
Ermahnung in der Personalakte: Arbeitgeberpflicht sie zu entfernen?
- Definition: Was ist eine Ermahnung?
- Wie lange bleibt eine Ermahnung in der Personalakte?
- Haben Arbeitgeber eine Pflicht, die Ermahnung aus der Personalakte zu entfernen?
- Wie können sich Arbeitnehmer gegen ein Ermahnung in der Personalakte wehren?
- Was sind die Folgen einer Ermahnung in der Personalakte?
Definition: Was ist eine Ermahnung?
Eine Ermahnung ist eine formelle Reaktion des Arbeitgebers auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Sie stellt eine Art Rüge dar, die im Rahmen des Arbeitsrechts zur Klärung und Warnung bei Fehlverhalten ausgesprochen wird. Die Ermahnung wird daher ausgesprochen, wenn der Mitarbeiter gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat, um den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihn zu einer Änderung seines Verhaltens aufzufordern.
Eine Ermahnung wird in der Personalakte des Arbeitnehmers vermerkt und ist häufig ein erster Schritt, um das Verhalten des Mitarbeiters zu korrigieren, bevor ernsthaftere arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Eine Ermahnung stellt daher einen ersten klaren Hinweis des Arbeitgebers dar, dass das Verhalten nicht den Anforderungen entspricht und im Wiederholungsfall ernstere Konsequenzen drohen können, wie etwa eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.
Wann kann eine Ermahnung ausgesprochen werden?
In den folgenden Fällen kann eine Ermahnung ausgesprochen werden:
- Unpünktlichkeit: Wiederholtes Zuspätkommen ohne triftigen Grund.
- Arbeitsverweigerung: Ablehnung von Aufgaben, die vertraglich vereinbart sind, ohne rechtfertigenden Grund.
- Verstöße gegen interne Regeln: Missachtung betrieblicher Vorschriften, z. B. in Bezug auf Sicherheitsvorkehrungen oder den Umgang mit Arbeitsmaterialien.
- Unangemessenes Verhalten: Unhöfliches oder respektloses Verhalten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten, ohne dass dies als schwerwiegendes Fehlverhalten gilt.
Wie lange bleibt eine Ermahnung in der Personalakte?
Die Dauer, wie lange eine Ermahnung in der Personalakte eines Arbeitnehmers bleibt, ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass eine Ermahnung nicht ewig in der Personalakte verbleiben muss. In der Praxis wird eine Ermahnung häufig nach zwei bis drei Jahren aus der Personalakte entfernt, insbesondere wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit keine weiteren Pflichtverstöße begeht.
Haben Arbeitgeber eine Pflicht, die Ermahnung aus der Personalakte zu entfernen?
Prinzipiell haben Arbeitgeber keine Pflicht, eine Ermahnung aus der Personalakte zu entfernen, da eine Ermahnung im Gegensatz zu einer Abmahnung keine unmittelbaren rechtlichen Folgen hat. Eine Ermahnung dient primär der Aufforderung zur Verhaltensänderung und hat keine langfristige Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis, solange keine weiteren Maßnahmen wie eine Abmahnung oder Kündigung folgen.

Wie können sich Arbeitnehmer gegen ein Ermahnung in der Personalakte wehren?
Wenn ein Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass die Ermahnung unberechtigt ist, kann er dagegen vorgehen, indem er eine Gegendarstellung verfasst. Diese schriftliche Erklärung gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Sichtweise darzulegen und gegebenenfalls das Fehlverhalten zu bestreiten oder zu relativieren. Eine Gegendarstellung ist ein wichtiges Mittel, um Missverständnisse zu klären oder sich gegen eine unberechtigte Ermahnung zu wehren. Sie kann auch dazu beitragen, das eigene Verhalten zu erklären, um zukünftige Missinterpretationen zu vermeiden.
Was sind die Folgen einer Ermahnung in der Personalakte?
Für Arbeitnehmer ist es besonders wichtig zu wissen, dass Einträge in der Personalakte negative Folgen für spätere Personalentscheidungen haben können, etwa bei Beförderungen oder Gehaltsanpassungen. Ein neuer Vorgesetzter, der die Personalakte einsehen möchte, könnte sich auf Grundlage von alten Ermahnungen ein Bild von einem Mitarbeiter machen, das nicht mehr zutrifft. Daher ist es entscheidend, dass unzutreffende oder irrelevante Einträge entfernt werden, um eine faire und gerechte Beurteilung des Mitarbeiters zu gewährleisten.