Lohnsteuer: Ist eine Lohnsteueranmeldung nötig, wenn ich nur Minijobber beschäftige?
Lohnst
Lohnsteuer: Wann Sie keine Lohnsteueranmeldung abgeben müssen
Antwort: Sie sind gesetzlich verpflichtet, zu bestimmten Terminen die im Anmeldungszeitraum einbehaltene Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt zu melden und dorthin abzuführen. Keine Lohnsteueranmeldung müssen Sie abgeben
- für Monate, in denen keine Steuerabzugsbeträge anfallen,
- wenn Sie nur geringfügig entlohnte Arbeitnehmer beschäftigen, für deren Arbeitsentgelt Sie die Pauschalsteuer von 2 % an die Minijob-Zentrale entrichten.
Die pauschale Lohnsteuer müssen Sie anmelden und abführen
Achtung: Die pauschale Lohnsteuer, die Sie mit dem Steuersatz von 5, 20 oder 25 % des Arbeitslohns/des Arbeitsentgelts berechnen, müssen Sie dagegen anmelden und abführen.