
Samstagsarbeit in Deutschland: Gesetze, typische Branchen und Beispiele
Da Samstagsarbeit nur einen Teil der Mitarbeiter in Deutschland betrifft, ist sie ein viel diskutiertes Thema im Arbeitsrecht, das Arbeitnehmer wie Arbeitgeber betrifft. Auch wenn der Samstag rechtlich als normaler Werktag gilt, gibt es bestimmte Vorschriften, Ausnahmen und gesetzliche Regelungen, die bedacht werden sollten. In dieser Abhandlung erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Grundlagen von Samstagsarbeit, praktische Tipps und Informationen sowie Beispiele zur Handhabung. Als Arbeitgeber erfahren Sie in diesem Artikel zudem, wie Sie Samstagsarbeit fair und effizient gestalten können.
Ist Samstagsarbeit gesetzlich erlaubt?
Das Arbeitsrecht erlaubt Samstagsarbeit. Der Samstag gilt nach dem Arbeitszeitgesetz als regulärer Werktag, da das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im § 1 ausschließlich den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe kennzeichnet.
Dies bedeutet, dass an Samstagen dieselben Regeln gelten wie an jedem anderen Werktag, was Arbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung betrifft. Eine Ausnahme stellen Sonn- und Feiertage dar. An diesen Tagen gelten besondere Schutzregelungen (§ 9 ArbZG).
Arbeitgeber haben außerdem ein sogenanntes Weisungsrecht (§ 106 GewO), mit dem sie die Lage der Arbeitszeit, also auch Samstagsarbeit, anordnen können. Dabei muss jedoch „nach billigem Ermessen“ gehandelt werden – das heißt, persönliche Interessen der Arbeitnehmer, wie etwa familiäre Verantwortlichkeiten, müssen berücksichtigt werden.
Auch das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) gibt einen Hinweis darauf, dass Samstage als reguläre Arbeitstage gelten. Im § 3 des BurlG wird unter der Überschrift „Dauer des Urlaubs“ erklärt, dass Arbeitnehmern jährlich ein Erholungsurlaub von 24 Werktagen zusteht. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Aus dem Arbeitszeitgesetz, der Gewerbeordnung und dem Bundesurlaubsgesetz geht zusammenfassend klar hervor, dass ein Samstag in Deutschland als Werktag gilt. Samstagsarbeit ist somit gesetzlich erlaubt.
Wo kommt Samstagsarbeit häufig vor?
Samstagsarbeit ist in vielen Branchen üblich und notwendig. Besonders häufig ist sie in folgenden Bereichen anzutreffen:
Einzelhandel: Samstage gehören zu den umsatzstärksten Tagen, weshalb hier oft eine hohe Personalnachfrage besteht.
Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Apotheken und Pflegeeinrichtungen benötigen auch an Wochenenden Personal.
Gastronomie: Restaurants, Cafés und Bars verzeichnen am Wochenende ihren Umsatzhöhepunkt.
Logistik: Lieferdienste und Logistikunternehmen sind seit der Corona-Pandemie und durch den steigenden Internethandel rund um die Uhr von Montag bis Samstag im Einsatz.
Dienstleistungsgewerbe: Dienstleistungen in Reparaturwerkstätten oder Friseurstudios werden auch in der Woche nachgefragt. Der Samstag gehört jedoch auch im Dienstleistungsgewerbe zu den umsatzstärksten Zeiten. Dies liegt daran, dass an Samstagen viele Menschen frei haben und notwendige Dienstleistungen in Anspruch nehmen können.
Wie wird Samstagsarbeit arbeitsrechtlich geregelt?
Viele Branchen haben vor allem an Wochenenden einen hohen Bedarf an flexiblen Arbeitskräften. Ein bundesweit tätiger Elektronikmarkt benötigt beispielsweise besonders an Samstagen viele Fachkräfte mit Produktwissen, da die Kundschaft am Samstag mehr Zeit hat, sich beraten zu lassen. Der arbeitsrechtliche Rahmen für Samstagarbeit wird in Tarifverträgen, in Betriebsvereinbarungen oder individuell im Arbeitsvertrag geregelt.
Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag
Klauseln im Arbeits- oder Tarifvertrag bestimmen, ob und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer an Samstagen arbeiten muss. Fehlen Informationen im Vertrag zur Arbeit an Samstagen, darf der Arbeitgeber Samstagsarbeit nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters anordnen.
Aus diesem Grund ist es aus Arbeitgebersicht sinnvoll, das Arbeitsrecht zu kennen, die Details zur Wochenendarbeit im Arbeitsvertrag zu verankern oder die Vorgaben des Tarifvertrags umzusetzen. Auf diese Weise werden Missverständnisse oder Konflikte vermieden. Auch Gesetze, wie das Arbeitszeitgesetz, setzen bei den Arbeitszeiten deutliche Grenzen.
