Schlichtungsausschuss in der Ausbildung: Vorteile und Ziele
Manchmal kommt es vor, dass die Fronten zwischen Auszubildendem und Ausbilder derartig verhärtet sind, dass offensichtlich keine Möglichkeit vorhanden zu sein scheint, die Ausbildungsstreitigkeiten innerbetrieblich zu schlichten. In diesen Fällen kann es hilfreich sein, sich gezielt Hilfe von außen zu suchen. Damit ist allerdings keineswegs eine gerichtliche Schlichtung gemeint! Bevor es so weit kommt, gibt es zum Beispiel den Schlichtungsausschuss.
So funktioniert das Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren läuft nach einer fixen Verfahrensordnung ab, deren Anfang immer der Antrag auf Schlichtung durch eine der beiden Parteien bildet. In der Regel ist die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) am Verfahren beteiligt. Üblicherweise wird eine interne Verständigung der beiden Parteien in jedem Fall bevorzugt – sollten alle derartigen Bemühungen für eine Verständigung allerdings erfolglos geblieben sein, ist das Schlichtungsverfahren der nächste Schritt.
Der Schlichtungsausschuss im Detail
Die Sitzungen des Schlichtungsausschusses und die Verfahren sind nicht öffentlich. Allerdings wohnen dem Schlichtungsausschuss verschiedene Vertreter unterschiedlicher Parteien bei. In der Regel sind diese unter anderem:
- Arbeitgebervertreter/innen
- Arbeitnehmervertreter/innen
- Mitarbeiter/in der IHK
- Ausbildungsberater/in
Was sind die Ziele des Schlichtungsausschusses?
Ziel des Schlichtungsverfahrens ist eine Einigung zwischen den beiden Parteien. Durch die Anwesenheit neutraler Berater können derartige Vergleiche in der Regel einfacher zustande kommen, als wenn Azubi und Ausbilder alleine aufeinandertreffen.
Kommt kein Vergleich der Parteien zustande, so wird der Schlichtungsausschuss in der Regel einen sogenannten Schlichtungsspruch aussprechen. Dieser ist durch die beiden beteiligten Parteien schriftlich anzuerkennen oder abzulehnen.
Wird der Schlichtungsspruch abgelehnt, folgt als nächster Schritt der Weg zum Arbeitsgericht. Eine dortige Klage kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Schlichtungsspruches erhoben werden.
Voraussetzungen: Formelle Vorgaben des Schlichtungsantrages
Damit ein Schlichtungsverfahren überhaupt erst in die Wege geleitet werden kann, muss ein sogenannter Antrag auf Schlichtung bei den zuständigen Behörden gestellt werden. In der Regel genügt hierfür ein formloses Schreiben des Antragstellers, in dem die zu schlichtende Situation kurz beschrieben wird. Ist der Antragsteller, in diesem Falle der Azubi, beispielsweise noch minderjährig, müssen die Eltern den Antrag unterschreiben. Alle Dokumente, wie Kündigungsschreiben oder Abmahnungen, sollten dem Antrag ebenfalls beigefügt werden.
Inhaltlich sollte man dennoch auf einige wichtige Punkte achten, damit die Schlichtung möglichst zielgerichtet vonstattengehen kann.
- Wer sind die Beteiligten des Schlichtungsverfahrens? (Antragsteller und Antragsgegner, jeweils mit Anschrift)
- Was ist das Ziel des Antrags? Was wollen die Parteien im besten Fall erreichen?
- Welche Gründe liegen dem Antrag zugrunde?
- Welche Unterlagen sind zum Verständnis für den Schlichtungsausschuss notwendig (bspw. Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Ausbildungsvertrag – jeweils in Kopie)
Der Antrag ist üblicherweise grundsätzlich schriftlich einzureichen. In Ausnahmefällen lässt er sich auch mündlich zu Protokoll geben. Wurde der Antrag korrekt eingereicht, erhalten beide Parteien eine Einladung zum Schlichtungsverfahren.
Gründe für Ausbildungsstreitigkeiten
Nicht nur private Umbrüche im Freundeskreis oder in der Beziehung zu den Eltern können Gründe darstellen, wegen denen ein Azubi in eine Sinn- und Lebenskrise rutscht. Besonders der veränderte Lebensalltag von Schule zu regelmäßigen Arbeitszeiten kann Jugendliche vor schwierige Aufgaben stellen. Oftmals gehen Konflikte daher auf Stress zurück, der innerbetrieblich durch falsche Anforderungen zusätzlich erhöht werden kann.
Laut dem DGB Ausbildungsreport aus dem Jahr 2016 sind zentrale Belastungsfaktoren für neue Auszubildende unter anderem:
- Große Entfernung von Wohnort zu Betrieb und damit verbundene lange Fahrzeiten
- Innerbetrieblicher Zeit- und Leistungsdruck
- Unterbrochene oder verkürzte Pausen
- Unregelmäßige Arbeitszeiten (Schichtdienst)
- Ständige Erreichbarkeit
- Ärger mit Vorgesetzten/Kollegen
Diese Belastungen fördern den vonseiten des Azubis empfundenen Stress und können sich schnell auf das Verhältnis zwischen Azubi und Ausbilder niederschlagen. Doch auch aus anderen Gründen können Probleme auftreten:
- Zuspätkommen des Azubis
- Unentschuldigtes Fehlen
- Nicht oder falsch geführtes Berichtsheft
- Überstunden
- Abmahnung
- Ausbildungsvergütung
- Kündigung
Hat das Ausbildungsverhältnis aufgrund dessen einen Punkt erreicht, an dem eine wohlwollende Schlichtung zwar im Interesse beider Parteien liegt, aber innerbetrieblich nicht mehr möglich ist, ist der Ausbildungsbetrieb auf neutrale Hilfe von außen angewiesen. Ein sogenanntes Schlichtungsverfahren mit einem Schlichtungsausschuss ist letztlich auch Voraussetzung für eine etwaige arbeitsgerichtliche Klärung – die allerdings nach Möglichkeit vermieden werden sollte.
Fazit: Vorteile der Schlichtung
Die Schlichtung durch ein eingeleitetes Schlichtungsverfahren ist zwar grundsätzlich erst nach dem eigenen Versuch einer gemeinsamen Schlichtung in Betracht zu ziehen, hat aber eindeutige Vorteile gegenüber diesem. Denn: Oftmals sind die Fronten so verhärtet, dass Beschuldigungen teilweise grundlos oder überzogen sind. Durch die dem Schlichtungsausschuss beiwohnenden neutralen Beurteiler der Streitigkeiten können sich die beiden Streitparteien auf Augenhöhe begegnen. Außerdem kann auch der Wechsel in ein neutrales Umfeld viele Vorteile mit sich bringen.
Grundsätzlich gilt: Streitigkeiten gibt es überall, auch in einem Ausbildungsbetrieb sollte man sich daher nicht davor scheuen, Hilfe von außen anzunehmen. In den meisten Fällen können durch einen Wechsel der Perspektive Missverständnisse aus der Welt geschafft und Streitigkeiten beigelegt werden. Zudem ist das gesamte Verfahren für alle Beteiligten kostenfrei.