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Falschbetankung Dienstwagen: Haftung, Schäden & Schadensersatz

Ob Diesel statt Benzin, oder Benzin statt Diesel getankt wird – die Schäden einer Falschbetankung des Dienstwagens können schnell in die Höhe schießen und zu langwierigen und kostspieligen Reparaturen führen. Eine Falschbetankung des Dienstwagens durch Arbeitnehmer kann für Arbeitgeber daher erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Doch wer haftet in solch einem Fall? Muss der Arbeitnehmer Schadensersatz leisten? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Falschbetankung des Dienstwagens wissen müssen. Wir beleuchten, welche Schäden durch falschen Kraftstoff entstehen können und in welchen Situationen der Arbeitnehmer für den Schaden haften muss. Zudem werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Fahrlässigkeitsstufen, wie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, und erklären, welche Konsequenzen jede Stufe für die Haftung hat. Schließlich klären wir, ob eine Privathaftpflichtversicherung solche Schäden abdeckt und welche Vorsorgemaßnahmen Arbeitgeber treffen sollten, um eine Falschbetankung zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis

Schadensersatz: Welche Schäden können entstehen, wenn ein Dienstwagen falsch betankt wird?

Eine Falschbetankung des Dienstwagens durch den Arbeitgeber oder Beamten kann erhebliche Schäden am Fahrzeug verursachen und hohe Kosten für den Arbeitgeber oder Dienstherrn bedeuten. Häufig tritt dieser Fehler auf, wenn Diesel in einen Benzinmotor oder Benzin in einen Dieselmotor gefüllt wird. Dies geschieht meist versehentlich an der Zapfsäule, insbesondere bei Arbeitnehmern oder Beamten, die verschiedene Dienstfahrzeuge nutzen.

Durch eine Falschbetankung des Dienstfahrzeugs können schwerwiegende Schäden und hohe Reparaturkosten entstehen. Denn durch eine Falschbetankung gelangt der falsche Kraftstoff in das Einspritzsystem, was sofortige und teure Schäden nach sich ziehen kann:

  • Dieselmotor: Beim Dieselmotor wirkt Benzin beispielsweise aggressiv auf die Schmierstoffe und kann zu erheblichem Verschleiß und damit zu schweren Schäden an der Einspritzpumpe und den Leitungen führen.
  • Benzinmotor: Bei Benzinmotoren kann Diesel den Motor verstopfen, da Diesel schwerer entzündlich ist und Rückstände im Motor hinterlässt.

Im schlimmsten Fall ist eine vollständige Reinigung des Kraftstoffsystems oder sogar ein Austausch des Motors erforderlich, was die Schadenshöhe erheblich steigern kann. Arbeitgeber sollten daher ihre Arbeitnehmer daher über die Folgen und die korrekte Betankung informieren, um solche Fälle von Falschbetankung zu vermeiden.

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber – als Dienstherr – ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern klare Anweisungen und Schulungen zum ordnungsgemäßen Betanken der Dienstfahrzeuge zu geben, insbesondere wenn es um die Unterscheidung zwischen Diesel und Benzin geht.

Diese Pflicht des Arbeitgebers soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer über potenzielle Risiken informiert sind und dadurch Schäden am Fahrzeug durch eine Falschbetankung vermieden werden können. Erfüllt der Arbeitgeber diese Pflicht nicht ausreichend, könnte dies die Haftung im Schadensfall beeinflussen.

Haftung: wer haftet bei Falschbetankung des Dienstwagens?

