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Fortbildung und Weiterbildung: Vorteile, Kosten, Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

Die berufliche Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter ist heute wichtiger denn je. In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer darauf achten, dass Fähigkeiten und Qualifikationen stets aktuell bleiben. Doch welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus für Arbeitgeber? Welche Kosten müssen sie übernehmen, und wann haben Mitarbeiter tatsächlich einen Anspruch auf Freistellung oder Bildungsurlaub? In diesem Artikel erfahren Sie unter anderem, was Fortbildung und Weiterbildung unterscheidet, warum beide Formen der Qualifikation für Unternehmen wertvoll sind und welche Regelungen Arbeitgeber kennen sollten.
Inhaltsverzeichnis

Was ist der Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung?

Der Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung liegt vor allem in ihrem jeweiligen Ziel und in den Inhalten, die vermittelt werden. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, haben aber in der beruflichen Praxis unterschiedliche Bedeutungen.

  1. Fortbildung: Diese Form der Qualifizierung zielt darauf ab, bereits vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten für eine bestimmte berufliche Tätigkeit zu vertiefen oder zu erweitern. Typischerweise soll die Fortbildung die Kompetenzen in einem aktuellen Berufsfeld verbessern oder spezialisieren. Fortbildungen enden oft mit einer Prüfung und führen in vielen Fällen zu einem Zertifikat. Ein Beispiel hierfür ist die Aufstiegsfortbildung, bei der Arbeitnehmer eine höhere Position in ihrem Berufsfeld anstreben, wie etwa eine Meisterprüfung im Handwerk.
  2. Weiterbildung: Weiterbildung hat dagegen einen breiteren Ansatz und umfasst alle Maßnahmen, die zur generellen beruflichen und persönlichen Entwicklung beitragen. Sie ist nicht zwingend an eine aktuelle Tätigkeit gebunden, sondern dient dazu, neue Qualifikationen zu erwerben und sich fachlich weiterzubilden. Sie richtet sich häufig an Arbeitnehmer, die sich neu orientieren möchten oder Zusatzqualifikationen erlangen wollen. Ein gängiges Beispiel hierfür ist die Anpassungsfortbildung, die speziell dazu dient, sich auf neue technologische oder methodische Anforderungen einzustellen.

Was ist die gesetzliche Grundlage für Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung?

In Deutschland sind die gesetzlichen Grundlagen für Fort- und Weiterbildung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert. Das BBiG regelt den Rahmen der beruflichen Bildung und legt fest, wie und unter welchen Bedingungen Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Es verfolgt das Ziel, die beruflichen Qualifikationen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu fördern und den Erhalt oder die Verbesserung ihrer Kenntnisse sicherzustellen.

Warum sind Fortbildungen und Weiterbildungen für Unternehmen wichtig?

Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, stehen vor der Herausforderung, sicherzustellen, dass Kenntnisse und Qualifikationen stets aktuell sind. Denn, die moderne Arbeitswelt erfordert nicht nur Flexibilität in Arbeitsprozessen, sondern auch kontinuierliche Anpassungen der Fähigkeiten und des Wissensstandes der Mitarbeiter.

Durch regelmäßige Fortbildungen und Weiterbildungen wird gewährleistet, dass alle Arbeitsabläufe effizient ablaufen und Raum für Innovationen geschaffen wird. Denn, selbst mit einer umfassenden Ausbildung kommen ständig neue Kenntnisse und Anforderungen hinzu, die Arbeitnehmer für eine erfolgreiche Tätigkeit beherrschen sollten.

Bildungsmaßnahmen bieten vielfältige Möglichkeiten, Kompetenzen zu erweitern. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Seminare,
  • Tagungen,
  • berufsbegleitende Kurse oder
  • spezifische Fortbildungsangebote.

Diese Investitionen in berufliche Qualifikationen sichern langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und stärken die Position im Markt.

Praxis-Tipp: Etablieren Sie ein Fort- und Weiterbildungskonzept

Ein systematisches Fort- und Weiterbildungskonzept ist entscheidend für eine erfolgreiche Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Solche Bildungsmaßnahmen sollten von Ihnen als Arbeitgeber geplant und koordiniert werden, um die beruflichen Qualifikationen Ihrer Arbeitnehmer gezielt zu fördern. Dazu gehört:

  • die Erstellung eines Fort- und Weiterbildungsplans sowie
  • die Entwicklung eines passenden Angebots, das die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Betrieb strukturiert.

Sie als Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die regelmäßige Überprüfung der Relevanz und Aktualität dieser Maßnahmen, um die Qualifikationen Ihrer Arbeitnehmer optimal zu entwickeln und den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden.

Gleichzeitig ist es sinnvoll, auch die Fort- und Weiterbildungsvorschläge Ihrer Arbeitnehmer zu berücksichtigen, um individuelle Qualifikationen und Kenntnisse bedarfsgerecht zu fördern und eine aktive Beteiligung der Mitarbeiter zu unterstützen.

