Dies ist eine Infografik mit der Aufschrift: "Fehlzeiten in der Ausbildung - Das müssen Sie bei zu vielen Abwesenheiten wissen".

Fehlzeiten in der Ausbildung: Das müssen Sie wissen

Wer plötzlich krank wird, hat oftmals keine andere Möglichkeit, als zu Hause im Bett zu bleiben. Bis zu einem gewissen Maße ist das völlig normal und nicht weiter diskussionswürdig. Wenn jedoch die Fehltage eines Auszubildenden größere Maße annehmen, ist klares Handeln gefragt. In diesem Artikel lesen Sie, was Sie über Fehlzeiten in der Ausbildung wissen müssen: Wie viele Krankentage sind erlaubt? Was müssen Azubi und Betrieb beachten und was tun, wenn es zu viele Fehltage gibt?
Inhaltsverzeichnis

Krankmeldung in der Ausbildung: So viel ist normal

Niemand ist davor gefeit: Krankheiten kommen und gehen. Oftmals so plötzlich, dass man noch am Tag zuvor nichts davon bemerkte. Manchmal kommt auch ein Unfall dazwischen und setzt den Auszubildenden tage- oder gar wochenlang außer Gefecht. Gerade in stark körperlich beanspruchenden Berufen besteht auch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter plötzlich total ausfallen. Doch wie viel Krankheit ist eigentlich erlaubt?

Grundsätzlich ist diese Frage nicht gesetzlich geregelt. Das heißt, prinzipiell kann jeder Betrieb selbst festlegen, wie viel Fehlzeiten in Ordnung gehen und ab wann es kritisch wird. Als Faustregel wird allerdings oftmals die 10-Prozent Marke herangezogen: Der Azubi sollte also nicht mehr als 10 Prozent seiner Ausbildungszeit krankheitsbedingt fehlen – der Urlaub ist in diesen Wert nicht einberechnet, sondern kommt noch dazu. Gerechnet an einer dreijährigen Ausbildung würde der Grenzwert also um die 66 Tage betragen.

Mit der Erneuerung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 2005 hat sich jedoch eine Sache grundlegend geändert: Es ist nun nicht mehr von Bedeutung, was der Grund des Fernbleibens von der Ausbildung ist. Es geht lediglich um einen konkreten Grenzwert, der eingehalten werden muss, damit die Mindestausbildungszeit erfüllt werden kann. Umgekehrt gilt dies dann allerdings genauso: Fehlt der Azubi öfter im Betrieb und in der Berufsschule als es der Ausbildungsvertrag zulässt, kann das beispielsweise dazu führen, dass die Abschlussprüfung nicht angetreten werden darf. Solche Fälle prüft die zuständige Handelskammer anhand einer Einzelfallentscheidung.

Rechte und Pflichten: Die gesetzlichen Regelungen für Azubi und Ausbilder

Oftmals besteht vor allem aufseiten der Personalabteilung und Ausbildungsleiter Unsicherheit, wenn es darum geht, wie mit Fehlzeiten in der Ausbildung umgegangen wird. Diese kurze Übersicht über das Ausbildungsrecht zeigt, welche Rechte und Pflichten Azubis und Ausbilder jeweils haben:

Das gilt für Auszubildende und Berufsschüler:

  • Am ersten Fehltag muss eine Entschuldigung im Sekretariat oder beim Klassenlehrer/Ausbilder eingehen. Diese kann rein mündlicher (z.B. telefonischer) Natur sein. Zudem muss auch dem Ausbildungsbetrieb die Arbeitsunfähigkeit angezeigt werden.
  • Am zweiten Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung erfolgen. Selbige muss sowohl vom Azubi (bzw. dessen Eltern, wenn der Auszubildende minderjährig ist) als auch vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben werden.
  • Ist der Auszubildende arbeitsunfähig erkrankt, hat er bis zur Dauer von sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung der Ausbildungsvergütung in voller Höhe.