Wenn ein Dienstwagen falsch betankt wird, hängt die Haftung des Arbeitnehmers vom Grad der Fahrlässigkeit ab. Gerichte, darunter das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 18.4.2002, Az. 8 AZR 348/01), haben bei der Arbeitnehmerhaftung folgende Abstufungen festgelegt:

  1. Vorsatz: Betankt der Arbeitnehmer das Fahrzeug vorsätzlich falsch, haftet er in voller Höhe für den entstandenen Schaden. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber keine Haftung.
  2. Grobe Fahrlässigkeit: Bei grob fahrlässigem Verhalten haftet der Arbeitnehmer in erheblichem Umfang. Die genaue Höhe der Haftung richtet sich nach dem Einzelfall und dem Verschulden.
  3. Normale Fahrlässigkeit: Liegt eine normale Fahrlässigkeit vor, trägt der Arbeitnehmer den Schaden anteilig. Der Arbeitgeber beteiligt sich in der Regel an den Reparaturkosten.
  4. Leichte Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht. Der Dienstherr trägt in diesem Fall die Kosten.

Durch diese Einteilung werden die Haftungsrisiken für den Arbeitnehmer differenziert, wobei sich der Umfang der Haftung nach dem Verhalten und dem Grad der Fahrlässigkeit richtet, worauf wir im Folgenden nochmal genauer eingehen wollen:

1. Vorsatz bei Falschbetankung: Volle Haftung des Arbeitnehmers

Wenn ein Arbeitnehmer den Dienstwagen vorsätzlich falsch betankt, also bewusst einen falschen Kraftstoff wie Benzin statt Diesel verwendet, gilt eine volle Haftungspflicht. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer die Falschbetankung absichtlich vorgenommen hat, etwa durch mutwilliges oder schadenstiftendes Verhalten.

Da Vorsatz als höchste Stufe der Schuldhaftung gilt, sind in solchen Fällen alle rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ohne Minderung vom Arbeitnehmer zu tragen. Der Dienstherr ist in diesen Fällen nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer zu entlasten oder sich an den Kosten zu beteiligen.

Schadensersatz bei Vorsatz

Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer für sämtliche Kosten des Schadens am Fahrzeug aufkommen muss. Die Haftung umfasst alle Reparatur- und Folgekosten, die aus der vorsätzlichen Falschbetankung entstehen. Auch eventuell zusätzliche Schäden, die durch den Einsatz des falschen Kraftstoffs verursacht wurden, wie Motorschäden oder defekte Bauteile, gehen vollständig zu Lasten des Arbeitnehmers.

2. Grobe Fahrlässigkeit bei Falschbetankung: Hohe Haftung des Arbeitnehmers

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer beim Betanken des Dienstwagens grundlegende Vorsichtsmaßnahmen missachtet, die jeder durchschnittliche Fahrzeugführer beachten würde.

Beispiel grober Fahrlässigkeit

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer trotz klarer Hinweise auf den Tankdeckel, dass Diesel zu verwenden ist, an der Zapfsäule zu Benzin greift oder Warnhinweise ignoriert. Solch ein Verhalten gilt als schwerwiegende Sorgfaltspflichtverletzung, bei der der Schaden aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit oder erheblichen Fehlverhaltens entstanden ist.

In Fällen grober Fahrlässigkeit sieht das Gesetz eine deutlich höhere Haftung des Arbeitnehmers vor. Hier entscheidet das Gericht meist auf Grundlage des Einzelfalls und wägt dabei verschiedene Faktoren ab, wie etwa

  • den Grad der Missachtung der Sorgfaltspflicht,
  • den entstandenen Schaden und
  • die genauen Umstände der Falschbetankung.

Die Haftung kann in solchen Fällen bis zur vollen Höhe des Schadensbetrags reichen, wobei eine mögliche Beteiligung des Arbeitgebers, abhängig von der individuellen Situation, nicht ausgeschlossen ist.

Schadensersatz bei grober Fahrlässigkeit

Für den Arbeitnehmer bedeutet grobe Fahrlässigkeit, dass er einen wesentlichen Teil der Kosten zu tragen hat. Die Haftungsquote liegt in der Regel deutlich höher als bei normaler Fahrlässigkeit und kann bis hin zu einer nahezu vollständigen Kostenübernahme führen.

Eine grob fahrlässige Falschbetankung wird somit auch aus finanzieller Sicht für den Arbeitnehmer erheblich belastend, da der Arbeitgeber hier durch das Gericht weitgehend entlastet wird.

3. Normale Fahrlässigkeit bei Falschbetankung: Teilhafte Übernahme der Kosten durch den Arbeitnehmer

Normale Fahrlässigkeit tritt bei einer Falschbetankung des Dienstwagens ein, wenn der Arbeitnehmer zwar nicht grob unachtsam war, aber dennoch einfache Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Beispiel normaler Fahrlässigkeit

Dies kann beispielsweise passieren, wenn der Arbeitnehmer abgelenkt ist und unabsichtlich zur falschen Zapfsäule greift oder die Kraftstoffart am Dienstfahrzeug nicht richtig überprüft, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre. In diesem Fall wird dem Arbeitnehmer eine gewisse Unachtsamkeit vorgeworfen, jedoch ohne den schwerwiegenden Charakter einer groben Fahrlässigkeit.

In Fällen normaler Fahrlässigkeit werden die Kosten für die Falschbetankung in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt:

  • Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer trägt einen angemessenen Teil des Schadens, da er durch sein Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen hat.
  • Arbeitgeber: Gleichzeitig wird aber auch der Dienstherr teilweise in die Pflicht genommen, da er für das Dienstfahrzeug grundsätzlich Verantwortung trägt und die Risiken des beruflichen Einsatzes mittragen muss.

Schadensersatz bei normaler Fahrlässigkeit

Die genaue Haftungsquote bei normaler Fahrlässigkeit variiert und wird oft individuell festgelegt. Üblicherweise liegt die Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers bei einem Prozentsatz, der dem Verschuldensgrad angemessen ist, und kann beispielsweise bei einem Drittel bis zur Hälfte des Schadens liegen.

Diese abgestufte Haftung stellt sicher, dass der Arbeitnehmer nicht unangemessen belastet wird, während der Arbeitgeber als Dienstherr einen Teil der Kosten übernimmt. Auf diese Weise wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Fehler ohne Absicht erfolgte und das Missgeschick auf einer einfachen Unachtsamkeit beruhte.

4. Leichte Fahrlässigkeit bei Falschbetankung: Keine Haftung für den Arbeitnehmer

Eine Falschbetankung aufgrund leichter Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer zwar einen kleinen Fehler gemacht hat, dieser aber als nachvollziehbar und geringfügig anzusehen ist. Beispiele für leichte Fahrlässigkeit können etwa das versehentliche Greifen zur falschen Zapfpistole in einem Moment der Ablenkung sein, wenn die Beschilderung an der Zapfsäule unklar oder missverständlich war.

Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit bleibt der Arbeitnehmer von der Haftung für den entstandenen Schaden befreit. In diesen Fällen greift die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, der verpflichtet ist, Risiken, die sich aus dem beruflichen Einsatz des Dienstfahrzeugs ergeben, selbst zu tragen. Der Arbeitgeber übernimmt in diesem Fall die gesamten Reparaturkosten, da die Falschbetankung auf einem geringfügigen Versehen beruht, das jedem Fahrzeugführer unter denselben Umständen hätte passieren können.

Die Gerichte betrachten leichte Fahrlässigkeit daher als allgemeines Lebensrisiko, das in der Arbeitswelt durch den Dienstherrn zu tragen ist. In solchen Fällen hat der Arbeitnehmer lediglich die im Verkehr erforderliche Sorgfalt minimal unterschritten, was bei beruflich genutzten Fahrzeugen aufgrund häufiger Fahr- und Betankungsvorgänge vorkommen kann.

Dienstwagen falsch betankt: greift die Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflicht greift nur bei privaten Schäden und nicht bei Schäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden bei einer Falschbetankung des Dienstwagens daher in der Regel nicht.

Da die Falschbetankung eines Dienstwagens während einer beruflichen Nutzung erfolgt, fällt dieser Schaden in den Bereich der betrieblichen Haftung und ist somit nicht durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt.