Beitragsbild. Links ist der Schriftzug "Ermahnung in der Personalakte. Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerrechte" zu lesen. Rechts ist ein Bild abgebildet, das eine Hand zeigt, die eine gelbe und eine rote Karte hochhält.

Ermahnung in der Personalakte: Arbeitgeberpflicht sie zu entfernen?

Als Arbeitgeber stehen Sie immer wieder vor der Herausforderung, mit verschiedenen arbeitsrechtlichen Maßnahmen richtig umzugehen. Eine davon ist die Ermahnung, die Sie in der Personalakte eines Mitarbeiters vermerken. Haben Sie Sich schon einmal gefragt, wie lange eine Ermahnung in der Personalakte bleiben sollte oder ob Sie als Arbeitgeber verpflichtet sind, diese zu entfernen? Oder, was passiert, wenn ein Mitarbeiter mit einer Ermahnung nicht einverstanden ist und sich dagegen wehrt? In diesem Artikel erfahren Sie, ob es eine Pflicht für Arbeitgeber gibt, die Ermahnung aus der Personalakte des Mitarbeiter zu entfernen. Zudem erklären wir, was passiert, wenn ein Mitarbeiter die Ermahnung als unberechtigt ansieht und welche Rechte Ihr Arbeitnehmer hat. Ebenso beantworten wir, warum es auch für Sie von Vorteil sein kann, alte Ermahnungen aus der Personalakte zu entfernen, insbesondere wenn Ihr Mitarbeiter sein Verhalten inzwischen verbessert hat.
Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist eine Ermahnung?

Eine Ermahnung ist eine formelle Reaktion des Arbeitgebers auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Sie stellt eine Art Rüge dar, die im Rahmen des Arbeitsrechts zur Klärung und Warnung bei Fehlverhalten ausgesprochen wird. Die Ermahnung wird daher ausgesprochen, wenn der Mitarbeiter gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat, um den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihn zu einer Änderung seines Verhaltens aufzufordern.

Eine Ermahnung wird in der Personalakte des Arbeitnehmers vermerkt und ist häufig ein erster Schritt, um das Verhalten des Mitarbeiters zu korrigieren, bevor ernsthaftere arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Eine Ermahnung stellt daher einen ersten klaren Hinweis des Arbeitgebers dar, dass das Verhalten nicht den Anforderungen entspricht und im Wiederholungsfall ernstere Konsequenzen drohen können, wie etwa eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Was ist der Unterschied zwischen Ermahnung und Abmahnung?

Im Gegensatz zu einer Abmahnung wirkt eine Ermahnung nicht kündigungsvorbereitend, was bedeutet, dass bei einer Ermahnung keine Androhung einer Kündigung ausgesprochen wird.

Eine Abmahnung ist daher explizit eine Vorstufe zur Kündigung, sodass dem Arbeitnehmer bei einem Wiederholungsfall Konsequenzen in Form einer Kündigung drohen. Eine Ermahnung rügt hingegen lediglich das konkrete Fehlverhalten und soll den Arbeitnehmer zu bewegen, sein Verhalten zu verbessern.

Wann kann eine Ermahnung ausgesprochen werden?

In den folgenden Fällen kann eine Ermahnung ausgesprochen werden:

  1. Unpünktlichkeit: Wiederholtes Zuspätkommen ohne triftigen Grund.
  2. Arbeitsverweigerung: Ablehnung von Aufgaben, die vertraglich vereinbart sind, ohne rechtfertigenden Grund.
  3. Verstöße gegen interne Regeln: Missachtung betrieblicher Vorschriften, z. B. in Bezug auf Sicherheitsvorkehrungen oder den Umgang mit Arbeitsmaterialien.
  4. Unangemessenes Verhalten: Unhöfliches oder respektloses Verhalten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten, ohne dass dies als schwerwiegendes Fehlverhalten gilt.

Wie lange bleibt eine Ermahnung in der Personalakte?

Die Dauer, wie lange eine Ermahnung in der Personalakte eines Arbeitnehmers bleibt, ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass eine Ermahnung nicht ewig in der Personalakte verbleiben muss. In der Praxis wird eine Ermahnung häufig nach zwei bis drei Jahren aus der Personalakte entfernt, insbesondere wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit keine weiteren Pflichtverstöße begeht.

