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Zurück aus der Elternzeit: Rechtliche Ansprüche & Gehalt

Die Elternzeit stellt für viele Arbeitnehmer eine wichtige Phase dar, um sich intensiv um ihr Kind zu kümmern, hat jedoch auch finanzielle und berufliche Auswirkungen. Besonders das Gehalt kann während dieser Zeit und nach der Rückkehr in den Job Veränderungen unterliegen. Während der Elternzeit entfällt das reguläre Einkommen, und das Elterngeld dient als finanzielle Unterstützung. Doch was passiert nach der Rückkehr? Welche Rechte haben Arbeitnehmer, und gibt es Möglichkeiten zur Gehaltsverhandlung? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um das Gehalt in und nach der Elternzeit.
Inhaltsverzeichnis

Wie wirkt sich Elternzeit auf das Gehalt aus?

Die Elternzeit hat direkte Auswirkungen auf das Gehalt, da während dieser Zeit das reguläre Arbeitsentgelt in der Regel entfällt. Stattdessen kann ein Anspruch auf Elterngeld bestehen, das als finanzielle Unterstützung dient.

Das Elterngeld wird auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Es beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent dieses Einkommens, mit einer monatlichen Untergrenze von 300 Euro und einer Obergrenze von 1.800 Euro. Personen mit geringem Einkommen können einen höheren Prozentsatz erhalten.

Wichtig: Ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, für Paare und Alleinerziehende ab einem zu versteuernden Einkommen von 175.000 Euro festgelegt.

Während der Elternzeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, allerdings ohne Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber, sofern keine Teilzeitvereinbarung getroffen wird. Falls während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet wird, kann das Einkommen das Elterngeld beeinflussen, da dieses entsprechend gekürzt wird.

Was steht dem Arbeitnehmer nach einer Elternzeit zu?

Nach der Elternzeit hat der Arbeitnehmer das Recht, in das Unternehmen zurückzukehren. Dabei gelten bestimmte gesetzliche Regelungen, die den Wiedereinstieg erleichtern und vor Benachteiligung schützen.

1. Rückkehrrecht auf die alte oder eine gleichwertige Stelle:

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer nach der Elternzeit entweder die ursprüngliche Position oder eine gleichwertige Stelle mit vergleichbaren Bedingungen anbieten. Eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ist nicht zulässig.

2. Kündigungsschutz:

Während der Elternzeit und bis zu vier Wochen nach deren Ende besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen und mit behördlicher Zustimmung möglich.

3. Möglichkeit zur Teilzeit:

Arbeitnehmer haben das Recht, nach der Elternzeit eine Teilzeitstelle zu beantragen, sofern betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen.

4. Anspruch auf Weiterbildungen und Wiedereingliederung:

Viele Unternehmen bieten Programme oder Schulungen an, um den Wiedereinstieg zu erleichtern. Dies kann insbesondere bei längeren Abwesenheiten hilfreich sein.

5. Berücksichtigung bei Gehaltsanpassungen:

Falls im Unternehmen während der Elternzeit allgemeine Gehaltserhöhungen oder Tarifänderungen erfolgt sind, sollten diese auch für den zurückkehrenden Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

Können einzelne Mitarbeiter von einer Gehaltserhöhung ausgeschlossen werden?

Grundsätzlich können einzelne Mitarbeiter von einer Gehaltserhöhung ausgeschlossen werden, sofern dies auf sachlichen und nicht diskriminierenden Gründen basiert. Arbeitgeber haben das Recht, Gehälter individuell anzupassen und Gehaltserhöhungen nach bestimmten Kriterien zu vergeben.

Mögliche Gründe hierfür können sein:

  1. Leistung und Bewertung: Wenn ein Mitarbeiter in der Vergangenheit weniger gute Leistungen erbracht hat oder in einem internen Bewertungsverfahren schlechter abschneidet, kann dies ein Grund sein, ihn von einer Gehaltsanpassung auszunehmen.
  2. Unternehmensinterne Kriterien: Manche Unternehmen gewähren Gehaltserhöhungen nur bestimmten Gruppen, etwa Mitarbeitern in Schlüsselpositionen oder solchen mit besonderer Verantwortung.
  3. Finanzielle Lage des Unternehmens: Falls das Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten hat, kann es entscheiden, Erhöhungen nur für bestimmte Abteilungen oder Hierarchiestufen vorzunehmen.
  4. Tarifliche oder vertragliche Regelungen: Wenn das Gehalt an einen Tarifvertrag oder bestimmte vertragliche Vereinbarungen gebunden ist, kann es sein, dass nicht alle Mitarbeiter in den Genuss einer Erhöhung kommen.
  5. Elternzeit oder längere Abwesenheit: Mitarbeiter in Elternzeit oder Langzeitkrankheit dürfen nicht benachteiligt werden, allerdings können Gehaltserhöhungen, die an individuelle Leistungen geknüpft sind, erst nach der Rückkehr überprüft werden.

Wichtig: Eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund oder aus diskriminierenden Motiven (z. B. Geschlecht, Alter oder Herkunft) wäre rechtswidrig. In solchen Fällen können betroffene Mitarbeiter rechtliche Schritte einleiten oder sich an den Betriebsrat wenden.

Kann nach der Elternzeit das Gehalt neu verhandelt werden?

Nach der Elternzeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Gehalt neu zu verhandeln. Allerdings gibt es keinen automatischen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung, da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit den vorherigen Bedingungen fortgeführt wird.

Eine Gehaltsverhandlung kann dennoch sinnvoll sein, insbesondere wenn sich die Aufgabenbereiche geändert haben, zusätzliche Qualifikationen erworben wurden oder allgemeine Gehaltsanpassungen im Unternehmen stattgefunden haben. Auch wenn eine Rückkehr in Teilzeit erfolgt, kann eine Anpassung des Stundenlohns besprochen werden.

Ein strategisch guter Zeitpunkt für die Verhandlung ist das jährliche Mitarbeitergespräch oder die Rückkehr in eine neue Position. Eine gute Vorbereitung mit Marktanalysen, Vergleichen branchenüblicher Gehälter und dem Aufzeigen persönlicher Leistungen erhöht die Erfolgschancen.

Zusätzlich kann auch frühzeitig ein Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um Erwartungen zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Fazit

Die Elternzeit wirkt sich unmittelbar auf das Einkommen aus, da das reguläre Gehalt durch das Elterngeld ersetzt wird. Nach der Rückkehr in den Job haben Arbeitnehmer das Recht, auf ihre ursprüngliche oder eine gleichwertige Position zurückzukehren, und sind durch gesetzliche Regelungen vor Benachteiligung geschützt. Eine Gehaltserhöhung ist jedoch nicht automatisch gegeben, sondern muss individuell verhandelt werden. Wer frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber sucht und sich gut vorbereitet, kann seine Chancen auf eine Gehaltsanpassung verbessern. Letztlich bleibt es wichtig, sich über die eigenen Rechte zu informieren und aktiv an der beruflichen Rückkehr zu arbeiten.