Verlängerung der Ausbildung bei hohen Fehlzeiten

Ist eine Verlängerung der Ausbildung bei Fehlzeiten möglich?

Die Ausbildung stellt einen wichtigen Abschnitt im beruflichen Werdegang dar und erfordert eine geregelte und strukturierte Lernzeit. Dennoch kann es in bestimmten Fällen notwendig sein, die Ausbildungsdauer zu verlängern. Verschiedene Faktoren wie nicht bestandene Prüfungen, gesundheitliche Einschränkungen oder persönliche Umstände können dazu führen, dass ein Auszubildender mehr Zeit benötigt, um die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Gleichzeitig können übermäßige Fehlzeiten erhebliche Konsequenzen haben, die von einer Verlängerung der Ausbildung bis hin zu einer möglichen Kündigung reichen. Dieser Artikel beleuchtet die häufigsten Gründe für eine Verlängerung der Ausbildungszeit und zeigt auf, unter welchen Bedingungen diese gewährt oder abgelehnt werden kann.
Inhaltsverzeichnis

Welche Gründe können zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit führen?

Es gibt verschiedene Gründe, die eine Verlängerung der Ausbildungszeit notwendig machen können. Zu den häufigsten Gründen zählen unter anderen

  • eine nicht bestandene Abschlussprüfung
  • längere krankheitsbedingte Abwesenheit
  • persönliche oder familiäre Probleme
  • eine Verlängerung aufgrund von Leistungsschwächen
  • eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit, beispielsweise durch eine Teilzeitausbildung

In all diesen Fällen muss die Verlängerung in der Regel bei der zuständigen Kammer oder Behörde beantragt und genehmigt werden.

Was passiert bei zu vielen Fehltagen in der Ausbildung?

Zu viele Fehltage in der Ausbildung können erhebliche Konsequenzen für den Auszubildenden haben. Zu einem besteht die Gefahr, dass wesentliche Lerninhalte verpasst werden und so die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ausreichend erworben werden, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Die zuständige Kammer, wie beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK), prüft in solchen Fällen, ob die versäumte Zeit durch eine Verlängerung der Ausbildung ausgeglichen werden muss.

Besonders problematisch sind unentschuldigte Fehltage, denn fehlt ein Auszubildender wiederholt ohne triftigen Grund, kann dies als Pflichtverletzung gewertet werden. In extremen Fällen kann der Ausbildungsbetrieb eine Abmahnung aussprechen oder sogar eine Kündigung in Erwägung ziehen.

Auch bei entschuldigten Fehlzeiten, etwa durch Krankheit, kann es ab einer bestimmten Anzahl notwendig sein, die Ausbildung zu verlängern, um die verpassten Inhalte nachzuholen. Die Entscheidung darüber trifft in der Regel die zuständige Kammer in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb.

Ist eine Kündigung der Ausbildung wegen zu vielen Fehltagen möglich?

Eine Kündigung der Ausbildung wegen zu vieler Fehltage ist unter bestimmten Umständen durchaus möglich. Dabei kommt es vor allem darauf an, ob die Fehlzeiten entschuldigt oder unentschuldigt sind und in welchem Umfang sie auftreten.

Unentschuldigte Fehlzeiten gelten als schwerwiegende Pflichtverletzung, da Auszubildende dazu verpflichtet sind, regelmäßig am Betrieb und am Berufsschulunterricht teilzunehmen. Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Falls sich das Verhalten nicht verbessert, kann der Ausbildungsbetrieb eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.

Auch bei häufigen entschuldigten Fehlzeiten, beispielsweise durch Krankheit, kann eine Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Wenn der Ausbildungsbetrieb oder die zuständige Kammer zu dem Schluss kommt, dass die Ausbildung aufgrund der Fehlzeiten nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, kann dies eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Hierbei wird geprüft, ob die Ausbildungsziele trotz der versäumten Zeit noch erreicht werden können.

Kann die Ausbildung wegen Fehlzeiten verlängert werden?

Eine Ausbildung kann jedoch auch aufgrund zu vieler Fehlzeiten verlängert werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Auszubildende durch die versäumte Zeit nicht alle erforderlichen Ausbildungsinhalte erlernen konnte und somit die Abschlussprüfung gefährdet ist. Eine Verlängerung wird am häufigsten aufgrund der folgenden Umstände beantragt:

  • Bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen kann die zuständige Kammer, wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK), eine Verlängerung der Ausbildungszeit anordnen oder auf Antrag genehmigen
  • Bei häufigen Fehlzeiten durch persönliche oder familiäre Umstände, kann eine Verlängerung in Erwägung gezogen werden.

Die Verlängerung der Ausbildung muss in der Regel beim Ausbildungsbetrieb und der zuständigen Kammer beantragt werden. Der Antrag sollte hierfür gut begründet sein, insbesondere wenn die Fehlzeiten durch Krankheit oder andere nachvollziehbare Gründe entstanden sind.

Wann ist eine Verlängerung der Ausbildung nicht möglich?

Eine Verlängerung der Ausbildung ist jedoch nicht in allen Fällen möglich. Grundsätzlich darf eine Ausbildung nur verlängert werden, wenn es einen triftigen Grund gibt, der die erfolgreiche Absolvierung innerhalb der regulären Ausbildungszeit gefährdet.

Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn der Auszubildende trotz Fehlzeiten die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat und zur Abschlussprüfung zugelassen werden kann. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine längere Ausbildungszeit.

Auch wenn die Fehlzeiten unentschuldigt sind oder der Auszubildende durch eigenes Verschulden den Ausbildungsfortschritt behindert hat, kann eine Verlängerung abgelehnt werden. Dazu gehören beispielsweise häufiges unentschuldigtes Fehlen, mangelndes Engagement oder Verstöße gegen betriebliche Regeln.

Fazit

Die Verlängerung einer Ausbildung kann in bestimmten Fällen eine sinnvolle Lösung sein, um verpasste Lerninhalte nachzuholen und eine erfolgreiche Abschlussprüfung zu ermöglichen. Besonders krankheitsbedingte Fehlzeiten oder andere schwerwiegende Gründe können eine Verlängerung rechtfertigen. Allerdings ist sie nicht in jedem Fall möglich – insbesondere dann nicht, wenn die Ausbildungsziele trotz Fehlzeiten erreicht wurden oder die Fehlzeiten durch eigenes Verschulden entstanden sind. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Auszubildende ihre Anwesenheit im Betrieb und in der Berufsschule ernst nehmen und bei Problemen frühzeitig das Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb und der zuständigen Kammer suchen.