Betriebszugehörigkeit berechnen: Was zählt? Auswirkungen
- Das Wichtigste zur Betriebszugehörigkeit in Kürze
- Was versteht man unter Betriebszugehörigkeit?
- Wie berechnet sich die Betriebszugehörigkeit?
- Warum ist die Betriebszugehörigkeit von Bedeutung?
- Einfluss der Betriebszugehörigkeit auf die Kündigungsfristen
- Auswirkungen der Betriebszugehörigkeit auf den Kündigungsschutz
- Einfluss der Betriebszugehörigkeit auf die Berechnung der Abfindung
- Welche Auswirkungen hat die Betriebszugehörigkeit auf Boni oder Sonderzahlungen?
- Wann endet die Betriebszugehörigkeit?
Das Wichtigste zur Betriebszugehörigkeit in Kürze
- Was ist das? Die Betriebszugehörigkeit sagt aus, wie lange sich ein Arbeitnehmer ohne Unterbrechung in einem Arbeitsverhältnis zu seinem Arbeitgeber befindet.
- Warum ist das wichtig? Die Betriebszugehörigkeit ist entscheidend für die Berechnung von Kündigungsfristen und der Höhe von Abfindungen. Auch werden in vielen Unternehmen bei Erreichen einer bestimmten Betriebszugehörigkeit Prämien gezahlt.
- Was zählt alles zur Betriebszugehörigkeit? Elternzeit, Krankheit, Ausbildungszeiten, Teilzeit und vieles mehr zählen zur Betriebszugehörigkeit. Entscheidend ist, dass das Beschäftigungsverhältnis ununterbrochen besteht.
Wie berechnet sich die Betriebszugehörigkeit?
Um die Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu berechnen, müssen alle Zeiten addiert werden, die auch zur Betriebszugehörigkeit zählen. Demnach muss man für die Berechnung zunächst wissen, was die Betriebszugehörigkeit umfasst.
Übersicht & FAQ: Was umfasst die Betriebszugehörigkeit?
Für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit sind nicht nur die Monate oder Jahre relevant, in denen ein Mitarbeiter tatsächlich gearbeitet hat. Auch längere Abwesenheiten wie zum Beispiel bei einer Krankheit oder in Elternzeit zählen zur Betriebszugehörigkeit. Entscheidend ist, dass das Arbeitsverhältnis in all dieser Zeit ungekündigt bestanden hat.
Die Betriebszugehörigkeit umfasst verschiedene Zeiten:
Zeiten, die zur Betriebszugehörigkeit zählen | Erklärung |
Ausbildungszeit | Die Ausbildungszeit wird auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet, sodass Azubis, die nach der Ausbildung in den Betrieb übernommen werden, schon mit mehrjähriger Betriebszugehörigkeit in den Job starten. |
Bezahltes Praktikum | Wenn ein bezahltes Praktikum in ein festes Arbeitsverhältnis übergeht, dann kann die Praktikumszeit auf die Beschäftigungsdauer angerechnet werden. |
Mutterschutz | Der Mutterschutz zählt zur Betriebszugehörigkeit, da das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit nicht unterbrochen wird. |
Elternzeit | Auch während der Elternzeit läuft die Betriebszugehörigkeit weiter, weil das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht und während dieser Zeit nur pausiert. |
Krankheit | Krankheitszeiten wirken sich nicht auf die Betriebszugehörigkeit aus, solange das Arbeitsverhältnis weiterhin ungekündigt besteht. Dabei ist es egal, ob der Ausfall wegen Krankheit eine Woche, einen Monat oder ein Jahr andauert. |
Minijob | Eine geringfügige Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs zählt ebenfalls für die Betriebszugehörigkeit. |
Teilzeit | Arbeit in Teilzeit wird für die Betriebszugehörigkeit genauso gewertet wie Arbeit in Vollzeit. Auch wenn ein Arbeitnehmer während der Beschäftigung von Voll- auf Teilzeit wechselt, hat das keine Auswirkungen auf die Betriebszugehörigkeit. |
Befristete Verträge | Wenn befristete Verträge nahtlos aneinander anschließen oder ein unbefristeter Vertrag direkt auf einen befristeten folgt, so wird der gesamte Zeitraum als Beschäftigungsdauer gezählt. |
Versetzungen | Wenn die Versetzung innerhalb des Betriebs erfolgt, dann ist die Betriebszugehörigkeit von dem internen Jobwechsel ebenfalls nicht betroffen. |
Sabbatical | Wenn ein Sabbatical mit dem Arbeitgeber vereinbart wird und zum Beispiel während dieser Zeit auch weiter Gehalt gezahlt wird (weil es vorher angespart wurde), dann zählt auch die Zeit eines Sabbaticals in die Betriebszugehörigkeit mit hinein. Solche Vereinbarungen müssen jedoch individuell mit dem Arbeitgeber getroffen werden und gelten nicht pauschal. |
Üblicherweise beeinflussen kurze Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses die Betriebszugehörigkeit nicht, sofern diese nicht länger als sechs Monate gedauert haben und zwischen den beiden Anstellungsphasen ein enger, sachlicher Zusammenhang bestand. Hier kommt es jedoch auf den Einzelfall an.
