FAQs – die Antworten zu den wichtigsten Fragen der Arbeitnehmervertreter

Rechtssichere Antworten auf Ihre Fragen als Arbeitnehmervertretung!
Dieser Ratgeber enthält die häufigsten Fragen, die Fachanwältin und Chefredakteurin Maria Markatou in Ihrem Arbeitsalltag gestellt bekommt. Praxisnah und verständlich gibt sie Ihnen hier Antworten auf Fragen, die auch Sie sich in Ihrer Arbeit garantiert schon gestellt haben.
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Sehr häufig kommt es vor, dass mir von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen immer wieder die gleichen Fragen gestellt werden. Mir als Rechtsanwältin ist es natürlich ein großes Anliegen, Ihnen immer eine rechtssichere Antwort auf Ihre Fragen geben zu können, und doch frage ich mich immer, ob ich Ihnen nicht noch besser weiterhelfen kann.

Deshalb habe ich die besten und häufigsten Fragen, die mir in meiner Funktion als Chefredakteurin und Rechtsanwältin regelmäßig gestellt werden, für Sie in diesem einzigartigen Ratgeber zusammengefasst.

Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen finden hier auf 100 Seiten rechtssichere und mehrfach begutachtete Antworten, Handlungsempfehlungen sowie Tipps und Tricks für Ihren Arbeitsalltag. Mit zahlreichen Checklisten und Übersichten gebe ich Ihnen viele Arbeitshilfen an die Hand, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern werden.

Lesen Sie hier zum Beispiel die Frage eines Betriebsrats: Gefährdungsunterweisung – ist unser Arbeitgeber hierzu verpflichtet?

Antwort:

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die Gefahren bei seiner Arbeit zu unterweisen. Dass er dies nicht immer tut, wissen Sie besser als ich. Damit Sie ihn ein bisschen in Zugzwang bringen können, habe ich zusammengefasst, welche Sanktionen Ihrem Arbeitgeber blühen können, wenn er seiner Unterweisungspflicht nicht nachkommt:

  • Verstoß gegen berufsgenossenschaftliche Vorschriften Die Berufsgenossenschaften können Geldbußen gegen Ihren Arbeitgeber verhängen, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gegen berufsgenossenschaftliche Vorschriften verstößt. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 € betragen. Geregelt ist das in § 209 SGB VII.
  • Verstoß gegen Anordnungen der Berufsgenossenschaft Hat die Berufsgenossenschaft Ihrem Arbeitgeber eine Anordnung erteilt, weil sie einen konkreten arbeitsschutzrechtlichen Missstand im Betrieb entdeckt hat, und beseitigt er diesen nicht, dann kann die Genossenschaft eine Geldbuße gegen den Arbeitgeber verhängen. Die Höhe der Bußgelder hängt vom Einzelfall ab (z. B. Risikolage). Kommt es infolge der Verfehlungen Ihres Arbeitgebers aber zu einem Unfall, muss er schon mit einer etwas schärferen Strafe rechnen. Unterweist Ihr Arbeitgeber auch nach Aufforderung durch Sie nicht oder lässt er keine Wartungen an Maschinen vornehmen, können Sie sich an die Berufsgenossenschaft wenden und so dafür sorgen, dass diese eine entsprechende Anordnung erteilt.
  • Wenn ein Unfall geschehen ist In diesem Fall kann die Berufsgenossenschaft Ihren Arbeitgeber (oder weisungsbefugten Vorgesetzten des Verunglückten) für ihre erbrachten Leistungen wie Behandlungskosten, Lohnfortzahlung usw. in Regress nehmen, wenn dieser den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat (§ 110 SGB VII). Das heißt, dass sich die Berufsgenossenschaft die verauslagten Kosten, von Ihrem Arbeitgeber wiederholt bzw. ersetzen lässt. Beachten Sie: Auch ein Unterlassen reicht für die Sanktion. Unterlässt Ihr Arbeitgeber die Unterweisung und geschieht infolgedessen ein Unfall, kann er zum Regress herangezogen werden. Bei Fahrlässigkeit kann auch eine Straftat in Betracht kommen. Bei Körperverletzung drohen dann bis zu 3 Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe nach § 229 Strafgesetzbuch (StGB). Davon abgesehen sind zusätzliche Sanktionen nach staatlichen Gesetzen möglich: So können z. B. Verstöße gegen die Unterweisungsvorschriften für Jugendliche bis zu 2.500 € Bußgeld kosten (§ 59 JArbSchG).

Legen Sie Ihrem Arbeitgeber diese Aufstellung doch mal vor, wenn er seinen arbeitsschutzrechtlichen Pflichten nicht nachkommen möchte.

Produktvorteile

  • Antworten auf die häufigsten Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag
  • Rechtssichere und praxisnahe Informationen
  • Für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen gleichermaßen relevant
  • Mit vielen Arbeitshilfen für eine einfachere Umsetzung in Ihrem Arbeitsalltag

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