
Jubiläumsgeld – Anspruch, Höhe und steuerliche Aspekte
- Wer hat Anspruch auf ein Jubiläumsgeld?
- Was ist die sogenannte „betriebliche Übung“?
- Welche rechtlichen Grundlagen für Jubiläumsgeld gibt es?
- Welche Möglichkeiten gibt es, die Höhe des Jubiläumsgeldes zu bestimmen?
- Wie wird das Jubiläumsgeld besteuert?
- Welche Zeiten werden für das Jubiläumsgeld angerechnet?
Neben persönlich Gesten und Sympathie haben Unternehmen im Rahmen eines Jubiläums auch die Möglichkeit, die Betriebszugehörigkeit durch eine Jubiläumszuwendung zu honorieren. Dieser Artikel beschreibt, welche rechtlichen Grundlagen beim Jubiläumsgeld beachtet werden müssen, ob es einen Anspruch auf diese Sonderzahlung gibt und in welcher Höhe eine Jubiläumszuwendung ausgezahlt wird. Außerdem wird der Begriff „betriebliche Übung“ erklärt und Sie erfahren, ob ein Jubiläumsgeld besteuert wird.
Wer hat Anspruch auf ein Jubiläumsgeld?
Das Jubiläumsgeld, auch Jubiläumszuwendung genannt, beschreibt eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Diese Zahlung erfolgt aus Anlass eines bestimmten Dienstjubiläums. Sie würdigt die Treue und langjährige Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter. Typische Anlässe für diese Sonderzahlung sind 10, 25 oder 40 Jahre Beschäftigungszeit.
Das Jubiläumsgeld ist keine gesetzlich verpflichtende Leistung. Es basiert auf Regelungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen. Eine „betriebliche Übung“ kann ebenfalls einen Anspruch darauf begründen. Hierbei zahlt der Arbeitgeber regelmäßig Jubiläumsgeld.
Beispiel: Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten auf Grundlage von § 23 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) Jubiläumsgeld. Nach 25 Jahren Beschäftigungszeit beträgt das Jubiläumsgeld 350 Euro, nach 40 Jahren werden 500 Euro ausgeschüttet. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Jubiläumszuwendung in voller Höhe.
Was ist die sogenannte „betriebliche Übung“?
Die „betriebliche Übung“ im deutschen Arbeitsrecht beschreibt, wie durch wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers ein Anspruch des Arbeitnehmers entsteht. Eine betriebliche Übung entsteht sich, wenn der Arbeitgeber Leistungen wie Boni, ein Weihnachtsgeld oder zusätzliche Urlaubstage über längere Zeit vorbehaltlos gewährt. Auch das Jubiläumsgeld kann eine betriebliche Übung sein.
Dies ist der Fall, da das Bundesarbeitsgericht am 18. März 2009 (5 AZR 74/08) klargestellt hat, dass die betriebliche Übung auch dann entsteht, wenn der Arbeitgeber mehreren Arbeitnehmern gegenüber gleich handelt. Dies wäre beispielweise der Fall, wenn Mitarbeiter in den letzten Jahren bei einem Betriebsjubiläum immer eine Jubiläumszuwendung erhalten haben. Das Prinzip der betrieblichen Übung ist nicht direkt in deutschen Gesetzen geregelt. Es beruht auf richterlicher Rechtsprechung und ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts.
Welche rechtlichen Grundlagen für Jubiläumsgeld gibt es?
Zusammenfassend gibt es die folgenden, arbeitsrechtlichen Grundlagen für die Auszahlung eines Jubiläumsgeldes:
- Arbeitsvertrag: Individuelle arbeitsvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Regelungen zum Jubiläumsgeld enthalten.
- Tarifvertrag: Viele Tarifverträge sehen Jubiläumszahlungen bei langfristiger Betriebszugehörigkeit vor.
- Betriebsvereinbarung: Unternehmen können Jubiläumsgeld in Betriebsvereinbarungen festlegen.
- Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers: Arbeitgeber können eigene Richtlinien zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen erstellen.
- Betriebliche Übung: Ein Anspruch kann auch durch langjährige betriebliche Praxis entstehen.
- Gesetzliche Regelungen: Für bestimmte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst gibt es gesetzliche Vorschriften, die beispielsweis in den Landesbeamten-Gesetzen festgelegt sind.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Höhe des Jubiläumsgeldes zu bestimmen?
Da es keine festen gesetzlichen Vorgaben gibt, variiert die Höhe des Jubiläumsgeldes und kann sich von Unternehmen zu Unternehmen sowie von Branche zu Branche unterscheiden. In der Praxis haben sich 3 unterschiedliche Modelle etabliert, die auf die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten der Arbeitgeber zugeschnitten sind. Zu den gängigen Varianten gehören:
- Feste Beträge für bestimmte Jubiläen: Oft zahlen Unternehmen fixierte Summen bei bestimmten Meilensteinen, zum Beispiel 500 Euro nach 10 Jahren oder 1.000 Euro nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit. Diese Methode ist besonders übersichtlich und leicht anzuwenden.
- Prozentsätze des Monatsbruttogehalts: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Jubiläumsgeld als Prozentsatz des aktuellen Bruttomonatsgehalts zu berechnen. Beispielsweise könnten bei einer Dienstzeit von 25 Jahren 50 % des Bruttogehalts ausgezahlt werden. Dieses Modell berücksichtigt die individuelle Vergütung des Mitarbeiters und schafft ein leistungsorientiertes Element.
- Staffelungen nach Berufsgruppen: Einige Unternehmen legen unterschiedliche Beträge je nach Berufsgruppe fest. So könnten gewerbliche Mitarbeiter andere Prämien als Führungskräfte erhalten. Diese Staffelung ermöglicht eine Differenzierung, die die Position und den Verantwortungsgrad eines Mitarbeiters berücksichtigt.
Zusätzlich lässt sich das Jubiläumsgeld mit weiteren Anreizen kombinieren. In vielen Unternehmen sind zusätzliche Urlaubstage, ein Gutschein oder Sachgeschenke üblich, um die Wertschätzung für die langjährige Mitarbeit eines Beschäftigten noch weiter zu unterstreichen.
Wie wird das Jubiläumsgeld besteuert?
Das Jubiläumsgeld zählt gemäß § 34 Einkommensteuergesetz (EstG) als außerordentliches, steuerpflichtiges Einkommen. Die sogenannte Fünftelregelung kann jedoch angewendet werden, um die Steuerlast im Jahr der Auszahlung zu reduzieren. Dabei verteilt man die Zahlung rechnerisch auf fünf Jahre, bevor man die Steuerlast berechnet.
Sachgeschenke oder Gutscheine bis zu 60 Euro bleiben steuerfrei. Bargeld darf nicht ausgezahlt werden.
Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter feiert sein 25-jähriges Dienstjubiläum und erhält ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehalts von 3.000 Euro. Mit der Fünftelregelung setzt man zunächst 600 Euro pro Jahr als Steuerbasis an und verteilt die Steuerbelastung rechnerisch auf 5 Jahre.
Welche Zeiten werden für das Jubiläumsgeld angerechnet?
Eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit ist entscheidend für die Berechnung des Jubiläumsgeldes. Das bedeutet in der Praxis, dass Elternzeit und auch die Pflegezeit für nahe Angehörige werden gemäß § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und § 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) nicht als Unterbrechung gezählt und vollständig bei der Beschäftigungszeit berücksichtigt werden.
Auch Teilzeitbeschäftigte haben in der Regel Anspruch auf Jubiläumsgeld, wobei die Berechnung oft anteilig zur Arbeitszeit erfolgt. Langfristige Krankheit stellt ebenfalls keinen Ausschlussgrund dar, solange ein aktives Arbeitsverhältnis besteht.