Das ist für den Ausbilder bzw. Ausbildungsbetrieb relevant:

  • Werden Klassenarbeiten oder Prüfungen versäumt, wenn keine Entschuldigung vorliegt, wird diese Arbeit mit der Note „ungenügend“ bewertet.
  • Fehlt Ihr Azubi längere Zeit unentschuldigt, können weitere Konsequenzen folgen. Diese können von einer Verwarnung bis hin zum befristeten Schulausschluss reichen.
  • Bei Fehlzeiten über dem festgelegten Zeitraum kann der Azubi von der Abschlussprüfung ausgeschlossen werden.
  • Auch eine Freistellung von der Ausbildung ist möglich. Diese kann zum Beispiel bei einer außergewöhnlichen Notlage im Betrieb vorgenommen werden. Dafür muss aber ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung eingereicht und von dieser genehmigt werden.

Für den Auszubildenden steht also tatsächlich einiges auf dem Spiel. Vonseiten der Ausbildungsbetriebe können Schritte eingeleitet werden, die den weiteren Verlauf der Ausbildung erheblich verändern können. Im schlimmsten Falle könnte ein Unternehmen den Azubi sogar kündigen – jedoch geht das nur unter bestimmten Umständen. Andererseits kann sich der Auszubildende bei allen Problemen an die Jugend- und Auszubildendenvertretung wenden.

Artikelbild zu den Auswirkungen von Fehlzeiten der Auszubildenden und den Konsequenzen im Betrieb.

Zu viel Fehlzeiten in der Ausbildung: Ist eine Kündigung möglich?

Direkt vorweg: Die betriebliche Kündigung eines Auszubildenden aufgrund erhöhter Fehlzeiten ist so gut wie ausgeschlossen. Solange sich der Azubi noch in der Probezeit befindet, sind diese Hürden niedriger angesetzt, doch danach haben Sie als Ausbilder schlechte Chancen, eine Kündigung auszusprechen.

Es gibt jedoch zwei Fälle, in denen eine Kündigung aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten in der Ausbildung möglich ist, wobei es auch auf die Umstände des Einzelfalls ankommt:

1. Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen: Es fallen mindestens ungefähr 45 bis 60 solcher Kurzkrankheitstage in einem Zeitraum von 24 Monaten pro Jahr an.

2. Kündigung bei Langzeiterkrankungen: Wenn feststeht, dass keine Eignung für den Ausbildungsberuf infolge der Krankheit (z. B. Allergien) besteht oder dass mit einer Genesung innerhalb der Ausbildungszeit nicht zu rechnen ist.

Prüfungszulassung bei zu vielen Fehltagen: Das steht für den Azubi auf dem Spiel

Anders sieht es bei der Zulassung für Prüfungen aus: Wie bereits angesprochen, kann die Zulassung zur Abschlussprüfung in Gefahr geraten, wenn die Fehlzeiten in der Ausbildung einen bestimmten Grenzwert überschreiten. Als Ausbilder haben Sie demnach die Möglichkeit, die Nachwuchskraft von der Prüfung ausschließen zu lassen.

Gut zu wissen: Der Ausbilder muss im Zulassungsantrag für die Abschlussprüfung schriftlich bestätigen, dass der Azubi nicht länger als den entsprechend festgelegten Zeitraum gefehlt hat. Sind die Fehlzeiten höher, muss die jeweilige Handelskammer davon benachrichtigt werden. Achten Sie also immer auf eine genaue Dokumentation der Fehlzeiten und Arbeitszeiten Ihrer Auszubildenden. Dies gehört auch zu Ihren Arbeitgeberpflichten als Ausbilder.

Die Handelskammer entscheidet schließlich über die Prüfungszulassung. Doch nicht immer bedeuten zu hohe Fehlzeiten auch automatisch den Ausschluss von der Abschlussprüfung. Sollten Sie als Ausbilder der Handelskammer darlegen können, dass die Ausbildungsinhalte trotz der Fehlzeiten vermittelt werden konnten und belegen dies auch gute Noten, dann könnte die Handelskammer in einer Einzelfallentscheidung den betroffenen Azubi trotz der hohen Fehlzeiten zur Abschlussprüfung zulassen.

Zur Einzelfallprüfung benötigt die Handelskammer folgende Unterlagen:

  • Aufstellung der Fehlzeiten während der Ausbildungszeit,
  • Stellungnahme des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule über den Ausbildungs- und Leistungsstand,
  • ggf. Stellungnahme des Auszubildenden zu den Fehlzeiten und der Nachweise über nachgeholte Ausbildungsinhalte (z.B. durch das Berichtsheft).

