Urlaubsanschrift: Müssen Arbeitnehmer den Urlaubsort mitteilen?
Manche Arbeitgeber verlangen von ihren MItarbeitern, dass sie ihnen den Urlaubsort oder sogar die Urlaubsanschrift mitteilen. Das ist jedoch keine Pflicht für Arbeitnehmer. Denn damit greifen Arbeitgeber ungerechtfertigt in die Privatsphäre der Mitarbeiter ein.
Ausnahme: Anspruch auf Urlaubsanschrift bei Arbeitsunfähigkeit
Sollte der Arbeitnehmer im Urlaub erkranken, ist das ein anderer Fall. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Im Umkehrschluss ergibt sich daraus: Wenn der Arbeitnehmer den Aufenthaltsort im Urlaub erst im Falle einer Erkrankung mitteilen muss, dann besteht für ihn vorher keine Pflicht zur Mitteilung.
Urlaubsanschrift: Nicht pauschal abfragen
Tipp: Arbeitgeber sollten nicht pauschal von jedem Arbeitnehmer verlangen, dass er im Urlaubsantrag die Urlaubsanschrift hinterlässt. In Einzelfällen kann das begründbar sein, ist jedoch immer von der Zustimmung des Arbeitnehmers abhängig