Fristlose Kündigung: Voraussetzungen, Gründe & Muster
- Was ist eine außerordentliche Kündigung?
- Welche Kündigungsfristen gibt es bei einer außerordentlichen Kündigung?
- Was sind die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung?
- Welche wichtigen Gründe rechtfertigen eine fristlose Kündigung?
- Welche Inhalte muss eine fristlose Kündigung haben?
- Bis wann muss die fristlose Kündigung ausgesprochen werden?
- Welche Form muss eine außerordentliche Kündigung aufweisen?
- Muster für eine fristlose Kündigung
- Droht bei einer fristlosen Kündigung Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
- Bergen fristlose Kündigungen für Arbeitgeber Nachteile?
- Welche Alternativen gibt es zur fristlosen Kündigung?
- Wann ist eine außerordentliche Kündigung unwirksam?
- Checkliste für eine wirksame außerordentliche Kündigung
- FAQ – Antworten zur fristlosen Kündigung
Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Eine außerordentliche Kündigung ist eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht, bei der das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird, ohne dass die reguläre Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Eine außerordentliche Kündigung erfolgt stets nur aufgrund eines “wichtigen Grundes”, der das weitere Zusammenarbeiten für die kündigende Partei unzumutbar macht.
Dabei müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses untragbar erscheinen lassen. Typische Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind beispielsweise:
- schwerwiegende Vertragsverletzungen,
- Betriebsspionage,
- sexuelle Belästigung,
- Diebstahl oder
- Körperverletzung.
Eine außerordentliche Kündigung kann sowohl von Seiten des Arbeitgebers als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden.
Welche Kündigungsfristen gibt es bei einer außerordentlichen Kündigung?
Bei einer außerordentlichen Kündigung gelten in der Regel keine festen gesetzlichen Kündigungsfristen, wie sie bei einer ordentlichen Kündigung üblich sind. Die außerordentliche Kündigung ermöglicht es, das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Einhaltung einer bestimmten Frist zu beenden. Sie tritt nur in Ausnahmefällen ein, wenn es einen wichtigen Grund gibt, der eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt.
Was sind die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung?
Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, sind wie folgt:
- Wichtiger Grund bzw. Pflichtverletzung: Eine fristlose Kündigung setzt stets das Vorliegen eines “wichtigen Grundes” voraus. Der wichtige Grund beruht in der Regel auf einer schwerwiegenden Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers.
- Rechtswidrigkeit & Schuld: Pflichtverstöße können nur als Kündigungsgrund betrachtet werden, wenn eben diese gegen geltendes Recht verstoßen und schuldhaft vom Arbeitnehmer erbracht wurden.
- Verhältnismäßigkeit: Auch bei einer fristlosen Kündigung muss stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Das bedeutet: Alle milderen Mittel müssen ausgeschöpft werden.
- Interessenabwägung: Es muss eine sorgfältige Abwägung der widerstreitenden Interessen beider Parteien erfolgen, um festzustellen, ob letztendlich das Interesse des Arbeitgebers das des Arbeitnehmers überwiegt. Dabei werden das Interesse an einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Interesse des Arbeitnehmers, den Arbeitsplatz zu behalten, gegeneinander abgewogen. Wenn die Interessenlage in diesem Fall zugunsten des Arbeitgebers spricht, kann die Kündigung als rechtmäßig angesehen werden.
- Schriftform: Die fristlose Kündigung muss gemäß § 623 BGB schriftlich erfolgen.
- Zwei-Wochen-Frist: Eine fristlose Kündigung muss sich tatsächlich einer Frist richten – und zwar muss die Kündigung spätestens zwei Wochen nach Identifizierung des Kündigungsgrundes erfolgen. Der Arbeitgeber muss also spätestens zwei Wochen, nachdem der schuldhafte Pflichtverletzung bekannt wurde, die Kündigung aussprechen.
- Anhörung des Betriebsrates: Bei jeder Kündigung – auch einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung – ist der Betriebsrat vorab anzuhören.
