Beitragsbild. Links ist der Schriftzug "Interne Stellenausschreibung. Gibt es eine Pflicht? Was sind Vor- und Nachteile" zu lesen. Rechts ist ein Bild abgebildet, das einen Zettel mit der Aufschrift "JOB" zeigt, der mit einer Stecknadel in der linken oberen Ecke befestigt ist.

Interne Stellenausschreibung: Definition, Pflicht, Vor- und Nachteile

In einer Zeit, in der der Fachkräftemangel viele Unternehmen vor enorme Herausforderungen stellt, gewinnen interne Stellenausschreibungen zunehmend an Bedeutung. Sie sind nicht nur ein Werkzeug zur schnellen und kosteneffizienten Besetzung offener Positionen, sondern auch ein wichtiger Baustein für eine motivierte und loyale Belegschaft. Doch wann sind interne Ausschreibungen verpflichtend? Wie können Arbeitgeber von ihnen profitieren, und welche potenziellen Stolpersteine gibt es? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Vorteile und Nachteile sowie die Erfolgsfaktoren interner Stellenausschreibungen.
Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist eine interne Stellenausschreibung?

Eine interne Stellenausschreibung stellt eine offizielle Information oder Ankündigung über eine zu besetzende Position innerhalb des Unternehmens dar, welche sich an interne Arbeitnehmer richtet. Demnach wird eine interne Ausschreibung ausschließlich den bestehenden Mitarbeitern zugänglich gemacht. Ziel einer internen Stellenausschreibung ist es, die offene Vakanz mit einem bereits im Betrieb arbeitenden Mitarbeiter zu besetzen.

Unterschied externe vs. interne Stellenausschreibung

Eine interne Stellenausschreibung unterscheidet sich von einer externen Stellenausschreibung demnach dadurch, dass sie sich nicht an potenzielle Bewerber außerhalb des Unternehmens richtet, sondern innerbetrieblich an die vorhandenen Mitarbeiter im Betrieb.

Welche Vorteile haben interne Stellenausschreibungen für Arbeitgeber?

Interne Stellenausschreibungen bieten zahlreiche Vorteile, die nicht nur die Unternehmenskultur stärken, sondern auch die Effizienz in der Personalbeschaffung erhöhen. Hier sind die wesentlichen Pluspunkte auf einen Blick:

  • Fachkräftemangel effektiv begegnen: Strategische Positionen lassen sich intern schneller und einfacher besetzen, ohne aufwendige externe Rekrutierung.
  • Offene Unternehmenskultur fördern: Interne Ausschreibungen zeigen Transparenz und stärken das Vertrauen in die Arbeitgebermarke.
  • Mitarbeitermotivation steigern: Das Wissen, dass Karrierechancen im eigenen Betrieb bestehen, motiviert das Team und verbessert die Arbeitsmoral.
  • Rekrutierungskosten senken: Die internen Prozesse sparen Kosten für externe Anzeigen, Headhunter oder aufwendige Auswahlverfahren.
  • Positionen schneller besetzen: Durch die Nähe und Verfügbarkeit interner Kandidaten kann die Zeit zur Stellenbesetzung erheblich reduziert werden.
  • Mitarbeiterbindung stärken: Karrierechancen im Unternehmen erhöhen die Loyalität und fördern eine langfristige Bindung der Mitarbeiter.

Welche Nachteile haben interne Stellenausschreibungen für Arbeitgeber?

Trotz ihrer Vorteile können interne Stellenausschreibungen Herausforderungen mit sich bringen, die bei der Planung und Umsetzung bedacht werden sollten:

  • Risiko von Vetternwirtschaft: Eine unsachgemäße Durchführung kann zu Nepotismus führen und das Vertrauen im Team untergraben.
  • Keine Bindung neuer Talente: Da nur bestehende Mitarbeiter berücksichtigt werden, bleibt die Möglichkeit ungenutzt, externe Fachkräfte ins Unternehmen zu integrieren.
  • Demotivation bei Nichtauswahl: Mitarbeiter, die sich bewerben, aber abgelehnt werden, könnten enttäuscht oder demotiviert sein.
  • Gefahr von Konkurrenzkämpfen: Der Wettbewerb um Positionen kann Spannungen erzeugen und das Arbeitsklima belasten.
  • Verlagerung des Fachkräftemangels: Durch interne Besetzungen werden andere Positionen frei, die möglicherweise nicht nachbesetzt werden können.
  • Eingeschränkter Wissenstransfer: Ohne externe Perspektiven fehlen neue Impulse und Weiterentwicklungsoptionen im Team.

Pflicht: Ist der Arbeitgeber zu einer internen Stellenausschreibung verpflichtet?