Weitere Fragen und Antworten zu den Zeiten, die zur Betriebszugehörigkeit angerechnet werden, finden Sie hier:
Tätigkeit | Zeiten | Zählt zur Betriebszugehörigkeit? |
---|---|---|
Leiharbeiter (Zeitarbeit) | Zwei Jahre | Nein, Leiharbeit gehört nicht zur Betriebszugehörigkeit. |
Trainee | Ein Jahr | Ja |
Festangestellt | Zwei Jahre | Ja |
In Elternzeit | Ein Jahr | Ja |
Festangestellt mit geringfügigen Abwesenheiten | Zwei Jahre | Ja |
Festangestellt nach Betriebsübergang | Ein Jahr | Ja (und zwar zur vorherigen Betriebszugehörigkeit, es wird nicht neu gezählt) |
Neue Position nach Versetzung | Ein Jahr | Ja, auch eine interne Versetzung führt nicht zur Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit. |
Lediglich die Leiharbeit wird nicht zur Betriebszugehörigkeit dazugerechnet. Alle anderen Tätigkeiten – unabhängig von dem Betriebsübergang, der Versetzung und geringfügigen Abwesenheiten – werden der Zugehörigkeit zum Unternehmen angerecht. Demnach hat der Arbeitnehmer eine Betriebszugehörigkeit von 8 Jahren.
Warum ist die Betriebszugehörigkeit von Bedeutung?
Die Betriebszugehörigkeit ist mehr als bloß die Anzahl der Jahre, die man bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist. Sie ist ein Indikator für Mitarbeiterzufriedenheit und entscheidet über Kündigungsfristen, die Höhe der Abfindung sowie Prämien. Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist sie daher ein wichtiger Faktor.
Einfluss der Betriebszugehörigkeit auf die Kündigungsfristen
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber unterliegt bestimmten Fristen, die davon abhängen, wie lange ein Mitarbeiter schon im Unternehmen ist:
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
Probezeit (0 bis 6 Monate) | 2 Wochen, zu jedem Tag möglich |
7 Monate bis 24 Monate | 4 Wochen, zum 15. des Monats oder zum Monatsende |
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Monats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Monats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Monats |
10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Monats |
12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Monats |
15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Monats |
20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Monats |
Einfluss der Betriebszugehörigkeit auf die Berechnung der Abfindung
Auch auf die Höhe einer eventuellen Abfindung kann sich die Betriebszugehörigkeit auswirken: Kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber oder entscheiden sich beide Parteien für einen Aufhebungsvertrag, dann geht es an die Berechnung einer Abfindung.
Welche Höhe genau festgelegt wird, ist häufig Verhandlungssache, üblicherweise wird aber mit folgender Formel gearbeitet:
Faktor x Letztes Bruttomonatsgehalt x Betriebszugehörigkeit
Der Faktor kann dabei individuell festgelegt werden und z.B. 1 oder 0,5 betragen.
Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit liegt die Abfindung bei einem Faktor von 0,5 und einem Bruttomonatsgehalt von 4.000 Euro bei diesem Betrag:
Dauer der Betriebszugehörigkeit | Höhe der Abfindung bei Faktor 0,5 |
3 Jahre Betriebszugehörigkeit | 6.000 Euro |
5 Jahre Betriebszugehörigkeit | 10.000 Euro |
7 Jahre Betriebszugehörigkeit | 14.000 Euro |
15 Jahre Betriebszugehörigkeit | 30.000 Euro |
20 Jahre Betriebszugehörigkeit | 40.000 Euro |
Welche Auswirkungen hat die Betriebszugehörigkeit auf Boni oder Sonderzahlungen?
Es gibt Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern bei Erreichen einer bestimmten Betriebszugehörigkeit Sonderzahlungen in Aussicht stellen. Auf diese Weise soll Loyalität belohnt und die Bindung der Mitarbeiter an ein Unternehmen gestärkt werden.
In welcher Höhe solche Sonderzahlungen genau gezahlt werden, ist von Betrieb zu Betrieb verschieden.
Auch Boni bzw. Erfolgsbeteiligungen werden in einigen Firmen Mitarbeitern in Aussicht gestellt, wenn sie eine gewisse Betriebszugehörigkeit erreichen. Solche Fälle werden in der Regel immer individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart und lassen sich nicht pauschal beziffern.
Wann endet die Betriebszugehörigkeit?
Die Betriebszugehörigkeit endet mit dem letzten Beschäftigungstag. Dieser wird in den meisten Fällen durch Kündigung (entweder durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer) erreicht.