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Ausbildungszeugnis erstellen: Inhalt, Form + Muster-Formulierungen

Nach spätestens 3 Jahren schließen Auszubildende ihre Ausbildung im Betrieb ab. Für das Unternehmen ist es an der Zeit zu entscheiden, ob der Auszubildende übernommen wird oder nicht. Das Verhalten und die Zufriedenheit mit der allgemeinen Leistung des Azubis sollten bei dieser Entscheidung im Mittelpunkt stehen. Egal wie die Entscheidung ausfällt – ein Ausbildungszeugnis steht jedem Auszubildenden zu. Doch wie erstellen Sie als Arbeitgeber oder Ausbilder ein angemessenes Ausbildungszeugnis? Welche Inhalte gehören hinein und welche Form muss es aufweisen? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Angaben in ein Ausbildungszeugnis gehören - und welche nicht. Zugleich erhalten Sie hilfreiche Beispiel-Formulierungen und vollständige Muster für professionelle Ausbildungszeugnisse.
Inhaltsverzeichnis

Haben Auszubildende einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Generell hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Ausfertigung eines Arbeitszeugnisses. Wesentlich sind in diesem Zusammenhang die folgenden rechtlichen Vorgaben:

Für Auszubildende gilt ein äquivalenter Anspruch, der sich eindeutig aus dem § 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ableitet.

Definition: Was versteht man unter einem Ausbildungszeugnis?

Als Ausbildungszeugnis bezeichnet man ein offizielles Dokument, das jeder Auszubildende am Ende seiner Ausbildung als Nachweis und Beurteilung erhält.

Ähnlich wie bei einem Arbeitszeugnis kann ein Ausbildungszeugnis als einfaches Arbeitszeugnis oder qualifiziertes Zeugnis konzipiert werden. Der § 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erklärt die Unterschiede:

  • Einfaches Ausbildungszeugnis: Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und das Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden enthalten.
  • Qualifiziertes Ausbildungszeugnis: Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung (qualifiziertes Ausbildungszeugnis) aufzunehmen.

Wann müssen Sie ein Ausbildungszeugnis ausstellen?

§ 16 BBiG gibt Unternehmen auf, dass Auszubildende grundsätzlich bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis haben. Somit gilt für das Ausbildungszeugnis der gleiche Anspruch wie für ein Arbeitszeugnis. Diese Verpflichtung bedeutet für die Praxis, dass Unternehmen als Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen müssen, wenn die Ausbildung regulär oder vorzeitig endet.

Auszubildende können ihr Arbeits- oder Ausbildungszeugnis schriftlich oder mündlich beim Ausbilder oder der HR-Abteilung anfordern. In vielen Betrieben erhalten sie das Zeugnis automatisch und unaufgefordert am Ende ihrer Ausbildungszeit.

Auch in den folgenden Fällen hat der Auszubildende einen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis vom Arbeitgeber:

  • bei einem internen Ausbildungswechsel,
  • bei einem Ausbildungsabbruch und
  • bei einem Ausbildungswechsel auf Veranlassung des Betriebes.

Was sind die Folgen, wenn kein Ausbildungszeugnis ausgestellt wird?

Unternehmen sind auf Grundlage von § 16 BBiG uneingeschränkt verpflichtet, ein Ausbildungszeugnis am Ende einer Ausbildung auszustellen. Aufgaben und die Leistung müssen aufgelistet und auf Verlangen bewertet werden.

Wird das Arbeitszeugnis nach mehrmaliger Anmahnung und Fristverlängerung nicht erstellt, steht Lehrlingen der Klageweg vor dem Arbeitsgericht offen. Auf diese Weise können sie ihren Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses für Azubis § 5 BBiG durchzusetzen.

Bis wann müssen Sie das Ausbildungszeugnis erstellt haben?

Juristen empfehlen, dass das Ausbildungszeugnis am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Azubi persönlich übergeben werden sollte. Spätestens nach 2 bis 3 Wochen nach Beendigung der Ausbildung sollte das Ausbildungszeugnis erstellt und übergeben sein.

Für ehemalige Azubis ist es sinnvoll, eine Frist für die Konzeption des Zeugnisses festzusetzen. Mit einer klaren Terminvorgabe stellen Azubis sicher, dass Unternehmen nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, um das Ausbildungszeugnis oder das Arbeitszeugnis zu erstellen. Dies ist im Besonderen wichtig, wenn der Arbeitsvertrag nach der Ausbildung befristet ist oder keine Weiterbeschäftigung im Lehrbetrieb möglich war.

Aus Unternehmenssicht ist es zielführend, das Ausbildungszeugnis umgehend zu erstellen. Auf diese Weise leisten sie ihren Beitrag, um das berufliche Fortkommen ihrer Auszubildenden zu sichern.

