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Mitarbeiterführung: Wenn sich Eltern von Auszubildenden einmischen

Die Ausbildung ist für junge Menschen der erste Schritt in die berufliche Selbstständigkeit. Während dieser Phase spielen Eltern oft eine unterstützende Rolle, doch ihre Einmischung kann sowohl förderlich als auch hinderlich sein. Besonders bei minderjährigen Auszubildenden sind sie in vertragliche und organisatorische Angelegenheiten involviert. Doch sobald der Azubi eigenständiger wird, sollte sich ihr Einfluss verringern. Dieser Artikel beleuchtet, wann die Einmischung der Eltern erforderlich ist, wann sie sich zurückhalten sollten und wie Ausbildungsbetriebe mit überfürsorglichen Eltern umgehen können.
Inhaltsverzeichnis

Wann ist die Einmischung der Eltern erforderlich?

Ist der Auszubildende noch minderjährig, so sind die Eltern vor allem bei vertraglichen Angelegenheiten mit einzubeziehen. Die wichtigsten Aufgaben ist die Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags, da dieser ohne die Zustimmung  der Eltern nicht rechtsgültig wäre. Auch falls der Auszubildende körperlich und psychisch überfordert wirkt und es beispielsweise durch hohe Arbeitsbelastung oder Stress zu gesundheitlichen Problemen kommt, können sich die Eltern durchaus einmischen und den Ausbildungsbetrieb kontaktieren.

Auch in der Berufsschule sollten die Eltern den minderjährigen Auszubildenden unterstützen und bei Schwierigkeiten Gespräche mit Lehrkräften suchen und Hilfestellung geben.

Abschließend fällt auch die finanzielle Absicherung des Auszubildenden in den Verantwortungsbereich der Eltern, denn sie sind verpflichtet, für den Unterhalt des Auszubildenden zu sorgen, solange er sich in der Erstausbildung befindet. Falls die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, können sie staatliche Unterstützung wie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.

Dennoch sollten die Eltern trotz aller Unterstützung dem Auszubildenden auch Eigenverantwortung beibringen und ihn ermutigen, selbstständig zu handeln. Eine übermäßige Einmischung kann sich zudem negativ auf die persönliche Entwicklung auswirken.

Welche Auskünfte Sie den Eltern  geben müssen

Bei minderjährigen Auszubildenden haben die Eltern als gesetzliche Vertreter ein berechtigtes Interesse an bestimmten Informationen. Als Ausbilder müssen Sie ihnen auf Nachfrage Auskunft über grundlegende Aspekte der Ausbildung geben, wie zum Beispiel:

  • Arbeitszeiten und Pausenregelungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Inhalte des Ausbildungsvertrags, den die Eltern mitunterzeichnet haben
  • Leistungsstand und Verhalten des Azubis, insbesondere bei Problemen oder Fehlzeiten
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen, die den minderjährigen Auszubildenden betreffen

Auch bei Konflikten oder Disziplinarmaßnahmen sollten die Eltern des minderjährigen Auszubildenden einbezogen werden, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Wann sollten sich Eltern nicht mehr einmischen?

Eltern sollten sich dann nicht mehr in die Ausbildung ihres Kindes einmischen, sobald es volljährig ist oder in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbstständig zu regeln, denn eine übermäßige Einmischung kann die persönliche und berufliche Entwicklung behindern, da junge Erwachsene lernen müssen, Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen.

Besonders problematisch wird es, wenn Eltern sich ohne Zustimmung des Kindes direkt an den Ausbildungsbetrieb wenden, beispielsweise um sich über Arbeitszeiten, Vorgesetzte oder Kollegen zu beschweren. Dies kann als unangemessene Einmischung empfunden werden und das Verhältnis zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber negativ beeinflussen. Auch bei Konflikten oder Leistungsproblemen sollten Eltern ihr Kind zunächst ermutigen, selbst Lösungen zu finden, anstatt sofort einzuschreiten.

Ein weiterer Punkt, an dem Eltern sich zurückhalten sollten, ist die Berufsschule. Sobald der Auszubildende alt genug ist, um selbst mit Lehrern oder Ausbildern zu sprechen, sollte er dies eigenständig tun. Nur wenn schwerwiegende Probleme auftreten, die das Bestehen der Ausbildung gefährden oder das Wohl des Kindes beeinträchtigen, kann eine unterstützende Rolle sinnvoll sein.

Letztlich sollten Eltern ihr Kind zwar begleiten und unterstützen, aber nicht bevormunden. Statt sich direkt einzumischen, ist es hilfreicher, dem Kind als Ratgeber zur Seite zu stehen und es bei der Entwicklung von Selbstständigkeit zu fördern.

Was kann der Ausbildungsbetrieb bei überfürsorglichen Eltern tun?

Als Ausbildungsbetrieb können Sie bei überfürsorglichen Eltern verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die professionelle Ausbildung des Auszubildenden zu gewährleisten und gleichzeitig die Eltern in angemessener Weise einzubeziehen:

  • Zunächst sollten Sie höflich, aber bestimmt klarstellen, dass das Ausbildungsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Auszubildenden besteht – nicht mit den Eltern
  • Bei minderjährigen Auszubildenden haben Eltern zwar gewisse Mitspracherechte, dennoch sollte der Betrieb eine klare Kommunikationsstruktur schaffen. Dazu gehört, dass Gespräche in erster Linie mit dem Auszubildenden geführt werden und Eltern nur in besonderen Fällen, etwa bei schwerwiegenden Problemen oder auf Wunsch des Azubis, eingebunden werden.
  • Falls Eltern sich übermäßig einmischen, etwa indem sie sich regelmäßig nach Arbeitszeiten erkundigen oder sich in betriebliche Abläufe einmischen, sollten Sie höflich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass solche Angelegenheiten ausschließlich zwischen Betrieb und Auszubildendem geklärt werden.
  • In Fällen, in denen Eltern durch ihr Verhalten die Ausbildung ihres Kindes beeinträchtigen, können Sie dem Auszubildenden vermitteln, dass er seine Eigenständigkeit stärken muss. Notfalls kann auch die zuständige IHK oder Handwerkskammer als Vermittler hinzugezogen werden.

Im Allgemeinen sollte der Ausbildungsbetrieb mit Geduld und Professionalität auf überfürsorgliche Eltern reagieren, aber gleichzeitig auch dafür sorgen, dass die Ausbildung nicht durch übermäßige elterliche Einmischung gestört wird.

Fazit

Eltern haben eine wichtige Rolle in der Unterstützung ihrer Kinder während der Ausbildung, sollten jedoch den richtigen Zeitpunkt erkennen, sich zurückzuziehen. Während sie bei minderjährigen Auszubildenden noch aktiv mitwirken müssen, ist es bei volljährigen Azubis entscheidend, Eigenverantwortung zu fördern. Übermäßige Einmischung kann nicht nur die persönliche Entwicklung des Auszubildenden behindern, sondern auch das Verhältnis zum Arbeitgeber belasten. Ausbildungsbetriebe sollten daher klare Kommunikationswege schaffen und mit Fingerspitzengefühl auf überfürsorgliche Eltern reagieren, um eine erfolgreiche und störungsfreie Ausbildung zu gewährleisten.