überwachung der Einzahlungen (§§ 9, 19 ff., 31 GmbHG)

Außerdem zählt der Erhalt des Stammkapitals zu Ihren Pflichten.

Das bedeutet, dass Sie die Gesellschafter zur Leistung des Stammkapitals auffordern, verdeckte Gewinnausschüttungen unterbinden und die Bilanzen überwachen müssen.

Wichtig: Für Auszahlungen, die das Stammkapital angreifen, haften Sie persönlich! Eine Gewinnausschüttung ist nur nach ordnungsgemäßem Beschluss durch die Gesellschafterversammlung zulässig.

4. Mitteilungspflichten an das Handelsregister (§ 78 GmbHG)

  • Korrekte Anmeldung der GmbH beim Handelsregister (§ 7 GmbHG)
  • Mitteilung der Änderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs
  • ihrer Beteiligungen durch Einreichen einer Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG
  • Anmeldung und Eintragung der Abänderung des Gesellschaftervertrag (§ 54 GmbHG)
  • Anmeldung und Eintragung eines Beschlusses zur Herabsetzung oder Erhöhung des Stammkapitals (§ 58 GmbHG)

5. Treuepflichten

Als GmbH-Geschäftsführer haben Sie die Pflicht zur Förderung der Gesellschaft und des Unternehmenszwecks.

  • Sie unterliegen der Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 85 GmbHG) und bezüglich Ihnen anvertrauter Vorlagen und Vorschriften technischer Art zu Zwecken des Wettbewerbs (§§ 17, 18 UWG).
  • Außerdem gilt für Sie das Wettbewerbsverbot. Das bedeutet: Sie dürfen also kein eigenes Handelsgewerbe betreiben, das im räumlichen und gegenständlichen Wettbewerb zur GmbH steht.

6. Steuerrechtliche Pflichten

Natürlich müssen Sie als GmbH-Geschäftsführer auch steuerlich einige Pflichten erfüllen.

Darunter fallen folgende Aufgaben:

  • Fristgerechte und richtige Anfertigung der Steuererklärungen
  • Rechtzeitige Abgabe von Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Einbehaltung der Lohnsteuer und Abführung an das Finanzamt
  • Entrichtung der fälligen Steuer, insbesondere der Umsatzsteuer
  • Meldung aller für die Besteuerung relevanten Ereignisse beim Finanzamt, z. B. Anmeldung der Betriebseröffnung

7. Produktverantwortung entsprechend dem Produkthaftungsgesetz

Auch was das Produkt des Unternehmens betrifft, haben Sie einige Pflichten zu erfüllen.

  • Sie müssen z. B. die Gesundheitsrisiken des Produktes beachten.
  • Außerdem ist direktes Handeln gefragt, wenn es zu Produktfehlern kommt.
  • Die Entwicklung sollte auf dem neuesten Stand der Technik sein.
  • Und es ist wichtig, dass Sie für die Qualitätssicherung sorgen.

8. Ihre Pflichten in der Krise 

Natürlich arbeiten wir täglich daran, unser Unternehmen erfolgreich voranzubringen. Dennoch kann es passieren, dass es in Schieflage gerät.

Deshalb gelten gesetzlich auch klare Regelungen für GmbH-Geschäftsführer bei einer Insolvenz. Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit müssen Sie unverzüglich (spätestens nach 3 Wochen) einen Insolvenzantrag stellen (§ 64 GmbHG). Wenn Sie sich an diese Frist nicht halten, droht eine Insolvenzverschleppungshaftung.

Tipp: Sie sollten unbedingt einen Hinweis auf die Zahlungsschwierigkeiten der Gesellschaft beim Handeln für die GmbH geben. Wenden Sie sich frühzeitig an die Gesellschafter durch Einberufung der Gesellschafterversammlung, wenn das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten gerät.

Fazit: Behalten Sie die Pflichten immer im Hinterkopf!

Machen Sie sich diese Pflichten bewusst, und handeln Sie nach ihnen, wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer agieren.