Form: Wie muss ein Ausbildungszeugnis aussehen?

Der Gesetzgeber gibt äquivalent zum Arbeitszeugnis vor, dass ein Zeugnis nach der Ausbildung in schriftlicher Form ausgehändigt werden muss. Die elektronische Form bei Arbeitszeugnissen ist ausgeschlossen.

Der § 16 BBiG enthält einen wichtigen Zusatz zu den Unterschriften unter einem Ausbildungszeugnis. „Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.“

Auszubildende können, ähnlich wie Angestellte, zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis wählen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält neben den Pflichtangaben weiterführende Informationen über das Sozialverhalten, die Arbeitsweise und die Arbeitsleistung des Azubis.

Die persönlichen, wohlwollenden und beurteilenden Formulierungen machen das Arbeitszeugnis wertvoll. Sie garantieren, dass potenzielle Arbeitgeber den Auszubildenden im Rahmen einer schriftlichen Bewerbung bereits anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen positiv beurteilen können.

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Wer darf das Ausbildungszeugnis unterschreiben?

Generell der Ausbilder im Betrieb sowie ein Geschäftsführer oder der Personalleiter. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.

Inhalt: Welche Angaben muss ein Ausbildungszeugnis beinhalten?

Das BBiG erklärt den verbrieften Rechtsanspruch von Auszubildenden auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung der Ausbildung. Es kann als einfaches Ausbildungszeugnis oder als qualifiziertes Ausbildungszeugnis konzipiert sein. Auszubildende sollten ihren Rechtsanspruch auf Grundlage von § 16 BBiG ausschöpfen und generell ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis anfordern. Warum dies wichtig ist, erkennt man bei einer Gegenüberstellung beider Zeugnisarten.

Einfaches AusbildungszeugnisQualifiziertes Ausbildungszeugnis
Überschrift: AusbildungszeugnisÜberschrift: Ausbildungszeugnis
Art der BerufsausbildungArt der Berufsausbildung
Dauer der BerufsausbildungDauer der Berufsausbildung
Ziel der BerufsausbildungZiel der Berufsausbildung
Erworbene berufliche Fertigkeiten ohne BeurteilungErworbene berufliche Fertigkeiten ohne Beurteilung
Kenntnisse und Fähigkeiten des Azubis ohne BeurteilungKenntnisse und Fähigkeiten des Azubis ohne Beurteilung
Rechtsgültige UnterschriftenFertigkeiten und Kenntnisse mit Beurteilung
Ausbildungsbereitschaft
Ausbildungsbefähigung
Lern- und Arbeitsweise
Arbeitserfolg und besondere Fähigkeiten
Sozialkompetenzen
Zusammenfassende Beurteilung der Leistung und Schlussformel
Rechtsgültige Unterschriften

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachem und qualifiziertem Ausbildungszeugnis?

Stellt man ein einfaches Ausbildungszeugnis der qualifizierten Variante gegenüber, sind die Unterschiede auf den ersten Blick sichtbar. Das qualifizierte Ausbildungszeugnis enthält wertende und beschreibende Informationen über die Arbeitsweise, die Ausbildungsbereitschaft und die Sozialkompetenz des Azubis. Ein einfaches Ausbildungszeugnis kann im Gegensatz als schriftliche Bescheinigung oder Bestätigung angesehen werden.

Bewirbt sich ein Azubi nach einer bestandenen Ausbildungsprüfung mit einem einfachen Ausbildungszeugnis, ist dies im Bewerbungsprozess in den meisten Fällen kontraproduktiv. Der potenzielle Arbeitgeber kann anhand des Zeugnisses nicht einschätzen, ob Leistung, Eigenschaften und die erworbenen Fähigkeiten des Kandidaten für ein Onboarding im Betrieb ausreichend sind. Aus diesem Grund ist es für jeden Auszubildenden essenziell, neben einem Berufsschulzeugnis ebenfalls ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis nach Abschluss der Ausbildung zu erhalten. Aus Arbeitgebersicht wirkt die Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses ebenfalls professionell, da sich das Unternehmen im Zeugnis als mitarbeiterzentriert darstellen kann.

Was darf nicht im Ausbildungszeugnis stehen?

Der § 109 der Gewerbeordnung (GewO) stellt Arbeitgeber in die Verantwortung, Arbeitszeugnisse, zu denen ebenso die Ausbildungszeugnisse gehören, klar und verständlich zu formulieren.

Zeugnisse dürfen keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer oder Auszubildenden zu treffen. Aus diesem Grund dürfen im Zeugnis keine Informationen enthalten sein, die nicht mit der Ausbildung in Zusammenhang stehen.

