Arbeitszeiten in der Ausbildung: Stundenzahl und Nachtarbeit
Wie lange dürfen Auszubildende unter 18 Jahren arbeiten?
Minderjährige Auszubildende werden nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geschützt. Denn für Personen unter 18 Jahren gelten vor allem in puncto Arbeitszeit restriktivere Regelungen, die Unternehmen beachten müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Diese Arbeitszeit-Regelungen sind im Hinblick auf minderjährige Auszubildende wichtig:
- Arbeitszeiten: Auszubildende dürfen nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten. Bei minderjährigen Azubis gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Außerdem dürfen Azubis unter 18 an maximal fünf Tagen pro Woche arbeiten.
- Uhrzeiten: Die Arbeitszeiten im Ausbildungsbetrieb müssen zwischen 6 und 20 Uhr liegen.
- Ruhezeiten: Zwischen den Arbeitstagen haben jugendliche Azubis einen Anspruch auf zwölf Stunden Freizeit.
- Pausen: Minderjährige Azubis müssen nach viereinhalb bis sechs Stunden 30 Minuten Pause machen, nach mehr als sechs Stunden Arbeitszeit eine komplette Stunde. Diese Pausenzeiten sind verpflichtend.
- Wochenende: Unter 18-Jährige dürfen weder am Samstag noch am Sonn- und Feiertag arbeiten.
- Berufsschulzeiten: Die Zeit, die ein Auszubildender in der Berufsschule verbringt, ist als Arbeitszeit anzurechnen. Das Unternehmen ist also zur Freistellung des minderjährigen Azubis gezwungen. Dabei entsprechen fünf Schulstunden am Berufsschultag acht Stunden normaler Arbeitszeit im Betrieb. Wird die Berufsausbildung im Blockunterricht absolviert, wird eine Woche Blockunterricht in eine 40-Stunden-Woche umgerechnet.
- Urlaub: Der Urlaubsanspruch ist nach Lebensjahr gestaffelt: Jugendliche unter 16 Jahren haben im Jahr mindestens 30 Tage frei, unter 17-Jährige müssen mindestens 27 Urlaubstage nehmen und unter 18-Jährige haben einen Anspruch von mindestens 25 Urlaubstage pro Jahr.
- Schichtarbeit: Azubis dürfen in der Schichtarbeit eingesetzt werden. Aber Vorsicht: Unter 18-Jährigen ist es nicht gestattet, Nachtarbeit zu übernehmen. Denn spätestens ab 23 Uhr müssen die minderjährigen Azubis den Heimweg antreten.
- Überstunden: Mehrarbeit ist während der Ausbildungszeit normalerweise nicht vorgesehen. Ein minderjähriger Azubi darf daher nur im äußersten Notfall Überstunden im Betrieb machen und hat dann innerhalb der nächsten drei Wochen einen Anspruch auf einen Freizeitausgleich.
Wie sind die Arbeitszeitregelungen bei Auszubildenden über 18 Jahren?
Für volljährige Auszubildende, die bereits über 18 Jahre alt sind, gilt wie für alle Arbeitnehmer das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Welche Regelungen Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier:
- Arbeitszeiten: Bei volljährigen Azubis gilt eine wöchentliche Höchstarbeitsdauer von 48 Stunden. Auch Auszubildende über 18 dürfen lediglich an fünf Tagen pro Woche arbeiten.
- Uhrzeiten: Die Arbeitszeiten müssen in keinem bestimmten Zeitraum liegen.
- Ruhezeiten: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht für Azubis über 18 eine Ruhepause von 11 Stunden vor.
- Pausen: Volljährige Azubis müssen nach spätestens sechs Stunden 30 Minuten pausieren und nach neun Stunden 45 Minuten. Die Pause lässt sich auch in andere Zeitabschnitte aufteilen – diese müssen dann aber mindestens 15 Minuten betragen.
- Wochenende Samstag ist für über 18-Jährige ein ganz normaler Arbeitstag – sofern dies im Vertrag festgelegt wurde. Allerdings dürfen auch volljährige Azubis nicht am Sonntag arbeiten.
- Berufsschulzeiten: Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) zählt der Berufsschulunterricht als Arbeitszeit. Daher muss der Betrieb die Auszubildenden für die Zeit in der Berufsschule freistellen. Für minderjährige und volljähroge Azubis gelten also die gleichen Regelungen und eine Woche Blockunterricht wird als 40-Stunden-Woche angerechnet.
- Urlaub: Erwachsene Azubis haben einen Mindestanspruch von 24 Tagen Urlaub pro Jahr.
- Schichtarbeit: Für volljährige Azubis gibt es keine Ausnahmen: Sie dürfen ganz normal in Mehrschichten und auch in der Nachtschicht arbeiten.
- Überstunden: Auch für erwachsene Auszubildende sind in der Regel keine Überstunden vorgesehen – bedingt darf er jedoch welche machen. Schließlich gibt es oftmals Branchen – wie zum Beispiel die Gastronomie – in denen Überstunden zum alltäglichen Geschäft gehören. Fallen daher bei einem Azubi Überstunden an, müssen diese dann entweder ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Sind Schichtdienst und Nachtarbeit für Azubis erlaubt?