Grundsätzlich sind private Arbeitgeber nicht verpflichtet, vor der externen Ausschreibung einer Position eine interne Stellenausschreibung vorzunehmen. Viele Arbeitgeber schreiben eine Position jedoch aus Fairness- und Motivationsgründen intern und extern zur gleichen Zeit aus.

Wann muss eine Stelle intern ausgeschrieben werden?

In Betrieben, in denen der Betriebsrat aktiv das im § 93 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankerte Recht auf Mitwirkung bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen wahrnimmt, muss zwingend intern ausgeschrieben werden, wenn der Betriebsrat dies verlangt. Im § 93 BetrVG heißt es eindeutig: 

„Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.“ 

Wie muss eine Stelle intern ausgeschrieben werden? 

Die interne Stellenausschreibung muss grundsätzlich auf eine Art und Weise ausgeschrieben werden, die allen Mitarbeitern zugänglich ist. Hierfür können verschiedene Kanäle herangezogen werden, zum Beispiel:

  • Veröffentlichung im Intranet: Ideal für größere Unternehmen, da Mitarbeiter jederzeit digital darauf zugreifen können.
  • Einsatz eines E-Mail-Verteilers: Eine Rundmail an alle Mitarbeiter stellt sicher, dass die Ausschreibung direkt und zeitnah alle erreicht.
  • Aushang am schwarzen Brett: Besonders in kleineren Unternehmen oder Betrieben ohne digitale Plattformen sinnvoll.
  • Nutzung innerbetrieblicher Jobportale: Effektiv, um Stellen strukturiert und transparent intern anzubieten.
  • Information über interne Messenger: In modernen, vernetzten Teams können Nachrichten direkt über interne Chat-Tools kommuniziert werden.

Frist: Wie lange müssen Stellen intern ausgeschrieben sein? 

Der Gesetzgeber gibt Unternehmen keine verbindliche Zeitspanne vor, wie lange eine interne Position ausgeschrieben sein muss, bevor sie extern auf Stellenportalen oder in sozialen Netzwerken wie Xing und LinkedIn ausgeschrieben und besetzt werden darf.

Ein Urteil des Bundearbeitsgerichts vom 06.10.2010 (7 ABR 18/09) macht deutlich, dass es grundsätzlich dem Arbeitgeber obliegt, den Zeitraum der internen Ausschreibung zu bestimmen und eine Bewerbungsfrist festzulegen, bis extern ausgeschrieben wird. Entscheidend ist, dass geeignete Arbeitnehmer die Ausschreibung zur Kenntnis nehmen und eine Bewerbung einreichen können. Ein Ausschreibungszeitraum von zwei Wochen ist nach Aussage des Bundesarbeitsgerichts im Regelfall nicht als unangemessen kurz anzusehen.

Inhalt: Was muss eine interne Stellenausschreibung beinhalten?

Damit eine interne Stellenausschreibung von den Beschäftigten eines Betriebes zur Kenntnis genommen werden kann, muss diese die essenziellen Informationen des zu besetzenden Arbeitsplatzes beinhalten. Dazu gehören unter anderem folgende inhaltlichen Anforderungen:

  • Angabe der Abteilung: Klare Nennung, in welchem Bereich die Position angesiedelt ist.
  • Exakte Stellenbezeichnung: Die genaue Bezeichnung der zu besetzenden Stelle sorgt für Transparenz.
  • Eingruppierung der Position: Angaben zur tariflichen oder internen Einstufung der Stelle.
  • Beschreibung der Aufgaben: Eine präzise, nachvollziehbare Darstellung der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten.
  • Voraussetzungen für die Bewerbung: Fachliche und persönliche Anforderungen, die erfüllt sein müssen.
  • Nachweise und Qualifikationen: Gewünschte Ausbildungsabschlüsse und Nachweise über relevante Fort- oder Weiterbildungen.
  • Zeitpunkt der Besetzung: Klare Angabe, ab wann die Stelle verfügbar ist.
  • Bewerbungsfrist und Ansprechpartner: Informationen zum Einreichungszeitraum und zur Kontaktperson bei Rückfragen.
  • Form der Bewerbung: Hinweise, ob die Bewerbung schriftlich, per E-Mail oder über ein Portal eingereicht werden soll.

Erfolgsfaktoren für eine interne Stellenausschreibung

Qualifizierte Mitarbeiter, die zum Anforderungsprofil der Position passen und die Voraussetzungen erfüllen, werden sich bei einer detaillierten internen Stellenausschreibung angesprochen fühlen, ihre Bewerbung abzugeben. Eine kurze, inhaltslose Information, dass aktuell eine interne Stelle ausgeschrieben ist, ist nicht ausreichend. Wichtig ist, dass ein Interessent nach Begutachtung der Stellenausschreibung eine Entscheidung für oder gegen eine interne Bewerbung treffen kann.