Was sind die Vorteile der Fortbildung und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter?

Eine strategische Fortbildung und Weiterbildung der Mitarbeiter bringt Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile. Dazu zählen insbesondere diese drei Vorteile, auf die wir im Folgenden nochmal genauer eingehen:

  1. Steigerung der Leistung der Mitarbeiter
  2. Steigerung der Mitarbeiterbindung
  3. Steigerung der Qualität der Arbeit der Mitarbeiter

1. Vorteil: Höhere berufliche Leistung

Gut qualifizierte Mitarbeiter zeigen in der Regel eine gesteigerte Leistung. Durch gezielte Bildungsmaßnahmen erwerben Mitarbeiter zusätzliche Qualifikationen und Fähigkeiten, die sich unmittelbar auf ihre Tätigkeit auswirken. Eine kontinuierliche Weiterbildung fördert zudem Eigeninitiative und verringert das Bedürfnis nach enger Kontrolle.

2. Vorteil: Stärkere Mitarbeiterbindung

Für Arbeitnehmer ist das Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl des Arbeitgebers. Durch die Bereitstellung von Bildungsmaßnahmen und Aufstiegsfortbildungen signalisiert der Arbeitgeber ein Interesse an der beruflichen und persönlichen Entwicklung seiner Mitarbeiter. Dies stärkt die Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen und steigert langfristig die Zufriedenheit und Loyalität.

3. Vorteil: Qualitätssteigerung

Unabhängig davon, ob ein Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen anbietet, wirkt sich eine gezielte Fortbildung positiv auf die Qualität der erbrachten Leistungen aus. Durch den Erwerb neuer Kenntnisse und Zusatzqualifikationen verbessern Mitarbeiter ihr Fachwissen und ihre praktischen Fähigkeiten, was letztlich die Effizienz und Qualität im Unternehmen erhöht. Diese Entwicklung wirkt sich auch positiv auf die Zielgruppe des Unternehmens aus und trägt zur wirtschaftlichen Stabilität bei.

Wer übernimmt die Kosten für Fortbildung und Weiterbildung?

Die Kostenübernahme von Maßnahmen zur Fortbildung und Weiterbildung ist in vielen Unternehmen ein wichtiges Thema, da diese Programme zwar sinnvoll, jedoch oft mit hohen Fortbildungskosten verbunden sind. Unternehmen sollten daher sorgfältig abwägen, welche Fortbildungsmaßnahmen für die berufliche Tätigkeit ihrer Mitarbeiter einen direkten Nutzen bieten.

Arbeitsrechtlich ist keine allgemeine Verpflichtung festgelegt, dass der Arbeitgeber die Fortbildungskosten grundsätzlich allein trägt. Die Finanzierung wird in der Regel einzelfallbezogen entschieden und hängt von den spezifischen Rahmenbedingungen und vertraglichen Regelungen ab.

Da Unternehmen aber gleichermaßen von den Vorteilen der Fort- und Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer profitieren, ist es üblich, dass sie die Fortbildungskosten auf freiwilliger Basis zumindest anteilig, wenn nicht sogar komplett übernehmen.

Beispiel: Bindungsklauseln im Arbeitsvertrag

Zur Sicherstellung, dass die Investition auch dem Unternehmen langfristig zugutekommt, ist es zum Beispiel möglich, durch sogenannte Bindungsklauseln im Arbeitsvertrag eine Mindestverbleibdauer im Unternehmen zu vereinbaren. Solche Klauseln sind zulässig, solange die Bindungsdauer in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Kosten und zur Dauer der Fortbildungsmaßnahme steht.

Was sind typische Fortbildungskosten?

Zu den typischen Kostenpunkten bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gehören nicht nur Teilnahmegebühren. Auch folgende Posten zählen als Fortbildungskosten:

  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • Verpflegungskosten
  • Übernachtungskosten
  • Lernmaterial und Arbeitsmittel (wie z. B. spezielle Fachbücher)

Welche finanziellen Förderungen von Fortbildungen und Weiterbildungen gibt es?

Eine anteilige oder vollständige Kostenübernahme kann auch durch staatliche Förderprogramme erfolgen. Finanzielle Förderungen für Fortbildungen und Weiterbildungen stehen Arbeitnehmern in Deutschland durch verschiedene öffentliche Stellen zur Verfügung.

Die Agentur für Arbeit ist eine zentrale Anlaufstelle für die Beratung zu Fördermöglichkeiten. Sie bietet umfassende Informationen zu bestehenden Programmen und den jeweiligen Voraussetzungen für eine Förderung. Durch diese Unterstützung können Arbeitnehmer die passende Förderung für ihre berufliche Qualifizierung und Weiterbildung finden.