Ausnahmen bestätigen die Regel: Dieses Sprichwort passt auch in den Kontext der Arbeitszeiten von Azubis. Bei besonderen Umständen gelten schließlich auch besondere Regelungen. Denn je nachdem, wo die Ausbildung absolviert wird, ist es manchmal notwendig, dass ein Azubi auch am Samstag, Sonntag oder am Abend arbeitet: So zum Beispiel in der Gastronomie oder im Einzelhandel. Trifft diese Branche auf Ihr Unternehmen zu, helfen Ihnen diese Informationen sicher weiter:
- Arbeitszeit: Es ist erlaubt, die Höchstdauer von acht Stunden pro Tag nach oben zu setzen, um dadurch einen Brückentag zwischen Feiertag und Wochenende auszugleichen. Außerdem gilt dies auch, wenn die Arbeitszeit an anderen Werktagen verkürzt werden soll.
- Uhrzeiten: Wenn es sich um eine Ausbildung in der Landwirtschaft, Bäckereien und Konditoreien oder im Gast- und Schaustellergewerbe handelt, dürfen Azubis auch zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten.
Hierbei gelten jedoch sehr spezielle Vorschriften, die vor allem bei minderjährigen Azubis greifen und im Ausbildungsvertrag festgehalten werden müssen. Ab 16 Jahren ist es beispielsweise für Azubis erlaubt, auch bis 22 Uhr zu arbeiten, jedoch nicht länger. In mehrschichtigen Betrieben dürfen über 16-Jährige zudem bis 23 Uhr arbeiten. Für Arbeitnehmer über 18 gelten diese Regeln nicht. Denn sie dürfen ohne Einschränkungen auch nachts arbeiten. - Wochenende: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auch an Samstagen und Sonntagen arbeiten, wenn im selben Monat mindestens zwei Samstage und Sonntage arbeitsfrei bleiben. Dennoch bleibt die Fünftagewoche bestehen. Das bedeutet, dass der Samstag oder Sonntag, an dem gearbeitet wird, durch einen anderen Tag in der Woche ausgeglichen werden muss.
Außerdem gibt es Ausnahmen, wenn diese im Tarifvertrag vorgesehen sind. So ist es beispielsweise erlaubt, die Höchstarbeitsdauer auf neun Stunden zu erhöhen, wenn die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von zwei Arbeitsmonaten die 40-Stunden-Marke nicht überschreitet. Darüber hinaus dürfen auch saisonbedingte Änderungen vorgenommen werden, wie es oftmals im Gastgewerbe der Fall ist.
Anstellung von Azubis: Diese Tipps helfen Ihnen weiter
Wie dieser Beitrag zeigt, gibt es bei der Anstellung von jungen Auszubildenden für Mitarbeiter der Personalabteilung so einiges zu beachten. Schließlich sind die rechtlichen Vorschriften, wie lange und wie oft ein Azubi arbeiten darf, vom jeweiligen Kontext abhängig.
Um Sie auf alle Eventualitäten einzustellen, sind hier die wichtigsten Tipps für die Anstellung eines Auszubildenden zusammengestellt:
- Tipp 1: Klären Sie den Azubi und seine direkten Vorgesetzten über die Vorschriften, die im Arbeitszeitgesetz verankert sind, auf. Es ist wichtig, dass der Azubi über seine Rechte und Pflichten Bescheid weiß. Denn falls er länger arbeitet, als er darf, oder seine vorgeschriebenen Pausen nicht einhält, verstößt das Unternehmen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz – und riskiert damit eine Geldstrafe.
- Tipp 2: Erinnern Sie den Azubi an die vorgeschriebenen Regelungen und Pausenzeiten. Denn falls es doch einmal Probleme mit Überstunden, Urlaub oder Schichtarbeit geben sollte, sind Sie der erste Ansprechpartner für den Auszubildenden. Beraten Sie ihn bei möglichen Fragen und erinnern Sie ihn an seine Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb.
Vor allem bei minderjährigen Auszubildenden gibt es viele Vorschriften, an die sich der Azubi und das Unternehmen halten müssen. Diese auch wirklich zu beachten, lohnt sich aber für beide Seiten: Denn fühlt sich der Mitarbeiter nicht überarbeitet, profitiert das Unternehmen von einem motivierten Azubi.
Checkliste: Arbeitszeit von Auszubildenden
1. Tägliche Arbeitszeit:
- Maximal 8 Stunden pro Tag (in Ausnahmefällen bis zu 8,5 Stunden).
2. Wöchentliche Arbeitszeit:
- Maximal 40 Stunden pro Woche.
3. Pausenzeiten:
- 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden.
- 60 Minuten Pause bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit.
4. Ruhezeit:
- Mindestens 12 Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen.
5. Arbeitszeit bei Jugendlichen (< 18 Jahre):
- Keine Arbeit vor 6 Uhr oder nach 20 Uhr.
- Keine Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (Ausnahmen in bestimmten Branchen).
6. Berufsschultage:
- Berufsschultage zählen als Arbeitszeit.
- Bei mehr als 5 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten) am Tag ist keine zusätzliche Arbeit erlaubt.
7. Überstunden:
- Nur in Ausnahmefällen und mit Ausgleich durch Freizeit.