Was ist bei der Formulierung der internen Stellenausschreibung zu beachten? 

Bei der Formulierung von Stellenanzeigen sind Unternehmen aufgefordert, die Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu beachten.

Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Das AGG bestimmt, dass Benachteiligungen aus Gründen 

  • der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, 
  • des Geschlechts, 
  • der Religion oder Weltanschauung, 
  • einer Behinderung, 
  • des Alters oder 
  • der sexuellen Identität im betrieblichen Umfeld,

nicht zulässig sind.

Daraus folgt zum Beispiel, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, in internen und externen Stellenanzeigen genderneutral zu formulieren. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, Vorgaben in Stellenanzeigen aufzunehmen, die Mitarbeiter diskriminieren könnten. Beispielsweise darf eine Position nicht für Menschen bis zu einem bestimmten Alter ausgeschrieben werden.

Worauf ist zu achten, wenn eine Stelle intern und extern ausgeschrieben wird? 

Wird eine vakante Position von einem Unternehmen in Absprache mit dem Betriebsrat intern und extern ausgeschrieben, muss dies zeitgleich erfolgen. Um internen und externen Bewerbern Chancengleichheit zu gewähren und keinen Bewerber zu diskriminieren oder zu benachteiligen, muss die interne und externe Ausschreibung identisch aufgebaut sein.

Würden die Anforderungen an einen externen Bewerber strenger formuliert als an interne Kandidaten, würde der berechtigte Eindruck einer Bevorzugung der aktuell Beschäftigten entstehen. Dies ist nicht nur aufgrund der allgemeinen Gleichstellungsgrundsätze schädlich, sondern wirft zusätzlich kein positives Licht auf das Unternehmen und seinen Umgang mit seinen Angestellten.

Müssen interne Bewerber bevorzugt werden? 

Arbeitgeber dürfen bei der Stellenbesetzung nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit handeln. Sie können die offene Position nach Abschluss des Bewerbungsprozesses mit dem Bewerber besetzen, der aus Sicht der Geschäftsleitung die höchste Qualifikation für die Tätigkeit mitbringt und die Voraussetzung des Anforderungsprofils erfüllt.

Ob es sich um einen internen Bewerber handelt oder sich dieser von außen auf die Position bewirbt, ist nicht relevant. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber die Position im ersten Schritt intern ausgeschrieben hat, wenn der Betriebsrat dies auf Grundlage von § 93 BetrVG eingefordert hat.

Kann der Betriebsrat eine externe Besetzung verweigern?

Der § 99 des BetrVG spezifiziert zusätzlich, dass ein Arbeitgeber in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern verpflichtet ist, den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten. Der Betriebsrat kann einer externen Einstellung unter anderem widersprechen, wenn eine nach § 93 erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist.

Die Vorgabe des BetrVG kann arbeitgeberseitig nicht umgangen werden, selbst wenn aus objektiven Erwägungen wenig Hoffnung besteht, dass Mitarbeiter mit ihrer fachlichen und persönlichen Qualifikation zum Anforderungsprofil der Stelle passen. Dies legt ein Grundsatzurteil des Landesarbeitsgerichts vom 14.01.2010 (26 TaBV 1954/09) nahe, in dem es heißt, dass der Arbeitgeber auf Grundlage des BetrVG in jedem Fall einer Stellenbesetzung nach entsprechender Aufforderung durch den Betriebsrat zur internen Ausschreibung nachkommen muss. Das gilt auch dann, wenn mit internen Bewerbungen höchstwahrscheinlich nicht zu rechnen ist.

Checkliste für erfolgreiche interne Stellenausschreibungen

Damit Ihnen die interne Stellenausschreibung gelingt, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte noch einmal in Form einer umfassenden Checkliste zusammengestellt:

Ist die interne Stellenausschreibung an einem für alle internen Mitarbeiter zugänglichen Ort veröffentlicht?
Entspricht die interne Stellenausschreibung den Grundsätzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes? (Keine Benachteiligung aufgrund des Alters, der sexuellen Identität, des Geschlechts oder auch der Herkunft oder der zugehörigen Religion)
Ist die interne Stellenausschreibung gendergerecht formuliert?
Enthält die interne Stellenausschreibung alle wichtigen Informationen? (Abteilung, Stellenbezeichnung, tarifliche oder interne Eingruppierung, Aufgabenbeschreibung, Bewerbungsvoraussetzungen, nötige Ausbildungsnachweise, Zeitpunkt der Besetzung, Bewerbungsfrist, Ansprechpartner, erforderliche Form)
Falls eine externe Stellenausschreibung ebenfalls erfolgt: Sind die Anforderungen identisch?