Ebenfalls dürfen keine Persönlichkeitsmerkmale thematisiert werden, die als diskriminierend aufgefasst werden könnten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt, dass eine Diskriminierung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nicht statthaft ist.

Beispielsweise darf im Zeugnis nicht vermerkt sein, dass das Ausbildungsverhältnis aufgrund von mehrfachen längerfristigen Fehlzeiten arbeitgeberseitig gekündigt wurde.

Geringfügige negative Verfehlungen wie seltenes Zuspätkommen oder ein einmaliges unangemessenes Verhalten, Differenzen mit Kollegen oder Vorgesetzten oder ein fachlicher Fehler gehören ebenfalls nicht ins Ausbildungszeugnis.

Zeugnissprache: Formulierungen für gute und schlechte Bewertungen

Die folgende Tabelle zeigt Beispiel- und Muster-Formulierungen in Form von Zeugniscodes für gute und schlechte Bewertungen von Auszubildenden:

LeistungsbeurteilungPositive BeurteilungNegative Beurteilung
Fertigkeiten und KenntnisseSie hat sich gute Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet. (gut)Sie hat sich alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten einer Kauffrau für Bürokommunikation angeeignet. (ausreichend)
AusbildungsbereitschaftHerr Müller identifizierte sich vollkommen mit seiner Ausbildung und zeigte konstant eine ausgezeichnete Leistungsbereitschaft und Einsatzfreude. (sehr gut)Herr Müller hat sich um seine Ausbildung gekümmert. (ausreichend)
AusbildungsbefähigungSie war eine jederzeit belastbare und ausdauernde Auszubildende, die über ein ausgeprägtes Denk- und Urteilsvermögen und eine schnelle Auffassungsgabe verfügt. (gut)Sie ist für den Beruf einer Kauffrau für Bürokommunikation befähigt. (befriedigend)
Lern- und ArbeitsweiseEr arbeitete jederzeit sehr zuverlässig, zielstrebig und äußerst sorgfältig. (sehr gut)Er arbeitete und lernte in der Regel effizient und zielstrebig. (mangelhaft)
ArbeitserfolgIhre Arbeitsergebnisse waren auch bei gestiegenen Anforderungen durchgängig von sehr guter Qualität. (sehr gut)Arbeitsqualität, -menge und -tempo entsprachen oft unseren Erwartungen. (mangelhaft)
GesamtbeurteilungSeine Leistungen fanden während der gesamten Ausbildungszeit stets unsere vollste Anerkennung. (sehr gut)Er hat zu unserer Zufriedenheit gelernt und gearbeitet. (ausreichend)

Beispiel eines einfachen Ausbildungszeugnisses

Frau Jennifer Müller ist vom 01.08.2021 bis 31.07.2024 in unserem Unternehmen zur Kauffrau für Bürokommunikation ausgebildet worden.

Die Meier & Sohn GmbH, ein Unternehmen der HCR-Gruppe, ist ein führender Systemanbieter von elektronischen Sicherheitssystemen.

Frau Jennifer Müller wurde in den Abteilungen Marketing, Verkauf, Buchhaltung ausgebildet.

Während ihrer Ausbildung besuchte Frau Müller die Kaufmännischen Schulen Offenburg im Blockunterricht.  

Ihr wurden alle von der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Vor allem die folgenden fachlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten wurden Frau Müller während ihrer Ausbildung vermittelt:

  • Büroprozesse,              
  • Geschäftsprozesse, 
  • Auftragssteuerung und -koordination,            
  • Personalwesen,          
  • Marketing und Vertrieb.

Leider können wir Frau Müller nicht in ein festes Arbeitsverhältnis übernehmen, da wir derzeit keinen freien Arbeitsplatz zur Verfügung haben.

(Datum sowie rechtsverbindliche Unterschriften)

Muster 1 für ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis

Frau Jennifer Müller hat bei uns vom 01.08.2021 bis 31.07.2024 die Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation absolviert.

Die Meier & Sohn GmbH, ein Unternehmen der HCR-Gruppe, ist ein führender Systemanbieter von elektronischen Sicherheitssystemen.

Frau Jennifer Müller wurde in den Abteilungen Marketing, Verkauf, Buchhaltung ausgebildet.

Während ihrer Ausbildung besuchte Frau Müller die Kaufmännischen Schulen Offenburg im Blockunterricht.  

Ihr wurden alle von der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Ihre fachlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bewerten wir wie folgt:

  • Büroprozesse – gut
  • Geschäftsprozesse – befriedigend
  • Auftragssteuerung und -koordination – gut
  • Personalwesen – sehr gut
  • Marketing und Vertrieb – gut

Frau Müller hat sich alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten einer Kauffrau für Bürokommunikation mit gutem Erfolg angeeignet. Sie interessierte sich in hohem Maße für alle Ausbildungsinhalte und war stets gut motiviert.