Diese Voraussetzungen müssen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden, da eine fristlose Kündigung einen schwerwiegenden Eingriff in das Arbeitsverhältnis darstellt.
Wann ist eine Pflichtverletzung rechtswidrig und schuldhaft?
Eine Rechtswidrigkeit tritt auf, wenn der Arbeitnehmer die im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten nicht erfüllt, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre. Das bedeutet, es dürfen keine Rechtfertigungen oder entschuldigenden Umstände existieren, die der gekündigte Arbeitnehmer vorbringen könnte.
Wann gewinnt der Arbeitgeber bei der Interessenabwägung bei einer fristlosen Kündigung?
Der Arbeitgeber gewinnt bei der Interessenabwägung im Rahmen der fristlosen Kündigung, wenn er nachweisen kann, dass es schwerwiegende Gründe gibt, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses – und auch die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen – unzumutbar machen.
Muss der Betriebsrat für eine fristlose Kündigung angehört werden?
Ja, im Arbeitsrecht muss der Betriebsrat bei einer fristlosen Kündigung angehört werden. Gemäß § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören, also sowohl vor ordentlichen als auch vor außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen.
Die Anhörungspflicht dient dazu, dem Betriebsrat die Möglichkeit zu geben, die geplante Kündigung zu prüfen und mögliche Bedenken oder Einwände gegen die Kündigung vorzubringen. Der Betriebsrat kann innerhalb einer angemessenen Frist Stellung nehmen und seine Einschätzung zum Kündigungsgrund und den Folgen für den betroffenen Arbeitnehmer äußern.
Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Anhörungspflicht ernst nimmt und den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informiert, damit dieser seine Aufgabe als Interessenvertretung der Arbeitnehmer wahrnehmen kann. Die Anhörung des Betriebsrats ist ein formales Erfordernis, das bei einer fristlosen Kündigung unbedingt beachtet werden muss, um die Wirksamkeit der Kündigung nicht zu gefährden.
Welche wichtigen Gründe rechtfertigen eine fristlose Kündigung?
Gemäß § 626 Abs. 1 BGB hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitnehmer in Ausnahmefällen fristlos zu kündigen, wenn ein “wichtiger Grund” vorliegt, der eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. In der Regel basiert eine außerordentliche Kündigung auf Gründen, die mit dem Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen. Die Schwere des Fehlverhaltens, das eine sofortige Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfristen rechtfertigt, hängt vom Einzelfall ab.
Hier sind einige Beispiele für Gründe, die in den meisten Fällen eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfristen rechtfertigen können:
- Begehen einer Straftat (z. B. Diebstahl) innerhalb des Betriebes.
- Sexuelle Belästigung.
- Vertrauensbruch, wie die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen.
- Körperverletzung.
- Beleidigungen von Kollegen oder Vorgesetzten.
- Verstöße gegen die betriebliche Ordnung.
- Tätigkeiten des Mitarbeiters für die Konkurrenz.
- Vortäuschen einer Krankheit.
- Alkoholmissbrauch durch den Mitarbeiter.
- Vorsätzliche Rufschädigung des Arbeitgebers.
- Arbeitsverweigerung.
- Geschäftsschädigendes Verhalten, zum Beispiel durch diffamierende Aussagen.
- Innerbetrieblicher Betrug, zum Beispiel beim Arbeitszeitkonto.
Es ist wichtig zu beachten, dass jede Situation individuell betrachtet werden muss, und nicht alle genannten Gründe automatisch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Welche Inhalte muss eine fristlose Kündigung haben?
Eine fristlose Kündigung muss bestimmte Inhalte aufweisen, um rechtlich wirksam zu sein. Dazu gehören:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers und Arbeitnehmers,
- Datum der Kündigung,
- Formulierung des Kündigungsschreibens mit klarem Hinweis auf die fristlose Kündigung,
- Angabe des Kündigungsgrundes und eine Begründung für die außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses (insofern der Arbeitnehmer die Offenbarung des Kündigungsgrundes verlangt hat),
- Verweis auf die Pflicht zur Arbeitslosenmeldung und Jobsuche sowie
- Unterschrift des Arbeitgebers oder einer bevollmächtigten Person.
