Infografik zur Besoldung nach der Tariftabelle im öffentlichen Dienst.

Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD): Entgelttabellen und Hintergrundinfos

Die Bezahlung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt. Dieser Artikel geht darauf ein, welche Gehaltsstrukturen im öffentlichen Dienst verankert sind und was der TVöD im Einzelnen regelt. Sie erhalten Informationen über die unterschiedlichen Tariftabellen und einen Einblick, wie die Eingruppierung im öffentlichen Dienst geregelt ist.
Inhaltsverzeichnis

Der öffentliche Dienst in Deutschland ist das Rückgrat der Gesellschaft. Millionen von Menschen profitieren täglich von den Dienstleistungen, die durch die 5,3 Millionen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst erbracht werden. Zum öffentlichen Dienst in Deutschland gehören alle Beschäftigten, die in staatlichen oder kommunalen Institutionen arbeiten, wie Beamte, Angestellte und Arbeiter in Behörden, Schulen, Universitäten, Polizei und Feuerwehr. Ohne den öffentlichen Dienst in Deutschland wären die verlässliche Infrastruktur und viele Dienste, die für uns selbstverständlich sind, nicht möglich. Von der Müllabfuhr über die Gesundheitsversorgung bis hin zur Bildung müsste jeder öffentliche Zweig privatwirtschaftlich organisiert werden.

Überblick: Gehalt im öffentlichen Dienst

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) umfasst verschiedene Einkommensgruppen und Bereiche, darunter die Verwaltung, Sparkassen und die Bundesverwaltung. Die Entgelttabellen sind in unterschiedliche Tarifverträge unterteilt, wie TVöD Bund, TVöD VKA (für kommunale Beschäftigte) und TVöD-S (für Sparkassen).

In der Verwaltung beginnt das Einstiegsgehalt in der niedrigsten Entgeltgruppe (EG 1) bei etwa 2.350 Euro brutto monatlich. In der höchsten Entgeltgruppe (EG 15) kann das Gehalt bis zu etwa 7.750 Euro brutto monatlich betragen.

An den folgenden repräsentativen Praxisbeispielen ist ablesbar, wie Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gemäß spezifischer Entgelttabelle entlohnt werden:

Verwaltungsangestellter in Entgeltgruppe 5:

Diese Position könnte beispielsweise von einem Sachbearbeiter in einer kommunalen Behörde eingenommen werden, der für die Bearbeitung von Anträgen und die Verwaltung von Bürgeranliegen zuständig ist. Mit einem Einstiegsgehalt von etwa 2.900 Euro brutto monatlich steigt das Gehalt mit zunehmender Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit. Nach einigen Jahren könnte der Verwaltungsangestellte die höchste Stufe innerhalb der Entgeltgruppe 5 erreicht haben. In dieser Stufe kann das Gehalt auf etwa bis zu 3.570 Euro brutto monatlich ansteigen. Das genaue Entgelt ist abhängig von kommenden Tarifverhandlungen und regionalen Unterschieden.

Sachbearbeiter in Entgeltgruppe 9:

Ein Sachbearbeiter in der Entgeltgruppe 9a könnte in einer Bundesbehörde tätig sein, beispielsweise im Bereich der Finanzverwaltung oder im Personalwesen. Diese Position erfordert in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und möglicherweise zusätzliche Qualifikationen oder Berufserfahrung. Das Einstiegsgehalt liegt bei etwa 3.500 Euro brutto monatlich. Nach einigen Jahren könnte der Sachbearbeiter die höchste Stufe innerhalb der Entgeltgruppe 9 erreicht haben. In dieser Stufe kann das Gehalt auf bis zu 4.700 Euro brutto monatlich ansteigen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durch Fortbildungen oder Übernahme von zusätzlichen Verantwortungen in eine höhere Entgeltgruppe aufzusteigen, was das Gehalt weiter erhöhen könnte.

Beide Beispiele zeigen, wie der TVöD eine klare Struktur für Gehaltsentwicklungen bietet.

Definition TVöD – Regelungen und rechtliche Vorgaben

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD, ist ein umfassendes Regelwerk. Es regelt die Arbeitsbedingungen für Angestellte im öffentlichen Dienst in Deutschland vollumfänglich. Neben der Gehaltsstruktur umfasst der TVöD auch Vorgaben zu Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigungsschutz und Altersvorsorge. Der TVöD definiert somit die arbeitsrechtliche Grundlage für eine faire und gerechte Behandlung der Beschäftigten. Der Tarifvertrag stellt zusätzlich sicher, dass die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst transparent und nachvollziehbar sind.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wird zwischen der Arbeitgeberseite und Gewerkschaften verhandelt. Die Arbeitgeberseite wird durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Bund vertreten. Auf der Arbeitnehmerseite sind vor allem drei Gewerkschaften federführend an der Verhandlung mit der Arbeitgeberseite beteiligt:

  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB),
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di),
  • Deutscher Beamtenbund (DBB).

Vorstellung der unterschiedlichen TVöD-Entgelttabellen

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) umfasst unterschiedliche Tariftabellen. Sie legen die Vergütungsstrukturen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst eindeutig fest, um deutschlandweit Transparenz und eine gleiche Bezahlung zu sichern. Die wichtigsten Entgelttabellen umfassen:

TVöD Bund

Gültig für Beschäftigte des Bundes ab 1. März 2024. Gültig bis: 31.12.2024

Entgelt-gruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E155.504,005.863,926.265,406.813,497.377,297.748,20
E145.003,845.329,755.755,376.227,686.754,167.132,13
E134.628,764.985,955.392,575.834,046.353,536.635,44

Die Tabelle umfasst insgesamt 15 Entgeltgruppen, wobei E15 die höchste und E1 die niedrigste Gruppe darstellt. Die Komplettliste als Tabelle kann auf dem Infoportal für den Öffentlichen Dienst eingesehen werden.