Wenn nichts mehr hilft: 6 Tipps für ein klärendes Gespräch mit dem Azubi

Wenn alle Stricke reißen und Ihr Azubi schon seit längerer Zeit nicht mehr im Ausbildungsbetrieb oder in der Schule aufgetaucht ist, hilft eigentlich nur noch eins: Ein klärendes Gespräch unter vier Augen, bei dem der Grund für die Fehlzeiten ermittelt wird.

6 Tipps für ein Azubi-Gespräch zum Thema hohe Fehlzeiten
Infografik: 6 Tipps für ein Azubi-Gespräch zum Thema hohe Fehlzeiten

Damit Ihr Azubi mit neuer Motivation an die Arbeit geht, sollten Sie einige Tipps beherzigen:

  1. Zeitnah handeln: Sie sollten ein Gespräch mit dem Azubi über dessen Fehlzeiten nicht länger als nötig hinauszögern. Am besten ist es, wenn Sie ihn direkt am ersten oder zweiten Tag der Rückkehr zu einem Gespräch bitten.
  2. Nicht zu kurzfristig: Andersherum kann es auch schwierig werden, den Azubi zu kurzfristig zu einem Vieraugengespräch einzuladen. Wenn Sie ihn ohne Vorwarnung in Ihr Büro zitieren, kann das auf der Gegenseite eine Verunsicherung bis Angstreaktion auslösen. Versuchen Sie, das zu vermeiden
  3. Positiv sprechen: Überhäufen Sie den Azubi nicht mit Vorwürfen und Negativkommentaren über sein Fernbleiben, sondern formulieren Sie Ihr Anliegen möglichst positiv. Das schöpft Vertrauen und bricht das Eis.
  4. Lassen Sie den Azubi sprechen: Fragen Sie konkret nach dem Grund seiner Fehlzeiten. Gibt es Ärger mit Kollegen? Gefällt die Ausbildung nicht? Gibt es Dinge, die veränderbar sind und so das Problem lösen könnten? Besonders hier gilt wie bereits erwähnt: Bleiben Sie positiv!
  5. Binden Sie den Azubi mit ein: Möchten Sie, dass Ihr Auszubildender wieder gerne mit von der Partie ist, geben Sie Ihm die Möglichkeit, über seine Wünsche und Änderungsvorschläge zu sprechen. Was ist für ihn wichtig, sind seine Wünsche realisierbar, sind sie begründet? Seien Sie offen für Ihr Gegenüber und nehmen Sie es ernst.
  6. Fassen Sie positiv zusammen: Wenn Änderungen, Aufgaben, Wünsche, aber auch Verpflichtungen des Azubis festgelegt wurden, rekonstruieren Sie selbige in einer positiven Art noch einmal kurz. Das schafft Verbindlichkeit und einen positiven Abschluss.

Fazit

Bis zu einem gewissen Maße sind krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Ausbildung normal. Wie lange und oft ein Azubi fehlen darf, ist außerdem nicht gesetzlich geregelt. Als Faustregel wird allerdings oft die 10-Prozent Marke genommen, d.h. der Azubi darf nicht mehr als 10 Prozent seiner Ausbildungszeit fehlen. Überschreiten die Fehlzeiten diese Marke, können im schlimmsten Fall die Kündigung und der Ausschluss von der Abschlussprüfung drohen.

Letztlich sollte es Ihnen als Ausbilder jedoch nicht darum gehen, dem Auszubildenden Steine in den Weg zu legen, sondern ihn bei seiner Zukunftsgestaltung zu unterstützen. Schenken Sie ihm Vertrauen und kümmern Sie sich persönlich, dann wird auch die Motivation aufrechterhalten.#

FAQ

Das ist nicht gesetzlich geregelt, es findet aber oftmals die 10-Prozent Marke Anwendung, d.h. der Azubi darf nicht mehr als 10 Prozent seiner Ausbildungszeit fehlen.
Ja, im schlimmsten Fall. Doch es gibt sehr hohe gesetzliche Hürden, die eine betriebliche Kündigung aufgrund erhöhter Fehlzeiten ist so gut wie ausschließen.
Ja, aber dies entscheidet die zuständige Handelskammer nach einer Einzelfallprüfung.
Zuallererst sollte ein klärendes Gespräch geführt werden. Finden Sie heraus, weshalb der Azubi so oft fehlt und was Sie dagegen unternehmen können.