Dank ihrer schnellen Auffassungsgabe und ihrem ausgeprägten Denk- und Urteilsvermögen konnte sie auch komplizierte Zusammenhänge schnell zutreffend erfassen und umgehend Lösungen finden. Sie ging stets planvoll an die ihr übertragenen Arbeiten heran und arbeitete auch unter Zeitdruck absolut zuverlässig und sorgfältig.  Arbeitsqualität, -menge und -tempo von Frau Müller lagen während der gesamten Ausbildungszeit konstant weit über den Erwartungen an Auszubildende.

Ihre Leistungen fanden während der gesamten Ausbildungszeit immer unsere volle Anerkennung.

Wegen ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art war Frau Müller bei den Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen sehr beliebt. Auch gegenüber unseren Kunden war ihr Verhalten stets einwandfrei. Darüber hinaus fügte sich Frau Müller als Auszubildende immer gut in die wechselnden Abteilungen ein.

Die Prüfung bestand Frau Müller vor dem Prüfungsausschuss der IHK Offenburg am 20.06.2024 mit der Note „gut“.

Wir freuen uns, Frau Müller aufgrund ihrer hervorragenden Leistungen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen zu können und wünschen uns eine weiterhin gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Offenburg, den 31.07.2024

ppa. Karl-Heinz Kazmarek                                       Siglinde Schmidt

Geschäftsführer                                                       Leiterin Aus- und Fortbildung

Muster 2 für ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis mit der Note 2

(Spezifische Einleitung) Herr Michael Meier, geboren am 23.07.2005, hat vom 01.08.2021 bis zum 30.06.2024 eine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation in unserem Unternehmen absolviert. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es wurden die Fertigkeiten und Kenntnisse entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt. Die Ausbildung hatte folgende Inhalte (Auflistung von erlernten Tätigkeiten)

  • (Inhalte werden nach Wichtigkeit aufgelistet)

Herr Meier hat sich von Anfang an mit starkem Engagement und großem Interesse mit der Ausbildung und den Ausbildungsinhalten beschäftigt. Er zeigte stets ein hohes Maß an Initiative, Fleiß und Eifer. (Ausbildungsbereitschaft)

Er hat sich gute, fundierte Fachkenntnisse erworben und ist in der Lage, diese auch bei schwierigen Aufgabenstellungen mit großer Sicherheit anzuwenden. Sein Fachwissen liegt über dem Durchschnitt. (Ausbildungsbefähigung)

Nach Einweisung in neue Arbeitsbereiche arbeitete Herr Meier gründlich und genau. Insbesondere bei der Erstellung von umfangreichen Excel-Kalkulationstabellen hat sich Herr Meier spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet und diese erfolgreich in unser Unternehmen eingebracht. (Information über den Erwerb spezifischer Kenntnisse und Fähigkeiten)

Die Ausführung seiner Arbeit entsprach unserem Qualitätsstandard. Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen bei praktischen Arbeiten jederzeit über den üblichen Erwartungen an Auszubildende. (Lern- und Arbeitsweise des Azubis)

Das Verhalten von Herrn Meier war zu jeder Zeit vorbildlich, und er wurde von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gleichermaßen geschätzt. (Sozialkompetenz)

Zusammenfassend hat Herr Meier stets zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und seine Aufgaben erledigt. Herr Meier hat seine Ausbildung mit gutem Prüfungsergebnis bei der IHK Münster in Münster abgeschlossen. Wir freuen uns, Herrn Meier in ein befristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen.  

Wir danken Herrn Meier für die sehr gute und angenehme Zusammenarbeit während der Ausbildungszeit und wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute. (Ergebnisse der Tätigkeit, Beurteilung und Schlussformel)

(Datum sowie rechtsverbindliche Unterschrift)

Haben Auszubildende einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Auf Verlangen des Auszubildenden müssen Unternehmen auch ein Zwischenzeugnis ausstellen. Gründe für diesen Anspruch könnten sein:

  • die zwischenzeitliche Einberufung zur Bundeswehr und die langfristige Unterbrechung des Ausbildungsverhältnisses,
  • der Wechsel des Ausbilders oder
  • der Wunsch des Auszubildenden sein, sich eine andere Ausbildung zu suchen.

Wer stellt das Arbeitszeugnis aus?

In den meisten Fällen stellt die HR-Abteilung das Ausbildungszeugnis aus. Hierfür nutzt sie die Informationen des Ausbilders als Vorgesetzten oder anderer Mitarbeiter, die direkt mit dem Auszubildenden zusammengearbeitet haben und seine Leistungen beurteilen können.

In kleineren Unternehmen stellt der direkte Vorgesetzte oder Firmenchef das Ausbildungszeugnis aus.