Beitragsbild. Links ist der Schriftzug "Job kündigen. Kündigungsgespräch mit dem Chef, Abschied von den Kollegen" zu lesen. Rechts ist ein Piktogramm abgebildet, das zwei Personen darstellt, die sich am Tisch gegenübersitzen und miteinander verhandeln.

Job kündigen: Tipps für das persönliche Gespräch

Mitarbeiter, die ihren Job kündigen, sollten das in einem persönlichen Gespräch mit dem Arbeitgeber tun. Auch wenn das Kündigungsgespräch für viele unangenehm ist, hat es viele Vorteile, sich in einem persönlichen Gespräch vom Arbeitgeber zu trennen. Wie dies gelingen kann und wie Sie sich den übrigen Mitarbeitern gegenüber verhalten sollten, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis

Vor der Kündigung: Die Gründe für den Jobwechsel 

Eins sollte klar sein: Die Kündigung des Arbeitsvertrages sollte nicht aus dem Affekt geschehen. Nach einer Auseinandersetzung mit dem Vorgesetzten oder Kollegen wütend aus dem Büro zu flüchten und „ich kündige!“ zu brüllen, ist kein Verhalten, mit dem Sie langfristig im Job erfolgreich sein werden. Abgesehen davon ist diese Art der Kündigung ohnehin juristisch nicht haltbar. Das Arbeitsrecht sieht nämlich vor, dass eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss.

Aber auch von einer derartigen Kurzschlussreaktion einmal abgesehen, ist die Kündigung des Arbeitsvertrages ein Schritt, der wohlüberlegt sein sollte. Arbeitnehmer, die ihren Job kündigen möchten, sollten daher vor dem Gespräch mit dem Vorgesetzten oder Chef das bisherige Arbeitsverhältnis möglichst objektiv bewerten: 

  • Wie zufrieden sind Sie bei Ihrem Arbeitgeber?
  • Langweilen Sie sich während Ihrer Arbeitszeit regelmäßig oder macht Ihnen die Arbeit noch Spaß?
  • Ist die Situation bei Ihrem Arbeitgeber unsicher und drohen vielleicht ohnehin betriebsbedingte Kündigungen oder gar Massenentlassungen
  • Haben Sie bereits eine Ermahnung oder gar eine Abmahnung erhalten oder befürchten Sie eine außerordentliche Kündigung?
  • Sehen Sie Entwicklungsmöglichkeiten bei Ihrem Arbeitgeber?
  • Gibt es die Option, nach der Elternzeit in Teilzeit zum Arbeitgeber zurückzukehren oder planen Sie ohnehin eine Kündigung in der Elternzeit?
  • Haben Sie das Gefühl, dass Mitarbeiter bevorzugt werden, weil sie ein gutes Verhältnis zum Chef oder Vorgesetzten haben?
  • Fühlen Sie sich wertgeschätzt und sind Sie von einer inneren Kündigung noch weit entfernt?

Die Antwort auf diese Fragen kann Ihnen einen Hinweis darauf liefern, ob es Zeit ist, mit dem Chef ein Gespräch zu führen und den Job zu kündigen

Ist der Entschluss zur Kündigung gefasst, können Sie noch einen weiteren Schritt unternehmen, um sich auf das Kündigungsgespräch mit ihrem Chef vorzubereiten: Sie sollten ihre Gründe ganz klar ausformuliert haben. Denn im Gespräch mit dem Chef wird er Sie vermutlich fragen, warum Sie ihren Job kündigen. Dann ist es vorteilhaft, klare Antworten auf die Frage zu haben, um nicht lange um den heißen Brei herumreden zu müssen. 

Weiterer Vorteil: Wenn Sie sich dazu zwingen, Ihre Kündigungsgründe explizit ausformulieren, wird Ihnen schneller klar, ob es richtig ist, den Job zu kündigen oder ob Sie mit dem Gespräch doch noch warten sollten. 

Formalitäten beachten

Übrigens: Wenn Sie Ihre Kündigung schreiben, müssen Sie auf einige Formalitäten achten, damit die Kündigung rechtlich bindend ist. Dazu gehört neben der Schriftform, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten. Sonst droht, dass Sie den richtigen Zeitpunkt für die Kündigung verpassen und deshalb nach dem Kündigungsgespräch noch drei Monate im Unternehmen bleiben müssten. 

Machen Sie außerdem nicht den Fehler und formulieren Sie die Kündigung im Konjunktiv. Sätze wie: „ich würde gerne zum 31.12. 2021 meinen Arbeitsvertrag kündigen“ haben in einem Kündigungsschreiben nichts zu suchen. Seien Sie stattdessen konkret und eindeutig: „ich kündige meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 31.12.2021“. Das genügt und lässt keinen Spielraum für Interpretation.

Job kündigen: die Vorbereitung auf das Gespräch

Wenn Sie Ihren Job kündigen, ist Wertschätzung im persönlichen Gespräch gefragt. Das hat gleich mehrere Gründe: Sie werden vermutlich ein Arbeitszeugnis von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber haben wollen. Zwar ist Ihr Arbeitgeber ohnehin dazu verpflichtet, das Arbeitszeugnis wohlwollend auszustellen. Es wird ihm jedoch leichter fallen, wenn Sie beide sich im Guten voneinander getrennt haben. Wertschätzende Kommunikation ist ein wichtiger Schritt in dieser Richtung.

Der nächste Grund: Vor allem dann, wenn Sie in Ihrer derzeitigen Branche weiterarbeiten möchten, sollten Sie nicht alle Brücken hinter sich abreißen. Denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Sie Ihrem Noch-Arbeitgeber oder Ihren Kollegen wieder begegnen. Haben Sie sich im Abschlussgespräch danebenbenommen, könnte das im späteren Berufsleben Probleme bereiten.

Und drittens gibt es immer wieder Mitarbeiter, die nicht abgeneigt sind, nach einiger Zeit wieder zum ehemaligen Arbeitgeber zurückzukehren. Die Wiedereinstellung wird jedoch nur dann eine Option, wenn man sich im Kündigungsgespräch wertschätzend voneinander getrennt hat. 

Arbeitgeber als ersten informieren

Zur Wertschätzung gehört nicht nur Ihr Auftreten im Kündigungsgespräch, sondern auch, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vor allen anderen Personen mitteilen, dass Sie Ihren Job kündigen. Mit anderen Worten: Ihr Chef sollte nicht über den Flurfunk erfahren, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden möchten.

Das bedeutet aber auch, dass Sie nicht schon ein Kündigungsschreiben an die Firma schicken, bevor Sie mit Ihrem Noch-Arbeitgeber gesprochen haben. Denn diese Post öffnet in der Regel nicht der Chef selbst. Damit wäre er eben nicht die erste Person, die von der Kündigung erfährt.

Kurzum: Wenn Sie Ihren Job kündigen, suchen Sie zuerst das Gespräch mit Ihrem Chef. In diesem Gespräch können Sie ihm oder ihr die Kündigung überreichen. Dazu vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin für ein Gespräch unter vier Augen.

Job kündigen: So läuft das Gespräch

Der Rahmen ist gesetzt, das Kündigungsschreiben verfasst und über die Gründe für Ihre Kündigung sind Sie sich ebenfalls klar geworden. Dann kommt nun der für viele unangenehme Part, den Job zu kündigen: das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Denn in diesem Gespräch müssen Sie Ihrem Vorgesetzten mitteilen, dass Sie in Zukunft lieber für einen anderen Arbeitgeber tätig sein möchten.

Gerade dann, wenn man mehrere Jahre erfolgreich miteinander gearbeitet hat und auf ein gutes Verhältnis zurückblicken kann, ist dieses Gespräch oft nicht einfach

Um die unangenehme Situation nicht unnötig in die Länge zu ziehen, sollten Sie im Kündigungsgespräch so schnell wie möglich auf den Punkt kommen und nach der freundlichen Begrüßung Ihre Kündigung aussprechen. Das gelingt zum Beispiel so:

„Lieber Herr Meier, wie Sie wissen, schätze ich die Zusammenarbeit mit Ihnen und meinen Kollegen sehr. Ich habe jedoch ein Jobangebot bekommen, das mir ganz neue Perspektiven ermöglicht. Ich möchte dieses Angebot annehmen, um mich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln.“

Job kündigen: Im Gespräch möglichst bedeckt halten

Es zwingt Sie übrigens niemand dazu, im Abschlussgespräch mit ihrem Arbeitgeber schonungslos ehrlich zu sein. Wenn Sie das gute Verhältnis zu ihrem aktuellen Arbeitgeber nicht aufs Spiel setzen möchten, müssen Sie ihm nicht die komplette Wahrheit mitteilen. Eine Form der Notlüge sollten Sie jedoch nur dann nutzen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie während der ersten Wochen und Monate im neuen Job nicht ehemaligen Kollegen oder gar ihrem Chef begegnen. 

Nach der Kündigung: Abgang gestalten

Das Gespräch ist übrigens nicht damit beendet, dass Sie mitteilen, dass Sie den Job kündigen. Um einen guten Eindruck zu hinterlassen und vor allem die letzten Tage und Wochen vor dem Jobwechsel in dem Unternehmen für alle Beteiligten so angenehm wie möglich zu gestalten, können Sie folgendes tun: Bieten Sie Ihrem Chef an, dass Sie den Nachfolger einarbeiten – sofern sich bereits ein Ersatz für Sie abzeichnet.

Sollten Sie die Aufgaben zunächst intern übergeben, bereiten Sie diese Übergabe so gut wie möglich vor. Schließen Sie Projekte ab, die Sie noch abschließen können. Auch dann, wenn es Sie vielleicht einige Überstunden kostet. So können Sie zeigen, dass Sie Ihre Arbeit bei dem Noch-Arbeitgeber wertschätzen und viel dafür tun, dass die Kollegen ohne größere Probleme weiterarbeiten können. Passwörter und Codes sollten Sie ebenfalls frühzeitig zusammentragen und an einen Kollegen übergeben, der Ihre Aufgaben übernimmt. 

Abschied von Kollegen wertschätzend gestalten

Verfassen Sie zum Abschied eine E-Mail an Ihre ehemaligen Kollegen, in der Sie sich für die Zusammenarbeit bedanken und betonen Sie, wie gerne Sie im Unternehmen und den Mitarbeitern zusammengearbeitet haben. Zum Beispiel so:

„Liebe Kollegen, vielen Dank für die tolle Zeit hier bei der Meier AG. Ich habe sehr viel von Euch gelernt und den fachlichen wie persönlichen Austausch stets sehr genossen. Macht weiter so! Herzliche Grüße, Euer Markus“

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Job im persönlichen Gespräch kündigen“

Der Inhalt des Gesprächs, in dem Sie mitteilen, dass Sie kündigen, kann ganz unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass Sie wertschätzend und respektvoll bleiben und besonders bei einem konfliktträchtigen Arbeitsverhältnis, bei dem es zum Beispiel schon eine Abmahnung gab, ruhig und sachlich bleiben.
Bei den Kollegen gilt das gleiche wie bei dem Chef: Wertschätzend, respektvoll, ruhig und sachlich bleiben. Niemandem ist geholfen, wenn Sie Unruhe im Unternehmen stiften. Denken Sie immer daran, dass Sie diesen Personen noch einmal begegnen könnten und vermeiden Sie daher unnötige Konflikte.