Urlaub selbst verlängern: Kündigung ist möglich
Im Grunde steht einer Urlaubsverlängerung nichts im Wege, sofern der Arbeitnehmer das mit dem Arbeitgeber abgesprochen (und dieser eingewilligt) hat.
Was kann passieren, wenn man eigenmächtig den Urlaub verlängert?
Aber wer eigenmächtig und ohne Genehmigung den Urlaub verlängert, muss sogar damit rechnen, fristlos entlassen zu werden. Ein Beispiel: Die Arbeitnehmerin war für vier Wochen in Urlaub gegangen. In der ersten Urlaubswoche hatte sie ihre Kollegin angerufen, um zu erfragen, ob sie ihren Urlaub um eine Woche verlängern könne.
Die Kollegin verwies darauf, dass dafür ihr Vorgesetzter zuständig sei. Sie sicherte aber telefonisch zu, dass dieser die Urlauberin zurückrufen würde. Da der Rückruf unterblieb, ging die Frau davon aus, dass gegen ihre Urlaubsverlängerung beim Vorgesetzten keine Einwände bestünden.
Der Arbeitgeber hatte gleichwohl etwas gegen diese Art der Urlaubsgestaltung und reagierte mit der fristlosen Kündigung. Das Frankfurter Arbeitsgericht (Az. 15 Ca 7998/02) stufte das Verhalten der Mitarbeiterin als eigenmächtige Urlaubsverlängerung ein. Die Kündigung sei damit zu Recht erfolgt. Es spiele keine Rolle, dass sich die Arbeitnehmerin vorher um eine Verlängerung bemüht habe.
Sie sehen: Wer seinen Urlaub eigenmächtig verlängert, muss mit einer Kündigung rechnen. In vielen Fällen reagieren Arbeitgeber jedoch zunächst mit einer Abmahnung.