Beispiel: Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG)

Das Aufstiegs-BAföG ist ein bedeutendes Instrument der staatlichen Förderung zur beruflichen Weiterbildung und richtet sich an Arbeitnehmer, die ihre Qualifikation durch eine Fortbildungsmaßnahme verbessern möchten. Diese Förderung unterstützt nicht nur die Teilnahme an Fortbildungen, sondern deckt auch einen Teil der Fortbildungskosten ab, die für die berufliche Tätigkeit oder den Aufstieg in eine höhere Qualifikationsstufe relevant sind.

Die staatliche Förderung bietet finanzielle Hilfe in Form von Zuschüssen und Darlehen, wodurch Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, sich weiterzubilden, ohne dabei ihre finanzielle Sicherheit zu gefährden. Ein Anspruch auf diese Förderung besteht für verschiedene Fortbildungsmaßnahmen, die im Rahmen des BBiG anerkannt sind, sodass Arbeitgeber und Mitarbeiter gleichermaßen von der höheren beruflichen Qualifikation profitieren können.

Können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zu Maßnahmen der Fortbildung und Weiterbildung zwingen?

Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter in der Regel nicht grundsätzlich zur Teilnahme an Fortbildungsbildungsmaßnahmen oder Weiterbildungsmaßnahmen zwingen. Eine Verpflichtung zur Fortbildung ergibt sich jedoch in spezifischen Fällen, insbesondere:

  • wenn diese notwendig ist, um die aktuelle berufliche Tätigkeit sachgerecht auszuführen oder
  • wenn sie, etwa im BBiG, gesetzlich vorgeschrieben ist.

Dazu gehören beispielsweise sicherheitsrelevante Schulungen oder gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationen in bestimmten Berufen.

Vereinbarungen zur Fortbildung im Arbeitsvertrag als rechtssichere Lösung

Eine Fortbildungspflicht kann ebenfalls im Arbeitsvertrag festgelegt sein. In solchen Fällen ist die Teilnahme verpflichtend, wenn sich der Arbeitnehmer zur Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten darauf eingelassen hat. Fehlt eine solche vertragliche Grundlage, kann der Arbeitgeber jedoch keine Fortbildungsmaßnahmen gegen den Willen des Mitarbeiters durchsetzen.

Sind Maßnahmen zur Fortbildung oder Weiterbildung Arbeitszeit?

Ob Fortbildungsmaßnahmen oder Weiterbildungsmaßnahmen als Arbeitszeit gelten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Zweck der Fortbildung und davon, ob der Arbeitgeber die Teilnahme veranlasst hat.

Maßgebliche Kriterien zur Einstufung der Fortbildung als Arbeitszeit

Fortbildungsmaßnahmen gelten grundsätzlich dann als Arbeitszeit, wenn sie:

  • betriebsnotwendig sind, d. h. vom Arbeitgeber zur Erfüllung der beruflichen Tätigkeit verlangt werden,
  • während der regulären Arbeitszeit stattfinden und direkt mit den Arbeitsaufgaben zusammenhängen,
  • oder wenn die Teilnahme explizit durch den Arbeitgeber angeordnet wurde.

In solchen Fällen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich. Sind die Maßnahmen jedoch freiwillig und finden außerhalb der regulären Arbeitszeit statt, gelten sie meist nicht als Arbeitszeit.

Wie werden Fortbildungen und Weiterbildungen am Wochenende vergütet?

Nehmen Mitarbeiter an Wochenenden an Fortbildungen teil, ist die Arbeitszeit entsprechend der üblichen Vergütungsregelungen im Unternehmen zu entlohnen. Werden Überstundenzuschläge oder Sonntagszuschläge für Mehrarbeit gezahlt, gelten diese Zuschläge ebenfalls für die Fortbildungszeiten. Alternativ können – sofern eine entsprechende Vereinbarung mit dem Mitarbeiter besteht – die Arbeitszeiten auf ein Arbeitszeitkonto gebucht oder in Form zusätzlicher Urlaubstage ausgeglichen werden.

Können Arbeitgeber die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter verhindern?

Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Daher ist es dem Arbeitgeber erlaubt, Fortbildungsmaßnahmen zu verweigern, wenn ein Arbeitnehmer eine Fortbildung plant.

Sonderfall: Bildungsurlaub

In einigen Bundesländern können Arbeitnehmer für Weiterbildungen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, der je nach Land für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Jahr gewährt wird. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Freistellung, ohne dass die Fortbildung als reguläre Arbeitszeit gilt.

Beim Bildungsurlaub hat der Arbeitgeber das Recht, diesen aus dringenden betrieblichen Gründen abzulehnen. In einem solchen Fall ist die Weiterbildung jedoch zu einem späteren Zeitpunkt zu gewähren. Hierbei gelten dieselben Grundsätze wie beim regulären Urlaub: Sind zum betreffenden Termin bereits mehrere Kollegen abwesend, haben die betrieblichen Erfordernisse Vorrang.