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Einsicht in die Personalakte?

Ja, Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, Einsicht in ihre Personalakte zu nehmen. Dieses Recht ist im § 83 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) verankert.

Haben Arbeitgeber eine Pflicht, die Ermahnung aus der Personalakte zu entfernen?

Prinzipiell haben Arbeitgeber keine Pflicht, eine Ermahnung aus der Personalakte zu entfernen, da eine Ermahnung im Gegensatz zu einer Abmahnung keine unmittelbaren rechtlichen Folgen hat. Eine Ermahnung dient primär der Aufforderung zur Verhaltensänderung und hat keine langfristige Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis, solange keine weiteren Maßnahmen wie eine Abmahnung oder Kündigung folgen.

Infografik zur Veranschaulichung der Arbeitgeberpflichten und Arbeitnehmerrechten bei einer Ermahnung in der Personalakte. Dazu werden die im Text enthaltenen Informationen grafisch dargestellt.
Infografik: Haben Arbeitgeber eine Pflicht, die Ermahnung aus der Personalakte zu entfernen? Wie können sich Arbeitnehmer gegen ein Ermahnung in der Personalakte wehren?

Wie können sich Arbeitnehmer gegen ein Ermahnung in der Personalakte wehren?

Wenn ein Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass die Ermahnung unberechtigt ist, kann er dagegen vorgehen, indem er eine Gegendarstellung verfasst. Diese schriftliche Erklärung gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Sichtweise darzulegen und gegebenenfalls das Fehlverhalten zu bestreiten oder zu relativieren. Eine Gegendarstellung ist ein wichtiges Mittel, um Missverständnisse zu klären oder sich gegen eine unberechtigte Ermahnung zu wehren. Sie kann auch dazu beitragen, das eigene Verhalten zu erklären, um zukünftige Missinterpretationen zu vermeiden.

Arbeitgeber muss Gegendarstellung mit der Ermahnung in die Personalakte aufnehmen

Wenn der Arbeitgeber die Ermahnung nicht aus der Personalakte entfernt, ist er dennoch verpflichtet, die Gegendarstellung des Arbeitnehmers in die Personalakte aufzunehmen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine Sichtweise neben der Ermahnung vermerken lassen kann, um sicherzustellen, dass die Personalakte eine vollständige und faire Darstellung des Vorfalls enthält.

Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Personalakte nicht nur die Sichtweise des Arbeitgebers widerspiegelt, sondern auch die des Arbeitnehmers berücksichtigt wird, insbesondere wenn dieser die Ermahnung für unberechtigt hält. Dies trägt zur Transparenz bei und schützt den Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Nachteilen in späteren Personalentscheidungen.

Was sind die Folgen einer Ermahnung in der Personalakte?

Für Arbeitnehmer ist es besonders wichtig zu wissen, dass Einträge in der Personalakte negative Folgen für spätere Personalentscheidungen haben können, etwa bei Beförderungen oder Gehaltsanpassungen. Ein neuer Vorgesetzter, der die Personalakte einsehen möchte, könnte sich auf Grundlage von alten Ermahnungen ein Bild von einem Mitarbeiter machen, das nicht mehr zutrifft. Daher ist es entscheidend, dass unzutreffende oder irrelevante Einträge entfernt werden, um eine faire und gerechte Beurteilung des Mitarbeiters zu gewährleisten.

Warum auch Arbeitgeber von der Entfernung einer alten Ermahnung aus der Personalakte profitieren

Auch Arbeitgeber können davon profitieren, wenn eine sehr alte Ermahnung aus der Personalakte entfernt wird, insbesondere wenn der Arbeitnehmer seitdem tadellos gearbeitet hat. Denn, ein veralteter Eintrag könnte das Arbeitsklima beeinträchtigen oder die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer negativ beeinflussen, obwohl der Mitarbeiter seine Pflichten erfüllt hat und keine weiteren Probleme aufgetreten sind.

Durch die Entfernung solcher Ermahnungen können Arbeitgeber sicherstellen, dass Entscheidungen auf der Grundlage aktueller, relevanter Informationen getroffen werden. Zudem trägt dies dazu bei, das Vertrauen und die Motivation der Mitarbeiter zu stärken, was sich positiv auf die Produktivität und das Betriebsklima auswirken kann.