TVöD VKA

Die Entgelttabelle des TVöD VKA gilt für alle Beschäftigten der Kommunen, zu denen die Städte und Gemeinden gehören. Er ist seit 01.03.2024 gültig. Die Struktur ist ähnlich wie beim TVöD Bund. Sie kann in den konkreten Beträgen abweichen. Das Entgelt nach TVöD VKA finden Sie ebenfalls im Infoportal für den Öffentlichen Dienst.

TV-L

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regelt die Vergütung für Beschäftigte der deutschen Bundesländer, mit Ausnahme von Hessen. Zum 01.11.2024 erfolgt eine Anpassung des Tarifvertrags. Beschäftigte erhalten eine Erhöhung der Bezüge um 200 Euro. Der Tarifvertrag ist bis 31.10.2025 gültig.

EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E155217,315594,355793,596501,277037,157242,26
E144742,645085,935367,635793,596446,276633,6
E134388,384708,074948,545415,726061,536237,38
Auszug aus der Entgelt-Tabelle TV-L

Der TVöD ist in die folgenden Entgelttabellen, abhängig der spezifischen Funktion unterteilt:

  • TVöD Bund: Bundesverwaltung,
  • TVöD VKA: Kommunen,
  • TVöD-S: Sparkassen,
  • TVöD-SuE: Sozial- und Erziehungsdienst,
  • TVöD-E: Entsorgung,
  • TVöD-V: Verwaltung,
  • TVöD-B: Pflege und Betreuung,
  • TVöD-F: Flughäfen,
  • TVöD-P: Pflegepersonal,
  • TVöD-N: Nahverkehr,
  • TV-L: Länder,
  • TV-H: Hessen,
  • TV-Forst: Forstwirtschaft,
  • TV-BA: Bundesagentur für Arbeit,
  • IKK: Innungskrankenkassen,
  • BG-AT: Berufsgenossenschaften,
  • SVFLG: Forst-, Landschafts- und Gartenbau,
  • AOK: Ortskrankenkassen,
  • DRV: Rentenversicherung,
  • Kirchliche Tarifverträge: Kirchen,
  • Wohlfahrtsverbände: AWO, DRK, Paritätischer Verband.
  • Ärzte an Universitätskliniken werden im TV-L inkludiert. Ärzte in kommunalen Krankenhäusern werden über den VKA eingruppiert. Ärzte im Bundesdienst werden nach TVöD allgemein bezahlt. Ärzte im Landesdienst, außerhalb von Universitätskliniken werden nach TV-L eingruppiert.

Wie erfolgt die Eingruppierung?

Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe basiert auf zwei klar festgelegten Faktoren:

  1. Übertragene Aufgaben und deren Wertigkeit gemäß der Entgeltordnung.
  2. Bildungsabschluss und Qualifikation des Beschäftigten.

Unstrittig ist, dass Beschäftigte mit einer 2-3-jährigen Berufsausbildung in den Entgeltstufen E5 bis E8 eingruppiert werden. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst mit Bachelor- oder Fachhochschulabsolventen starten in E9 bis E12. Master-, Hochschulabsolventen oder Promovierte werden in die Gruppen E13 bis E15 eingestuft. Die Eingruppierung erfolgt automatisch auf Basis der Tätigkeitsmerkmale.

Innerhalb einer Entgeltgruppe gibt es in der Regel 6 Stufen (in E1 nur 5 Stufen). Die Stufenlaufzeit im TVöD bestimmt, wie lange ein Beschäftigter in einer Stufe verbleibt, bevor er in die nächsthöhere Stufe aufsteigt. Für die Entgeltgruppen E2 bis E15 gilt folgende Regelung, siehe Tabelle:

Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
bei Einstellungnach 1 J. in Stufe 1nach 2 J. in Stufe 2nach 3 J. in Stufe 3nach 4 J. in Stufe 4nach 5 J. in Stufe 5

Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch nach Ablauf der jeweilig im Tarifvertrag festgelegten Verweildauer. Er kann bei überdurchschnittlicher Leistung verkürzt oder bei unterdurchschnittlicher Leistung verlängert werden.

Eine Höhergruppierung in die nächste Entgeltgruppe kann erfolgen, wenn sich die Aufgaben des Beschäftigten erheblich ändern. Bei einer Höhergruppierung wird der Beschäftigte mindestens in Stufe 2 der neuen Entgeltgruppe eingestuft. Das bisherige Entgelt wird in jedem Fall garantiert. In vielen Fällen erfolgt die Eingruppierung stufengleich, sodass jemand, der in Stufe 3 war, auch in der höheren Gruppe in Stufe 3 eingestuft wird. In bestimmten Fällen kann ein Garantiebetrag gezahlt werden, um einen Mindestgewinn sicherzustellen. Nach der Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe von Beginn.

Info: Der Personalrat ist bei Eingruppierungen mitbestimmungspflichtig. Beschäftigte haben zudem das Recht, Einsicht in ihre Stellenbeschreibung und Eingruppierungs-Bewertung zu nehmen.