Beispielklausel aus einem Arbeitsvertrag zur Arbeit am Samstag
Der Arbeitnehmer erklärt sich damit einverstanden, bei Bedarf Samstagsarbeit zu leisten, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung angemessener Ruhezeiten erfolgt. Die genaue Arbeitszeitregelung für Samstagsarbeit wird in Absprache mit dem Arbeitgeber festgelegt und kann sowohl feste als auch flexible Arbeitszeiten umfassen. Die Vergütung für geleistete Samstagsarbeit erfolgt gemäß den geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen oder den unternehmensinternen Regelungen.
Betriebsvereinbarungen
Unternehmen können mit dem Betriebsrat eine gesonderte Betriebsvereinbarung abschließen, die die Richtlinien zur Samstagsarbeit definiert. Inhalt einer solchen Vereinbarung sind die allgemeingültigen Regeln zur Samstagsarbeit. Sie definiert, wann und wie lange Mitarbeiter an Samstagen arbeiten müssen. Auch Vorgaben zur Vergütung, zu einem Wochenendzuschlag und zu Ausgleichstagen werden in der Vereinbarung festgehalten. Klare Rahmenbedingungen sind entscheidend. Sie berücksichtigen sowohl die betriebliche Anforderungen und ebenso die Interessen der Mitarbeiters.
Vergütung und Zuschlag bei Samstagsarbeit
Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Wochenendzuschlag für Samstagsarbeit existiert allgemein nicht. Firmen haben jedoch die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern finanzielle Anreize für Samstagsarbeit anzubieten. Finanzielle Anreize oder freie Tage können ebenfalls Inhalt des Arbeitsvertrags oder Tarifvertrags sein. Freiwillige Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ebenfalls genutzt werden, um Mitarbeiter in umsatzstarken Zeiten an Samstagen zur Arbeit zu bewegen oder Wertschätzung für ihren Einsatz zu zeigen.
Freiwillige Zuschläge und Steuerbegünstigung
Während Zuschläge für Feiertage, Sonntagsarbeit oder Nachtarbeit in der Regel steuerlich begünstigt werden, ist dies bei Samstagsarbeit nicht der Fall.
Ein freiwilliger Zuschlag (beispielsweise 25 % auf den regulären Stundenlohn) kann dennoch die Bereitschaft der Mitarbeitenden fördern.
Erfordert Samstagsarbeit einen Freizeitausgleich?
Samstagsarbeit gilt in Deutschland als normaler Werktag. Deswegen haben Arbeitnehmer keinen allgemeinen Anspruch auf einen freien Tag. In bestimmten Fällen gibt es jedoch Ausnahmen und spezielle Regelungen:
- Ein freier Tag für Samstagsarbeit wird gewährt, wenn dieser im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung als Ausgleich explizit verankert ist.
- Samstagsarbeit führt in manchen Fällen zu Überstunden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Kollege am Samstag erkrankt oder wenn in der umsatzstarken Weihnachtszeit generell länger gearbeitet werden muss. Wenn Überstunden anfallen, muss der Arbeitgeber an anderen Tagen freigeben, um die maximale Arbeitszeit einzuhalten. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes 48 Stunden pro Tag (6 Arbeitstage je 8 Stunden). Sie kann in Ausnahmefällen auf 60 Stunden pro Woche erhöht werden (6 Arbeitstage je 10 Stunden).
- Vollzeitkräfte, die samstags arbeiten, sind in der Lage, sich einen freien Tag in der Woche zu wählen. Das ist eine Art Ausgleich für die Samstagsarbeit.
Beispiel: Ein Mitarbeiter in einem bekannten Bekleidungsgeschäft in Innenstadtlage hat mit seinem Arbeitgeber eine 5-Tage-Woche vereinbart. Da der Samstag der umsatzstärkste Tag ist, hat er zusätzlich vereinbart, dass er an 3 von 4 Samstagen im Monat arbeitet. Inhalt der Vereinbarung ist, dass er für die Arbeit am Samstag einen freiwilligen Arbeitgeberzuschlag von 25 % auf seinen Stundenlohn und zusätzlich den darauffolgenden Mittwoch als Ausgleichstag erhält. Für den Mitarbeiter ist die Arbeit am Samstag zusätzlich lukrativ, da er für seine Verkäufe eine Provision erhält und diese an Samstagen in der Regel höher ausfällt.
- Manche Branchen gelten besondere Regelungen für Schichtarbeiter. So erhalten zum Beispiel Schichtarbeiter in der chemischen Industrie einen Zuschlag von 50 % für die Samstagsarbeit. Zusätzlich zu den Zuschlägen haben Arbeitnehmer, die sonntags arbeiten müssen, Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen.