Urlaubsanschrift: Müssen Arbeitnehmer den Urlaubsort mitteilen?

Müssen Arbeitnehmer ihre Urlaubsanschrift mitteilen, wenn der Arbeitgeber das möchte? Die Antwort ist nein - es gibt jedoch eine Ausnahme.
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Manche Arbeitgeber verlangen von ihren MItarbeitern, dass sie ihnen den Urlaubsort oder sogar die Urlaubsanschrift mitteilen. Das ist jedoch keine Pflicht für Arbeitnehmer. Denn damit greifen Arbeitgeber ungerechtfertigt in die Privatsphäre der Mitarbeiter ein.

Ausnahme: Anspruch auf Urlaubsanschrift bei Arbeitsunfähigkeit

Sollte der Arbeitnehmer im Urlaub erkranken, ist das ein anderer Fall. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Was steht im Gesetz (§ 5 Abs. 2, EntgFG)?

Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen.

Im Umkehrschluss ergibt sich daraus: Wenn der Arbeitnehmer den Aufenthaltsort im Urlaub erst im Falle einer Erkrankung mitteilen muss, dann besteht für ihn vorher keine Pflicht zur Mitteilung.

Urlaubsanschrift: Nicht pauschal abfragen

Tipp: Arbeitgeber sollten nicht pauschal von jedem Arbeitnehmer verlangen, dass er im Urlaubsantrag die Urlaubsanschrift hinterlässt. In Einzelfällen kann das begründbar sein, ist jedoch immer von der Zustimmung des Arbeitnehmers abhängig