Bis wann muss die fristlose Kündigung ausgesprochen werden?
Eine fristlose Kündigung muss unverzüglich nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden – spätestens allerdings nach zwei Wochen. Das gibt § 626 Abs. 2 BGB vor. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist eine fristlose Kündigung nicht mehr möglich. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von der Pflichtverletzung erfahren hat.
Welche Form muss eine außerordentliche Kündigung aufweisen?
Die außerordentliche Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Eine mündlich ausgesprochene fristlose Kündigung ist nicht rechtswirksam. Arbeitgeber müssen diese demnach stets schriftlich aufgesetzt werden.
Sollte der gekündigte Mitarbeiter nach dem Kündigungsgrund fragen, ist dieser nach § 626 Abs. 2 BGB sofort offenzulegen.
Muster für eine fristlose Kündigung
(Name und Anschrift des Arbeitgebers)
(Datum)
Kündigung
Sehr geehrte(r) Frau/Herr,
mit großem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir das bestehende Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und uns außerordentlich und fristlos kündigen müssen. Diese Entscheidung basiert auf schwerwiegenden Verletzungen Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, die wir bereits im persönlichen Gespräch am (Datum des Gesprächs) ausführlich erläutert haben (Beschreibung des Pflichtverstoßes).
Falls die außerordentliche Kündigung aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein sollte, möchten wir hiermit Ihr Arbeitsverhältnis hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigen, den wir gemäß unserer Berechnung auf den (Datum der Berechnung) festgesetzt haben.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie gemäß § 38 Abs. 1 SGB III verpflichtet sind, sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitraums persönlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend zu melden. Sollten weniger als drei Monate zwischen dem Kenntniszeitpunkt und der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegen, ist die Meldung innerhalb von drei Tagen nach dem Kenntniszeitpunkt erforderlich. Zur Einhaltung der Frist reicht es aus, eine Anzeige mit Ihren persönlichen Daten und dem Beendigungszeitpunkt zu erstatten, wenn die persönliche Meldung zu einem späteren Zeitpunkt terminlich vereinbart wird. Diese Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder von uns in Aussicht gestellt wird. Zusätzlich sind Sie dazu verpflichtet, aktiv nach einer neuen Beschäftigung zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen,
(Unterschrift Arbeitgeber)
Droht bei einer fristlosen Kündigung Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Ja, bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen. Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund gelöst hat. Die Dauer der Sperrzeit hängt von den individuellen Umständen ab. In der Regel kann der Arbeitnehmer in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld erhalten.
Bergen fristlose Kündigungen für Arbeitgeber Nachteile?
Ja, fristlose Kündigungen können auch für Arbeitgeber Nachteile mit sich bringen. Obwohl diese Art der Kündigung in bestimmten Situationen notwendig sein kann, sollten Arbeitgeber einige Faktoren beachten:
- Rechtliche Herausforderungen: Wenn der Arbeitnehmer die fristlose Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anfechtet und behauptet, dass sie ungerechtfertigt war, kann der Arbeitgeber vor Gericht Nachweise erbringen müssen, um die Gründe für die Kündigung zu belegen. Falls der Arbeitgeber nicht ausreichend stichhaltige Beweise vorlegen kann, besteht das Risiko, dass die Kündigung als unrechtmäßig erklärt wird – und das Gehalt für diesen Zeitraum eventuell sogar nachbezahlt werden muss!
- Rufschädigung: Eine fristlose Kündigung kann das Ansehen des Unternehmens negativ beeinflussen, insbesondere wenn die Gründe öffentlich bekannt werden. Dies könnte zu einem schlechten Image führen und potenzielle Kunden, Geschäftspartner oder sogar andere Mitarbeiter beeinflussen.
- Verlust erfahrener Mitarbeiter: Wenn ein erfahrener Mitarbeiter fristlos entlassen wird, kann dies zu einem Verlust von Fachwissen und Know-how führen. Das Unternehmen könnte Schwierigkeiten haben, die dadurch entstandenen Lücken zeitnah zu füllen, was die Produktivität beeinträchtigen kann.
Arbeitgeber sollten verstehen, dass insbesondere die Gefahr einer Kündigungsschutzklage bei fristlosen Kündigungen steigt. Um dieses Risiko zu senken, sollten zunächst stets mildere Alternativen in Betracht gezogen werden.
Welche Alternativen gibt es zur fristlosen Kündigung?
Statt einer fristlosen Kündigung gibt es verschiedene Alternativen, die je nach Situation in Betracht gezogen werden können:
- Ordentliche Kündigung: Die Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
- Änderungskündigung: Der Arbeitgeber kündigt das bestehende Arbeitsverhältnis und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig einen neuen Arbeitsvertrag zu geänderten Bedingungen an.
- Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung. Dabei können die Modalitäten individuell ausgehandelt werden.
- Abmahnung: Statt einer fristlosen Kündigung kann der Arbeitgeber bei vertragswidrigem Verhalten eine Abmahnung aussprechen. Diese dient als Warnung und zeigt dem Arbeitnehmer das Fehlverhalten auf.
Wann ist eine außerordentliche Kündigung unwirksam?
Eine fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn:
- Kein wichtiger Grund vorliegt: Es fehlen konkrete und schwerwiegende Tatsachen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheinen lassen.
- Rechtswidrigkeit & Schuldlosigkeit: Die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers ist nicht rechtswidrig oder erfolgte ohne Schuld. Eine unwirksame fristlose Kündigung kann auch dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer in einem Notfall handelte oder gezwungen war, die Pflichtverletzung zu begehen.
- Verhältnismäßigkeit fehlt: Die außerordentliche Kündigung ist unverhältnismäßig, weil mildere Alternativen nicht ausreichend geprüft wurden oder das Fehlverhalten des Arbeitnehmers nicht schwer genug war, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
- Keine sorgfältige Interessenabwägung: Der Arbeitgeber hat keine angemessene Abwägung der Interessen beider Parteien vorgenommen und das Interesse des Arbeitnehmers, den Arbeitsplatz zu behalten, nicht ausreichend berücksichtigt.
- Formfehler: Die fristlose Kündigung wurde nicht schriftlich oder nicht fristgerecht gemäß § 623 BGB ausgesprochen.
- Keine Anhörung des Betriebsrates: Der Betriebsrat wurde nicht ordnungsgemäß vor der Kündigung angehört, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Unzureichende Beweise: Der Arbeitgeber kann keine ausreichenden Beweise für den Kündigungsgrund vorlegen, sodass die fristlose Kündigung angefochten werden kann.
Checkliste für eine wirksame außerordentliche Kündigung
Die nachfolgende Checkliste soll Sie dabei unterstützen, eine wirksame außerordentliche Kündigung auszustellen.
Wichtiger Grund liegt vor | Es liegt ein wichtiger Grund vor – also eine grobe Pflichtverletzung, die eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. |
Rechtswidrigkeit vorhanden | Bei der Pflichtverletzung handelt es sich um eine rechtswidrige Handlung, die schuldhaft begangen worden ist und nicht nur äußere Umstände gerechtfertigt werden kann. |
Verhältnismäßigkeit gewahrt | Die außerordentliche Kündigung ist der “letzte” Weg. Es gibt keine milderen Mittel, die alternativ ergriffen werden können. |
Arbeitgeber-Interesse höher als das des Arbeitnehmers | Für den Arbeitgeber ist das Fortführen der Beschäftigung aufgrund der Umstände und des Grundes unzumutbar. |
Schriftform eingehalten | Die Kündigung wird schriftlich zugestellt – mit Unterschrift. |
Betriebsrat angehört | Der Betriebsrat wird rechtmäßig angehört. |
Zwei-Wochen-Frist eingehalten | Die Kündigung wird spätestens zwei Wochen nach Vorliegen des Kündigungsgrundes ausgesprochen. |
FAQ – Antworten zur fristlosen Kündigung
Hier finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen zum Thema „Außerordentliche Kündigung” – viel Spaß!